Die Landesregierung hat auf einen Debattenbeitrag verzichtet. Sie ist auch nicht gefragt worden. Deswegen können wir jetzt in das Abstimmungsverfahren eintreten.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres unter Sport in der Drs. 7/686. Noch einmal zur Erinnerung: Die Beschlussempfehlung besagt, dass der vorgelegte Gesetzentwurf der AfD abgelehnt werden soll. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden.
Kommen wir jetzt zum Abstimmungsverfahren zum Antrag in Drs. 7/709. Hierzu ist durch die Koalitionsfraktionen eine Überweisung in den Innenausschuss beantragt worden. Dazu gibt es eine Wortmeldung von Herrn Poggenburg. Herr Poggenburg, Sie haben das Wort:
Sollte es zu einer Abstimmung über die Drucksache kommen, beantrage ich eine namentliche Abstimmung, aber zunächst stimmen wir über die Überweisung ab.
Alles klar. - Wer dem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Kartenzeichen. - Das ist die Koalition. Wer ist gegen die Überweisung? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich bei dem Überweisungsantrag der Stimme? - Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag in der Drs. 7/709 in den Innenausschuss überwiesen worden. Gibt es weitere Anträge auf eine Überweisung in andere Ausschüsse? - Das ist nicht so. Damit ist der Tagesordnungspunkt 7 erledigt.
Entwurf eines Gesetzes zur vorübergehenden personellen Verstärkung der Landespolizei (Wachpolizeidienstgesetz - WachPolG)
Berichterstatter für den Ausschuss ist der Abg. Herr Kohl. Herr Kohl, Sie haben das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung zur vorübergehenden personellen Verstärkung der Landespolizei in der Drs. 7/473 überwies der Landtag in der 11. Sitzung am 27. Oktober 2016 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.
Mit dem Gesetzentwurf soll durch die Einrichtung und die befristete Vorhaltung eines Wachpolizeidienstes in Sachsen-Anhalt für einen eingeschränkten Bereich der Aufgaben der Polizei kurzfristig zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt werden.
Zudem regelt der Gesetzentwurf die Rechtsstellung der Angehörigen der Wachpolizei, die Aufgaben der Wachpolizei, den Umfang der Befugnisse der Angehörigen der Wachpolizei sowie die Einstellungsvoraussetzungen und die Qualifizierung.
Auch sollen die auf der Grundlage der Verordnung über die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Hilfspolizeibeamte zu Hilfspolizeibeamten bestellten Beschäftigten in den Wachpolizeidienst überführt werden.
Da die Verwendung der Angehörigen der Wachpolizei nur befristet erfolgt, regelt der Gesetzentwurf zudem die Übernahme geeigneter Angehöriger der Wachpolizei als Anwärter für den Polizeivollzugsdienst.
Da eine Wachpolizei nur zeitlich befristet eingeführt wird, soll das Gesetz mit Ablauf des 31. August 2019 außer Kraft treten.
Der Ausschuss für Inneres und Sport verständigte sich in der 4. Sitzung am 10. November 2016 auf ein schriftliches Anhörungsverfahren. Außerdem erarbeitete er eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen und empfahl mit 6 : 5 : 0 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung.
Im Rahmen dieser Anhörung wurden der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, die Landesverbände Sachsen-Anhalt der Gewerk
schaft der Polizei, der Deutschen Polizeigewerkschaft sowie des Bundes Deutscher Kriminalbeamter und die Fachhochschule der Polizei Sachsen-Anhalt gebeten, den am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Ausschüssen eine schriftliche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf zur Verfügung zu stellen. Außerdem wurde diese Bitte auch an die Landesverkehrswacht Sachsen-Anhalt e. V., den PolizeiGrün e. V. sowie die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin herangetragen.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 7. Sitzung am 30. November 2016 mit dem Gesetzentwurf. Zu dieser Beratung lagen die Stellungnahmen der von mir genannten Einrichtungen vor. Aus den Stellungnahmen geht hervor, dass die Ziele des Gesetzentwurfs grundsätzlich befürwortet werden. Darüber hinaus lag die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, welche zur Beratungsgrundlage erhoben wurde.
Im Ergebnis seiner Beratung empfahl der Ausschuss für Finanzen mit 7 : 3 : 2 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.
Abschließend befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 5. Sitzung am 1. Dezember 2016 mit dem Gesetzentwurf.
Zur Beratung lagen neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses auch Änderungsanträge der Fraktion der AfD vor. Die Änderungsanträge sehen einen neuen Titel des Gesetzentwurfs sowie daraus resultierende redaktionelle Anpassungen vor. Außerdem strebt die Fraktion in ihren Änderungsanträgen die Streichung verschiedener Paragrafen bzw. Teile von Paragrafen an. Diese Änderungsanträge fanden jedoch nicht die erforderliche Mehrheit und wurden somit abgelehnt.
Im Ergebnis der abschließenden Beratung erarbeitete der Ausschuss für Inneres und Sport die Ihnen in der Drs. 7/687 vorliegende Beschlussempfehlung, welche mit 7 : 3 : 1 Stimmen beschlossen wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke. - Ich sehe keine Nachfragen. Wir können daher in die Debatte einsteigen. Als Erster hat Herr Minister Stahlknecht für die Landesregierung das Wort. Bitte sehr.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Wachpolizei bleibt in der jetzigen Situation ein notwendiges, aber zeitlich begrenztes Instrumentarium, in der Zeit, in der das Tal durchschritten wird, das mit dem Personalabbau bei der Polizei zusammenhängt.
Wir werden jetzt die Polizei durch erhöhte Einstellungszahlen stärken, sodass wir das zeitlich begrenzen konnten. Da das Vorhaben zeitlich begrenzt ist, ist es auch richtig, die Eingriffsmöglichkeiten und die Aufgabenfelder auf das Wesentliche zu konzentrieren. Es ist gut, dass der ruhende und fließende Verkehr überwacht wird, weil wir eine erhebliche Zunahme von Verkehrsunfallschwerpunkten zu verzeichnen gehabt haben.
Ich bedanke mit bei den beratenden und beschließenden Ausschüssen für die zügige Bearbeitung, sodass wir das Gesetz heute hoffentlich so, wie es der Ausschuss empfiehlt, beschließen können. - Vielen Dank.
Es gibt keine Nachfragen dazu. Dann können wir in der Debatte fortfahren. Für die SPD-Fraktion hat Herr Erben das Wort. Bitte sehr.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Wachpolizeigesetz setzt die Koalition eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Ich danke allen Beteiligten für die zügige Beratung in den Ausschüssen, die ein Inkrafttreten noch zum 1. Januar 2017 ermöglicht.
Wir unterstützen den Entwurf und finden uns auch mit unseren wichtigsten Positionen darin wieder, die wir schon in der sechsten Wahlperiode vertreten haben. Ich will sie ganz kurz benennen:
Erstens. Die Wachpolizei schafft die notwendige temporäre Entlastung der Polizei, bis höhere Einstellungszahlen auch in der Fläche greifen werden.
Zweitens. Das Wachpolizeigesetz schafft die notwendige Rechtssicherheit für das Handeln der Wachpolizisten und von deren Vorgesetzten.
Drittens. Die Aufgabenbereiche und Befugnisse der Wachpolizisten sind klar umgrenzt und werden dabei auch deren kurzer Ausbildung gerecht. Schwerpunkt sind erstens die Überwachung und die Regelung des Straßenverkehrs - das ist richtig und erhöht die Verkehrssicherheit - und zweitens
Die Wachpolizei und deren Angehörige erhalten - das ist uns in besonderer Weise wichtig - eine klare berufliche Perspektive in der Polizei als später auszubildende Polizeivollzugsbeamte.
Für uns ist klar und wichtig, dass die Wachpolizei ein Instrument für eine schwierige Übergangszeit, aber eben keine Dauereinrichtung wie in Berlin oder Hessen ist. Sie stellt auch keinen Einstieg in eine Billigpolizei dar; denn der Polizistenberuf ist hochanspruchsvoll und deswegen eine Aufgabe für professionell Ausgebildete. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf war bei der Einbringung kein gesetzgeberisches Highlight und er ist es auch bei der Verabschiedung nicht; vielmehr ist und bleibt er ein Notnagel. So sollten wir ihn auch verstehen. Wenn ich die Koalition richtig verstanden habe, ist das aber auch allen sehr wohl bewusst.
Ich habe bei der Einbringung schon darauf hingewiesen, dass wir erhebliche Skepsis haben, was das eine oder andere in diesem Gesetzentwurf betrifft. Positiv ist sicherlich anzumerken, dass wir damit jetzt eine gesetzliche Basis schaffen. Das Ganze ist über den Weg einer Ministerverordnung mit den Hilfspolizistinnen und Hilfspolizisten auf den Weg gebracht worden - ein Weg, den wir damals sehr deutlich kritisiert haben. Wir hatten im Landtag einen anderen Weg vorgeschlagen.
Für mich bzw. für meine Fraktion bleibt wichtig festzuhalten, dass wir nicht nur in den laufenden Haushaltsberatungen, sondern beständig über den Zeitraum, in dem dieses Gesetz gelten soll, darauf achten, dass die Zahl der Wachpolizistinnen und Wachpolizisten nicht auf den Einstellungskorridor der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten insgesamt angerechnet wird.
Herr Erben ist schon darauf eingegangen: Das kann kein Ersatz für eine vollwertig ausgebildete Polizei in diesem Land sein, sondern ist ein Notbehelf.
Uns ist wichtig - deswegen können wir uns heute bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf letztlich der Stimme enthalten und sind nicht zu einer Ablehnung gekommen -: Es ist ein befristetes Gesetz und endet im Jahr 2019. Daher wer