Ich weiß aber, dass Sie immer etwas sagen und das dann hinterher widerlegen mit: Das stimmt nicht. Das ist sozusagen die Methode der AfD. Vielleicht war das jetzt ähnlich. Das weiß ich jetzt nicht.
- Sie haben dann schon so oft gesagt: Das haben wir gar nicht so gemeint, sondern wir haben nur dies oder das gemeint. Das haben wir von Ihnen schon oft gehört. Das ist legitim. Das ist Ihr gutes Recht. Das können Sie so machen.
Nur zum Verständnis: Sie haben jetzt keinen direkten Anhaltspunkt für diese falsche Behauptung, dass wir das Beamtentum ablehnen. Ich muss sagen, es ist falsch. Wir stehen zu unseren Aussagen. Vielleicht haben Sie es gemerkt: Wir haben vor einem Jahr von ungeordneter Masseneinwanderung gesprochen und sagen das heute genauso.
Wir bleiben bei unseren Aussagen. Und ich frage jetzt noch einmal: Sie haben keinen direkten Anhaltspunkt für die falsche Tatsachenbehauptung,
Ich habe gesagt, ich werde Ihnen, wenn ich das finde, etwas liefern. Aber ich nehme jetzt zur Kenntnis - Sie haben dem jetzt widersprochen -, dass Sie für das Beamtentum sind. Dann werden wir Sie in nächster Zeit entsprechend daran messen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Bei mir ist es keine Frage, sondern eine Intervention, weil Frau Feußner vorhin wirklich behauptet hat, wir sprächen uns gegen das deutsche Beamtentum aus. Das deutsche Beamtentum ist im Grundgesetz fest verankert. Ich selber bin aus dem deutschen Beamtentum und sitze nach 25 Jahren in der Landespolizei hier im Landtag. So eine Aussage, die aus der Luft gegriffen ist, verbitte ich mir! Sie werden in unserem Wahlprogramm dahin gehend überhaupt nichts finden.
Die Besoldungsmisere, die ich angesprochen habe, zieht sich in meinem Berufsleben seit 25 Jahren wie ein roter Faden durch die Besoldung. Was Sie hier betreiben, das ist Populismus der billigen Art, den Sie uns immer unterstellen.
Ich möchte Ihr Meinungsbild nicht zwangsläufig verändern. Ich möchte nur sagen, wenn Sie - das ist mir nicht unbekannt - ein Vertreter der Polizei sind und Ihre persönliche Situation jetzt hier dargestellt haben, dann sage ich: Sie hätten als AfD jetzt die Chance gehabt, entsprechende fachliche Dinge dazu einzubringen. Warum haben Sie das nicht getan? Ich verstehe das nicht. Sie kritisieren und kritisieren und kritisieren und konstruktive Vorschläge sind diesbezüglich von Ihnen nicht gekommen. Wenn Sie zu den Beamten so stehen, wie Sie das eben versucht haben darzulegen, dann hätten Sie sich bei diesem Gesetzentwurf aber richtig ins Zeug legen müssen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hatte uns - wir hatten insoweit schon wiederholt Gelegenheit zu einer Debatte - zur Richterbesoldung Handlungsbedarf aufgezeigt. Das Gericht stellte eine Unteralimentierung fest.
Nun gab es eine Entscheidung zu weiteren Beamtenbesoldungen. Diese betraf zwar Sachsen, wendet man aber die von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien auf unsere Situation an, wird klar, dass auch wir weiteren Handlungsbedarf haben, und nicht erst abwarten sollten, bis unsere Regelungen Gegenstand gerichtlicher Verhandlungen sind. Dem wird nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf entsprochen.
Anders als wir es bei der Regelung nach dem ersten Urteil hatten - dazu gab es eine längere Debatte -, wurde nun nicht nur der geringstmögliche Abstand zur nicht mehr verfassungsgemäßen Besoldungshöhe gewählt. Hierin ist ein deutliches Umdenken und ein Weg weg von der als Affront verstandenen Vorlage der letzten Legislaturperiode zu sehen. Dass der Abstand zur unteren Schranke weiterhin nicht groß ist und sie sich trotzdem noch in Sichtweite befindet, ist allerdings auch nicht in Abrede zu stellen. Hierbei ist mehr wünschenswert.
Aber wir haben gerade über die Haushaltslage debattiert. Die Besoldung ist ein Teil des Haushaltes und steht eben nicht isoliert von den anderen Aufgaben des Landes. Wir müssen dies insgesamt betrachten.
Positiv anzumerken ist die Nachzahlung ab dem 1. April 2011. Mit dem damaligen Inkrafttreten des Landesbesoldungsgesetzes gilt dies bis Ende 2014 für alle Beamtinnen und Beamten unabhängig von eingereichten Widersprüchen.
So kritisch der Abstand zu der vom Bundesverfassungsgericht definierten Schranke in den Stellungnahmen zur Änderung des vorliegenden Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes gesehen wird, umso einhelliger ist die Zustimmung zu der von uns Bündnisgrünen schon in der letzten Legislaturperiode geforderten und im Koalitionsvertrag auch festgeschriebenen und jetzt umgesetzten Abschaffung der Kostendämpfungspauschale.
Ein wichtiger Punkt für die von diesem Gesetz Betroffenen, der hier aber noch offen bleibt, ist die Wiedereinführung der Jahressonderzahlung. Sie ist nicht Teil dieses Gesetzes, sondern soll mit weiteren beamtenrechtlichen Vorgaben des Koalitionsvertrages - meine Vorredner sind darauf ein
gegangen - in einem gesonderten Gesetzentwurf erst für das Jahr 2017 geregelt werden. So ist die Vereinbarung.
Wir haben uns als Koalition auch darauf verständigt, dass wir die Tarifabschlüsse der Tarifvertragspartner für den öffentlichen Dienst inhalts- und zeitgleich auf die Beamten übertragen. Damit wollen wir zukünftig nicht auf deren Kosten sparen, sondern an der Gehaltsentwicklung im Tarifbereich inhaltlich und zeitlich eins zu eins dranbleiben.
Wir sind uns dessen sehr bewusst, wie wichtig der öffentliche Dienst in Sachsen-Anhalt ist und dass die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im zentralen Interesse unseres Landes liegt, damit wir auch zukünftig die Aufgaben des Landes erfüllen können.
Ja, Herr Dr. Schmidt hat recht: Jubelstürme werden ausbleiben. Das ist richtig. Aber wir gehen einen Schritt in die richtige Richtung. Wir gehen ihn heute. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Danke schön.
Ich danke Herrn Abg. Meister für die Ausführungen. - Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/594, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen.
Vorab würde ich folgenden Verfahrensweg vorschlagen: Ich schlage vor, über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/633 zuerst abzustimmen. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die AfDFraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalition und die GRÜNEN.
- Entschuldigung. Ich gehe davon aus, dass vorher - Sie sind vollständig - das Stimmenverhältnis so war, dass dieser Antrag jetzt auch wieder abgelehnt wird.
(Unruhe bei der CDU, bei der LINKEN und bei der SPD - Minister Marco Tullner: Das war der Beste heute!)
- Nein, das war keine Attacke. - Gibt es Stimmenthaltungen? - Nein. Somit ist der Antrag abgelehnt worden.
In Anwendung des § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages schlage ich vor, über die Bestimmungen in der vorliegenden Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder
verlangt ein anwesendes Mitglied des Landtages an einer Stelle eine getrennte Abstimmung? - Da das nicht der Fall ist, kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Sie lautet: „Gesetz zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt“. Wer für die Gesetzesüberschrift ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Regierungskoalition. Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Die Fraktion der AfD und die Fraktion DIE LINKE stimmen dagegen.
- Ach, Enthaltung, stimmt. - Dann stimmen wir jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer für das Gesetz in seiner Gesamtheit ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist Regierungskoalition. Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Die Fraktion DIE LINKE und auch die Fraktion der AfD. Somit ist das Gesetz beschlossen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 9 erledigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dann lassen Sie uns zügig im Programm weitermachen. Bevor wir den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufen, begrüßen wir ganz herzlich Damen und Herren der Gruppe Demokratieberater Halberstadt. Herzlich willkommen!
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kin- derförderungsgesetz - KiFöG)