Protokoll der Sitzung vom 14.12.2016

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass sie ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges und ausgewogenes Programm für ihren Rundfunkbeitrag bekommen. Und ich behaupte, das bekommen sie auch.

(Zustimmung bei der LINKEN und von Silke Schindler, SPD)

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat mit dem ARD-Verbund, dem ZDF und dem Deutschlandradio bzw. Deutschlandfunk ein sehr breit aufgestelltes und vielfältiges Programm zu bieten, das alle möglichen Zielgruppen bedient. Das müssen wir bewahren und uns erhalten. Denn eine lebendige Demokratie braucht einen lebendigen öffentlich-rechtlich verfassten Rundfunk.

Gerade in Zeiten, wo Fakenews und Socialbots auf der Tagesordnung stehen, braucht eine Ge

sellschaft Verlässlichkeit, Ausgewogenheit und demokratische Wertevermittlung.

(Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Gerade deshalb wäre es leichtsinnig und geradezu töricht, die Attraktivität des öffentlich-rechtlichen Programms zu schmälern. Diesen Aspekt haben wir im Punkt 2 unseres Antrags formuliert.

Wenn der Rundfunkbeitrag über Jahre stabil bleiben soll, müssen wir uns auch darüber verständigen, wie mit Teuerungsraten und Tarifsteigerungen innerhalb der Anstalten umgegangen werden soll. Und wir müssen uns verständigen, welche Sparpotenziale erschlossen werden sollen und können, ohne die Attraktivität und die Qualität der Angebote zu beeinträchtigen. Wenn das gelingt, gelingt auch eine Akzeptanzerhöhung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Davon ist meine Fraktion überzeugt.

Meine Damen und Herren! Der zweite Teil des vorliegenden Antrags beschäftigt sich mit dem MDR-Staatsvertrag. Nicht zum ersten Mal beantragen wir im Landtag eine Novellierung. Wir sehen hier weiterhin Bedarf.

Der Staatsvertrag stammt in seiner aktuellen Fassung aus dem Jahr 1991, also aus dem vergangenen Jahrhundert und damit noch aus dem analogen Zeitalter. Nachdem die Digitalisierung aber derart fortgeschritten ist und deshalb sogar die Rundfunkfinanzierung geändert wurde, muss an dieser Stelle auch der MDR-Staatsvertrag reformiert werden.

Die trimedialen Angebote des MDR müssen aufgenommen, den technischen Entwicklungen muss Rechnung getragen und eine Onlinebeauftragung sollte umgesetzt werden. Wir wollen auch den Ausbau barrierefreier Angebote im MDR-Staatsvertrag verbindlich fortschreiben, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll für alle Menschen frei und damit auch barrierefrei empfangbar sein.

Ein letzter und uns mindestens genauso wichtiger Punkt ist die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag. Das war in der Vergangenheit schon öfter Thema im Landtag. Deshalb nur kurz zusammengefasst:

Am 25. März 2014 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das Aufsichtsgremium des ZDF, nämlich sein Fernsehrat, nicht verfassungskonform zusammengesetzt ist. Das Gericht urteilte, dass der Anteil der staatsnahen bzw. staatlichen Vertreter beim ZDF-Aufsichtsgremium zu hoch war und künftig nicht mehr als ein Drittel der Gesamtmitglieder betragen darf. Daraufhin wurde der ZDF-Staatsvertrag geändert und dem Urteil des Verfassungsgerichts somit Rechnung getragen.

Im Verfassungsgerichtsurteil heißt es aber auch, es gilt nicht nur für das ZDF, sondern es gilt für alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ergo auch für den Mitteldeutschen Rundfunk.

Meine Damen und Herren! Wir sollten und müssen auch beim MDR-Staatsvertrag nachjustieren und das ZDF-Urteil umsetzen. Denn in den Aufsichtsgremien des Mitteldeutschen Rundfunks ist der Anteil staatsnaher Mitglieder zu hoch bzw. der Anteil der staatsfernen Mitglieder zu gering - je nachdem, von welcher Seite man es betrachtet.

Deshalb fordern wir in unserem Antrag, dass nun Verhandlungen zwischen den drei Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen aufgenommen werden, um den MDR-Staatsvertrag zu novellieren, um die von uns genannten Punkte medienpolitisch umzusetzen. Wir brauchen einen zeitgemäßen und verfassungsgemäßen öffentlichrechtlichen Rundfunk und einen ebenso modernen und verfassungsgemäßen MDR. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Gebhardt. - Bevor wir in die Fünfminutendebatte einsteigen, hat der Staats- und Kulturminister Herr Robra das Wort. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die beiden vorliegenden weitgehend übereinstimmenden Anträge setzen sich in konstruktiver Weise mit der Notwendigkeit der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auseinander. Sie widmen sich der wichtigen Frage, wie der öffentlichrechtliche Rundfunk so aufgestellt werden kann, dass er den Herausforderungen der digitalen Medienzukunft noch besser gewachsen ist.

Die Ziffern 1 und 2 der beiden Anträge beruhen auf den auch von Sachsen-Anhalt im Ergebnis mitgetragenen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28. Oktober 2016. Alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten waren sich einig, dass entschlossenere Reformschritte zur Sicherung der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Finanzierung unerlässlich sind, und zwar Reformschritte, die über die bloße Optimierung administrativer Prozesse hinausgehen.

Wir haben dem Beitragskompromiss im Ergebnis nur deshalb zugestimmt - obwohl er von dem Vorschlag der KEF abweicht -, weil erstmals im Kreise der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten über die Notwendigkeit so weitgehender Reformschritte Einvernehmen erzielt werden konnte.

Im Unterschied zum Antrag der Fraktion DIE LINKE hat der Antrag der Koalitionsfraktionen insofern den Vorzug, dass die Rundfunkanstalten aufgefordert werden, unverzüglich und nicht erst perspektivisch ihre Effektivität und Sparsamkeit zu erhöhen. Die Anstalten haben den Ball bereits aufgegriffen und erste Papiere vorgelegt. Wir werden den Ausschuss, aber auch den Landtag insgesamt kontinuierlich unterrichten, inwieweit die Reformvorschläge der Anstalten auf die Vorstellungen der Ministerpräsidentenkonferenz eingehen, sobald diese weiter konkretisiert sind.

Ich glaube, dass ein Diskussionsprozess eingeleitet worden ist, der so elementar ist wie nie zuvor in der Geschichte der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Aber auch die Herausforderungen waren noch nie so grundlegender Art, wie das aktuell der Fall ist.

Das Thema MDR-Staatsvertrag kann durchaus in diesen Zusammenhang gestellt werden; denn auch unser Mitteldeutscher Rundfunk befindet sich seit einigen Jahren in einem Reformprozess hin zur Trimedialität - er ist darin den meisten anderen Anstalten weit voraus -, einem Prozess, den die Landesregierung konstruktiv begleitet. Dem MDR muss in diesem Zusammenhang zugutegehalten werden, dass er sich als vergleichsweise junge Anstalt nie diese überbordenden Versorgungslasten zugelegt hat, mit denen die anderen Anstalten jetzt zu kämpfen haben.

Die Intendantin, der ich von dieser Stelle gern zu ihrer Wiederwahl gratuliere, geht selbst mit ihren Bezügen transparenter um als andere Anstalten. Die Intendantinnen und Intendanten dort sollten sich ein Beispiel daran nehmen.

Konkret zur Frage der Novellierung der MDRStaatsvertrages. Der Abg. Gebhardt hat bereits darauf hingewiesen, dass wir das Thema im Landtag wiederholt behandelt haben. Wir haben bei dieser Gelegenheit auch den gesamten Reformbedarf einschließlich dessen, was sich aus dem schon erwähnten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF ergibt, hier im Plenum debattiert und berichtet.

Bedauerlicherweise hat das Verhandlungsergebnis, das die Chefs der Staatskanzleien SachsenAnhalts, Sachsens und Thüringens schon im April 2015 erarbeitet hatten, im Sächsischen Landtag nicht die notwendige Unterstützung erfahren. Wir haben darüber dann gemeinsam Ende April 2015 die Öffentlichkeit unterrichtet.

Zurzeit sind wir wieder im Gespräch, die Verhandlungen auf der Grundlage, die wir damals erzielt hatten, aufzunehmen. Ich kann für mich und die Landesregierung nur unterstreichen: Wir haben ein sehr hohes Interesse daran, diese Verhandlungen auch zügig abzuschließen.

Wichtig ist auch mir, wie dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, dass im Zuge der besseren Aufstellung des Mitteldeutschen Rundfunks all das, was wir in den vergangenen Jahren hier in Sachsen-Anhalt, vor allen Dingen am Standort Halle, an dem bisher der Hörfunk und in Zukunft das Haus für Kultur und Wissen seinen Platz haben wird, erreicht haben, auch erhalten wird. Insofern sind mir die beiden letzten Spiegelstriche des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen besonders wichtig. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das möglichst einvernehmlich unterstützten. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Robra. - Wir steigen nunmehr in die Fünfminutendebatte ein. Der erste Debattenredner wird Abg. Herr Hövelmann sein. Sie haben das Wort, bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Koalition aus CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich in ihrem Koalitionsvertrag auf wesentliche Punkte verständigt, wie wir mit dem Thema Zukunft des Mitteldeutschen Rundfunks und des Rundfunkstaatsvertrages umgehen wollen. Mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin, würde ich den Absatz kurz zitieren:

„Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wollen wir mit den notwendigen strukturellen und organisatorischen Veränderungen fit für die Zukunft machen. Dazu ist eine nachhaltige und sparsame Haushaltsführung bei den Rundfunkanstalten erforderlich. Bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks halten wir am Ziel der Beitragsstabilität fest. Wir setzen uns bei zukünftigen Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages für Entlastungen kleiner und mittelständischer Unternehmen ein.“

An anderer Stelle heißt es:

„Eine zügige Novellierung des Staatsvertrages über den Mitteldeutschen Rundfunk soll die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die staatsferne Gestaltung der Gremien umsetzen. Hierbei setzen wir auf die Bereitschaft von Sachsen und Thüringen, die Verhandlungen über den gemeinsamen Staatsvertrag wiederaufzunehmen.“

Herr Minister Robra hat deutlich gemacht, wie die aktuellen Stände beim MDR-Staatsvertrag sind. Was ich höre, ist, dass Thüringen wohl eine stärkere Bereitschaft signalisiert hat als Sachsen,

jedenfalls im Moment, an dieser Stelle voranzukommen. Aber vielleicht bewegt sich dabei noch einiges.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Staatsvertrag zum Mitteldeutschen Rundfunk muss zügig novelliert werden. Dieser Aufgabe müssen sich die drei MDR-Sitzländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemeinsam stellen.

Wir müssen auch rasch zu einer Vertragsreform kommen. Die Gründe sind vom Einbringer des LINKEN-Antrages, dem Kollegen Gebhardt, ausreichend dargelegt worden.

Der Novellierungsbedarf ergibt sich insbesondere im Hinblick auf eine veränderte Besetzung der MDR-Gremien, um die Staatsferne der Gremien zu gewährleisten. In Anlehnung an das bereits angesprochene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF soll künftig die Zusammensetzung der Gremien beim Mitteldeutschen Rundfunk von größerer Staatsferne und Pluralität gekennzeichnet sein.

Zudem müssten bei der Novellierung des Staatsvertrages Fragen der Digitalisierung und der Trimedialität Berücksichtigung finden. Auf der Basis eines solchen modernen Staatsvertrags könnte der Mitteldeutsche Rundfunk zukunftsfähig aufgestellt werden.

Wir begrüßen als SPD-Fraktion grundsätzlich alle Bestrebungen und Absprachen auf Länderebene mit dem Ziel, die Rundfunkbeiträge mittel- und langfristig stabil zu halten. Zudem - das ist bereits angedeutet worden - zielt unser Änderungsantrag darauf ab - das will ich betonen -, dass Sachsen-Anhalt und insbesondere die Direktion in Halle an der Saale aus der Sicht unserer Fraktion als Dreh- und Produktionsstandort für Fernsehfilme und Serien sowie Kinoproduktionen, die vom Mitteldeutschen Rundfunk und von der ARD insgesamt finanziert werden, stärker in den Fokus genommen werden und weiter gestärkt werden.

Wir unterstützen daher die Strategie des Mitteldeutschen Rundfunks, zukünftig trimediale Medienangebote zu produzieren und dabei besonders den Standort Halle (Saale) zu stärken. Ich bitte um Zustimmung zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Hövelmann. - Es gibt keine Anfragen. Somit kommen wir zum nächsten Debattenredner. Abg. Herr Lieschke hat jetzt für die AfD-Fraktion das Wort. Sie haben das Wort, bitte.

Danke schön. - Werte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Beiträge stabil halten, das klingt erst einmal richtig toll, aber warum heißt die Überschrift des Antrags nicht: Beiträge senken oder gar abschaffen? Möglicherweise um ein Meinungsmonopol nutzen zu können und eine einseitige Berichterstattung zu fördern? Oder um diese ganze Gender-Mainstreaming-Kampagne zu fördern?

Das Wort „postfaktisch“ ist ein tolles Beispiel. Das Wort des Jahres ging gerade durch alle Medien. Kaum jemand hat es vorher je gehört. Zur Erklärung: Dieses Wort soll darstellen, dass die Bürger ihre Meinung nicht aufgrund von Fakten finden, sondern aufgrund von Gefühlen. Dann begraben Sie gleich Ihre Gender-Kampagnen, die nur aufgrund von Meinungen entwickelt werden, ohne irgendwelche sinnvollen Fakten zu haben.

Ein viel besseres Beispiel für die objektive, so nenne ich es einmal, Berichterstattung ist der Umgang mit dem sogenannten Populisten Donald Trump. Wenn ich den Medien geglaubt hätte, was ich natürlich nicht habe, dann hätte Donald Trump eher ins Gefängnis gehört. Nun ist er demnächst der Präsident.

Was lerne ich daraus? - Populisten können durchaus das höchste Amt in einem Staat erwerben. Ich hoffe, auch bald hier in Deutschland.

(Zustimmung bei der AfD)

Es wird in der heutigen Zeit einfach zu viel Meinung gemacht und es werden zu wenige Fakten gesammelt. Eine Schlagzeile, die mir einfällt, lautet: Die AfD arbeitet mit der NPD zusammen. - So ein Blödsinn. Wir sind die einzige deutsche Partei, die dies ausdrücklich nicht gestattet. Bei den LINKEN zum Beispiel könnte ein ehemaliges NPDMitglied durchaus Mitglied werden.