Zu diesen Rechten gehören beispielsweise das Versammlungs- und Demonstrationsrecht, aber auch das Wahlrecht. Das deutsche Grundgesetz hat sich auf der Basis seelischer, sprachlicher und kultureller Gemeinsamkeiten historisch entwickelt. Subjekt der Demokratie ist also nicht irgendein beliebiges Volk oder irgendeine Bevölkerung, sondern in unserem Fall das deutsche Volk. Das Prinzip dieser so zu verstehenden Nationalstaatlichkeit ist daher - ich zitiere den deutschen Rechtswissenschaftler Prof. Dietrich Murswieck -:
„der verfassungsrechtliche Rahmen, welcher der Einwanderungspolitik vorgegeben ist. Für eine aktiv gestaltende Migrationspolitik ergibt sich daraus zunächst, welche Ziele sie nicht verfolgen darf. Sie darf nicht die Überwindung des Nationalstaates durch eine multikulturelle Gesellschaft oder gar einen Vielvölkerstaat anstreben. Die Entstehung ethnischer, religiöser und sprachlicher Parallelgesellschaften darf weder geplant noch in Kauf genommen werden.“
Es ist daher nicht nur logisch nach gesundem Menschenverstand, sondern auch rechtlich zweifelsfrei so, dass die Zugehörigkeit zu einem Nationalstaat keine Selbstverständlichkeit ist oder sein kann und auch nicht durch irgendwelche politischen Maßnahmen einfach herbeigeführt werden darf.
Warum aber werden trotzdem genau diese Bestrebungen immer wieder unternommen, so zum Beispiel momentan auch durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoğuz, SPD, und ihre Expertenkommission, forciert und immer weiter vorangetrieben?
Welche Ideologie und welcher politischer Wille liegen dem eigentlich zugrunde? - Es ist ganz klar davon auszugehen, dass linke politische Kräfte versuchen, unter dem Deckmantel einer angeblich besseren Integrationsmöglichkeit Einwanderern kontinuierlich mehr Rechte zuzusprechen und diese damit gegen die Interessen des deutschen Volkes für sich zu gewinnen.
Dabei wird völlig vergessen, dass wirkliche Integration eine Bringeschuld der Einwanderer und keinesfalls des deutschen Volkes ist.
blatt. Was gegenwärtig tatsächlich stattfindet, ist eine geplante Umstrukturierung des deutschen Volkes. Nein, das ist keine Verschwörungstheorie, sondern leider Tatsache. Aus der nach Sprache, Kultur und Geschichte deutschen Mehrheitsbevölkerung soll eine multikulturelle Gesellschaft ohne einheitliche Sprache, Tradition und damit Identität gemacht werden.
Als noch dreister und zweifelsfrei volksschädlicher und bürgerfeindlicher kann der Versuch gewertet werden, Ausländern das deutsche Wahlrecht einzuräumen. Auch dies ist Teil der Tätigkeit der Beauftragten und ihrer Kommission und des erarbeiteten Leitbildes.
Ganz allgemein kann dies immer wieder als Teil linksideologischer Bestrebungen beobachtet werden, das deutsche Volk zu unterwandern und dieses auf dem Weg in eine vollends multikulturelle Gesellschaft als solches auch aufzulösen.
Warum diese Bestrebung beharrlich unternommen wird, kann wohl nur mit einer Nationalphobie und dem ewiggestrigen Hang zu kommunistischer Gleichmacherei aller Menschen und Nationalitäten erklärt werden.
Andererseits, völlig pragmatisch und vordergründig dient dies einigen Altparteien dazu, mit der Übertragung des Wahlrechtes auf Ausländer für sich eine neue Wählerschaft zu generieren. Aufgrund sinkender Zustimmungs- und Akzeptanzwerte linker Parteien im deutschen Volk soll damit eben ganz einfach ein neues Wahlvolk geschaffen werden. Das ist schlicht und ergreifend die ganze ungeschminkte Wahrheit.
Dem wird sich die AFD natürlich vehement und immer erfolgreicher entgegenstellen. Ich persönlich halte es an dieser Stelle ganz klar mit der Aussage des Publizisten und Aktivisten Jürgen Elsässer, angelehnt an Bertolt Brecht: Wenn die Regierung das Volk austauschen will, dann muss das Volk die Regierung austauschen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Poggenburg. - Als Nächster spricht Minister Herr Stahlknecht für die Landesregierung. Sie haben das Wort, bitte.
Wir müssen uns mit etwas auseinandersetzen, was es eigentlich gar nicht gibt. Hintergrund Ihres Antrages ist ein unter Vorsitz der stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Frau Özoğuz, die gleichzeitig auch Integrationsbeauftragte der Bundesregierung ist, erarbeitetes Leitbild mit dem Titel „Einwanderungsland Deutschland“.
Dies ist organisiert worden von der FriedrichEbert-Stiftung. Die Aktivitäten der Friedrich-EbertStiftung haben keine bindende Wirkung für Regierungshandeln, weder auf Landes- noch auf Bundesebene.
Insofern müsste ich, wenn ich als Regierungsmitglied spreche - das müsste ich eigentlich und das gehört nicht in diesen Raum -, mit Ihnen als stellvertretender Landesvorsitzender über den Inhalt eines SPD-nahen Papieres reden.
Allerdings spricht das Leitbild von einem Einwanderungsland Deutschland. Wenn Sie, so wie Sie sagen, nur fremdenkritisch und nicht fremdenfeindlich sind,
dann müssen Sie zumindest akzeptieren - das sage ich als Regierungsmitglied -, dass Deutschland nicht erst seit gestern, nicht erst seit 2015, sondern schon wesentlich länger ein Einwanderungsland ist.
Wissen Sie, es gibt den alten Satz: „Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt.“
Das ist nicht von mir; das ist aus Torquarto Tasso mal kurzfristig zitiert. - Hören Sie mir doch einfach mal zu, bevor Sie sich schon wieder aufregen.
Von 80 Millionen Deutschen haben mehrere Millionen, fast 16 Millionen, mittlerweile sogar schon 20 Millionen einen Migrationshintergrund. Solche Zahlen können Sie nicht außer Kraft setzen. Die sind so, wie sie sind. Insofern ist Deutschland ein Einwanderungsland.
Die Frage ist nur, wie wir uns mit dieser Situation auseinandersetzen. Aber dazu will ich an dieser Stelle keinen Vortrag halten.
Zu dem, was Sie, Herr Poggenburg, zum Thema Wahlrecht ausgeführt haben: Dazu machen wir mal Jura für Einsteiger.
Um das zu ändern, unabhängig von dem EbertPapier, müssen Sie mit einer Zweidrittelmehrheit den Artikel 28 des Grundgesetzes ändern.
Da im Augenblick auf der Bundesebene überhaupt nicht erkennbar ist - es gibt zwar Anträge, die im Bundesrat unterhalb der Verfassung liegen -, dass es eine wie auch immer geartete Mehrheit gibt, diese Zweidrittelmehrheit für eine Grundgesetzänderung herbeizuführen,