Protokoll der Sitzung vom 04.05.2017

(Markus Kurze, CDU: Genau!)

Vielen Dank. - Jetzt darf ich die Anfrage von Herrn Daldrup starten lassen. Bitte.

Frau Kollegin, würden Sie mir recht geben, dass in Maasdorf die Tiere gesetzeskonform gehalten werden? Wenn das so ist, warum stigmatisieren wir Maasdorf an dieser Stelle emotional, um die gesamte Schweinehaltung in Sachsen-Anhalt sozusagen auch ein bisschen zu diskreditieren?

Frau Frederking, bitte.

Na ja, nach dem gestern vorgestellten Gutachten von Greenpeace wäre das ja nicht gesetzeskonform. Nach dem Tierschutzgesetz sollen Schmerzen, Leiden und Schäden ausgeschlossen werden und Tiere sollen sich auch entsprechend ihren arteigenen Bedürfnissen bewegen können. Aber Maasdorf genügt den rechtlichen Vorgaben und die Vorgabe ist in der Verordnung festgeschrieben worden. Zumindest ist uns in der letzten

Ausschusssitzung berichtet worden, dass die Verordnung eingehalten wird.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Genau so ist es!)

Keine Nachfrage mehr? - Okay. Ich sehe keine weiteren Anfragen. Vielen Dank, Frau Frederking. - Wir kommen somit zum letzten Debattenredner, dem Abg. Herrn Loth für die AfD-Fraktion. Sie haben das Wort, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! „Du musst ein Schwein sein in dieser Welt“, sangen die Prinzen und spielten damit auf das völlig falsche Vorurteil an, dass diese Tiere egoistisch und unsozial seien. Das Gegenteil ist der Fall. Kein Tier ist sozialer und nur wenige sind cleverer als unser gemeines Hausschwein.

Das eigentlich egoistische Tier ist der Mensch. Wir wünschen uns die glücklichsten Tiere in den besten Ställen mit den schönsten Haltungsverfahren. Geht es allerdings an das Bezahlen, denken wir nur an das Sparen und die Forderung nach einer tiergerechten Haltung wird schnell vergessen.

Geht es um das Thema Tierhaltung wie hier heute im Landtag, zeigen sich schnell die Grenzen der menschlichen Toleranz. Viele Bauern, die Schweine halten, betreiben dies schon lange nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen, sondern vielmehr nur noch aus übergebliebenem Idealismus. Sie geben sich die größte Mühe, um die gesetzlichen und gesellschaftlichen Anforderungen zu erfüllen, werden dabei aber immer wieder von neuen Aufgaben überrascht.

Das sind Aufgaben, die immer schwerer zu erfüllen sind, die obendrein zeitraubend und praxisfern sind und die sich ein angeblich mündiger Verbraucher wünscht. Leider hat der Durchschnittsverbraucher eine völlig andere Vorstellung vom sogenannten Tierwohl als der Bauer und Fachmann.

Ein kleines Beispiel: In einem Heimatfilm ist es immer beliebt, die im Stall angebundene Kuh zu filmen, während der Almbauer Alois dort ausmistet. Diese Haltung ist aber nicht tiergerecht, da die Kühe fixiert sind, ähnlich wie die Sau im Kastenstand.

(Zustimmung bei der AfD)

Allerdings ist dies vor allem in der ökologischen Haltung mit Ausnahmen erlaubt. Dennoch verbindet der mündige Verbraucher dieses Bild mit einem glücklichen Tier.

Dieses Beispiel hat noch eine andere Komponente. Almbauer Alois kennt seine 20 Milchkühe mit Namen, ist mehrmals täglich im Stall und seine Kühe leben schon seit Jahren bei ihm, während in der Agrargenossenschaft „Flottes Euter“ die 500 Milchkühe über Transpondernummern im tiergerechten Lauf- und Liegeboxenstall verwaltet werden und dort eher den Menschen in mobiler Technik sehen, Probleme mit dem Betonboden und möglicherweise harten Liegeflächen haben und aufgrund mangelnder Leistung nach drei Laktationen zum Schlachthof geführt werden.

Da haben wir auch schon das grundlegende Probleme: Die Realität, die wissenschaftliche Praxis und die Wunschvorstellungen der Verbraucher klaffen einfach zu weit auseinander. Darum brauchen wir mehr Bildung für die Verbraucher. Tierwohl kostet - das muss auch der Verbraucher einsehen.

Kommen wir damit zu Punkt 1 des Alternativantrags der Kollegen von der Linksfraktion. Das Förderprogramm tiergerechte Haltung in Form von zinsverbilligten Krediten der Landwirtschaftlichen Rentenbank wurde von der Bundesregierung bereits für den Ausstieg aus der Käfighennenhaltung aufgelegt und mangels Nachfrage für die gesamte Nutztierhaltung weitergeführt - mit leider nur mäßigem Erfolg. Wenn Sie ein derartiges Programm fordern, dann müssen Sie dazu auch einen alternativen finanzfähigen Vorschlag erbringen.

Zu Punkt 2. Sie wollen EU-weite Standards. Dann sollten Sie sich vielleicht einmal den International Food Standard als freiwillige Qualitätsvereinbarung der Fleischindustrie anschauen. Studieren Sie ihn und nehmen Sie am besten noch an einem Audit teil. Nehmen Sie auch gleich die Tierhalter mit; denn die ahnen noch gar nicht, was im Rahmen der Eigenkontrolle dort auf sie zukommen wird.

Punkt 3 wäre bei einem einheitlichen Tierschutzlabel überflüssig, da wir dann neben dem QSSystem, das, nebenbei bemerkt, schon weltweit einmalig ist und sich über das IQS-System in Europa von selbst verbreitet, eine zweite verbindliche Kennzeichnungsnorm hätten. Was erwarten Sie von einer EU, die der Meinung ist, ein Verbraucher könnte eine Ampel-Kennzeichnung bei Lebensmitteln nicht lesen?

Zu Punkt 4. Es gibt keine wissenschaftliche Untersuchung, die den Einfluss einer Bestandsobergrenze auf die Tiergerechtigkeit des Tierbestandes nachgewiesen hätte. Sie müssen erst einmal erklären, wo eine Obergrenze ist und wie das Beispiel sein soll.

Und noch ein Beispiel, Kollegin Frederking: Die grüne Partei strebt die 100 % ökologische Tierhaltung an. Nun gibt es aber auch in Sachsen-Anhalt

Sauenbestände mit mehr als 2 500 Sauen, die trotzdem nach Öko-Verordnung ökologisch produzieren. Jetzt ist die Frage: Ist Ihnen das dann auch suspekt und nicht tiergerecht oder ist das eine tolerierbare Obergrenze für den Bestand?

Zu Punkt 5. Genau das mahnen wir an. Sie benötigen Sauenhaltungsverfahren, die den Kastenstand ersetzen, die bezahlbar sind und die von Ihnen in den nächsten 20 Jahren eben nicht wieder kritisiert werden. Die Schweinehalter leben noch immer von ihren Schweinen und wollen auch Planungssicherheit haben.

In Bezug auf Punkt 6 stimmen wir Ihnen zu. Wir sollten dann aber nicht nur den Berichten lauschen, sondern auch über das Für und Wider im Ausschuss diskutieren.

Zusammenfassend stelle ich fest: Klären Sie die Fragen bei sich in Ihrer Fraktion, liebe Linkspartei. Gehen Sie noch einmal in medias res. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Es tut Ihnen nicht weh und den Schweinen wird es gut tun. - Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Loth. - Eines würde ich vielleicht klarstellen: Ich denke, Menschen bleiben Menschen und sind keine Tiere. Das würde ich an dieser Stelle doch gern sagen wollen.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich habe festgestellt, dass es keine Nachfragen gibt. Somit kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen nunmehr über den Ursprungsantrag der AfD in der Drs. 7/1300 ab. Wer diesem Antrag seine Stimme gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Das sind die übrigen Fraktionen, die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Somit ist der Antrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 5 ist erledigt.

(Unruhe bei der LINKEN - Siegfried Borg- wardt, CDU: DIE LINKE hat einen Alterna- tivantrag gestellt!)

- Ja, Entschuldigung, Herr Kollege. Natürlich kommt nach der Ablehnung des Ursprungsantrages der Alternativantrag. Vielen Dank.

Wir stimmen über den Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1340 ab. Wer diesem Antrag, dem Alternativantrag, seine Stimme gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der AfD. Somit ist der Tagesordnungspunkt 5 jetzt tatsächlich ordnungsgemäß erledigt.

Wir werden an dieser Stelle noch einmal einen kleinen Wechsel vornehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit kommen wir nunmehr zum

Tagesordnungspunkt 6

Beratung

Gustav-Adolf „Täve“ Schur in die „Hall of Fame des deutschen Sports“

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/1317

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/1336

Einbringer für den Antrag der Fraktion ist der Abg. Herr Gebhardt. Herr Gebhardt, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! In den letzten Wochen wurde in Sachsen-Anhalt eine sehr emotionale Debatte darüber geführt, wer in die sogenannte Hall of Fame des Sports aufgenommen werden soll, aufgenommen werden kann und darf.

In dem konkreten Fall ging es um den Vorschlag des Landessportbundes Sachsen-Anhalt, die ehemalige Radsportlegende und den heutigen Ehrenpräsidenten des Landessportbundes GustavAdolf Schur, genannt Täve Schur, in die Hall of Fame des Sports aufzunehmen. Dieser Vorschlag des Landessportbundes Sachsen-Anhalt wurde von allen anderen Landessportbünden der Bundesrepublik unterstützt. Konkret heißt das, sie haben diesem Vorschlag zugestimmt.

Nominiert wurde dann letztendlich Täve Schur für die Hall of Fame vom Deutschen Olympischen Sportbund. Nun könnte man meinen, dass eine solche Nominierung, getragen von allen Landessportbünden, auch umgesetzt wird und einem ehemaligen Spitzensportler wie Täve Schur auch jene Ehre zuteil wird, die er verdient. Aber bekanntermaßen kam es anders.

Am letzten Freitag kam die Meldung, dass die Aufnahme von Täve Schur in die Hall of Fame des Sports von der 93-köpfigen Jury mehrheitlich abgelehnt wurde. Der Landessportbund und auch meine Fraktion wurden von dieser Entscheidung überrascht. Aber wir haben auf die neue Situation nun mit einem Änderungsantrag zu unserem eigenen Antrag reagiert. Dieser liegt Ihnen vor.

Die Fraktion DIE LINKE ist der Auffassung, dass der Landtag sich auch nach der Jury-Entscheidung hierzu positionieren sollte; denn wenn es öffentliche und auch öffentliche emotionale ge

sellschaftliche Debatten in einer solchen Frage gibt, kann man dazu schwerlich schweigen. Die emotional geführte Debatte um die Nominierung Täve Schurs war auch eine politische, zumindest wurde eine politische daraus gemacht. Deshalb darf aus unserer Sicht im politischen Raum hierzu kein Schweigen herrschen.

(Beifall bei der LINKEN)

Im Zentrum der öffentlichen Auseinandersetzung stand die Frage: Kommt man in die Hall of Fame des Sports aufgrund herausragender sportlicher Leistungen, oder geht es eher darum, dass man eine angenehme politische Meinung vertritt?

Um es klar zu sagen: Meine Fraktion ist der Auffassung, dass es sich um eine Hall of Fame des Sports handelt und nicht um eine Hall of Fame der Politik.

(Beifall bei der LINKEN)