Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Ende des Jahres 2020 eine Million Elektroautos auf die Straßen in Deutschland zu bringen. Global betrachtet boomt vor allem in China der Verkauf von Elektroautos bereits mit mehr als einer halben Million Neuzulassungen im Jahr 2016.
In Deutschland ist neben der bisher nicht ausreichenden Ladeinfrastruktur und dem Anschaffungspreis die aktuell noch relativ geringe Reichweite von Elektroautos ein Hemmnis zur Anschaffung, obwohl die Reichweite für den normalen täglichen Gebrauch bereits ausreicht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Frage der Abg. Lüddemann wie folgt.
Zu Frage 1: Der angestrebte Aufbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur ist eine wichtige Voraussetzung, um Elektromobilität auch in der Fläche nutzbar zu machen und die Reichweite der Nutzung zu erhöhen.
Die Landesregierung fördert die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur in Sachsen-Anhalt. Das entsprechende Programm „Sachsen-Anhalt Grün Mobil“ wird von der Investitionsbank umgesetzt. Zudem wird die Integration der Elektromobilität in das Mobilitätssystem mit Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Forschung, Einführung und Nutzung intelligenter Verkehrssysteme unterstützt. Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt. Antragsberechtigt sind Kommunen.
Darüber hinaus erarbeitet das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr derzeit ein spezifisches Konzept für den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Dieses Konzept soll eine quantitative Bedarfsplanung zur infrastrukturellen Grundversorgung unseres Landes mit Ladeinfrastruktur und konkrete Handlungsempfehlungen für die Kommunen enthalten.
Zu Frage 2: Das Land Sachsen-Anhalt kann von dem Bundesprogramm des BMVI zur Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland sowohl im Bereich der Normal- als auch der Schnellladepunkte profitieren.
Im Bereich der Schnellladepunkte sieht der erste Aufruf eine anteilige Verteilung auf die Bundesländer vor. Für Sachsen-Anhalt sind 66 Schnellladepunkte benannt. Die Antragsfrist läuft seit dem 1. März 2017 und endet am 28. April 2017. Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen. Über die Anzahl und den Umfang der Anträge aus Sachsen-Anhalt liegen der Landesregierung wegen des noch laufenden Antragsverfahrens derzeit keine Informationen vor.
Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! In Presseberichten wurde der Rückzug eines Ausflugsschiffes von der Saale angekündigt und wurden Beschwerden von Saaleschiffern über Schleusenzeiten dargelegt.
In einem Artikel zur Problematik in Merseburg heißt es in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 9. März 2017:
„Schuld seien die Schleusen, die vom Wasser- und Schifffahrtsamt nur von Mai bis Oktober offiziell geöffnet werden. Außerhalb der Betriebszeiten können auch Schleusungen angemeldet werden, die sind dann aber kostenpflichtig. 25 € kostet eine Schleusung für Gewerbetreibende, Privatleute dürfen kostenlos passieren“.
Auch in Halle (Saale) sind die Schleusen nur vom 1. Mai bis 15. Oktober besetzt, und Sonderschleusungen können abgelehnt werden, was die Planung für die Saaleschiffer erschwert.
dass touristische Angebote aufgrund der geringen Öffnungszeiten der Schleusen an der Saale bedroht sind?
um in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern bzw. Behörden die Öffnungszeiten der Schleusen attraktiver zu gestalten?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abg. Meister wie folgt.
Zu Frage 1: Die Landesregierung hat genauso wie Sie, Herr Meister, durch den Presseartikel „Ärger um Schleusenzeiten - Captain Fu verlässt die Saale“ in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 7. März 2017 erfahren, dass touristische Angebote aufgrund der Schleusenzeiten an der Saale bedroht sein sollen.
Zu Frage 2: Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Saale, zum einen als Bundeswasserstraße zwischen den Flusskilometern 0 und 124,2 und zum anderen als Landesgewässer ab dem Flusskilometer 124,2 bei Bad Dürrenberg, ist hierbei zu differenzieren. Bezogen auf die Saale als Bundeswasserstraße liegt die Zuständigkeit beim Bund. Dies betrifft auch den Flussabschnitt zwischen Merseburg und Halle.
Bezogen auf die obere Saale liegt die Zuständigkeit aufseiten des Landes und wird durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft wahrgenommen. Da es sich bei dem Betrieb der Schleusen um eine freiwillige Aufgabe handelt, die der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft über den ihm gesetzlich übertragenen Aufgabenumfang im Rahmen der Gewässerunterhaltung hinaus wahrnimmt, bestehen aktuell keine Bestrebungen, die Öffnungszeiten der im Eigentum des Landes befindlichen Schleusen in Saale und Unstrut zu erhöhen.
Die Schleusenzeiten innerhalb der Bootssaison von Ostern bis Anfang Oktober wurden in der Vergangenheit bereits verlängert und, soweit möglich, an den touristischen Wünschen ausgerichtet. Aktuell liegen keine Beschwerden bezüglich kurzer Schleusenzeiten vor.
Für die Unstrut wurde vonseiten der Kanuverleiher der Wunsch nach einer zeitlichen Verschiebung der Schleusenzeiten geäußert, insbesondere für die Zeit vor den Sommerferien. Dieser Wunsch wird für die Saison 2018 geprüft. Neben der kostenfreien Schleusung zu den regulären Öffnungszeiten besteht auf Antrag beim Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft insbesondere für Fahrgastschiffe die Möglichkeit einer zusätzlichen entgeltpflichtigen
Darüber hinaus erfolgt seitens des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem regionalen Fremdenverkehrsverband Saale-UnstrutTourismus e. V. Bekannt ist auch, dass durch den Burgenlandkreis eine aktive Unterstützung erfolgt.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Eine Studie des „World Economic Forum“ vom 19. Januar 2016 prognostiziert, dass im Jahr 2050 - bezogen auf das Gewicht - mehr Plastik als Fisch in den Weltmeeren vorhanden sein wird. Dazu darf es nicht kommen. Die steigende Anzahl von sogenannten Unverpackt-Läden in Deutschland sowie die Ankündigungen mehrerer Handelsketten, Plastiktüten nur noch gegen Aufpreis auszuhändigen oder ganz auszulisten, zeigt die zunehmende Sensibilisierung der Bevölkerung und der Wirtschaft.