Protokoll der Sitzung vom 15.12.2016

(Zuruf von Ulrich Siegmund, AfD)

die mir sagen, jetzt haben wir wieder einen Bescheid bekommen, ich muss plötzlich Zinsen darauf zahlen, alles ist abgelehnt worden und sie treiben nach wie vor ein, jetzt vor Weihnachten, ich kann überhaupt nicht mehr, ich habe kein Geld und ich kann mich auch rechtlich nicht wehren, weil ich kein Geld habe. - Das ist doch die Frage, um die es hier geht.

(Zustimmung von Eva von Angern, DIE LINKE)

Das ist nicht aus der Luft gegriffen oder deshalb, weil jetzt das Urteil ansteht, zu dem ich nichts gesagt habe, wie wir erwarten, dass es ausgeht. Das ist auch interessant, wie Sie meine Darstellung hier auffassen.

Insofern machen Sie es bitte den Menschen kurz vor Weihnachten klar, wie Ihre Haltung zu dem ist, was hier im Land passiert.

Was die Ungleichbehandlung angeht: Es ist wiederum eine Ungleichbehandlung, wenn einige Verbände sagen, wir treiben es jetzt noch ein, die anderen aber doch so kulant sind und sagen, wir halten uns an diese gesetzliche Regelung. Das widerspricht sich alles in sich. Damit möchte ich eigentlich enden. Es ist nichts Neues passiert.

(Beifall bei der LINKEN)

Jetzt sehe ich eine Wortmeldung, und zwar vom Abg. Tobias Rausch. Frage oder Intervention?

(Tobias Rausch, AfD: Frage!)

- Eine Frage. - Möchten Sie diese beantworten?

Nein. Damit hat es sich erledigt. - Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt und ich würde in das Abstimmungsverfahren einsteigen.

Ich habe keinen Überweisungsantrag gehört. Deswegen kommen wir zur Abstimmung über den Antrag in Drs. 7/703. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um ein Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag abgelehnt worden. Wir haben den Tagesordnungspunkt 21 beendet.

Nach unserem vereinbarten Zeitplan machen wir nun weiter mit dem Tagesordnungspunkt 14. Aber bevor wir darin einsteigen, haben wir das Vergnügen, ganz herzlich Damen und Herren des SPDKreisverbandes Burgenlandkreis auf unserer Zuschauertribüne zu begrüßen. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 14

Beratung

Einsetzung einer Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie“ zur Stärkung der direkten Demokratie auf Landes- und Kommunalebene in Sachsen-Anhalt

Antrag mehrere Abgeordnete - Drs. 7/698

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Hohen Haus liegt ein Antrag zur Einsetzung einer Enquete-Kommission vor. Erlauben Sie mir einige Bemerkungen dazu.

Gemäß Artikel 55 der Landesverfassung hat der Landtag das Recht und auf Antrag von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder die Pflicht, zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche oder bedeutsame Sachkomplexe eine Enquete-Kommission einzusetzen. Diese Regelung entspricht auch die Bestimmung in § 17 unserer Geschäftsordnung.

Ein Viertel der Mitglieder des Landtages muss den Antrag auf Einsetzung einer Enquete-Kommission gestellt haben, um den Landtag zur Einsetzung zu verpflichten. Bei 87 Abgeordneten sind somit 22 Antragsteller erforderlich. Den Antrag

in Drs. 7/698 haben 25 Mitglieder des Landtags unterzeichnet. Einbringer des Antrags ist nunmehr der Abg. Herr Farle.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben uns mit diesem Thema schon mehrfach befasst. Insofern werde ich nicht im Detail die Notwendigkeit des Herangehens an eine Stärkung der Demokratie durch den Einbau von Elementen der direkten Demokratie und durch die Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen und ihres Einflusses auf Entscheidungen hier im Landtag ausführen. Das wird auch Gegenstand der Arbeit dieser Enquete-Kommission sein.

Was ich im Wesentlichen begründen möchte, ist, dass wir unseren Antrag, einen Minderheitenantrag - ich bedanke mich übrigens für Ihre Einführung - heute vorgelegt haben, von Abgeordneten aus der Mitte unseres Hauses, weil dieser Antrag verpflichtend und bindend für das gesamte Haus ist.

Es liegt natürlich noch ein zweiter Antrag von der Kenia-Koalition vor. Dieser zweite Antrag - ich werde Sie nachher bitten, ihn zurückzuziehen -

(Silke Schindler, SPD: Brauchen wir nicht!)

ist meines Erachtens kein Änderungsantrag zu unserem Antrag, sondern - -

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Es gibt gar keinen Antrag! - Rüdiger Erben, SPD: Es gibt keinen Änderungsantrag! - Jens Kolze, CDU: Der ist schon zurückgezogen wor- den!)

- Wenn Sie ihn schon zurückgezogen haben, dann ist das wunderbar. Dann sprechen wir nur noch über unseren Antrag.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Sie sind wie- der postfaktisch unterwegs!)

Dann, kann ich Ihnen die freudige Botschaft machen, kann ich mir etwa drei bis vier Minuten meines Vortrags sparen.

(Zustimmung von Tobias Krull, CDU, und von Sebastian Striegel, GRÜNE - Jens Kol- ze, CDU: Oh!)

- Ja. - Trotzdem muss ich aber darauf zurückkommen, was der Unterschied zwischen diesen beiden Anträgen im Kern ist, ohne es jetzt im Einzelnen auszuargumentieren. Wir wollen eine sachbezogen arbeitende Enquete-Kommission, die externen Sachverstand einbezieht, für die jede Fraktion einen Sachverständigen benennen kann, und wir wollen, dass diese Enquete-Kommission in Bezug auf Lösungen arbeitet.

In dem Antrag, den Sie als Alternative eingebracht hatten, der aber über eine reine Ergänzung oder Änderung weit hinausging und im Grunde genommen ein komplett neuer Antrag war, welcher jetzt aber nicht mehr Gegenstand ist, hatten Sie Formulierungen gewählt, dass es um ein Austarieren zwischen der parlamentarischen und der direkten Demokratie geht. Darüber kann man trefflich streiten. Sie wollten europaweite Erfahrungen einbeziehen. Sie haben überlegt, dass die Enquete-Kommission am besten in vielen Städten tagt und immer eine andere Stadt aussucht, um dort irgendetwas zur Demokratie zu bereden. Ich will das gar nicht weiter ausführen.

Das wollen wir aber eben nicht. Wir wollen, dass wir innerhalb von einem Jahr in dieser Kommission zu konkreten Regelungen zu den Fragen kommen, die tatsächlich vor unserem Land stehen. Wir haben diese Fragen in unserem Antrag deutlich gemacht, nämlich:

Wir wollen in Ortschaften mit weniger als 300 Einwohnern die Möglichkeit schaffen, dass Ortschaftsvertreter oder Ortschaftsräte gewählt werden. Wir wollen die Möglichkeit schaffen, Ortschaftsräte in Stadtteilen zu wählen. Wir wollen die Einführung einer gesetzlichen Frist, in der Fragen kommunaler Mandatsträger von den Hauptverwaltungsbeamten beantwortet werden müssen. Wir wollen Bürgerfragestunden in größerem Umfang ermöglichen, Kontroll- und Informationsrechte stärken und auch das Zustimmungsquorum zu Bürgerentscheiden im Interesse der Bürger verbessern.

Das sind konkrete Schritte. Vielleicht fallen uns noch etliche mehr ein. Das sind die Schritte, die zum Teil auch einmal von der Kenia-Koalition benannt wurden. Was wir absolut nicht wollen, das ist eine Enquete-Kommission, die über Gott und die Welt spricht, nur nicht darüber, was wir in den einzelnen Gesetzen verändern können. Da wir die Zeit heute schon vielfältig überzogen haben, möchte ich es nicht weiter ausdehnen. Das Problem ist bekannt.

Ich weise Sie jetzt schon darauf hin, wir werden unsere Vorschläge in dieser Enquete-Kommission äußern und erwarten von Ihnen auch eine sachbezogene Mitarbeit, damit wir am Ende wirklich zu einem Ergebnis kommen, das für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land einen Fortschritt bedeutet. - Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Die Landesregierung hat einen Verzicht auf einen Redebeitrag zu dieser Debatte angekündigt. Für die SPDFraktion hat Frau Schindler das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der letzten Landtagssitzung habe ich gesagt, Kommission die zweite. Sie haben dann angeführt, Kommission die dritte. Mittlerweile ist es der Antrag zur Kommission die vierte.

Wenn man hier an diesem Pult manche Dinge hört, wie von Frau Funke gestern, dass sie sich bei den Steuerzahlern entschuldigt, weil wir schon mehrfach über bestimmte Dinge beraten haben, die eigentlich schon feststehen, dann ist das das beste Beispiel dafür. Dann kann ich mich jetzt auch bei den Steuerzahlern dafür entschuldigen, dass wir mittlerweile den AfD-Antrag in Drs. 7/484 haben. Der ist überwiesen worden.

(Zuruf von Hannes Loth, AfD)

Dazu gibt es einen Änderungsantrag, eine Beschlussempfehlung - Sie sind darauf eingegangen -, bei der Sie gedacht haben, dass das heute ein Änderungsantrag wird. Der ist damit aber weg. Die Drs. 7/607 - zurückgezogen von der AfD. Die Drs. 7/657 - wieder zurückgezogen von der AfD. Und heute eben Antrag Nr. 4.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Versuch und Irrtum!)

Und in diesem Antrag bringen Sie nichts anderes als das, was die Koalitionsfraktionen aufgrund ihres Änderungsantrags eingebracht haben und was dann mit der Mehrheit hier im Parlament am 27. Oktober 2016 beschlossen worden ist.

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE, von Rüdiger Erben, SPD, und von Dr. Katja Pähle, SPD)

Das sind genau die gleichen Punkte, die in diesem Antrag schon beschlossen worden sind.