Protokoll der Sitzung vom 02.03.2017

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Lüddemann, ich habe eine Frage. Sie wollen eine Frauenquote in der öffentlichen Verwaltung einführen. Habe ich Sie da richtig verstanden?

Dafür soll es ausreichend sein, dass die Bewerberin oder die Frau allein geeignet ist? - Ihnen dürfte vielleicht Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes bekannt sein. Danach hat jeder Deutsche nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung den gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Was ist denn mit den Merkmalen „Befähigung“ und „fachlicher Leistung“? Wollen Sie das Leistungsprinzip aushebeln?

(Eva von Angern, DIE LINKE: Das ist ge- nau das, was beschrieben wurde!)

Frau Lüddemann, bitte.

Selbstverständlich nicht. Sie hätten mir genau zuhören sollen. Ich habe in Anerkenntnis dessen, dass ich in allen Diskussionen immer wieder mit diesem Argument konfrontiert wurde, selbst darauf hingewiesen: Es gibt Urteile auf allen Ebenen, bis zur höchsten Ebene - das wird Ihnen jeder Jurist, jede Juristin bestätigen -, dass bis zur Herstellung der tatsächlichen Gleichstellung Artikel 3 Vorrang hat. Deswegen sind alle gezielten Maßnahmen der Frauenförderung bei gleicher Eignung - das ist dieser Satz, den ich extra aus den Stellenbeschreibungen, wie sie auch in diesem Land gängig sind, zitiert habe - legitim, bis wir 50 : 50 erreicht haben.

Da kann man sich an den Kopf fassen, Herr Tillschneider. Das mag man so sehen, das ist auch eine Erwartung, die ich bei Ihnen nicht anders habe. Aber das ist das, was politischer Wille in dieser Bundesrepublik Deutschland ist.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN - Zustimmung bei der SPD - Sebastian Striegel, GRÜNE, lacht)

Vielen Dank, Frau Lüddemann. Es gibt keine weiteren Anfragen. - Herr Poggenburg möchte als Fraktionsvorsitzender sprechen.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Eine Frau hat- ten Sie wohl nicht, oder wie?)

Bitte, Herr Poggenburg.

Herr Striegel, es freut mich immer wieder, wenn Sie sich freuen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete und Anwesende! Die letzten Redebeiträge zum Thema waren teilweise nur noch peinlich und absolut unerträglich.

(Beifall bei der AfD)

Natürlich steht auch die AfD ganz klar zu einer Chancengleichheit zwischen Mann und Frau, selbstverständlich. Aber ob und wie wer eine Chance wahrnimmt oder nicht, liegt immer noch am Einzelnen

(Beifall bei der AfD)

und kann nicht durch eine künstliche Quotenregelung vorgeschrieben werden.

(Zuruf von Rüdiger Erben, SPD)

Und Gott sei Dank, Sie sagen es, leben wir immer noch in einer sozialen Leistungsgesellschaft und

nicht im Kommunismus mit seinem Hang zur Gleichmacherei.

(Beifall bei der AfD - Zuruf von der AfD: Ja- wohl!)

Für uns gilt Gott sei Dank immer noch die Qualifikations- und nicht die Ideologiefrage. Dafür wird die AfD in vollem Umfang einstehen. - Danke sehr.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine weiteren Anfragen. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 Abs. 6 GOLT nicht gefasst. Damit ist der Tagesordnungspunkt 2 erledigt.

Wir kommen somit zum

Tagesordnungspunkt 3

Beratung

Staatsangehörigkeitsrecht nicht aufweichen - Wahlrecht für Ausländer nicht erweitern

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/1044

Einbringer wird der Abg. Herr Poggenburg sein. Es ist eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Herr Poggenburg, Sie haben das Wort. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Nicht erst seit Kurzem versuchen etablierte Altparteien, allen voran die SPD, Deutschland nicht nur zum Einwanderungsland zu machen - natürlich ohne das deutsche Volk dazu irgendwann befragt zu haben -, sondern den hier Eingewanderten zudem schleichend und Stück für Stück immer mehr Rechte zuzubilligen.

So sollen Eingewanderte, die teils weder in das deutsche Sozialsystem eingezahlt haben oder die historisch gewachsenen deutschen Werte anerkennen noch beispielsweise Vorfahren haben, die am Aufbau unserer Gesellschaft und des deutschen Rechtsstaates irgendwie beteiligt waren, Rechte erhalten, die nur dem deutschen Staatsbürger im eigentlichen Sinne zustehen.

Um hier weder von Ihnen, werte Abgeordnete des Altparteienkartells,

(Rüdiger Erben, SPD: Oh!)

noch von der mehr oder weniger links vereinnahmten Presse falsch verstanden zu werden, was bekanntermaßen regelmäßig der Fall ist, möchte ich Folgendes klarstellen: Ja, die AfD steht selbstverständlich dazu, dass die Würde

des Menschen, also auch des Einzelnen, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe oder irgendwelcher Zugehörigkeiten unantastbar ist, so wie es richterweise in unserem Grundgesetz steht.

(Beifall bei der AfD)

Natürlich steht die AfD auch dazu, werte Abgeordnete der linkspopulistischen Altfraktionen, dass dem einzelnen Menschen, dem Asylantragsteller, dem echten und, ja, auch dem Wirtschaftsflüchtling auf deutschem Boden der nötige Grundrespekt und die nötige Grundwürde entgegengebracht werden.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Es gibt keine Grundwürde!)

Das ist eine Selbstverständlichkeit und wir verbitten uns, zukünftig von Ihnen in sturer Monotonie mit Neonazis und Brandstiftern bewohnter Asylheime gemein gemacht zu werden, nur weil Sie sonst sachlich kaum etwas gegen uns aufzubieten haben.

(Beifall bei der AfD)

Im Übrigen ist die AfD auch nicht fremdenfeindlich.

(Zurufe von der SPD)

Sie ist nicht fremdenfeindlich, sie ist höchstens fremdenkritisch,

(Lachen bei den GRÜNEN)

und das aus gutem Grund, wie die Ereignisse im Zusammenhang mit der ungeordneten Masseneinwanderung, die allen bekannt sein dürften, und wie Einzelfälle, die wir täglich erleben, belegen. Die Berichte über die Einzelfälle dürften ja auch Sie erreichen.

Wenn Politiker den Unterschied zwischen feindlich oder feindselig und kritisch nicht auseinanderhalten können, dann stellen sie sich ein ganz bedenkliches Armutszeugnis.

(Beifall bei der AfD - Zurufe von der AfD: Jawohl!)

Im vorliegenden Fall geht es aber nicht um universelle Menschenwürde oder Menschenrechte. Nein, es geht um die Zugehörigkeit zu einem Gemeinschaftsgebilde, welches eben nicht selbstverständlich besteht, sondern erarbeitet wurde und bei dem die Zugehörigkeit mit beachtlichen Rechten, aber auch vielen Pflichten verbunden ist. Es handelt sich dabei um den Staat und die Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsbürgerschaft.

Schauen wir dazu etwas genauer hin. Die Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zu einem Staat. Die Staatsbürgerschaft kennzeichnet die sich aus der Staatsangehörigkeit ergebenden Rechte und Pflichten einer

natürlichen Person in diesem Staat. Ohne Staatsangehörigkeit gilt keine Staatsbürgerschaft.