Die Untersuchung ging von einem vollständigen Personalvolumen aus. Mit Ihrer gerade von mir skizzierten Personalpolitik verhindern Sie allerdings, dass dieses Volumen auch einmal ausgeschöpft werden könnte. Sie konterkarieren damit Ihre eigenen Aufgabenerledigungskonzepte, und wir sehen und lesen es in jüngster Zeit sogar in den Zeitungen, wo überall Aufgaben liegenbleiben und wie viele Jahre länger die A 14 braucht, weil nicht genügend Personal eingestellt wird.
Die Landesregierung stellt sich hier selbst ein Bein. Das, was versprochen wird, muss auch ausfinanziert werden. Darauf haben das Parlament, die Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen, die Wirtschaft und auch die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch. Sie schaffen damit die Grundlagen für eine anständige, transparente Personalpolitik, spätestens bei der Aufstellung der kommenden Haushalte.
Wenn nun Herr Schröder gleich referieren wird, dass alles viel teurer würde, und wenn er uns vielleicht sogar unterstellen wird, wir würden zum
Bruttoprinzip übergehen, dann sage ich, nein, das wollen wir nicht. Wir denken aber, dass die Veranschlagung, wie Sie sie vornehmen, unvollkommen ist, weil Sie die Istkosten des Monats Februar nehmen, und darin sind nun einmal jene nicht enthalten, die gerade nicht da sind, aber eigentlich nötig wären.
Sie befürchten, dass es teurer wird. - Wir haben in den letzten Monaten sehr viele Beispiele erlebt, wo etwas teurer geworden ist, weil wir kein Personal haben, weil wichtige Planungsaufgaben nicht erfüllt werden konnten. Wir haben seit Jahren das Problem, dass Investitionen nicht abfließen können, weil wir es nicht schaffen, die Investitionsvolumina zu überplanen.
Deshalb ist Personal wichtig. Personal ist nicht nur ein Kostenfaktor. Wir wollen in diesem Bereich mit der Istkostenveranschlagung für die Kolleginnen und Kollegen, die nicht da sind, erreichen, dass sie in Zukunft eingerechnet werden, damit die Häuser die Möglichkeit haben, bei entsprechendem Ausfall Ersatzeinstellungen vorzunehmen.
Wie gesagt, wenn Sie sagen, es würde teurer, dann schlage ich vor, wir warten einmal den Jahresabschluss 2017 ab. Dann werden wir sehen, wie viel Geld wir für die Aufgaben übrig haben, die nicht erledigt wurden. Ich glaube, es ist an der Zeit, dafür zu sorgen, dass unsere Landesverwaltung anständig mit Personal ausgestattet wird. - Vielen Dank.
Danke. - Ich sehe keine Nachfragen. Für die Landesregierung spricht in der nun anstehenden Dreiminutendebatte der Minister Herr Schröder. Bitte sehr, Herr Schröder, Sie haben das Wort.
Herr Schröder, Sie dürfen sich beeilen, aber Sie müssen es nicht. Das ist das Privileg der Landesregierung.
Ich möchte es trotzdem in gebotener Kürze machen, weil die Koalitionsfraktionen diesen Antrag überweisen werden. Das heißt, wir werden die Diskussion, die ja spannend bleibt, im Finanzausschuss fortsetzen.
Interesse gelesen; denn er beschäftigt sich letztendlich mit dem Vollzug, also mit der Umsetzung des Systemwechsels, der von mir im Doppelhaushalt eingeleitet worden ist, wo wir nicht mehr über Personalentwicklungskonzepte und Einstellungskorridore sprechen, sondern nun über Vollzeitäquivalente und Personalkostenbudgets.
Worin besteht der Kernunterschied, die Kernmotivation für diesen Systemwechsel? - Er war schlicht und einfach damit zu erklären, dass wir den Behörden und Einrichtungen vor allem mehr Freiheit, aber damit auch mehr Verantwortung in der Personalbewirtschaftung geben wollten. Ich darf feststellen, dass uns das auch gelungen ist. Grundsätzlich erhalte ich von allen Beteiligten eine positive Rückmeldung zu diesem neuen System.
Aber das Wörtchen „grundsätzlich“ - das wissen Sie - enthält immer auch Ausnahmen. In der Tat wird immer wieder hinterfragt, warum die sogenannten Dauerunterbrecher - das sind die unter Punkt 2 des Antrags angesprochenen Bediensteten - auf die Vollzeitäquivalente der Behörden und Einrichtungen anzurechnen sind.
Die geäußerte Kritik bezieht sich meiner Meinung nach nicht darauf, wie es eigentlich in der Antragsüberschrift suggeriert wird, dass es an Haushaltsklarheit mangeln würde. Ich bin der Meinung, das Gegenteil ist der Fall. Im Haushaltsplan können Sie in der Begründung zum Haushaltsgesetz nachlesen, dass Bedienstete, für die keine Bezüge gezahlt werden - diese gibt es immer, zum Beispiel aufgrund von Elternzeit, Beurlaubung, längerer Erkrankung -, ich zitiere: „vertraglich, gesetzlich oder durch Verwaltungsakt festgelegte Arbeitszeit auf das Vollzeitäquivalent anzurechnen sind“.
Eindeutiger, meine sehr verehrten Damen und Herren, geht es nicht. „Vertraglich, gesetzlich oder durch Verwaltungsakt festgelegte Arbeitszeit“ bedeutet, dass jeder auf das Vollzeitäquivalentziel angerechnet wird.
Mögliche Ausnahmen vom VZÄ-System haben wir im Übrigen auch bei den Haushaltsberatungen sehr ausführlich diskutiert. Die Diskussion fand ihren Niederschlag in der Haushaltsgesetzgebung. In den §§ 7 und 8 wurden die allgemeinen Bestimmungen auf Antrag der Koalitionsfraktionen geändert - ich erinnere daran -, sodass wir auch die Ausnahmen vom VZÄ-System geklärt haben. Also, im Ergebnis sind die Spielregeln völlig klar!
Die geäußerte Kritik bezieht sich also nicht auf einen Mangel an Klarheit, sondern offenbar auf das Warum der Anrechnung. Das heißt, bei der Kalkulation von Personalausgaben gehen wir davon aus, dass es immer Bedienstete gibt, die zum
Beispiel wegen Elternzeit, Beurlaubung, längerer Erkrankung oder aus sonstigen Gründen keine Bezüge erhalten. Da sie keine Bezüge erhalten, finanziert der Haushaltsgesetzgeber diese auch nicht aus.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Warum ist genau der Punkt, der gerade mit dem vorhin angesprochenen Systemwechsel
nichts zu tun hat. Denn das ist in der Tat - übrigens nicht die Beschäftigungsentwicklung und die Finanzierung - etwas, das auch in den vorangegangenen Haushalten immer so praktiziert worden ist.
Aus der Personalstandstatistik - jetzt kommt der Reflex, den Sie angesprochen haben - des Statistischen Bundesamtes ergibt sich - als Stichtag haben wir einmal den 30. Juni 2016 genommen -, dass in der Landesverwaltung von SachsenAnhalt 915 Landesbedienstete keine Bezüge erhalten, also beurlaubt sind, 915. Wollten wir mit diesem Verfahren brechen und, obwohl sie keine Bezüge erhalten, die Bezüge annehmen und damit quasi zusätzliche Neueinstellungsmöglichkeiten schaffen, dann würde allein diese Zahl Mehrausgaben in Höhe von 50 Millionen € für den Landeshaushalt bedeuten.
Dass die Oppositionsfraktionen das natürlich etwas - sagen wir einmal - verantwortungsfreier diskutieren als wir, ist klar. Dass ein Finanzminister dabei nicht „Halleluja!“ ruft, ist, glaube ich, auch verständlich. Im Übrigen wird der Jahresabschluss nicht große Überschüsse haben. Wir haben, was den Finanzierungssaldo betrifft, auch wegen unseres Gestaltungshaushaltes sehr gute Ausgaben.
Lieber Herr Knöchel, wir werden uns immer über den Abfluss von Mitteln unterhalten. Auch das liegt nicht an den VZÄ. Aber ich darf Ihnen sagen, wir sind zurzeit - im Vergleich zwischen dem Halbjahresstand 2017 und dem Halbjahresstand 2016 - das einzige Bundesland in den neuen Bundesländern, das sagen kann, dass es die Investitionsausgaben erhöht hat.
Das ist auch ein konkretes Ergebnis des Gestaltungshaushaltes: bessere Abflüsse, obwohl wir die vier Monate der vorläufigen Haushaltsführung hatten. Man höre und staune! Wir haben regelmäßige Berichterstattungen über den Haushaltsvollzug. Wir haben immer über Abflüsse zu diskutieren. Dass diese aber dramatischer als in den Vorjahren sind, kann eben gerade nicht gesagt werden.
Die Punkte 3 und 4 des Antrages enthalten nicht so viel Substanz. Die allermeisten Bediensteten, die sich zum Beispiel in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, werden schon im Einzelplan 13 geführt. Außerdem ist die Altersteilzeit ein Auslaufmodell. Selbst im Schulbereich werden zum Ende der Wahlperiode nur noch eine Handvoll Altersteilzeitler gezählt werden können.
Klar ist auch, dass Bedienstete, die länger als sechs Monate abgeordnet sind, versetzt werden müssen, um sie tatsächlich auf Stellen der aufnehmenden Behörde führen zu können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch auf einen Aspekt in gebotener Kürze hinweisen. In der Begründung zu § 8 Abs. 2 des Haushaltsgesetzes wurde die Absicht formuliert, die Einführung der VZÄ und der Personalkostenbudgets zu evaluieren. Ich möchte Ihnen ankündigen, dass wir diese Evaluierung vornehmen werden und auch die Ressorts angeschrieben haben, um Evaluierungsfragen beantwortet zu bekommen.
Das bezieht sich auf die Vollzeitäquivalente, die Personalkostenbudgets und den Stellenbestand. Diese drei Bausteine prägen ja gerade den Systemwechsel. Bei der Beantwortung der Fragen hat mein Haus unter anderem explizit darum gebeten, zur Einbeziehung sogenannter Dauerunterbrecher in das Vollzeitäquivalentziel Stellung zu nehmen. Ich bin gespannt auf die Antworten der Ressorts, vor allem auf die Vorschläge und deren mögliche Kostenauswirkungen, sofern sie von den Häusern unterbreitet werden.
Mein Ziel ist es, Ihnen die Ergebnisse der Evaluierung vorzulegen, verbunden mit einer Einschätzung, was Veränderungen dann auch kostenseitig bedeuten werden.
(Zustimmung von Markus Kurze, CDU, von Eva Feußner, CDU, von Robert Farle, AfD, und von Olaf Meister, GRÜNE)
Danke, Herr Minister. Ein kleines bisschen mehr Mühe hätten Sie sich aber geben können, Herr Schröder. Ich stelle eine deutliche Überziehung der Redezeit fest und nenne jetzt tatsächlich das, was mir die Uhr hier anzeigt, nämlich eine Überziehung um vier Minuten. Das bedeutet, jede Fraktion hat jetzt eine Redezeit von sieben Minuten. Ich sage aber auch ganz deutlich: Man muss sie nicht ausschöpfen.
Damit kommen wir nunmehr zur Debatte der Fraktionen. Für die SPD-Fraktion hat der Abg. Herr Dr. Schmidt das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin meinen beiden Vorrednern dankbar, und zwar Herrn Knöchel dafür, dass er dieses komplexe Thema, das tatsächlich alle Ressorts angeht, aufgerufen hat, und dem Minister dafür, dass er seine Redezeit so überzogen hat; denn dann kann ich mich viel tiefer in die komplexe Schönheit dieses Problems begeben. - Nein, das will ich in Wirklichkeit nicht machen.
Man könnte viel darüber reden. Wenn man die theoretische Rechnung macht, die Herr Knöchel hier aufgestellt hat, dann käme eine noch weitaus größere Summe zustande als die, die der Minister sozusagen auf der Basis der realen Dauerunterbrecher errechnet hat.
Dann käme man eher bei 120 Millionen € mehr im Landeshaushalt heraus, die man für den Personalhaushalt gebraucht hätte.
Ich will zwei Sachen sagen, die darauf hinweisen, dass man das Problem mit Geld nicht ohne Weiteres lösen kann, sondern dass das auch eine Frage der Steuerung ist. Wir werden das noch vertiefen.
Erstens. Beschäftigte in Elternzeit, Langzeiterkrankte usw. in der Polizei kann man nicht befristet ohne Weiteres ersetzen, auch nicht, wenn man dafür dem Innenminister sehr viel Geld in die Hand drückt; denn diese Beamtinnen und Beamten brauchen eine Ausbildung. Man kann nicht einfach sagen: Wir schreiben für ein Jahr eine Elternzeitvertretung aus. Das sind immerhin 5 000 oder 6 000 Personalfälle, für die diese Lösung nicht funktioniert.
Zweitens. Bei den Lehrkräften gehen wir nun genau einen anderen Weg. Ich habe vermutet, dass das mit Unterstützung der LINKEN passiert, nämlich dass gesagt wird: Wir setzen nicht auf ein System einer Unterrichtsversorgung von 100 % und dann wird für jede Vertretung gesorgt, sondern wir bauen eine Reserve von 3 % auf, schaffen damit auf einem Weg genau das Ziel, das Sie erreichen wollen über eine andere Bewirtschaftung der Stellen der Dauerunterbrecher, die dann nicht mehr vorhanden sind. Beides zusammen kann man wahrscheinlich nicht machen. Man muss sich für einen Weg entscheiden.
- Sie haben recht, wir sind noch nicht bei den 103 %. Deswegen haben wir in den Haushaltsberatungen für dieses Thema einen dritten Weg vorgeschlagen, nämlich zum einen eine höhere Neueinstellungsoption von 250 Lehrern für das
laufende Jahr vorzusehen - ein Vorschlag, dem Sie sich gern ausführlich anschließen dürfen; Sie haben dazu noch einmal Gelegenheit - und zum anderen aber auch bei Einzelplan 13 für alle Ressorts eine Reserve von 100 Stellen zu schaffen, die genau diese Wiederbesetzungslücken schließt und was dergleichen noch alles passiert, außer Elternzeit und Langzeiterkrankungen, mit der man genau dies regeln kann.
Denn es ist natürlich nicht so einfach, wenn man sagt, wir hätten genug Geld, um jede dieser Lücken, auch wenn es nur vier Wochen sind, zu schließen, dass man damit im Verhältnis zum Geldeinsatz einen vernünftigen Ertrag für die Arbeit der jeweiligen Behörde bekommt.
Das Instrument, das wir vorgeschlagen haben, hätte die ganze Sache finanziell überschaubarer und auch zielgenauer gemacht, weil die Mittel durch das Finanzministerium oder die Staatskanzlei dahin hätten gesteuert werden können, wo man tatsächlich in dem Moment das Personal gebraucht hätte. Man hätte diese Mittel allerdings - das gebe ich zu - durch eine neue, zusätzliche globale Minderausgabe im Bereich Personal speisen müssen. Diese hätte im Jahr 2017 bei 0,25 % und im Jahr 2018 bei 0,5 % des Personalhaushaltes des Landes gelegen. Das wäre nicht so ein dramatischer Bruch der Haushaltsklarheit gewesen. Aber zugegebenermaßen hätte es nicht so ohne Weiteres das Problem gelöst, sondern wäre nur ein dritter Weg gewesen.