Im Übrigen: Sie vergleichen jetzt Autos mit Waffen. Ein Auto wird dann zur Waffe, wenn man es zielgeführt dafür umfunktioniert und einsetzt. Sie waren doch einmal Kriminalbeamter. Das müssen Sie doch wissen.
Herr Minister, wenn über Waffenrecht debattiert wird, dann bezieht man sich in aller Regel immer auf die Waffenbesitzkarte und auf die Waffen für Jäger und Schützen. Ich will aber einmal etwas zu dem richtigen Waffenschein fragen - wir könnten es jetzt auch den „großen Waffenschein“ nennen -, der für Personen gedacht ist, die besonders gefährdet sind, und der zum Führen von richtigen Waffen berechtigt.
Es war in den 80er-Jahren noch so, dass er für gefährdete Personen tatsächlich erreichbar war. In unserer Familie gab es zum Beispiel einen Möbelhändler, der zweimal überfallen worden war und dann diesen Waffenschein bekommen hat, und zwar für einen Revolver. Mittlerweile wird der aber kaum noch vergeben. Ich habe vor Jahren eine Statistik aus Sachsen gesehen. In ganz Sachsen sollen 15 Personen den erhalten haben.
Mich würde einmal interessieren, wie es in Sachsen-Anhalt aussieht. Ich schicke gleich die Anmerkung voraus, dass nach meinem Gefühl, nach Abwägung von Recht und Billigkeit, von Schutzbedürfnis der Allgemeinheit und persönlichem Sicherheitsinteresse in einem so großen Bundesland schon ein paar hundert Personen in den Genuss eines solchen Waffenscheins kommen sollten. Wie viele sind es aber real?
Wie viele es derzeit sind, kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht sagen. Das kann ich Ihnen gern nachreichen.
Im Übrigen sagt Ihr Kollege Fraktionsvorsitzender, es seien 49. Ich weiß es nicht. Hinten wird die Zahl 2 angedeutet. Dort sitzt die zuständige Referatsleiterin. Ich kann nicht alle Zahlen auswendig wissen. Zwei Personen in Sachsen-Anhalt.
Ich glaube, die entscheidende Frage ist nicht, wie viele Menschen in einem Bundesland leben, sondern wie viele Menschen die Voraussetzungen erfüllen, so etwas zu bekommen. Das sind derzeit zwei.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister Stahlknecht, bei der letzten Novellierung des Waffenrechts ist die Möglichkeit unangemeldeter Kontrollen durch die unteren Waffenbehörden eingeführt worden. Ist Ihnen bekannt, ob die unteren Waffenbehörden von dieser gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch machen? Wenn das nicht der Fall ist, das heißt, wenn davon nicht in ausreichendem Maße Gebrauch gemacht wird: Was können wir gemeinsam tun, damit dies künftig geschieht?
Sollte es so sein, dass es aus Ihrer Sicht nicht ausreichend wäre, könnte man im Wege eines Erlasses darauf hinweisen, dass es diese Möglichkeit gibt.
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Fragen. - Somit steigen wir in die Zehnminutendebatte ein. Ein kleiner Hinweis: Der erste Redner wird der Abg. Herr Büttner von der AfD-Fraktion sein. Sie teilen sich die Redezeit mit dem Abg. Herrn Lehmann. Sie haben insgesamt nur zehn Minuten Redezeit. Die Aufteilung müssen Sie untereinander ausmachen. Herr Büttner, Sie haben das Wort.
Danke, Frau Präsidentin. - Ich möchte am Anfang gleich darauf eingehen, dass Herr Hövelmann gerade davon sprach, ob die untere Waffenbehörde von der nicht angekündigten Kontrolle Gebrauch macht.
Ich kann Ihnen sagen, im Salzlandkreis findet diese Kontrolle statt. Das habe ich im Gespräch mit Waffenbesitzern erfahren. So viel kann ich Ihnen dazu auf jeden Fall schon einmal sagen.
Um auf den Beitrag von Herrn Striegel einzugehen: Ich muss sagen, dass die Töne, die Sie heute angeschlagen haben, für Ihre Fraktion doch relativ moderat waren. Das sind wir ja von Ihnen sonst nicht gewöhnt. Wenn man sich mit Aussagen von Ihren Parteikollegen beschäftigt, dann wird klar, dass Sie normalerweise diejenigen sind, die Ängste bei den Bürgern schüren.
Ich möchte ein Zitat nennen: Die tödlichen Knarren müssen endlich raus aus den Privatwohnungen, weil sie ein echtes Sicherheitsrisiko sind. - Das hat Frau Claudia Dalbert gesagt, Ihre ehemalige Fraktionsvorsitzende, heute Landwirt
schaftsministerin. Das ist eigentlich Ihre Intention. Sie haben hier viel geredet, dabei aber nicht oder kaum erwähnt, dass Sie eigentlich für eine Verschärfung des Waffenrechts sind
und dass lediglich die Koalition mit der CDU Sie daran hindert, härter durchzugreifen und die Bürger zu belangen, wie es Ihnen in den Kram passt.
Verstöße gegen das Waffenrecht zu verzeichnen ist. - Meine Damen und Herren! Wenn das Waffenrecht ständig verschärft wird, ist es am Ende natürlich so, dass es durchaus mehr Verstöße geben wird. Das ist hier der Fall.
Im Jahr 2016 - auf die Jahreszahl gingen Sie ein - herrschte in unserem Land eine Situation, die oftmals von Angst geprägt war. Das Land wurde überflutet mit Menschen aus Kulturkreisen, in denen nicht das Recht, so wie wir es kennen, gilt, sondern oftmals nur die Scharia oder, wenn ein Recht, dann vielleicht das Faustrecht, meine Damen und Herren.
Es ist doch klar, dass die Bürger in unserem Land in einer solchen Situation, in der täglich von neuen Angriffen mit Messern und Äxten zu lesen war, etwas für ihre Sicherheit tun wollen.
Die Debatte, die wir an dieser Stelle eigentlich führen müssten, sollte wahrscheinlich die Debatte über die Stärkung unserer Polizei sein. Wäre diese anständig ausgestattet, müssten sich die Bürger keine Schreckschusswaffen zulegen.
Wenn man Ihre Begründung weiter liest, stellt man fest, dass Sie einfach alles in einen Topf werfen. Es ist im selben Atemzug von legalem Waffenbesitz und von illegalem Waffenbesitz die Rede. Dazu sage ich Ihnen, dass wir voll hinter den legalen Waffenbesitzern in unserem Land stehen, aber der Meinung sind, dass wir entschlossen gegen illegalen Waffenbesitz vorgehen müssen.
Ich sagte es eingangs schon: Wenn ich Zitate von Politikern der GRÜNEN lese, wird schnell klar, dass Sie Angst vor den Waffenbesitzern haben. Ich kann Ihnen versichern: Sie brauchen keine Angst vor den legalen Waffenbesitzern zu haben. Diese haben vor Ihnen und vor Claudia Roth viel mehr Angst.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie sich mit der Materie etwas intensiver beschäftigt haben, dann wissen Sie auch, dass die Gefahr von illegalen Waffen und nicht von registrierten, legalen Waffen ausgeht. Die Besitzer von legalen Waffen haben eine Sachkundeprüfung abgelegt und sind im Besitz einer dementsprechenden Waffenbesitzkarte.
Welche Rolle Waffen für die Bürger unseres Landes spielen, wird klar, wenn man auf die Schützenvereine blickt, die vielerorts auch Dreh- und Angelpunkt für soziales Engagement sind. In vielen Dörfern sind Schützenfeste das größte Event des Jahres und der Schützenkönig ist neben dem Ortsbürgermeister der bekannteste Mann in der Gegend.
Darum sage ich Ihnen, dass wir hier in diesem Parlament als die politische Stütze der Sportschützen, Jäger, Waffensammler und Schützenvereine fungieren werden. Wir fordern, dass die Gängelung der Waffenbesitzer durch die Behörden endlich aufhört.
Sie haben den Waffenbesitz schon jetzt so teuer gemacht, dass es für viele nicht mehr finanzierbar ist. Die Eintragung einer Waffe kostet in meinem Wahlkreis mittlerweile 41 €. Das mag bei einer Waffe noch gehen, doch für Sammler, die eine kulturhistorische Sammlung aufbauen, ist es einfach viel zu teuer.
Wovon ich in Ihrer Begründung leider nichts lese, weil Sie die Debatte zu vorschnell angemeldet haben, das ist die neue Waffenrichtlinie, die das Europäische Parlament am 14. März 2017 im Schatten der islamistischen Terroranschläge in Frankreich verabschiedet hat. Trotz starkem Widerstand fand die Richtlinie eine Mehrheit. 129 Abgeordnete haben die Richtlinie völlig abgelehnt.
Diese Waffenrichtlinie muss innerhalb von 15 Monaten in nationales Rechts überführt werden. Die Auswirkungen auf unser Waffenrecht müssen erst einmal abgewartet werden.