Protokoll der Sitzung vom 05.04.2017

Verpackungsabfällen gibt es aus der Sicht der Landesregierung?

2. Welche Möglichkeiten sind der Landesregie

rung bekannt, um speziell bei Imbissen, Systemgastronomie, Apotheken, Kiosken und Bäckereien bzw. Backshops Verpackungsabfälle, insbesondere Plastikverpackungen, zu reduzieren?

Danke. - Frau Ministerin Dalbert hat das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich beantworte die Fragen des Abg. Aldag namens der Landesregierung wie folgt.

Zunächst ganz grundsätzlich: Es gibt leider einen Trend zur Wegwerfkultur. Coffee-to-go-Becher, verpacktes Abendessen nach Hause geliefert, kleine Mengen Aufschnitt in viel Plastik verpackt, und vieles mehr. Wir sind in Deutschland hierbei leider kein Musterschüler; stattdessen sind wir Europameister beim Verpackungsmüll.

Die Auswirkungen von Plastikmüll auf die Artenvielfalt, vor allen Dingen im Wasser und im Meer, sind enorm. Aber nicht nur die Fische nehmen kleinste Plastikpartikel über die Nahrungskette auf, auch Vögel sind betroffen. Albatrosse füttern zum Beispiel ihre Jungen mit Plastikmüll in dem Irrglauben, ihnen Fische vorzusetzen; die Folgen sind letztlich tödlich.

Zugleich ist unser Hang, mehr Müll zu produzieren, auch ein Ressourcen- und Rohstoffproblem. Für Plastik brauchen wir etwa Öl, von dem wir alle

wissen, dass es eine endliche Ressource ist. Beim nächsten extremen Anstieg der Rohstoffpreise, wie zuletzt vor der Finanzkrise, werden der verschwenderische Umgang mit den Ressourcen und unzureichendes Recycling unserer Volkswirtschaft wieder auf die Füße fallen.

Zu 1, zur Frage nach der Reduzierung von Verpackungsabfällen. Abfallpolitisches Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Dabei sind das Wirtschaftswachstum und die mit der Abfallerzeugung verbundenen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt möglichst zu entkoppeln.

Hierbei ist gemäß der Abfallhierarchie - § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes - vorrangig die Abfallvermeidung anzustreben. Die Abfallvermeidung lässt sich wiederum in drei Unterziele aufteilen: erstens die Verringerung der Abfallmenge, zweitens die Verringerung der schädlichen Auswirkungen des Abfalls auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit und drittens die Verringerung des Gehalts an schädlichen Stoffen in Materialien und Produkten.

Mit Ihrer Frage nehmen Sie insbesondere auf das erstgenannte Unterziel Bezug, also die Reduzierung der Abfallmenge, insbesondere des Verpackungsabfalls.

Neben der Abfallvermeidung zählen weitere Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung, wie die Vorbereitungen der Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige Verwertung und Beseitigung. Beim Recycling werden Abfallprodukte wiederverwertet bzw. deren Ausgangsmaterialien werden zu Sekundärrohstoffen. Ziel ist es, daraus wieder vermarktungsfähige Sekundärrohstoffe zu gewinnen. Und dabei natürlich auch die Abfallmenge zu reduzieren.

Aus aktuellem Anlass möchte ich in diesem Zusammenhang auf das Verpackungsgesetz hinweisen, das am 30. März 2017 vom Bundestag verabschiedet wurde. Dieses Gesetz legt Anforderungen an die Produktverantwortung nach § 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Verpackungen fest. Es bezweckt, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zumindest zu verringern.

Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Gesetz das Verhalten der Produktverantwortlichen, also der Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen, so regeln, dass Verpackungsabfälle vorrangig vermieden und darüber hinaus einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden.

In Bezug auf die Abfallvermeidung sind hier insbesondere die Wiederaufnahme der Mehrwegquote für Getränkeverpackungen und die Reduzierung der Ausnahmeregelungen für pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen zu erwähnen. Allerdings sage ich ehrlich: Grundsätzlich hätte ich mir von dem Gesetz noch weitere Ansatzpunkte für die Abfallvermeidung gewünscht. Damit möchte ich den Bereich der rechtlichen Rahmensetzung als möglichen Ansatzpunkt für die Vermeidung von Verpackungsabfällen verlassen.

Weitere Ansatzpunkte aus der Sicht der Landesregierung sehe ich in folgenden Punkten: erstens bei der Information und Sensibilisierung der Verbraucher und Verbraucherinnen, beispielsweise im Hinblick auf die Möglichkeiten zum Abfall vermeidenden Einkauf. Denn die bewusste Entscheidung der Verbraucher und Verbraucherinnen selbst ist der beste und erfolgsträchtigste Beitrag zur Abfallvermeidung. Ich möchte für den Einkauf von unverpackten Lebensmitteln auf Wochenmärkten und bei Direktvermarktern werben. Hierzu finden Sie beispielsweise ein Informationsangebot im Umweltinformationsnetz Sachsen-Anhalt im Internet oder natürlich in unserer Umweltapp.

Unser Gutachten zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen möchte ich an dieser Stelle ebenfalls erwähnen, auch wenn es sich nicht direkt auf Verpackungen bezieht, aber die Zielrichtung ist eine sehr vergleichbare.

Zweitens möchte ich die Forschung erwähnen. Als Beispiel möchte ich ein interessantes Projekt der Hochschule Magdeburg-Stendal und des Naturschutzbundes Deutschland hervorheben:

„Fishing for Litter“. Die Hochschule untersucht den Zerfallsprozess von Plastikmüll im Meer und wie der Abfall aus dem Meer wieder recycelt werden kann, also ein Thema, das Sie in Ihrer Einführung angesprochen haben.

Drittens die Beratung und Förderung von Unternehmen hinsichtlich deren Abfallvermeidungsaktivitäten. Im Rahmen der Umweltallianz SachsenAnhalt hat die Landesregierung eine Rahmenvereinbarung mit der Abfallwirtschaft für eine zukunftsfähige Abfallwirtschaft beschlossen, die die Branche bei ihren Aktivitäten zur Abfallverwertung und Abfallvermeidung unterstützt. Unternehmen können im Rahmen der GRW-Förderung für investive Projekte mit freiwilligen Umweltschutzleistungen in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung einen Umweltbonus mit einer um 3 % erhöhten Förderquote erhalten.

Viertens. Schließlich ist der Bereich anzuführen, in dem wir als öffentliche Verwaltung selbst als Wirtschaftsakteur Verpackungsabfälle unmittelbar vermeiden können, beispielsweise im Zuge un

serer eigenen Beschaffungen oder im Rahmen unserer Veranstaltungen, die wir abfallarm ausrichten können.

Weitere Möglichkeiten zum Thema Abfallvermeidung können Sie im Abfallwirtschaftsplan, der sich gerade in der Fortschreibung befindet, nachlesen. - So weit zur Frage 1.

Zu 2. Aufgrund der Zusammenstellung der in der Frage benannten Verkaufsstellen gehe ich davon aus, dass Sie sich in Ihrer Frage konkret auf die Vermeidung von Serviceverpackungen und Einweggeschirr beziehen. Für Apotheken beispielsweise ist dies die Plastiktüte für die erworbenen Medikamente, in der Systemgastronomie oder in der Bäckerei vielleicht der Coffee-to-go-Becher.

Insgesamt ist festzustellen, dass Aufklärung bei den Konsumentinnen und Konsumenten, Beratung und Unterstützung bei freiwilligen Maßnahmen und Selbstverpflichtungen der Wirtschaftsakteure ein breites Spektrum an Handlungsmöglichkeiten für die Abfallvermeidung bietet.

Beispielhaft ist die im Jahr 2016 geschlossene Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen zwischen Politik und Handel zu nennen. Ziel der Vereinbarung ist es, den Verbrauch von Kunststofftragetaschen auf 40 Taschen pro Einwohner respektive Einwohnerin im Jahr 2025 zu reduzieren.

Ebenfalls Ausfluss solcher Initiativen ist es, dass sich zunehmend Mehrweglösungen für den

Außer-Haus-Kaffee anstelle der Coffee-to-goBecher verbreiten.

Auch gibt es Initiativen der sogenannten Unverpacktläden. Unverpacktläden sind Vollsortimentsupermärkte mit der Spezialisierung, die Waren des täglichen Bedarfs ohne Verpackung zu verkaufen. Im Idealfall bringt man sein eigenes Behältnis mit, in das das Lebensmittel hineinkommt. Ansonsten kann man dort auch Pfandbehältnisse ausleihen.

Je erfolgreicher Unverpacktläden laufen, umso mehr Druck gibt es in den klassischen Supermärkten, unnötige Verpackungen zu reduzieren. Das war beim boomenden Biotrend ganz ähnlich.

Besonders erfreulich ist in diesem Zusammenhang das aktuelle Vorhaben aus Magdeburg. In Stadtfeld-Ost soll der erste Unverpacktladen Sachsen-Anhalts entstehen. Das Startgeld wird aktuell über eine Crowdfunding-Initiative eingesammelt.

Am Ende möchte ich noch einmal den Bogen zu den einleitenden Worten Ihrer Frage schlagen. Sie sprechen die Verschmutzung der Weltmeere durch Plastikabfälle an. Hierzu möchte ich ergän

zend auf die Initiative der EU-Kommission verweisen, die mit einer Kunststoffstrategie die Verbesserung der Kreislaufwirtschaft bei Kunststoffen umfassend und ganzheitlich betrachten will. Ein strategisches Unterziel ist dabei neben der Verbesserung des Recyclings von Kunststoffen und der Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen die Reduzierung von Kunststoffeinträgen in die Umwelt.

Meines Erachtens stellen insbesondere die Abfallvermeidung und die Stärkung der Verwertung von Kunststoffen einen wesentlichen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt dar. Der Abfall, der erst gar nicht entsteht, sowie der Abfall, der als Rohstoff wahrgenommen wird, kann unsere Meere nicht verschmutzen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke, Frau Ministerin. - Bevor ich zur nächsten Frage komme, lese ich einmal aus unserer Geschäftsordnung vor. Sie hat folgende Aussagen zu Kleinen Anfragen für die Fragestunde:

„Kleine Anfragen können auch zur mündlichen Beantwortung in der Fragestunde gestellt werden, wenn sie hierfür geeignet sind. Insbesondere soll eine kurze Antwort möglich sein.“

Das schränkt den Fragegegenstand in einer interpretativen Möglichkeit ein. Man kann allerdings weder von der Landtagsverwaltung noch vom Präsidium verlangen, dass sie genau dieses Kriterium prüfen.

Ich weise aber darauf hin: Wenn ein Fragesteller die Landesregierung nach einer Abfallstrategie zur Plastikvermeidung fragt, ist das unter einer Viertelstunde schlecht zu haben und geht auf Kosten der anderen Fragesteller; denn es ist eine Fragestunde von 60 Minuten vorgesehen. - Das sollte als Appell verstanden werden. Ich gehe davon aus, dass sich diese Dinge rechtlich nicht regeln lassen, sondern nur mit Vernunft.

Wir haben allerdings bei dem nächsten Fragesteller die Möglichkeit, wieder etwas voranzuschreiten; denn ich habe das Signal bekommen, dass Abg. Herr Höse von der AfD seine Frage heute nicht vorlesen kann, weil er nicht anwesend ist. Die Geschäftsordnung hat dazu in § 45 Abs. 4 Satz 4 das Verfahren definiert. 

Ich rufe auf die

Frage 7 Ausreisepflichtige Gefährder in Sachsen-Anhalt

 Auf der Grundlage des § 45 Abs. 6 GO.LT wird die Frage 6

und die dazugehörige Antwort zu Protokoll gegeben.

Fragesteller ist der Abg. Mario Lehmann. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, vielen Dank für Ihre Ausführungen zur Geschäftsordnung. Das trifft es. - Ich komme zu meiner Frage.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele als sogenannte Gefährder eingestuf

te Ausländer in Sachsen-Anhalt sind derzeit ausreisepflichtig?

2. Bitte schlüsseln Sie die Anzahl der Personen,