Protokoll der Sitzung vom 02.02.2017

Hinsichtlich der Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an einzelnen Sonn- und Feiertagen sowie für Feststellungsbescheide nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 des Arbeitszeitgesetzes erfolgt keine gesonderte statistische Erfassung.

Bezogen auf einzelne Branchen wurden folgende Bewilligungen erteilt: Es wurden nach § 13 Abs. 5

des Arbeitszeitgesetzes sechs Bewilligungen an Unternehmen der Automobilindustrie und drei an Unternehmen der Nahrungsmittelwirtschaft erteilt. Das sind insgesamt neun Bewilligungen.

Erst jetzt im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Antwort auf diese Anfrage fiel auf, dass bei der Angabe der Bewilligungen in der von mir erwähnten Kleinen Anfragen von Herrn Höppner leider ein Übertragungsfehler unterlaufen ist. Statt der dort erwähnten zehn Bewilligungen wurden tatsächlich lediglich neun Bewilligungen nach § 13 Abs. 5 des Arbeitszeitgesetzes erteilt.

Je eine Ausnahmegenehmigung nach § 15 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes gingen an ein Unternehmen der Metallverarbeitung, an ein Unternehmen der Branche Umwelttechnik und Wasserbau und an ein Unternehmen im Bereich Verkehrsbau.

Zur Ablehnung bzw. Rücknahme des Antrags nach einer Beratung durch die Aufsichtsbehörde kam es bei einem Fotodienstleister und bei einem Unternehmen der Landwirtschaftsbranche.

Zur zweiten Frage. Obwohl die Genehmigungstatbestände des Arbeitszeitgesetzes eine solche Beteiligung vorsehen, werden von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde in Sachsen-Anhalt grundsätzlich die Stellungnahmen vorhandener Betriebsräte zu allen beantragten Bewilligungen unter Berücksichtigung des § 87 Abs. 1 und des § 89 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes abgefordert und bei der Prüfung berücksichtigt.

Im Rahmen von Genehmigungsverfahren im Jahr 2016 erfolgte im Weiteren jedoch keine Anhörung von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Arbeitgeberverbänden oder Kirchen. Dies hat im Wesentlichen damit zu tun, dass mit der Antragstellung auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie interne Prozesse und Arbeitsabläufe dargelegt werden müssen. Diese können aufgrund von datenschutzrechtlichen Erfordernissen derzeit nicht an Externe weitergeleitet werden.

Ich habe gleichwohl mein Haus um eine Prüfung gebeten, ob und wie möglicherweise ein solches Beteiligungsverfahren für Gewerkschaften, Berufsverbände, Arbeitgeberverbände oder Kirchen rechtssicher ausgestaltet werden könnte. Dies geschah auch unter Berücksichtigung der Verfahrensweise des Freistaates Thüringen, der wohl eine Regelung hierzu gefunden hat.

Vor dem Erlass von Rechtsverordnungen wie beispielsweise der Bedarfsgewerbeverordnung werden selbstverständlich die betroffenen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände angehört. Die Mitteilungen und die eventuellen Einwendungen werden sachgerecht gewertet und entsprechend berücksichtigt. Darüber hinaus werden die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände als

Tarifparteien im Rahmen der Auslegung von tariflicher Bestimmung beteiligt. - So weit die Antwort.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt keine Zusatzfragen. Dann danke ich der Frau Ministerin für die Ausführungen.

Wir kommen zur

Frage 2 Ortsumfahrung B 180 Ascherleben - Quenstedt

Sie wird gestellt vom Abg. Daniel Rausch, AfD. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Im November 2016 wurde durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig der geplante Trassenverlauf einer Baustraße im Zusammenhang mit der geplanten Ortsumfahrung zwischen Aschersleben und Quenstedt (Ortsumgehung Aschersleben B 180) gestoppt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was hat das Verkehrsministerium seit dem

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes unternommen, um die geplante Ortsumfahrung Aschersleben - Quenstedt zu realisieren?

2. Hat sich die Behörde im Planfeststellungs

beschluss nicht abwägend mit der alternativen Trassenführung auseinandergesetzt, obwohl es frühzeitig abzusehen war, dass der Landwirt klagen wird?

Ich danke für Ihre Fragestellung. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Webel, Minister für Landesentwicklung und Verkehr. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen des Abg. Rausch wie folgt.

Zur Frage 1: Die in der mündlichen Verhandlung am 22. November 2016 erörterten Sachverhalte zu einer landschaftspflegerischen Ersatzmaßnahme und einer planfestgestellten Baustraße bedürfen einer Überarbeitung der Planfeststellungsunterlage. Hierzu müssen jedoch die Maßgaben des Gerichtes, die in der schriftlichen Begründung des

Gerichtsbeschlusses bekannt gegeben werden, abgewartet werden.

Zur Frage 2: Wie unter Frage 1 erläutert, ging es in den beiden Klagen nicht um die eigentliche Trassenführung der Ortsumgehung, sondern im Wesentlichen um eine alternative Trassenführung der planfestgestellten Baustraße. Im Rahmen der Aufstellung der Genehmigungsplanung sowie auch im Zuge des Planfeststellungsverfahrens haben sich der Vorhabenträger und die Planfeststellungsbehörde sehr intensiv mit der Führung der Baustraße befasst.

Hinsichtlich der Frage nach der Führung der Baustraße hat im Zuge des Planfeststellungsverfahrens im Jahr 2013 ein Vor-Ort-Termin stattgefunden, an dem neben den Vertretern der Planfeststellungsbehörde und des Vorhabenträgers auch der Kläger teilgenommen hat. In dem Termin machte der Kläger verschiedene Vorschläge, wie die Baustraße alternativ verlaufen könnte. Diese Vorschläge wurden nach umfangreicher Prüfung als fachlich nicht umsetzbar verworfen.

Es gibt keine Zusatzfragen. Dann danke ich dem Minister für die Ausführungen.

Wir kommen zur

Frage 3 Verwendung von Steuerbeamten im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Sie wird gestellt vom Abg. Hagen Kohl, AfD. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Dienstposten im Geschäftsbereich

des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, die originär der Laufbahn in der Steuerverwaltung zuzuordnen sind, waren mit Stand 1. Januar 2017 vakant?

2. Wie viele Bedienstete mit einer Ausbildung

bzw. Studium der Laufbahn in der Steuerverwaltung wurden mit Stand 1. Januar 2017 im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt nicht auf einem in Frage 1 genannten Dienstposten in der Steuerverwaltung eingesetzt?

Für die Landesregierung antwortet der Minister der Finanzen André Schröder.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abg. Kohl namens der Landesregierung wie folgt.

Zur Frage 1: Zum 1. Januar 2017 gab es im Bereich der Finanzämter aufgrund der Ergebnisse der aktuellsten Personalbedarfsberechnung 2 749 Dienstposten, die originär der Laufbahn der Steuerverwaltung zuzuordnen sind. Die Kopfzahl der Bediensteten in den Finanzämtern betrug 2 964 Beschäftigte. Somit waren zum Stichtag 1. Januar 2017 rein rechnerisch keine Dienstposten in den Finanzämtern vakant.

Da in der Kopfzahl Bedienstete enthalten sind, die in Teilzeit tätig sind oder die beurlaubt sind, also zum Beispiel Elternzeit haben oder sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, standen in den Finanzämtern aktuell 2 613 Vollzeitäquivalente zur Verfügung. Im Ministerium ist für die Dienstposten in der Steuerabteilung die Laufbahnbefähigung für den Steuerverwaltungsdienst erforderlich. Hier gab es zum 1. Januar 2017 keine Vakanz.

Der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt verfügt über keine Dienstposten, die nur von Bediensteten mit der Laufbahnbefähigung für den Steuerverwaltungsdienst wahrgenommen werden können.

Zur Frage 2: Bei der Beantwortung der Frage gehe ich davon aus, dass ermittelt werden sollte, wie viele Bedienstete mit der Befähigung für die Laufbahn der Steuerverwaltung nicht auf Dienstposten eingesetzt sind, für die eine steuerliche Ausbildung erforderlich ist. In der Regel erfolgte der Wechsel auf nichtsteuerliche Dienstposten durch Bestenauslese im Rahmen von geschäftsbereichsinternen Stellenausschreibungen. Da im Geschäftsbereich überwiegend steuerlich ausgebildete Bedienstete tätig sind, ist ein Wechsel in andere Teile des Geschäftsbereiches, zum Beispiel zur beruflichen Fortentwicklung, deshalb nicht unüblich.

Im gesamten Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen waren mit Stand 1. Januar 2017 ca. 70 Bedienstete mit der Laufbahnbefähigung für den Steuerverwaltungsdienst auf Dienstposten, für die keine steuerliche Ausbildung erforderlich ist, eingesetzt. - Danke schön.

Es gibt keine Zusatzfragen. Danke, Herr Minister, für die Ausführungen.

Wir kommen zur

Frage 4 Landesverkehrssicherheitsprogramm

Sie wird gestellt von der Abg. Doreen Hildebrandt, Fraktion DIE LINKE. Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

Danke. - Der Verkehrssicherheitsbeirat des Landes hat seit 2015 ein Verkehrssicherheitsprogramm erarbeitet, dessen Entwurf schon länger existiert.

Ich frage die Landesregierung: