Protokoll der Sitzung vom 24.08.2017

Darüber, wie wir die Steuerung dieses Systems der Vollzeitäquivalente auf Dauer winterfest machen mit Blick auf die Situation, die mit Dauerunterbrechern manchmal auch so eintritt, dass sie tatsächlich für die Tätigkeit ganzer Einheiten ein Problem werden, werden wir im Ausschuss reden.

Ich will noch eine Sache erwähnen: Insgesamt sind wir, was die Personalausstattung betrifft, mit unseren 18,7 Vollzeitstellen je 1 000 Einwohner nicht an einem Punkt, an dem wir von totalem Elend und totaler Armut reden müssen. Darauf muss man hinweisen. Wir reden hierbei von Kranken, von Elternzeit - das ist auch ein erfreulicher Umstand - an einer Stelle, an der wir personell insgesamt - das gilt sicherlich nicht für jede einzelne Behörde, aber insgesamt - nicht so schlecht ausgestattet sind, dass wir nur noch die Wahl zwischen totaler Katastrophe und einigermaßen erträglichen Zuständen haben.

Auch das sollte in diese Betrachtung einfließen, wenn wir sie im Ausschuss anstellen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD, von Markus Kur- ze, CDU, und von Olaf Meister, GRÜNE)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit können wir in der Debatte fortfahren. Als Nächster spricht für die AfD-Fraktion der Abg. Herr Raue.

Während er nach vorn kommt, weise ich schon einmal darauf hin, dass der Zeitplan bereits jetzt klarmacht, dass die Vereinbarung unter den parlamentarischen Geschäftsführern, Punkte vorzuziehen, die heute nicht im Zeitplan verankert sind, obsolet ist, weil wir allerspätestens um 20 Uhr beim parlamentarischen Abend erscheinen wollen. Selbst das gerät jetzt in Gefahr.

(Zustimmung von Minister Marco Tullner)

Bitte, Herr Raue, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Bei 58 000 Landesbediensteten könnte sich natürlich auch aus unserer Sicht tatsächlich ein Defizit bei der Erfüllung der Vollzeitäquivalente ergeben. Unter gewissenhafter Planung ist auch erkennbar, dass nicht nur das vorhandene Arbeitsvolumen für die Vollzeitäquivalente betrachtet werden muss. Auch die dahinterstehenden Angestellten, die aus verschiedenen Gründen nicht vollständig und unterbrechungslos ihren Dienst versehen können, müssen Berücksichtigung finden.

Die gute Nachricht ist, dass die Zahl der Schwangerschaften unter den weiblichen Landesbediensteten mit ca. 2 000 in diesem Jahr den höchsten Stand der vergangenen sechs Jahre erreichen könnte. Damit steigt natürlich auch die Zahl der Personen, die Elternzeit in Anspruch nehmen und bei denen Dienstabwesenheiten zu verzeichnen sind.

Auch für Langzeiterkrankungen, die ebenfalls bei einer so großen Behörde statistisch abgeschätzt werden können, muss eine entsprechende Personalreserve vorhanden sein, um übermäßige Belastungen zu verhindern.

Besonders der Krankenstand in der Lehrerschaft aufgrund des hohen Durchschnittsalters gibt Anlass zum Handeln. Hier gibt es seit dem Jahr 2013 durchschnittlich 300 Langzeiterkrankte. Bei vielen ist klar, dass sie aus psychischen Gründen nie wieder vor einer Klasse stehen werden.

Gerade das Beispiel der Lehrkräfte zeigt eindrucksvoll, dass Langzeiterkrankungen, Elternzeiten sowie Schwangerschaften im Personalschlüssel und somit in den Stellenplänen entsprechend berücksichtigt werden müssen. Doch dieses Problem wird seit Jahren mitgeschleift und ist aus meiner Sicht hauptsächlich dem Ex-SPD-Finanzminister Herrn Bullerjahn anzulasten,

(Zustimmung bei der AfD)

der sich mit seiner Sparpolitik in unverantwortlicher Weise am Bildungserfolg unserer Kinder versündigt hat. Aber dafür hat die ehemalige Arbeiterpartei ja ihre 10 % kassiert.

(Zustimmung bei der AfD)

Aber auch unter Kenia verschärfen sich diese unhaltbaren Zustände im letzten Halbjahr weiter. Nur wenige Neueinstellungen wurden für die ausgeschiedenen Lehrer vorgenommen. Hier werden selbst vorhandene Stellen in den VZÄ nicht eins zu eins wieder aufgefüllt. Das ist eine Schande. Jedoch ist der Antrag der LINKEN besonders in den Punkten 1 und 2 mit einer vernünftigen, auf Effizienz ausgerichteten langfristigen Stellenbewirtschaftung unvereinbar. Mit der unbefristeten Einstellung von Vertretungskräften blähen Sie die Landesverwaltung zulasten des Landeshaushaltes dauerhaft auf.

Landesbedienstete in Elternzeit sind doch im nächsten Jahr wieder zurück. Langzeiterkrankte gesunden wieder. Für jede Verwaltung und erst recht für die steuerfinanzierte Landesverwaltung gelten die Grundsätze der effizienten Haushaltsführung. Steuerverschwendung, meine Damen und Herrn, ist mit der AfD niemals zu machen.

(Zustimmung bei der AfD)

Aber hier tritt der Kern der linken Ideologie wieder zutage.

(Robert Farle, AfD: So ist es!)

Sie sind der Auffassung, der Staat hat die Aufgabe, selbst Arbeitsplätze zu schaffen, vornehmlich für linke Parteimitglieder. Wir denken, der Staat muss die Rahmenbedingungen gestalten, damit gute Arbeitsplätze im Land entstehen können. Er muss das Geld der Bürger klug und effizient einsetzen. Dies ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns. Deshalb sind die Ersatzstellen auch nicht entfristet, sondern befristet auszugestalten.

Wir werden uns bei der Abstimmung über Ihren Antrag der Stimme enthalten.

(Zustimmung bei der AfD)

Ich sehe keine Nachfragen. Deswegen können wir nunmehr zum nächsten Debattenredner kommen. Das ist von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abg. Herr Meister.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Rückgrat des öffentlichen Dienstes ist sein Personal. Die Ausstattung der öffentlichen Verwaltung in Sachsen-Anhalt mit Personal ist aber der Spagat zwischen dem Wünschenswer

ten und dem finanziell Machbaren; in jeder Haushaltsberatung erleben wir das aufs Neue.

Der aktuelle Doppelhaushalt bringt einen erfreulichen Aufwuchs des Landespersonals mit sich. Dies ist sowohl bei den Lehrkräften und der Polizei, aber zum Beispiel auch in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt und Forst mit 120 neuen Stellen der Fall. Dies ist erfreulich, weil tatsächlich in verschiedenen Bereichen viel zu wenig Personal für die Aufgaben vorhanden war. Die Wünsche der unterschiedlichen Bereiche gingen noch darüber hinaus. - So viel zum Wünschenswerten.

Die Personalausgaben bleiben aber trotz vorgesehener Einstellungen und trotz ansteigender Bezüge etwa konstant bei 2,56 Milliarden € im Jahr 2017 und bei 2,62 Milliarden € im Jahr 2018. Zum Vergleich: Im Jahr 2016 waren es 2,61 Milliarden €.

Die Koalitionspartner sind sich im Koalitionsvertrag darüber einig geworden, dass wir ein Personalziel auf der Grundlage von 18,7 Vollzeitstellen je 1 000 Einwohner bis Ende des Jahres 2020 anstreben. - Dies verweist eher auf das finanziell Machbare.

Mit dem Koalitionsvertrag vereinbart und im aktuellen Doppelhaushalt auch umgesetzt, haben wir für die Häuser zur Steuerung des Personalkörpers Personalbudgets geschaffen und auch festgelegt, dass jede und jeder Beschäftigte mit einer Stelle im Stellenplan fixiert ist. Ziel war es, durch Personalbudgets mehr Flexibilität und mehr Eigenverantwortung in den Ministerien zu erreichen. Es gilt nun, festzustellen, wie gut wir dieses Ziel erreichen und ob es Anpassungsbedarfe gibt.

Die Personalbewirtschaftung in den Ministerien zeigt beispielsweise bei den Ersatzeinstellungen für nicht aktive Beschäftigte, bei denen aber auch keine Personalkosten anfallen, wie in Fällen von Elternzeit, Langzeiterkrankungen, Beurlaubung ohne Vergütung etc., Probleme an. Das Geld ist formal vorhanden, die Aufgaben auch, aber die Handhabung der VZÄ-Vorgabe lässt eine Ersatzeinstellung nicht zu. Das trifft auf Unverständnis und kann vor Ort auch Probleme bereiten. Aber der Satz - Herr Knöchel hat ihn tatsächlich gesagt -, das Geld sei da, hat natürlich auch seine Tücken.

Sowohl der Minister als auch Herr Dr. Schmidt sind darauf eingegangen: Der Haushaltsgesetzgeber hat dem Finanzminister mit globalen Minderausgaben vor allem im Personalbereich schwierige Vorgaben gemacht. Insofern lässt die Darstellung im Antrag der Fraktion DIE LINKE, die fast nach einer bloßen Entbürokratisierung klingt, einen wesentlichen Aspekt des Problems aus. Es muss einem klar sein: Würde man das so umsetzen, ergäben sich erhebliche finanzielle

Auswirkungen. Man müsste betrachten, was das im Einzelnen heißt.

Trotzdem sollten wir uns die in der Praxis entstehenden Probleme und Fragen, meine ich, tatsächlich ansehen. So findet sich in der Begründung - der Minister ist auch darauf eingegangen - zu § 8 Abs. 1 des Haushaltgesetzes 2017/2018 auch die entsprechende Evaluierungsabsicht zu den Personalkostenbudgets. Wir sollten dies nicht erst in der Hektik laufender Haushaltsberatungen umsetzen. Den vorliegenden Antrag können wir zur bereits gestellten Aufgabe hinzuziehen.

Ich schlage daher die Überweisung des Antrags in den Finanzausschuss vor. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der SPD und von Minister André Schröder)

Danke. Ich sehe keine Fragen. - Für die Fraktion der CDU hat nunmehr Frau Feußner das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bekommen von der LINKEN ein Problem präsentiert, das ziemlich drastisch erscheint. Die neuen Regeln zur Personalbewirtschaftung führten angeblich zu vielen leeren Stellen, die Personalabteilungen würden geknebelt. Die Handlungsfähigkeit unserer Verwaltung, insbesondere unserer Schulen, sei unheimlich gefährdet. Aber ich glaube, so, wie Sie das dargestellt haben, ist es derzeit nicht.

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Landesverwal- tungsamt!)

- Ich will damit nicht sagen, dass wir keine Probleme haben. Aber mit der Dramatik, wie Sie es hier dargestellt haben, sehen zumindest wir es nicht.

Den Ressorts ist mit der neuen Personalbewirtschaftung über die VZÄ und die Budgets mehr Flexibilität gegeben worden. Sie können jetzt innerhalb dieser Grenzen freier entscheiden als vorher.

Mein lieber Kollege von der SPD, Ihre Vorschläge finde ich ganz gut, aber zum ersten Mal haben jetzt die Häuser zumindest etwas Flexibilität, was in den vergangenen Jahren in keinster Weise der Fall war. Sie können jetzt schon in Fällen von Schwangerschaftsvertretung befristet Vertretungen einstellen. Das wurde uns im Ausschuss erläutert. Es wurde für jeden Bediensteten eine Stelle plus 5 % Stellenreserve zur Verfügung gestellt. Außerdem müssen befristete Einstellungen nicht mehr durch das MF genehmigt werden, was in der Vergangenheit auch der Fall war. Nun sollte

den Ressorts auch die Zeit gegeben werden, ihre neu gewonnenen Freiheiten anzuwenden.

Schaut man sich die Risiken im Detail an, die von der LINKEN aufgeführt wurden, sieht das Problem aus meiner Sicht deutlich weniger drastisch aus als beschrieben. Die von der LINKEN aufgeführten Fälle von Altersteilzeit sind ein temporäres Problem, das sich durch die generelle Abkehr von den Altersteilzeitmodellen in Zukunft erledigen wird.

Im Falle von Langzeiterkrankten wäre eine grundsätzliche unbefristete Vertreterregelung aus unserer Sicht auch nicht praktikabel; denn die Ausfallzeiten der Rekonvaleszenten sind schwer zu kalkulieren. Da die Rückkehr in den Dienst nach Genesung Priorität hat, sollte auch hierbei aus unserer Sicht kein Automatismus einsetzen. Sonst würden für den Arbeitgeber falsche Anreize gesetzt, Mitarbeiter zu schnell abgeschrieben und die Einstellung neuen Personals vorgezogen werden. Das würde gegenüber dem bestehenden Personal sicherlich weniger gerecht sein.

Vielmehr wären eine betriebliche Gesundheitsprävention und ein Gesundheitsmanagement, das wir übrigens seit Jahren einfordern und das das Finanzministerium jetzt hoffentlich erfolgreich macht - das haben Sie angekündigt -, ein Erfolg versprechendes Instrument, um bestehende Personalressourcen besser auszuschöpfen.

Die Fälle von Abordnung und Beurlaubung sind für die Ressorts weitestgehend kalkulierbar und aus unserer Sicht auch zahlenmäßig vernachlässigbar.

Generell führt das Einkalkulieren der beschriebenen Risiken in die VZÄ-Ziele weg vom Ziel der Koalition, bis Ende 2020 18,7 öffentlich Beschäftigte pro 1 000 Einwohner zu haben bzw. darzustellen. Das wissen wir auch. Dann muss man das aber auch ehrlich und laut sagen. Denn für 2017 und 2018 wächst der Personalkörper bei sinkenden Bevölkerungszahlen. Vor diesem Hintergrund sind weitere Einschränkungen der Kontrollrechte des Finanzministeriums sicherlich falsch.

Wollen wir unsere selbst gesteckten Ziele erreichen - wenn wir sie nicht mehr wollen, müssen wir ehrlich sein und sagen, das wollen wir nicht mehr oder wir können es nicht mehr -, müssen die Ressorts nicht immer mehr Stellen fordern, sondern die bestehenden Personalressourcen und ihre neuen Freiheiten stärker nutzen.