Zunächst haben wir uns über die Quote unterhalten. Sie haben natürlich zu Recht gesagt, es ist nicht immer alles abgeflossen, was wir in dem Bereich eingestellt haben. Das kann verschiedene Ursachen haben; es wird auch verschiedene Ursachen haben.
Zum einen - das erleben wir sogar bei der EUFörderung - beschweren sich die - in Anführungszeichen - Abnehmer ständig über erheblichen Bürokratismus. Sie sagen, es werde immer mehr und immer intensiver. Derzeit wird diese Entwicklung auch beeinflusst durch die niedrige Zinslast. Bevor ein Stapel an Anträgen ausgefüllt wird, ist es vielleicht einfacher, auf dem freien Markt einen Kredit für eine Investition aufzunehmen. Auch das wird den geringen Mittelabfluss verursachen; dabei machen wir uns nichts vor.
Des Weiteren haben wir genau diesen Effekt auch bei den GRW-Mitteln. Das habe ich auch angesprochen. Die GRW-Mittel mussten wir erheblich zurückfahren. Der Bund hat übrigens auch weniger eingezahlt; aber das ist eine andere Geschichte. Die GRW-Förderung wird bereits seit Jahren nicht mehr so stark in Anspruch genommen. An irgendetwas muss es liegen.
Der Wirtschaftsminister hat sich gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen bereits dafür eingesetzt, die GRW-Richtlinie zu überarbeiten; diese wird regelmäßig angepasst. Man muss eine solche Richtlinie ständig an die Antragsstruktur und die Bedarfe anpassen. Das würde schon ein Stück weit dabei helfen, mehr Mittel abfließen zu lassen. Wir wollen, dass die Unternehmen diese Mittel auch in Anspruch nehmen; ansonsten würden wir sie ja nicht einstellen.
Vielleicht muss es auch generell neue strategische Ausrichtungen geben. Wirtschaft ist und bleibt für uns wichtig. Wenn wir keine Unternehmen und auch keine Personen mehr im Land haben, die Steuern zahlen - über die Steuerdeckungsquote von 60 % reden wir gerade -, dann haben wir ein großes Problem. Es hängt alles miteinander zusammen: Wirtschaftsförderung bedeutet Steuermehreinnahmen. Das muss absolute Priorität haben; denn das beeinflusst stark das Wohlbefinden unserer Bürger.
Zu den einzelnen Maßnahmen, die die CDU vorgeschlagen hat, habe ich etwas zitiert. Ich bin nicht die Fachfrau für diesen Bereich, deswegen würde ich die Beantwortung der Fragen dazu lieber an den wirtschaftspolitischen Sprecher Herrn Thomas abgeben, der im Wirtschaftsausschuss darüber aufklären kann, welche Vorschläge wir dazu unterbreitet haben.
Idee hat, wie wir Förderungen noch besser an die Unternehmen herantragen können bzw. wie wir Investitionen weiter ankurbeln können.
Ich sage es ganz deutlich: Wir stellen die Mittel nicht ein mit dem Hintergedanken, dass sie ohnehin nicht abfließen. Ich gehe davon aus, dass das auf alle hier zutrifft.
Die Fragen zählen nicht zur Redezeit. - Frau Hohmann, Herr Schmidt und Herr Raue haben noch Fragen. Frau Hohmann ist die Nächste. - Bitte, Frau Hohmann.
Frau Feußner, ich habe eine Verständnisfrage zu Ihrer Anmerkung zum Unterhaltsvorschussgesetz. Ich stimme Ihnen darin zu, dass es schwierig ist, in den letzten zwei Monaten des Jahres alles zu regeln. Das überfordert viele Kreisverwaltungen und auch die Ämter.
Aber meine Frage bezieht sich auf Ihre Äußerung, dass Sie ein inhaltliches Problem mit dem Unterhaltsvorschussgesetz hätten. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie sich für die Beibehaltung des alten Unterhaltsvorschussgesetzes aussprechen? Wenn ja, hieße dies, dass es die CDU für ausreichend hält, Kindern nur bis zum zwölften Lebensjahr und für maximal sechs Jahre den Unterhalt zuzubilligen, und danach nicht mehr. Ist das Ihre Auffassung?
Ich habe gesagt, das ist eine Drittelfinanzierung - ein Drittel Bund, ein Drittel Land und ein Drittel Kommune. Beim Unterhaltsvorschuss gilt die Regel - ich verkürze das -: 72 Monate bzw. bis zum
zwölften Lebensjahr. Jetzt schlägt die Familienministerin vor, den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr zu gewähren. Auf die Realisierbarkeit gehe ich nicht noch einmal ein; darin haben Sie mir recht gegeben.
Ich gehe auf die inhaltlichen Aspekte ein. Die Kinder, die auf der einen Seite einen Unterhaltsvorschuss bekommen und auf der anderen Seite - - Das trifft nicht auf alle zu.
Ich werde meine Verallgemeinerung, die ich vorhin gebracht habe, etwas konkretisieren. Die Personen, die Hartz IV beziehen, werden die Verlierer dieses Gesetzes sein; denn ihnen wird der Unterhaltsvorschuss als Einkommen bei der Berechnung des Hartz-IV-Satzes angerechnet. Das wird miteinander verrechnet.
Wenn sie keinen Unterhaltsvorschuss mehr erhalten, bekommen Sie aber einen Zuschuss für das Kind. Das heißt, diese Personengruppe würde mit einer Neuregelung zum Schluss weniger im Portemonnaie haben, als wenn wir das geltende Gesetz beibehalten. Das heißt aber nicht, dass ich generell für die Beibehaltung des derzeitigen Gesetzes bin. Ich hätte dazu auch Änderungsbedarf. Damit mische ich mich aber wieder in die Sozialpolitik ein.
Über das neue Gesetz wird im Bundesrat und auch im Sozialausschuss diskutiert werden müssen. Wir müssen dabei aber alle Personengruppen im Auge behalten. Das neue Gesetz klingt nach außen sehr gut; sie bekommen bis zum 18. Lebensjahr einen Unterhaltsvorschuss. Aber die Personengruppe, die Hartz IV bezieht, bekommt infolge der vorgesehenen Neuregelung letztlich weniger. Dies stellt aus meiner Sicht eine Benachteiligung dar. An dieser Stelle müssen wir aufpassen.
Das trifft nicht auf alle zu. Es gibt auch eine Personengruppe - deren Anteil ist aber wesentlich geringer -, die davon profitieren könnte, darin gebe ich Ihnen recht.
Die nächste Frage stellt Herr Schmidt, dann ist Herr Raue an der Reihe. Danach würde ich die Anfragen einstellen wollen. - Herr Schmidt, Sie haben das Wort, bitte.
Sie haben zum Beginn Ihrer Rede gesagt, dass der einheimischen Bevölkerung durch die Asylkrise keinerlei Gelder weggenommen wurden,
Es wurden aber zusätzliche Gelder hinzugenommen. Bedeutet dieser Umstand, dass diese zusätzlichen Gelder auf keinen Fall der Bevölkerung zugestanden hätten?
Ist die CDU der Meinung, dass diese Gelder nicht für das Volk zu verwenden seien bzw. dass dafür keine neuen Schulden aufgenommen werden müssten? Ist Ihnen bewusst, dass die dadurch entstandenen Lasten durch unsere Kinder und auch durch meine Generation abgetragen werden müssen, also dass wir das letztlich zahlen müssen?
Von einer Neuverschuldung habe ich nicht gesprochen. Ich bin ganz froh; manchmal kommt einem so etwas zugute. Wenn wir keine Steuermehreinnahmen gehabt hätten, hätten wir das aus anderen Bereichen herauskürzen müssen. Darin gebe ich Ihnen recht. Das haben wir nicht getan. Wir haben die Asylkosten über die Steuermehreinnahmen, über die Einnahmen vom Bund und über den Eingriff in Rücklagen finanziert, in der Vergangenheit. Wir haben deswegen keine neuen Schulden aufgenommen.
Das ist jetzt der Punkt. Wir haben ein Haushaltsgesetz. Darin steht, dass wir sämtliche Mehreinnahmen zur Abtragung der Schulden einsetzen müssen, außer wenn besondere, unausweichliche Situationen eintreten - ich kann den genauen Begriff jetzt nicht nennen -, etwa eine Flut oder ein Sturm wie Kyrill.
- Konjunktureinbruch usw. - In solchen Fällen dürfen diese Mehreinnahmen für diese Zwecke verwendet werden. Ansonsten - das sagt unser Haushaltsgesetz - werden die Mehreinnahmen prinzipiell zur Abtragung der Schuldenlast verwendet.
Das heißt - das habe ich vorhin erläutert -, wir hätten weniger Schulden; das ist richtig. Das Problem unserer Schulden - das ist einfach so - wird auch unsere nachwachsende Generation noch extrem belasten. Deshalb reden wir auch immer über die Konsolidierung und den Schuldenabbau; das ist uns auch sehr wichtig. - In diesem einen Punkt gebe ich Ihnen zu 100 % recht.
Aber dass wir zulasten der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes einen Cent mehr bzw. für diese zu wenig ausgegeben hätten, das ist einfach eine Schimäre. Das stimmt nicht. Das ist einfach falsch.
Also wären die Gelder, wenn es die Asylkrise nicht gegeben hätte, direkt in den Schuldenabbau geflossen?
Somit wären unsere künftigen Generationen weniger belastet worden und somit hätten wir oder zumindest unsere Kinder letztlich weniger Steuern zahlen müssen und weniger Schulden abtragen müssen und somit vielleicht mehr Leistungen vom Staat bekommen können. Das ist doch so korrekt?
Das schließt aber nicht aus, dass wir in Zukunft auch andere Bemühungen unternehmen können, ob nun Einsparungen oder anderes - es gibt mehrere Möglichkeiten -, um die Schuldenlast zu tilgen und das wieder zu revidieren. Das schließt es also nicht aus.