Hierzu lagen dem Ausschuss neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses auch die von der Landesregierung zur Kenntnis übermittelten Kriterienkataloge des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik zur Genehmigung von Sonn- und Feiertagsbeschäftigung nach § 15 Abs. 2 und § 13
Abs. 5 des Arbeitszeitgesetzes vor, die der Ausschuss in der Beratung am 19. Oktober 2016 erbeten hatte.
Da mit der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses der vorläufigen Beschlussempfehlung zugestimmt wurde und es keine weiteren Änderungsanträge zum Beschlusstext gab, wurde die Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung nach kurzer Beratung zur Abstimmung gestellt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat diese mit 6 : 5 : 0 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen im Plenum heute in der Drs. 7/708 vor. Das Hohe Haus muss nun darüber entscheiden, ob es dieser Empfehlung folgen möchte. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Siegmund. Ich denke, das war jetzt eine enorme Herausforderung für unsere beiden Stenografinnen hier vorn. Es wäre vielleicht besser, etwas langsamer zu sprechen. Ansonsten kommt man sehr schwer mit. - Vielen Dank.
Bevor wir in eine Dreiminutendebatte einsteigen, bittet Ministerin Frau Grimm-Benne für die Landesregierung um das Wort. Sie haben das Wort, Frau Ministerin.
Danke schön. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bereits bei der ersten Beratung im September 2016 habe ich deutlich gemacht, dass die Beachtung des verfassungsrechtlichen Gebotes der grundsätzlichen Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen beim Vollzug bundesrechtlicher Arbeitsschutzvorschriften gelebte Verwaltungspraxis bei der Tätigkeit der Arbeitsschutzverwaltung im Landesamt für Verbraucherschutz ist.
Damals ist von Ihnen vorgebracht worden, dass wir eine weniger gebundene Belegschaft haben, die nicht in Gewerkschaften bzw. in Betriebsräten organisiert ist. Dennoch haben wir das im Hause extra überprüft und das Landesamt für Verbraucherschutz und insbesondere die Arbeitsschutzverwaltung noch einmal ersucht, gerade in der Vorweihnachtszeit sehr genau darauf zu achten, dass die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Das möchte ich in allen Beratungen, die wir jetzt noch durchführen, deutlich machen.
Diese waren auch - Herr Sigmund hat es gesagt - Gegenstand in den Ausschussberatungen und konnten durch die Übermittlung bundesweit abgestimmter Kriterienkataloge des Länderausschusses für für Arbeitsschutz- und Sicherheitstechnik ergänzt werden.
Die Arbeitsschutzbehörden im Land berücksichtigen bei der Prüfung von Ausnahmegenehmigungen die Interessen des Sonn- und Feiertagsschutzes sowie den Gesundheitsschutz der Beschäftigten ebenso wie berechtigte wirtschaftliche Interessen der Unternehmen, insbesondere im Rahmen der Prüfung von Anträgen nach § 13 Abs. 5 des Arbeitszeitgesetzes, die sich auf unzumutbare Beeinträchtigungen der Konkurrenzfähigkeit inländischer Unternehmen durch die Möglichkeit längerer Betriebszeiten im Ausland beziehen. Das war auch wichtig und Thema im Ausschuss.
Im Herbst des nächsten Jahres werden wir erneut in beiden Ausschüssen berichten. Ich hoffe, Sie werden sehen, dass die Arbeitsschutzbehörden mit dem wichtigen Anliegen des Sonn- und Feiertagsschutzes verantwortungsvoll umgehen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir steigen somit in die Dreiminutendebatte ein. Als erster Debattenredner ist Herr Kolze an der Reihe. Sie haben das Wort, Herr Kolze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie ich bereits in meiner Rede in der ersten Beratung über den Antrag erwähnte, haben Sonn- und Feiertage eine besondere Wurzel in unserer christlich-abendländischen Tradition und Geschichte.
Dies gilt es immer wieder zu betonen und zu verteidigen, meine Damen und Herren. Gerade in der heutigen Zeit täte eine Rückbesinnung gut. Ich will mich an dieser Stelle aber nicht wiederholen und verweise auf meine Rede im September 2016.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat eine Beschlussempfehlung gefasst, die im Kern erst einmal den konkreten Sachstand bezüglich der in Sachsen-Anhalt vorhandenen Ausnahmegenehmigungen nach § 13 Abs. 4 und 5 sowie
Um sachkundig über den Inhalt und die Zielsetzung beraten zu können, ist dies eine wesentliche Voraussetzung, die die Landesregierung zunächst erfüllen sollte. Wenn sich dann herausstellen sollte, dass nur wenige Ausnahmen existieren, kann man die Behandlung im Ausschuss auch für erledigt erklären. Die öffentliche Diskussion um das Thema selbst sollte dadurch aber nicht beendet werden. Denn es ist es wert, mit Engagement und Leidenschaft vorgetragen zu werden.
Lassen Sie uns gemeinsam den Versuch unternehmen, den Anwandlungen und Entwicklungen einer säkularisierten Welt mit Werteorientierung und Wertebewusstsein entgegenzutreten. In diesem Sinne bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abg. Kolze. - Als zweiter Debattenredner spricht Herr Höppner für die Fraktion DIE LINKE. Sie haben das Wort, Herr Abg. Höppner.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist irgendwie schon bezeichnend für diese Koalition, wie Sie sich auch beim Thema Sonn- und Feiertagsarbeit mal wieder oder immer noch so richtig winden. Sie wollen sich wieder erst einmal berichten lassen, Sie wollen es ein wenig prüfen lassen, Sie wollen sich etwas dazu erzählen lassen. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren von der Koalition, Sie eiern hier herum, Sie eiern hier richtig herum.
Ich frage mich auch, ob Sie die Zahlen, die vorliegen, nicht lesen können. Dazu verweise ich auf die Antwort auf die Kleine Anfrage in der Drs. 7/212 vom 8. August 2016. Dort können Sie herauslesen, dass es insgesamt 919 100 abhängige Erwerbstätige ohne Auszubildende bei uns in Sachsen-Anhalt gibt und davon 251 900 ständig, regelmäßig oder gelegentlich sonn- und feiertags arbeiten müssen. Ich wiederhole mich: Das ist mittlerweile jede oder jeder Vierte bei uns in Sachsen-Anhalt, meine Damen und Herren.
Es reicht auch nicht, sich nur die Zahlen von erteilten Ausnahmegenehmigungen nach § 13 Abs. 4 und 5 sowie § 15 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes im Zeitraum von 2016 bis 30. Juni 2017 berichten zu lassen. Denn es geht letztlich darum zu erkennen, wie viele Ausnahmegenehmigungen
jährlich dazukommen und sich am Ende aufsummieren. Das geht nur, wenn man sich die Zahlen der letzten zehn Jahre genau anschaut. Aber auch das hätten Sie schon tun können. In der Antwort auf die Kleine Anfrage steht das alles drin.
Es geht auch nicht darum - das kam aus den Reihen der CDU-Fraktion - gesellschaftlich wichtige Sonn- und Feiertagsarbeit in Misskredit zu bringen, sondern es geht darum festzustellen, welche Sonn- und Feiertagsarbeit wirklich notwendig ist und welche nicht. Und es geht darum, dass bei Ausnahmegenehmigungen nach § 13 des Arbeitszeitgesetzes entsprechend hohe Maßstäbe angelegt werden müssen.
Der wirtschaftliche Nutzen für die Unternehmen soll und muss hier intensiver mit den vielen Nachteilen für die Beschäftigten abgewogen werden.
Ich verstehe auch nicht, dass Sie sich noch nicht einmal mit Beschäftigten unterhalten wollen, dass Sie sich nicht mit der Allianz für einen freien Sonntag unterhalten wollen. Von ihnen hätten Sie einmal direkt gehört, wie die Lage ist, wie die Situation der Beschäftigten ist, wo die Probleme liegen. Sie hätten von ihnen sicherlich auch Antworten auf Ihre Fragen erhalten, die uns hier weitergeholfen hätten.
Letztendlich bin ich gespannt, wann zum Beispiel das Unternehmen Lieken in Wittenberg Sonntagsarbeit beantragen wird und Sie das auch wieder wohlwollend genehmigen werden. Das Thema haben wir morgen auf dem Tisch, darauf freue ich mich schon. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Höppner. - Es gibt keine Anfragen. Die nächste Debattenrednerin ist Frau Lüddemann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie haben das Wort, bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der arbeitsfreie Sonntag, ja letztlich das freie Wochenende ist ein Kulturgut. Ich verweise auf meine Rede in der ersten Lesung hier im Hohen Hause.
Gerade auch die Forderung nach einem regelhaften freien Samstag war seinerzeit gern Anliegen der Gewerkschaften und fand in der auch in diesem Land bekannt gewordenen Kampagnenlosung in der kindlichen Feststellung „Samstags gehört Vati mir“ seine Grundlage.
geht. Es geht in erster Linie um Zeit für Freizeit, Familie, Freunde und gesellschaftliche Arbeit. Solange eine Gesellschaft gleichförmige Arbeitsrhythmen hat, kann sich Sozialität organisieren. Einfach nur individuell zwei freie Tage irgendwann werden diesem Anliegen nicht gerecht. Die können das nicht leisten; denn es geht um gemeinsam in der Familie zu verbringende Zeit.
Unser Arbeits- und Freizeitrhythmus ist entsprechend zu verteidigen gegen wirtschaftliche Interessen und ökonomisches Profitstreben. Natürlich haben auch diese Interessen und betriebswirtschaftliche Erwägungen ihre Berechtigung. Diesbezügliche Verordnungen geben ja auch - darauf ist eben vom Kollegen Höppner sehr ausführlich hingewiesen worden - immer dann die Grundlage, wenn wirtschaftliche Ausnahmetatbestände geltend gemacht werden und die Genehmigung für Sonntagsarbeit erteilt wird.
Dass hier jedoch eine Überprüfung nötig ist, dass es hier Auswüchse gibt, die wir auch so nicht teilen können und nicht teilen wollen, habe ich bereits ausgeführt. Genau deswegen wollen wir ja - so formuliert es auch unsere Beschlussempfehlung - einen Prüfauftrag erteilen, der uns einmal ganz deutlich zeigt, in welchen Branchen und zu welchen Zeiten es welche auch quantitativen Ausnahmen in diesem Land gibt. Dann wollen wir auch noch einmal gemeinsam darüber beraten, wie wir damit umgehen wollen.
Deswegen ist uns der Bericht im nächsten Jahr im Ausschuss zu der Entwicklung so wichtig. Wir nehmen das Thema durchaus ernst. Ich weiß gar nicht, warum Sie es so abtun, dass wir uns einen Bericht geben lassen und dann damit arbeiten wollen. Wir haben in den letzten Jahren sehr gute Erfahrungen damit gemacht, dass wir uns über Tatsachen - das meine ich also im Wortsinne - berichten lassen und daraus politische Schlüsse ziehen.
Ich weiß auch nicht, wie Sie darauf kommen, dass wir nicht mit der Allianz für den freien Sonntag reden wollen. Wir zum Beispiel haben schon einen entsprechenden Termin dort vereinbart. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Lüddemann. - Der nächste Debattenredner ist Herr Steppuhn für die SPDFraktion. Sie haben das Wort.
nicht so ganz verstanden. Wir haben uns ja im Sozialausschuss über den Stand der Dinge berichten lassen.
Natürlich kann man darüber streiten, ob Ausnahmen berechtigt oder unberechtigt sind. Genau das hat sich der Ausschuss vorgenommen. Wir haben gesagt, für uns ist dieser Antrag nicht heute mit einer abschließenden Debatte erledigt, sondern wir werden uns zukünftig auch weiterhin im Ausschuss darüber berichten lassen, wenn es Probleme gibt und wenn es Ausnahmen gibt, über die man in der Tat diskutieren muss.