Zum Abschluss noch einige Worte zum aktuellen Stand der Umsetzung. Das Programm wird in enger Abstimmung und Kooperation mit den Kommunen und den Jobcentern umgesetzt. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt vor Ort. Die notwendigen Diskussionen dazu laufen in den regionalen Arbeitskreisen für Arbeitsmarktpolitik, von denen auch unsere anderen regionalisierten Arbeitsmarktprogramme konzeptionell umgesetzt werden.
Im Moment sind alle Landkreise und kreisfreien Städte dabei, ihre regionalen Umsetzungskonzeptionen zu erstellen. Diesen Prozess begleiten wir vonseiten des Ministeriums eng, und wir haben bisher aus allen Regionen positive Rückmeldungen bekommen, dass das Programm planmäßig umgesetzt und alle verfügbaren 2 000 Plätze mit geeigneten Teilnehmerinnen und Teilnehmern besetzt werden können. Die ersten Bescheide werden wir im September an die schnellsten Kommunen übergeben. Die weiteren folgen in Kürze.
Der Bitte, im zuständigen Ausschuss regelmäßig über Umsetzung und Fortschritte des Programms zu berichten, komme ich gern nach. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Präsident. - Frau Grimm-Benne, eine kurze Frage: Dürfen dies die Teilnehmer, die von den Jobcentern ausgewählt werden und teilneh
men dürfen, freiwillig tun? Dürfen sie die Teilnahme ablehnen, und würden ihnen Sanktionen drohen, wenn sie ablehnen?
Nein, das Angebot ist freiwillig. Dennoch gibt es jetzt schon sehr viele, die es gern in Anspruch nehmen wollen, insbesondere, weil sie sehr lange Zeit haben, um wieder die Möglichkeit zu haben, in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen.
Damit ist die Frage beantwortet, und wir können in der Debatte fortfahren. Für die AfD-Fraktion spricht der Kollege Herr Büttner.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über den Antrag „Neue Chancen für Langzeitarbeitslose durch Landesprogramm ‚Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ im Rahmen des sozialen Arbeitsmarktes“. Dieser hier vorliegende Antrag kann der Methode „populistischer Aktionismus“ zugeordnet werden und als Mogelpackung zur kommenden Bundestagswahl zur Wählertäuschung verstanden werden.
Für den Außenstehenden ist aus dem Antrag nämlich nicht erkennbar, dass dieses Landesprogramm bereits seit dem 1. Juli 2017 mit Förderbestimmungen des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration im Vollzug ist. Das heißt, der Landtag soll heute nur noch als abnickendes Gremium fungieren. Da fragt man sich doch schon, warum es nicht möglich war, vor dem 1. Juli einen entsprechenden Antrag in den Landtag einzubringen.
kreisfreie Städte des Landes Sachsen-Anhalt, die die Fördergegenstände teilweise oder vollständig in Form von Zuwendungsbescheiden an geeignete Projektträger weiterleiten dürfen. Das Programm dient also in erster Linie der Erhaltung der steuerfinanzierten, ineffektiven Projektträgerstruktur in Sachsen-Anhalt für befristete Beschäftigungsmaßnahmen.
Durch dieses Landesprogramm entstehen keine zusätzlichen Arbeitsplätze in der Industrie oder in der Forschung, sondern es dient in erster Linie dazu, die Arbeitslosenstatistik zu manipulieren, denn Langzeitarbeitslose in befristeten Arbeitsförderungsmaßnahmen fallen aus der offiziellen Arbeitslosenstatistik heraus.
Wenn in den Förderbestimmungen festgestellt wird, dass zwar die absolute Zahl der Langzeitarbeitslosen zurückgeht, gleichzeitig aber die Gruppe der Menschen, die länger als zwei Jahre arbeitslos sind, wächst, dann ist eher wahrscheinlich, dass dieser Effekt durch die demografische Entwicklung im Land, die Altersdiskriminierung und weiterhin fehlende besetzbare Arbeitsplätze verursacht wird.
Das Landesprogramm fördert sozialpädagogisch begleitete Beschäftigungen. Hieraus ergeben sich zwei Fragen: Warum muss die Beschäftigung eines gesunden Arbeitssuchenden sozialpädagogisch betreut werden? Soll dieses Landesprogramm als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für parteinahe Sozialpädagogen verstanden werden?
Wer als Arbeitssuchender aus sozialpsychologischen oder aus sozialpsychiatrischen Gründen zwingend einer sozialpädagogischen Begleitung bzw. Betreuung bedarf, der erfüllt in der Regel auch die Kriterien für eine Rehabilitation über ein Berufsförderungswerk, die dann über das SGB IX finanziert werden müsste.
Zur nachhaltigen Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den regulären Arbeitsmarkt hält die Fraktion der AfD dieses Landesprogramm für unwirksam und wird diesem Antrag daher nicht zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Titel des heute zu debattierenden Antrages wurde schon mehrfach genannt, deswegen muss ich ihn nicht wiederholen. Wir stellen uns als Fraktionen der Koalition und als Unterzeichner dieses Antrages hinter das Landesprogramm und machen deutlich, welche Bedeutung dieses Thema für uns hat, ergänzend zu dem finanziellen Bekenntnis zur Programmfinanzierung im Kontext der Beschlussfassung zum Landeshaushalt.
Bevor ich auf den Antrag selbst eingehe, möchte ich noch einige Ausführungen darüber machen, über welche Rahmenbedingungen wir auf dem Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt sprechen.
Die Arbeitslosenquote in Sachsen-Anhalt betrug im Juli 2017 8,3 %. Das ist ein leichter Anstieg gegenüber dem Vormonat, aber dies ist eine be-
kannte und normale Entwicklung in den Sommermonaten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Fortführung des positiven Trends erkennbar. So lag die Quote im Vorjahresmonat bei 9,4 %. Bei der Unterbeschäftigung findet sich eine ähnlich positive Zahl: die Quote sank von 12,7 % auf 11,7 %.
Das Statistische Landesamt teilte am 17. August 2017 mit, dass die Erwerbstätigenquote in Sachsen-Anhalt von 66 % im Jahr 2006 auf 73 %, also plus sieben Prozentpunkte, im Jahr 2016 gestiegen ist.
Unter den Arbeitslosen in unserem Land sind die Langzeitarbeitslosen eine Gruppe, die eine gesonderte Herausforderung darstellt. Sie umfasst rund 38,5 % der Arbeitslosen in Sachsen-Anhalt. Im Vergleich zum Vorjahresmonat haben wir auch an dieser Stelle mit 15,8 % einen recht deutlichen Rückgang zu verzeichnen.
Gleichzeitig finden wir Artikel wie in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 18. Juli 2017, die die Überschrift „abgehängt“ tragen. Trotz bester Konjunktur finden immer weniger Langzeitarbeitslose einen Job. Hierin wird beschrieben, dass nur jeder sechste Hartz-IV-Empfänger wieder in ein Arbeitsverhältnis gekommen ist. Ein Grund ist häufig die fehlende Qualifizierung.
Langzeitarbeitslose können rund zur Hälfte nur Hilfsarbeiten übernehmen, aber nur 13 % aller gemeldeten offenen Stellen entsprechen diesem Anforderungsprofil. Man könnte also sagen, die Anzahl der marktnahen Arbeitslosen, also derjenigen mit wenigen oder keinen Vermittlungshemmnissen, sinkt.
Je mehr Vermittlungshemmnisse wie ungenügende Qualifizierung, gesundheitliche Einschränkungen oder Suchtproblematiken existieren, umso schwieriger ist die Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Arbeitsmarktpolitische Instrumente, wie Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, zum Beispiel in Trainingsmaßnahmen, Eingliederungszuschüsse, Förderung beruflicher Weiterbildung, Gründungsförderung, sind bei Langzeitarbeitslosen weniger erfolgreich als im Durchschnitt aller Arbeitslosen, so der BA-Bericht zur Situation Langzeitarbeitsloser im Jahr 2016.
Auf Bundesebene gibt es weitere Sonderprogramme für langzeitarbeitslose Menschen, zum Beispiel das Bundesprogramm Soziale Teilhabe oder das ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter.
Dazu gibt es weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente des Landes. Diese kann man unter drei großen Abschnitten zusammenfassen: Fachkräfte
sichern, zum Beispiel assistierte Ausbildung - Brafo -, gute Arbeit gestalten mit der Initiative „Fachkräfte im Fokus“ oder Lebensperspektiven eröffnen mit dem bereits erwähnten Programm „Jobperspektive 58 plus“.
Der soziale Arbeitsmarkt dient dazu, Menschen ohne eine absehbare Beschäftigungschance eine Beschäftigungsperspektive zu eröffnen. Für uns bleibt es aber das Ziel, dass auch dieser Personenkreis wieder auf den ersten Arbeitsmarkt zurückkehrt. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, Arbeit ist nicht nur Geld verdienen, sondern hat auch viele soziale Aspekte, beispielsweise die Möglichkeit eines selbstbestimmten Lebens.
Wir haben in unserem Bundesland positive Erfahrungen mit dem sozialen Arbeitsmarkt gemacht, so mit dem Landesmodellprojekt „Bürgerarbeit“, welches unser heutiger Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff damals noch in anderer Funktion maßgeblich entwickelt und befördert hat.
Der soziale Arbeitsmarkt bietet Chancen, beispielsweise die Förderung sozialer Teilhabe, das Heranführen an den regulären Arbeitsmarkt und die Aktivierung weiterer Personen in den Bedarfsgemeinschaften, aber auch Risiken, nämlich Rosinenpickerei, Stigmatisierung der Teilnehmer und Verdrängung von einer regulären Beschäftigung.
Daher muss man für die Gestaltung des sozialen Arbeitsmarktes folgende Konsequenzen ziehen: Konzentration auf eine abgegrenzte arbeitsmarktferne Zielgruppe, den gezielten Aufbau von Beschäftigungsfähigkeit, die Förderung der sozialen Teilhabe, langfristig aber begrenzte Fortdauer und eine umfassende Evaluation. Dies wurde im Landesprogramm „Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben“ berücksichtigt.
Für uns als CDU-Landtagsfraktion ist die Umsetzung des Passiv-Aktiv-Tausches als Modellprojekt in Sachsen-Anhalt wichtig. Die Grundidee ist, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Dafür sollen die entsprechenden Mittel mit dem Ziel gebündelt werden, eine sozialversicherungspflichtige Stelle zu schaffen. In diesem Sinne lassen Sie uns die notwendigen Schritte gehen. Stimmen Sie dem Antrag zu. Setzen wir ein klares Signal. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Krull. Es gibt keine Nachfragen. - Für die Fraktion DIE LINKE hat die Abg. Frau Hildebrandt das Wort. Bitte sehr.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren! Trotz insgesamt sinkender Arbeitslosenzahlen
- ich hoffe, mir geht es jetzt nicht die ganze Zeit so wie Herrn Büttner bei dem Wort „sozial“, wenn ich das Wort „arbeitslos“ sage -
existiert eine verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit in Sachsen Anhalt. Daher ist es mehr als überfällig, Schritte zu unternehmen, um auch den Menschen die Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen, die dauerhaft von der Integration in den ersten Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind. Sinngemäß stand das schon in den Anträgen in der Drs. 6/4710 und Drs. 6/4768. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Gerade darum hatte meine Fraktion sehr gehofft, dass die Koalition nun tatsächlich für die Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt kaum noch Fuß fassen, etwas tun will. Denn dass etwas getan werden muss, ist unbestritten. Aber im Gegensatz zur AfD, die jetzt völlig überrascht ist, dass die SPD diesen Antrag heute einreicht, war der soziale Arbeitsmarkt schon im Koalitionsvertrag und in den Haushaltsverhandlungen angekündigt worden.
Am 24. Januar dieses Jahres stellte Frau Ministerin Grimm-Benne dann das schon angekündigte Programm vor und kündigte an, dass die Umsetzung des Landesprogrammes ab Frühjahr 2017 in enger Abstimmung mit den Jobcentern beginnen soll. Das ist jetzt sieben Monate her, und jetzt liegt dieser Antrag tatsächlich vor. Das könnte mit dem Datum der heutigen Sitzung oder auch mit der Aufhebung des Haushaltsführungserlasses zusammenhängen. - Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt.
Unsere Fraktion bleibt jedoch bei der Auffassung, dass das Programm „Stabilisierung durch Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nicht die Voraussetzungen erfüllt, Langzeitarbeitslosigkeit nachhaltig zu bekämpfen. Sie sagen selbst - ich zitiere -: