Der Zwischenruf ist korrekt. Natürlich ist das eine Sache, über die man im Ausschuss diskutieren muss, einfach auch aufgrund der Erfahrungen, die jeder jetzt vor Ort hat.
Das ist sehr unterschiedlich. Ich weiß, dass auch in Eigenbetrieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchaus eine hohe Sensibilität für dieses Thema haben und die Menschen durchaus auch mit dieser Sensibilität auf diese Problematik hin ansprechen, wenn sie das Gefühl haben, hier liegt ein Problemfall vor.
Die Frage ist, inwieweit könnte man die meisten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür sensibilisieren. - Das muss man sich also erst einmal
anschauen, um dann zu sagen, okay, diese Beratungsangebote gibt es vor Ort; hier kann ihnen geholfen werden. Das muss dann natürlich nicht unbedingt das Sozialamt sein. Aber wie gesagt, man muss erst einmal herausbekommen, dass die Menschen diese Problematik haben. Das geben die meisten nicht offen zu.
Frau Frederking hat mir den ersten Teil schon vorweggenommen. Die nächste Frage, Frau Eisenreich, lautet, wer soll denn die Kosten übernehmen. - Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage ist: Wenn wir das so umsetzen, wie Sie es fordern, dann geben wir quasi einen Freibrief dafür, dass die Rechnung nicht mehr bezahlt werden muss und dass die Kosten getragen werden. Aber wenn ein Unternehmen die Kosten nicht mehr erstattet bekommt, wie soll das Unternehmen dann seine Mitarbeiter bezahlen? - Es wäre einmal interessant, zu erfahren, wie Sie das alles rechtfertigen und wo Sie das Geld hernehmen wollen. Das würde ich einmal gern wissen wollen.
Ich glaube, ich habe gerade gesagt, es geht nicht generell um irgendwen, der eine Rechnung nicht mehr bezahlt, sondern es geht um soziale Härtefälle, die Unterstützung aus den Sozialleistungen erhalten und für die wir die Regelsätze erhöhen müssen, damit diese Finanzierung gesichert ist und wir möglichst im Vorhinein diese Stromsperren vermeiden, so wie ich es auch gesagt habe.
Dann sind wir jetzt am Ende der Debatte. - Ich bitte einmal alle diejenigen, die hier gesprochen haben, zuzuhören und zu prüfen, ob ich jetzt alles mitbekommen habe. Es gibt einen Überweisungsantrag, und zwar zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Wirtschaft sowie für Soziales. Gibt es darüber hinaus noch Wünsche? - Nein. Kann ich das insgesamt so abstimmen lassen? - Es erhebt sich kein Widerspruch.
Wer für die genannte Ausschussüberweisung ist, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das ist mehrheitlich die CDU-Fraktion, die Fraktion der SPD, die Fraktion der GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Eine Abgeordnete aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Die Abgeordneten der AfD-Fraktion und Frau Sauermann. Damit haben wir eine entsprechende Überweisung dieses Antrags in diese drei genannten Ausschüsse beschlossen.
Vielen Dank, Herr Präsident! - Es ist sicherlich nicht einfach, Sie zu vorgerückter Stunde nach vielen Tagesordnungspunkten für ein Thema aus der Personalwirtschaft zu begeistern und Ihnen einen Antrag unserer Fraktion ans Herz zu legen.
Es sieht ein bisschen aus wie ein Antrag, der nur Finanzpolitiker interessieren sollte. Aber nein, liebe Fachpolitikerinnen und liebe Fachpolitiker, der sollte Sie auch interessieren; denn Personal ist in allen Bereichen wichtig. Und es ist Ihnen wichtig, dass die Ministerien und Behörden genug Personal für ihre Aufgaben haben, sowohl für die gesetzlich vorgeschriebenen als auch für die politisch gewünschten Aufgaben.
In der Polizei und im Justizvollzug fehlt Personal. Im Umweltbereich wollen einige mehr Personal. Im Verkehrsbereich haben wir sogar den Winterdienst privatisiert, weil Personal fehlte. Und die Diskussion über die fehlenden Lehrerstellen im Land kennen Sie alle.
Erinnern Sie sich an die Haushaltsverhandlungen, an Ihre Einzelpläne, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Finanzminister hat Ihnen wie jedes Jahr gesagt, wie viel Personal Sie haben dürfen. Vollzeitäquivalente lautet das neue Zauberwort. In Vollzeitäquivalenten drücken Haushälter aus, wie viele Stunden welches Personalvolumen die Behörden zur Verfügung haben. Wahrscheinlich gehen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, alle davon aus, dass das von Ihnen und von uns allen beschlossene Personalvolumen in den Häusern ausgeschöpft wird.
Denken Sie daran, wie es in Ihren Bereichen läuft. So läuft es nicht in allen Bereichen. Denken Sie einmal an Ihre Fraktion, denken Sie an Unternehmen, die Sie kennen, an Vereine oder Verbände. Wenn dort jemand in Elternzeit geht, fallen für das Personal keine Personalkosten an. Wenn jemand für längere Zeit unterbricht, sei es aufgrund von Krankheit, Auszeit oder anderen Gründen, fallen keine Personalkosten an.
Was wird aber mit den freiwerdenden Personalkosten in diesen Organisationen und Unternehmen getan? - Sie werden nachbesetzt, zwar befristet, aber immerhin, sie werden nachbesetzt; denn das Geld ist da und die Aufgaben müssen erledigt werden.
Anders läuft es bei den Landesbehörden. Da wird Elternzeit nicht nachbesetzt, da wird bei Langzeiterkrankung nicht nachbesetzt, obwohl das Personalvolumen in diesem Haus so beschlossen wurde. Wir haben rund 52 000 Landesbedienstete. Können Sie sich vorstellen, wie viele davon in Elternzeit, langzeiterkrankt oder aus anderen Gründen länger nicht auf ihrer Stelle sind?
Es ist eine erhebliche Menge. An den allgemeinbildenden Schulen sind es rund 700 Vollzeitäquivalente, die nicht nachbesetzt werden, 700 Lehrerinnen und Lehrer, auf die das Land verzichtet, obwohl sie Teil des beschlossenen Personalvolumens sind. Bezogen auf alle Lehrkräfte sind das rund 5 % des gesamten Personalvolumens an den allgemeinbildenden Schulen, auf die wir dauerhaft verzichten.
Wem nützt das? - Den Schulen sicher nicht. Es nützt sicherlich dem Finanzminister. Er spart Geld; denn die sogenannten Dauerunterbrecher sind ihm ein liebgewordenes Sparschwein geworden. Darin unterscheidet er sich übrigens nicht sehr von seinem Amtsvorgänger.
Die 700 Langzeitunterbrecher im Lehrerbereich sind von Beginn an nicht mit Haushaltsmitteln untersetzt. Somit spart das Land Millionenbeträge und die Unterrichtsversorgung leidet. Das Beispiel lässt sich auf die anderen Bereiche der Landesverwaltung übertragen, auf die Polizei, auf den Justizdienst, auf die Finanzverwaltung - überall gibt es Dauerunterbrecher.
Vielleicht können die Koalitionsvertreter im Interesse der Verfolgung der Debatte versuchen, ihre internen Differenzen vielleicht etwas leiser auszutragen, um dem Redner die Gelegenheit zu geben, seinen Vortrag fortzusetzen.
(Zustimmung bei der LINKEN - Markus Kur- ze, CDU: Er ist doch sonst so wortgewal- tig! - Minister Marco Tullner: Außerdem ha- ben wir keine Differenzen!)
Wie bei den Lehrern, so ist es überall in der Landesverwaltung. Und zumindest die Fälle der Elternzeit werden mehr. Nun können wir uns darüber streiten. Aus personalwirtschaftlicher Sicht ist das vielleicht schwierig. Aber wie ist es aus der Sicht des Landes?
Die Zeche dafür bezahlen ganz konkret, da es ja an der Unterrichtsversorgung hakt, die Schulen. Das kann, zumindest auf Dauer, so nicht bleiben. Überall werden Stellen nicht nachbesetzt, die Stellen bleiben frei. Die Kollegen müssen einspringen, die Aufgabenerfüllung leidet. Nachbesetzt wird, wenn überhaupt, nur in ganz kleinem oder ungenügendem Maße.
Der Finanzminister steht wie sein Amtsvorgänger Bullerjahn auf der Sparbremse. Das ist die Fortschreibung der Bullerjahnschen Personalkürzungspolitik, auch wenn sie so nicht mehr genannt werden soll. Wir halten es für falsch. Das Landespersonal ist nicht anständig ausfinanziert. Der Finanzminister macht sich dabei manchmal einen schlanken Fuß. Das Ganze verstößt aus unserer Sicht gegen die Haushaltsklarheit. Ausbaden müssen es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort.
Das Parlament hat ein Personalvolumen beschlossen. Es hat übrigens kein Personalvolumen minus Elternzeitler und Langzeiterkrankte beschlossen. Die Landesregierung muss die Personalvolumina ausfinanzieren, die vom Landtag beschlossen wurden. Die Häuser sollen die Möglichkeit erhalten, in vollem Maße Ersatzeinstellungen vorzunehmen, wenn Kolleginnen und Kollegen dauerhaft nicht aktiv im Dienst sind, also auch nicht mehr bezahlt werden.
Die Sorge, dass wir später einmal zu viel Personal haben, wenn die nicht aktiven Kolleginnen und Kollegen zurückkehren, ist aus unserer Sicht unbegründet. Angesichts des Altersdurchschnitts und der Austritte in den kommenden Jahren werden permanent neue Stellen frei, auf denen eine unbefristete Anstellung möglich sein wird.
Ein weiterer Punkt sorgt dafür, dass die Häuser ihr Personalvolumen nicht ausschöpfen können. Die Beschäftigten in der Freistellungsphase der Altersteilzeit belasten ebenfalls das Personalvolumen der Häuser. Derzeit sind es über 2 200 Beschäftigte, die in der Freistellungsphase sind. Es sind also 2 200 Vollzeitstellen, die den Häusern nicht zur Verfügung stehen, obwohl sie mit dem Personalvolumen vom Landtag beschlossen wurden.
Auch hierbei fordern wir eine Entlastung für die Häuser, damit sie Ersatzeinstellungen vornehmen können. Dazu sollen die Stellen der Beschäftigten in der Freistellungsphase in den Einzelplan 13 überführt und dort ausfinanziert werden.
Die richtige Veranschlagung von Beschäftigten, die länger als sechs Monate abgeordnet sind, ist die vierte Maßnahme in unserem Antrag, die zu mehr Klarheit in der Personalpolitik führen würde.
Alle diese Maßnahmen wären ein wichtiger Beitrag für eine anständige Aufgabenerfüllung in unserem Land. Ich möchte die Regierung daran erinnern, dass sie sich vor nicht allzu langer Zeit für teures Geld Aufgabenerledigungskonzepte geschrieben hat oder hat schreiben lassen. Mit diesen Konzepten haben Sie versucht, den Aufgabenbestand mit dem begrenzten Personalvolumen unter einen Hut zu bekommen.