Ich will an dieser Stelle ausdrücklich betonen - der Innenminister hat das auch getan -: Mit dem Staatsvertrag sind keinerlei Ausweitungen von Befugnissen, strafprozessualer Art schon gar nicht oder auch der nach dem SOG nicht, verbunden. Wir reden auch nicht über die Tätigkeit von Nachrichtendiensten.
Es ist weiterhin gewahrt, dass die Rechtsvorschriften der einzelnen Bundesländer eingehalten werden. Es ist nun einmal eine Besonderheit des Polizeirechts, dass es ausschließlich Länderrecht ist, und es wird vermutlich immer so sein, dass es dort zwischen den Ländern Unterschiede gibt.
Das Ganze sollte aus unserer Sicht jetzt zügig umgesetzt werden. Ich hoffe, dass der Träger der Einrichtung, der Freistaat Sachsen, dann auch in der Lage ist, es tatsächlich zum Laufen zu bekommen; denn wir haben bei der einen oder anderen Kooperationsveranstaltung im Sicherheitsbereich in der Vergangenheit durchaus Schwierigkeiten erlebt.
Namens meiner Fraktion beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport, zur Mitberatung in den Finanzausschuss. - Herzlichen Dank.
Es gibt keine Fragen. Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abg. Herr Höhn. Herr Höhn, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe im Innenausschuss, als wir über die Frage diskutiert haben, ob es zum Staatsvertrag eine Stellungnahme des Innenausschusses geben soll, bereits darauf hingewiesen, dass eine Zustimmung meiner Fraktion zum Staatsvertrag und zu diesem Vorhaben nur sehr schwer vorstellbar ist. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Wir haben nach wie vor erhebliche Zweifel an diesem Projekt.
Wir haben vor der Mittagspause miteinander über das Thema Datenschutz diskutiert. Wir wissen alle, auch aus der Erfahrung der letzten Jahre und den Dingen, die öffentlich bekannt geworden sind, dass das Thema Telekommunikationsüberwachung, der Umgang mit Telekommunikationsdaten ein hochsensibles Thema ist und deshalb nicht einfach einmal nebenbei behandelt werden kann nach dem Motto, es geht hier nur um ein technisches Problem, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Uns ist sehr wohl bewusst, weil der Innenminister darauf hingewiesen hat, dass wir hier über Telekommunikationsüberwachung seitens der Polizei sprechen und nicht über Geheimdienste. Das ist uns bekannt, führt mich allerdings zu der Liste an Dingen, die ich in der Kürze der Zeit benennen will, die aus unserer Sicht einer Klärung bzw. einer unmissverständlichen Klarstellung bedürfen. Wir haben nicht nur über den Staatsvertrag zu reden, sondern damit ist auch verbunden - das findet sich im Staatsvertrag -, dass auch noch über eine Benutzerordnung bzw. über eine Satzung für diese Einrichtung zu sprechen sein wird.
Das ist als Erstes die Sicherstellung des Trennungsgebotes zwischen der Arbeit der Polizei und der Arbeit der Nachrichtendienste.
Das ist zweitens - das wurde schon erwähnt - die Sicherstellung, dass es zu keiner Erweiterung der Befugnisse zur Überwachung bzw. Aufzeichnung von Telekommunikationsinhalten kommt.
Das ist drittens der verlässliche Ausschluss der Vermischung der Daten aus den einzelnen Ländern, die dort technisch zusammengeführt werden.
Das ist viertens, dass die Kontrollrechte der jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten auf der Grundlage der entsprechenden Gesetze in den Ländern sichergestellt werden und die Zugriffsrechte und die Kontrollrechte gewahrt sind.
Das ist fünftens zum Beispiel die Frage der Sicherstellung der technischen Datensicherheit insgesamt in der Einrichtung und der Behörde.
Frage der parlamentarischen Kontrolle durch die entsprechenden Länderparlamente zu den Dingen, die diese Anstalt betreffen.
Ich will jetzt schon in Aussicht stellen, dass wir diese Frage nicht nur im Ausschuss thematisieren werden, sondern dass wir zur abschließenden Beratung hier im Plenum einen Entschließungsantrag vorlegen werden, dass seitens des Landtages diese Dinge noch einmal miteinander verbindlich festgehalten werden sollen. - Herzlichen Dank.
Bevor wir in der Debatte fortfahren, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Damen und Herren aus Dessau-Roßlau in unserem Hohen Hause begrüßen zu dürfen. Seien Sie herzlich willkommen!
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Striegel. Herr Striegel, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag bekennen wir uns als Koalitionspartner zur Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizei für die Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der Telekommunikationsüberwachung. Der Entwurf des betreffenden Gesetzes liegt nun dem Landtag von Sachsen-Anhalt vor.
Als Bündnisgrüne haben wir zur Errichtung Bedingungen definiert und sehen diese als erfüllt an. Im Innenausschuss wurden die konkreten Inhalte des Staatsvertrages vor dessen Paraphierung berichtet. Es gab auch Änderungen. Wir haben darauf gedrungen, dass beispielsweise der Datenschutzbeauftragte in seiner Stellung dort gestärkt wird. Die datenschutzrechtlichen Bedenken wurden ausgeräumt und die Wirtschaftlichkeit des Zentrums wurde nachgewiesen.
Auch die bündnisgrüne Fraktion sieht unter der Maßgabe, dass die parlamentarische Kontrolle des Landtags über das Zentrum gewährleistet wird und keine neuen Eingriffsbefugnisse der Polizei geschaffen werden, im gemeinsamen GKDZ ein sinnvolles, weil gebündeltes Instrument zur Bekämpfung von Straftaten. Unser Ja zum Staatsvertrag steht unter der Bedingung, dass die jeweiligen Länder nur Zugriff auf ihre Telekommunikationsüberwachungsdaten haben und ein Zugriff auf Daten anderer Bundesländer genauso wirksam ausgeschlossen ist wie eine mögliche, über die Ländergesetzgebung hinausreichende
Erweiterung von Befugnissen. Das betrifft ausdrücklich auch mögliche Forschungsvorhaben, wo wir gesagt haben, das wird es mit uns nicht geben.
Wir betonen auch die Notwendigkeit der parlamentarischen Kontrolle, die Einhaltung weitgehender Kontrollrechte der Landesdatenschutzbeauftragten und die Gewährleistung des verfassungsrechtlichen Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung.
Die Anstalt - das hat der Minister heute hier noch einmal ausgeführt - übernimmt nur und ausschließlich technische Hilfstätigkeiten. Eine Zentralisierung von hoheitlichen Aufgaben findet nicht statt. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten aus nachrichtendienstlichen Telekommunikationsüberwachungen von Verfassungsschutzbehörden dürfen bei Inbetriebnahme und auch künftig nicht Aufgabenbestandteil der Anstalt sein. Dafür werden wir Sorge tragen.
Die Verantwortung für die Telekommunikationsüberwachung - das will ich an dieser Stelle noch einmal klar und deutlich und zusammenfassend sagen - verbleibt in Länderhoheit. Mit der Einführung des gemeinsamen Zentrums werden keine neuen Eingriffsbefugnisse der Polizei geschaffen. Dafür werden wir sorgen.
Ich denke, wir werden deshalb den Antrag der LINKEN, der hier schon angekündigt wurde, sehr sorgsam prüfen. DIE LINKE unterstützt auch in Thüringen das entsprechende Zentrum. Ich gehe davon aus, dass sich Thüringen weiter daran beteiligt.
Ich gehe auch davon aus, dass wir im Innenausschuss, wenn wir uns dem Thema nähern, noch einmal eine Anhörung benötigen, um die letzten Bedenken wirklich auszuräumen. - Vielen herzlichen Dank.
Es ist ein Hinweis an den Kollegen Striegel, aber wenn er will, kann er auch antworten. Weil er Thüringen angesprochen hat, will ich ihm mitteilen, damit er das auch weiß, dass die Fragen, die ich vorhin gestellt habe, und noch eine ganze Menge mehr für die Thüringer LINKE auch die Voraussetzung für die Zustimmung sind. Insofern sind wir beieinander, und insofern liegt es an Ihnen, diese Fragen zu klären. Dann können Sie vielleicht in Thüringen mit einer Zustimmung rechnen.
Ich führte bereits aus, dass ich die von Ihnen formulierten Bedingungen für erfüllt halte. Aber um Sie zu vergewissern, dass es so ist, plädiere ich dafür, dass wir im Innenausschuss eine Anhörung machen und uns noch einmal entsprechend informieren lassen. Ich sage ausdrücklich: Solange es keinen Kompetenzzuwachs gibt und solange wir die Kontrollrechte von Parlament und Datenschutzbehörden sichern, spricht eine Menge dafür, dass wir die Aufgaben zusammenfassen und nicht jeder einzeln Serverräume etc. pp. anschafft. - Vielen Dank.
Da es keine weiteren Fragen gibt, spricht jetzt für die CDU der Abg. Herr Schulenburg. Herr Schulenburg, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gemäß Artikel 91c des Grundgesetzes können die Bundesländer einen gemeinschaftlichen Betrieb informationstechnischer Systeme sowie die Errichtung dazu bestimmter Einrichtungen vereinbaren. Die Innenminister der beteiligten Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen, SachsenAnhalt haben dies getan, indem sie den GKDZStaatsvertrag unterschrieben haben. An uns ist es nun, den Staatsvertrag durch das vorliegende Zustimmungsgesetz zu ratifizieren.
Bislang gibt es in den einzelnen Bundesländern dezentrale Einrichtungen, die die polizeiliche Telekommunikationsüberwachung durchführen. Aufgrund der Zunahme der Datendichte ist es sinnvoll, hier Synergien mit unseren Nachbarbundesländern zu erschließen. Für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung in Sachsen-Anhalt ist eine moderne Telekommunikationsüberwachung notwendig und sinnvoll. Vor allem um die organisierte Kriminalität zu bekämpfen, brauchen wir moderne Hard- und Software, die wir nun gemeinsam beschaffen können.
Auch eine im Vorfeld durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kam zu dem Ergebnis, dass ein sogenanntes Ein-Zentrum-Modell deutlich ökonomischer ist. Die Idee eines solchen gemeinsamen Zentrums ist nicht neu. Die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt betreiben seit Längerem eine solche Einrichtung. Auch die nördlichen Bundesländer sind an einer solchen gemeinsamen Einrichtung interessiert.
Das GKDZ mit Hauptsitz in Leipzig und Nebensitz in Dresden wird die Polizeien durch die technisch-organisatorische Realisierung der Telekommunikationsüberwachung unterstützen. Die gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung der Daten
Für die nähere inhaltliche Betrachtung beantragen wir die Überweisung in den federführenden Innenausschuss sowie in den mitberatenden Finanzausschuss. - Vielen Dank.
Ich danke für die Ausführungen. - Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Ich muss noch einmal fragen: Es wurde der Vorschlag unterbreitet, den Gesetzentwurf der Landesregierung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres zu überweisen, begleitend in den Ausschuss für Finanzen. Ist das richtig?
Wenn es so ist, bitte ich um das Handzeichen, wer für die Überweisung ist. Ich sehe, Einstimmigkeit aller Fraktionen liegt vor. Gibt es Enthaltungen? - Oh, Entschuldigung. Die Fraktion DIE LINKE enthält sich der Stimme. Gibt es Gegenstimmen? - Eine Gegenstimme von der AfD-Fraktion. Somit ist der Überweisung zugestimmt worden.