Protokoll der Sitzung vom 02.02.2017

1. Wie ist der aktuelle Stand des Landesver

kehrssicherheitsprogramms?

2. Woran liegt es, dass dem Landtag dieses

Programm nicht vorliegt?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Herr Thomas Webel. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen der Abg. Doreen Hildebrandt wie folgt.

Zur Frage 1: Der Entwurf für ein Landesverkehrssicherheitsprogramm wurde unter Beteiligung der im Beirat für Verkehrssicherheitsarbeit vertretenen Organisationen, Verbände und Ressorts erarbeitet. Ich gehe davon aus, dass die Ressortabstimmung zügig abgeschlossen und das Verkehrssicherheitsprogramm im Frühjahr dieses Jahres verabschiedet werden kann.

Zur Frage 2: Wie bereits ausgeführt ist der Entwurf innerhalb der Landesregierung noch nicht abschließend abgestimmt worden. Danach werde ich dem Landtag das Verkehrssicherheitsprogramm der Landesregierung gern zur Verfügung stellen.

Frau Abg. Hildebrandt, Sie haben das Recht, Zusatzfragen zu stellen.

Ich habe eine Nachfrage. Wie lange dauert denn das?

Sie haben die Zeit genannt. Das muss innerhalb der Landesregierung abgestimmt werden; denn wir können dem Landtag nur ein einheitliches, in der Landesregierung abgestimmtes Verkehrs

sicherheitsprogramm dem Landtag vorlegen. Ich bin optimistisch, dass wir das im Frühjahr dieses Jahres schaffen.

Ich würde gern meine Frage zu Ende stellen: Wie lange dauert die Ressortabstimmung schon?

Sie haben gerade den Zeitpunkt genannt. Seit dem Jahr 2015 liegt das vor. Manchmal ist eine Ressortabstimmung sehr kompliziert.

Da es keine weiteren Fragen gibt, danke ich Ihnen, Herr Minister, für die Ausführungen.

Wir kommen zur

Frage 5 Bundesprogramm „Alle im Betrieb“

Sie wird gestellt von der Abg. Dr. Verena Späthe, SPD. Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

Der Bund stellt seit 2016 mit dem Programm „Alle im Betrieb“ 150 Millionen € zur Verfügung, um zusätzliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze in Integrationsfirmen zu schaffen. Die Mittel sollen dazu dienen, Integrationsprojekte aufzubauen, zu erweitern, zu modernisieren und auszustatten. Ziel ist es, möglichst viele Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu etablieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was unternimmt die Landesregierung, um die

ses Bundesprogramm bekannt zu machen?

2. Wie hoch ist der Anteil des Landes Sachsen

Anhalt an den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Petra GrimmBenne. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich beantworte die Frage der Abg. Frau Dr. Späthe namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Das Integrationsamt als Teil des Landesverwaltungsamtes und originär für die Förderung von Integrationsprojekten zuständig, hat die

Förderkriterien zur Umsetzung der Richtlinie zum Bundesprogramm auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes veröffentlicht. In Beratungsgesprächen wird das Programm beworben und zum Thema informiert. Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Integrationsfirmen berät zum Programm.

Im Herbst 2016 konnten die ersten Förderbescheide von mir unterzeichnet werden. Frau Staatssekretärin Bröcker suchte im Anschluss die geförderten Integrationsbetriebe auf, um für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt aktiv zu werben. Allerdings sei hier erwähnt, dass Integrationsunternehmen oft keine Presse wünschen, weil für sie gelebte Inklusion auch ein Stück Normalität ist.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat zur Umsetzung der Maßnahmen des Landesaktionsplanes „Einfach machen“, in dem es um Inklusion in unserer Gesellschaft geht, kurze Erklärfilme zu allen Handlungsfeldern des Landesaktionsplanes in Auftrag gegeben. Im ersten Quartal 2017 wird zum Handlungsfeld „Arbeit und Beschäftigung“ ein solcher Film zu zwei Integrationsprojekten gedreht. Beide Integrationsprojekte sind aus dem Bundesprogramm gefördert worden.

Darüber hinaus hat Frau Staatssekretärin Bröcker gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Integrationsbetriebe und der Salus gGmbH in das Kolpingwerk Hettstedt zu einer Fachtagung zum Thema „Integrationsbetriebe in Sachsen-Anhalt - Chancen für mehr Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eingeladen, in der sich im März zahlreiche Akteure zur Thematik austauschen werden. Eingeladen sind das Integrationsamt, Integrationsprojekte, Wirtschaftsverbände, Werkstattträger sowie Vertreterinnen und Vertreter der Rentenversicherung. Auch auf dieser Veranstaltung wird das Bundesprogramm eine wichtige Rolle spielen.

Zu Frage 2: Die Verteilung der Mittel an die Länder erfolgte nach einem festgelegten Schlüssel. Dieser berücksichtigt einerseits das Verhältnis der Zahl der Wohnbevölkerung bundesweit zur Wohnbevölkerung Sachsen-Anhalts. Andererseits berücksichtigt dieser das Verhältnis der arbeitslos gemeldeten Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen zur Zahl der auf Arbeitsplätzen beschäftigungspflichtiger Arbeitgeber beschäftigten Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen.

Der Bund stellt dem Land Sachsen-Anhalt aus dem Ausgleichsfonds danach etwas mehr als 3,6 Millionen € zur Verfügung. Davon wurden bereits 1,2 Millionen € zugewiesen. Die restlichen Gelder werden ausgereicht, wenn die Mittel der ersten Tranche verbraucht sind und dargestellt wird, dass die weiteren angeforderten Mittel absehbar verbraucht sein werden.

Fünf Integrationsprojekte wurden vom Integrationsamt bisher aus dem Bundesprogramm gefördert. Dafür sind rund 500 000 € verausgabt worden. Das Land Sachsen-Anhalt wird die Mittel voraussichtlich in voller Höhe in Anspruch nehmen. - So weit die Antwort auf Ihre zweite Frage.

(Zustimmung bei der SPD)

Es gibt keine Fragen. Dann danke ich der Frau Ministerin für die Ausführungen.

Wir kommen jetzt zur

Frage 6 Finanzielle Unterstützung der Mifa-Bike GmbH

Sie wird von der Abg. Frau Kristin Heiß, DIE LINKE, gestellt. Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Laut Medienberichten scheiterte das Insolvenzverfahren der Mifa-Bike GmbH in Eigenregie und ein reguläres Insolvenzverfahren wurde eingeleitet. Die Mifa-Bike GmbH beschäftigt derzeit 520 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bereits im Jahr 2014 war das Unternehmen insolvent und wurde unter anderem durch die Unterstützung des Landes gerettet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche finanziellen Mittel in Form von Zu

schüssen, Darlehen, Bürgschaften oder durch Beteiligungen wurden dem Unternehmen MifaBike GmbH vom Land unter welchen Auflagen in den letzten fünf Jahren gewährt?

2. Welche finanziellen Mittel in Form von Zu

schüssen, Darlehen, Bürgschaften oder durch Beteiligungen wurden der Nathusius Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG vom Land unter welchen Auflagen zur Rettung der Mifa-Bike GmbH gewährt?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Herr Prof. Dr. Armin Willingmann. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich zunächst, liebe Frau Abg. Heiß, in Beantwortung Ihrer Frage für die Landesregierung auf Folgendes hinweisen: Die Mifa-Bike GmbH ist nicht im Jahr 2014 in Insolvenz gegangen, sondern am

4. Januar 2017. An diesem Tag wurde ein Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt.

Die Mifa-Bike GmbH ist bekanntlich aus einer Gesellschaft der Familie Nathusius hervorgegangen, die im Jahr 2014 aus der insolvent gewordenen Mitteldeutschen Fahrradwerke AG einige Bestandteile übernommen hatte. Ziel war damals die Fortführung des Produktportfolios des größten Fahrradherstellers Europas.

Jetzt haben wir ein Problem, Frau Abg. Heiß. Denn bei der Beantwortung Ihrer Fragen müssen Informationen herausgegeben werden, die schutzwürdige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betreffen. Deshalb bitte ich um Verständnis dafür, dass wir diese nicht öffentlich zugänglich machen können. Soweit die Antwort, die ich jetzt gleich gebe, diese Punkte betrifft, bitte ich um Anwendung der Geheimschutzordnung des Landtags. Die Informationen werden dann gesondert übermittelt.