Protokoll der Sitzung vom 02.03.2017

(Siegfried Borgwardt, CDU: Wieso das denn?)

Das Argument, das Frau Grimm-Benne gebracht hat, ist allerdings ein schwieriges. Sie haben gesagt: Na ja, wenn wir jetzt die Löhne im Osten höher bewerten, dann würden wir die Geringverdiener im Westen ein Stück weit bestrafen.

Die Frage der Geringverdiener im Westen ist erst zu einem späteren Zeitpunkt entstanden. Das ist eine Folge der Agenda 2010. Aber ganz hoffnungslos ist die Sache nicht, liebe Frau Grimm-Benne; denn Sie haben in Bezug auf Ihre Anpassungsvorschläge im Prinzip die Drs. 18/982 aus dem Deutschen Bundestag - das war ein Antrag der Fraktion DIE LINKE - referiert. Manchmal braucht es eben zwei Jahre, bis auch bei der SPD ankommt, was geschieht.

Herr Kollege, ich weise Sie darauf hin: Angemessen sind drei Minuten. Die sind schon vorbei. Es gibt aber eine Nachfrage.

Schade, ich wollte noch auf das Argument der CDU eingehen. Das war nämlich eines der lustigsten. Aber gut.

(Heiterkeit - Zurufe von Bernhard Daldrup, CDU, und von Ulrich Thomas, CDU)

Sind Sie bereit, eine Nachfrage von Herrn Steppuhn zu beantworten?

Dann hören wir sie uns einmal an.

Herr Steppuhn, Sie haben das Wort.

Herr Kollege Knöchel, ich habe nur eine Nachfrage, weil ich den Widerspruch, den Sie sehen, so nicht sehe. Was spricht denn dagegen, wenn wir die Bundesregierung bitten, sich für die Rentenangleichung einzusetzen, die Landesregierung sich für die Rentenangleichung einsetzt und Sie das Ganze unterstützen? Dann ist doch die Welt in Ordnung.

Herr Knöchel, bitte.

Lieber Herr Steppuhn, wir haben beantragt, die Landesregierung zu unterstützen, und sie gebeten, tätig zu werden.

(Andreas Steppuhn, SPD: Das macht sie doch!)

Aber Ihr Antrag lautet: Nein, wir unterstützen sie nicht. Sie soll nicht tätig werden. Wir bitten gleich die Bundesregierung.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Wo steht das?)

Das ist einfach der Unterschied zwischen den zwei Anträgen.

(Beifall bei der LINKEN)

Lesen Sie einmal Ihren Antrag!

(Dr. Falko Grube, SPD: Das ist missver- ständliches Lesen!)

Wie gesagt: Sie holen auch immer irgendwelche komischen Argumente hervor. Auch Herr Krull hat immer versucht zu erklären, warum er den Ministerpräsidenten unterstützt. Das fand ich sehr interessant. Er hat auch noch erklärt, der Verwaltungsaufwand für die Rentenangleichung sei zu hoch. Entschuldigen Sie, Herr Krull: Das von jemandem aus einer Partei, die die Maut einführen will.

(Tobias Rausch, AfD, lacht)

Einmal ganz im Ernst: Verwaltungsaufwand zu hoch!

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sehe keine weiteren Anfragen. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 Abs. 6 GO.LT in Bezug auf die Aktuelle Debatte nicht gefasst.

Damit treten wir sogleich in das Abstimmungsverfahren zu dem Antrag in der Drs. 7/1039 ein. Ich habe nicht vernommen, dass dieser Antrag in einen Ausschuss überwiesen werden soll. Somit werden wir direkt abstimmen. Wer dem Antrag in der Drs. 7/1039 zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? - Das ist die AfD-Fraktion.

Da der Ursprungsantrag abgelehnt worden ist, kommen wir zur Abstimmung über den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 7/1081. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? - Das ist niemand. Stimmenthaltungen? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und die AfD. Damit ist der Tagesordnungspunkt 1 erledigt.

Wir kommen jetzt zum

Tagesordnungspunkt 2

Aktuelle Debatte

Frauenrechte und Gleichstellung weiter voranbringen

Antrag Fraktion SPD - Drs. 7/1052

Die Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion. Die Landesregierung hat ebenfalls eine Redezeit von zehn Minuten. Es wurde folgende Reihenfolge vereinbart: SPD, AfD, CDU, DIE LINKE und GRÜNE. Zunächst hat die Antragstellerin, die SPD-Fraktion, das Wort. Für die SPD-Fraktion spricht Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen. Sie haben das Wort, Frau Abgeordnete.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Taten statt Worte - unter diesem Motto kämpften Anfang des 20. Jahrhunderts Frauenrechtlerinnen, auch Suffragetten genannt, für gleiche Rechte für Frauen. Sie riskierten ihre Arbeit, ihre Gesundheit, ihr Leben für bessere Arbeitsbedingungen, eine gerechte Bezahlung und gleiche bürgerliche Rechte.

Es ist unsere Pflicht, die Welt für Frauen zu einem besseren Ort zu machen, als sie es jetzt ist,

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Anschei- nend übertreiben sie es im Osten! - Un- ruhe)

so Emmeline Pankhurst, eine der Suffragetten, der es zu verdanken ist, dass in Deutschland am 12. November 1918 das Frauenwahlrecht eingeführt wurde.

(Einige Abgeordnete der CDU-Fraktion un- terhalten sich mit Minister André Schröder an der Regierungsbank - Unruhe)

Frau Dr. Kolb-Janssen, ich möchte Sie gern einen kleinen Moment unterbrechen. - Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, ich bitte Sie, wieder auf Ihre Plätze zu gehen. Oder versuchen Sie die Dinge draußen zu klären.

(Zustimmung bei der AfD und bei den GRÜNEN)

Sie haben das Wort, Frau Dr. Kolb-Janssen.

Es wäre schön, wenn in einer Debatte über Frauenrechte auch die Herren aus der CDU-Fraktion lauschen würden.

(Zustimmung bei der SPD und bei der LIN- KEN - Ulrich Thomas, CDU: Hallo, geht‘s noch? Wir sind doch da! Wir hören sehr genau zu! - Zuruf von Eva Feußner, CDU)

Heute ist Gleichstellung auf allen Ebenen rechtlich verankert, auf europäischer Ebene, in Artikel 3 des Grundgesetzes, in Artikel 34 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt. Und trotz dieser eindeutigen Rechtslage und - auch darauf muss immer wieder hingewiesen werden - trotz der Verpflichtung in Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, dass der Staat nicht nur die Durchsetzung der Gleichberechtigung fördert, sondern dass er auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt, ist auch heute in Deutschland die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern noch nicht hergestellt.

(Zustimmung von Katrin Budde, SPD)

Gerade hat die Landesregierung eine Diskussion über den Anteil von Frauen in den Aufsichtsgremien der Landesgesellschaften losgetreten. „Regierung sägt an der Frauenquote“, habe ich in der „Volksstimme“ vom 24. Februar 2017 gelesen.

Dabei gibt es hier eine klare Vorgabe in der Koalitionsvereinbarung für die aktuelle Legislaturperiode. Bis zum Ende dieses Jahres sollen die Aufsichtsgremien paritätisch mit Männern und Frauen besetzt sein; paritätisch heißt fifty-fifty.

(Zustimmung von Eva Feußner, CDU, von Markus Kurze, CDU, und von Ministerin Petra Grimm-Benne)

Wie sieht es heute aus? - Von 149 Aufsichtsratsmandaten in Unternehmen und Gesellschaften haben Frauen gerade einmal 35 inne. Das ist eine Quote von 23 %.

Dann liest man in der Zeitung: Wer sich unrealistische Ziele setzt, kann schnell scheitern. Das suggeriert, dass eine solche Regelung in kurzer Zeit nicht umsetzbar ist. Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass das Datum bewusst so gewählt worden ist, weil nämlich zu Beginn einer Legislaturperiode alle Gremien neu besetzt werden. Da aber an der bisherigen Methode, nämlich hauptsächlich Ministerinnen und Minister, Staatssekretäre und Abteilungsleiter in diese Gremien zu entsenden, nichts geändert wurde, hat sich auch an der Zusammensetzung dieser Gremien nichts geändert.

(Zustimmung von Katrin Budde, SPD, von Dr. Katja Pähle, SPD, und von Olaf Meister, GRÜNE)

Ich erwarte von der Landesregierung konkrete Vorschläge dazu, wie die entsprechenden Satzungen und gesetzlichen Regelungen so verändert werden sollen, dass in Zukunft eine paritätische Besetzung möglich ist.