Protokoll der Sitzung vom 27.09.2017

Kommen wir zum Thema Artenschutz am Deponiestandort Roitzsch. Dort wurden großzügig Ausgleichsflächen geschaffen, zum Beispiel für die Zauneidechse und für diverse Vogelarten, die ich vorher selbst noch nicht kannte. Nun gibt es Bemühungen, weitere Deponiestandorte in Roitzsch zu errichten; Scopingtermine haben bereits stattgefunden. Sie werden nicht glauben, wo diese weiteren Standorte errichtet werden sollen - genau auf diesen Ausgleichsflächen.

Es stellt sich die Frage, Frau Dalbert, wie oft man diese Lebewesen umsiedeln sollte, um immer wieder Ersatzflächen zu schaffen. Es erschließt sich mir nicht, wie sich der Plan zum dauerhaften Verfahren gestaltet. Ich bin davon ausgegangen, dass solche Ausgleichsflächen auch eine gewisse Zeitlang genutzt werden sollten, wenn nicht sogar für die Ewigkeit. Ganz zu schweigen von Abholzungsmaßnahmen auf einer Aufforstungsfläche, die wer auch immer bezahlt hat. Baumfäll- und Planierarbeiten fanden während der Vogelbrutzeit statt. Es gibt viele Dinge, die in Bezug auf das Deponiegelände negativ zu bewerten sind.

Wo bleibt die Nachhaltigkeit für die nachfolgenden Generationen? Diese Frage habe ich bereits angesprochen. Für die Deponieabdichtung, für diese künstliche geologische Barriere, wird ein Garantiezeitraum von 100 Jahren angegeben. Was wird danach? Ich werde das sicherlich nicht mehr erleben. Ich könnte sagen, was interessiert mich das. Aber ich glaube, wir sollten gerade auf unsere nachfolgenden Generationen Rücksicht nehmen und bedenken, was wir hier tun.

Was wird tatsächlich gegen neuerliche Staubentwicklung getan? Dieser Staub, der dort in diesem Video in beängstigender Weise dokumentiert wurde, ist Staub von der Deponie DK II. Das ist also kontaminiertes Material, das dort abgelagert wurde und das sich dann in der Luft verbreitet hat in Form von feinem Staub, der wie Nebel aussah.

Dieses Material wollten wir eigentlich auf der Deponie einlagern, um es von der Umwelt fernzuhalten und Sicherheit zu schaffen. Da stellt sich die Frage, inwieweit das Gesamtkonzept für den Betrieb dazu taugt, die Bürger vor diesem Staub zu schützen. Leider ist es uns nicht gelungen, von diesem Staub eine direkte Probe zu nehmen, um genau zu sagen, was darin enthalten war.

Das nächste Thema ist der Grundwasserspiegel, der laut der letzten Messung besorgniserregend und stärker als erwartet angestiegen ist. Angeblich widerlegt dies das Gutachten und besagt, es wäre alles nicht so schlimm. Aber genau dieser Grundwasseranstieg und die Gutachten, die dazu von der Bürgerinitiative und der Stadt Sandersdorf-Brehna veranlasst wurden, bestätigen die Bürger in ihren Befürchtungen.

Die Sanierung der Altlasten wird eine Aufgabe für Generationen bleiben. Neue Deponien werden die Problemlage weiter verschärfen. Die einbringenden Abgeordneten fordern daher, dass mehr Bürgerbeteiligung bei den Entscheidungsprozessen gewährleistet werden muss, die einen derart gravierenden Eingriff in die Landschaft darstellen.

Alle Entscheidungen sind ausschließlich im Interesse der Bürger und der Schutzgüter zu treffen. Deponielandschaften und die damit verbundenen Gefahren für Mensch und Umwelt stehen einem

positiven Heimatgefühl entgegen. Kommunen müssen in ihrer Selbstverwaltung so gestärkt werden, dass sie bei der Ablehnung eines Vorhabens nicht überstimmt werden können.

Für das weitere Vorgehen beim Umgang mit Müll muss das Volk entscheiden, wie viel Müll unser Land verträgt und wie damit umgegangen wird. Dazu gehören eine genaue Bedarfsermittlung und die Einbindung aller Bürger in die Gestaltung des Abfallwirtschaftsplans.

Deponiebetreiber, die sich offensichtlich und wiederholt nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten können oder wollen, sind für das Land Sachsen-Anhalt nicht tragbar. Es muss Schluss damit sein, dass unser Land vor allem durch Müllskandale und Rekordaufkommen an eingelagerten Abfällen auf sich aufmerksam macht.

Ich bedanke mich für das Zuhören und für die mir geschenkte Zeit. Ich wünsche mir, dass das Plenum in diesem Fall vielleicht im Interesse der Umwelt zusammensteht und es vielleicht einen Konsens gibt hinsichtlich der Probleme und der Lösungen, die wir für unsere Bürger brauchen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Es gibt keine Fragen. - Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zu meinem Redemanuskript komme, muss ich irgendwie meinem Herzen Luft machen. Wie kann man so schamlos Ängste in der Bevölkerung schüren!

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Es ist wirklich unglaublich! Sie müssen sich einmal informieren, wie eine Deponie funktioniert. Da wird doch nicht irgendwo Müll abgekippt. Alles, was dort hinkommt, wird gleich mit Erdschichten abgedeckt. Asbest wird zum Beispiel ohnehin verpackt angeliefert usw. Wenn es dann bei bestimmten Windlagen zu Staubverwehungen

kommt, ist dort kein giftiger Müll enthalten. Wie kann man nur so etwas verbreiten und die Bevölkerung verunsichern!

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE, und von Wolfgang Aldag, GRÜNE)

Aber Gegenstand der Befassung ist heute die Große Anfrage. Sie bezieht sich, wie wir erfahren haben, auf die Deponie DK II Roitzsch im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Sie umfasst 23 Fragen

nach differenzierten und detaillierten Informationen. Es geht um die Genehmigung, die Errichtung und den Betrieb der genannten Deponie. Vor dem Hintergrund möchte ich jetzt nicht jede Frage und Antwort im Einzelnen wiederholen; das ist ja nachlesbar. Vielmehr möchte ich über den Inhalt reden.

Kommen wir zur Genehmigung und der Errichtung der Deponie. Zur Genehmigung der Deponie wurde die Standorteignung unter den Aspekten der Nutzung eines ehemaligen Kippenstandortes und der Existenz einer geologischen Barriere hinterfragt. Zur Errichtung der Deponie wurden Protokolle und Gutachten in Bezug auf die Fremdüberwachung bzw. Qualitätssicherung während der Bauphase abgefordert.

In Bezug auf den Betrieb der Deponie wurden Staub-, Grundwasser- und Sickerwassermessungen sowie naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen hinterfragt. Darüber hinaus wurden in Bezug auf den Betrieb der Deponie detaillierte Auskünfte zur Abfallanlieferung hinsichtlich der Art, der Menge und der Herkunft erbeten.

Die Deponie Roitzsch war in letzter Zeit bereits mehrfach Gegenstand von Anfragen, die durch die Landesregierung jeweils umfänglich beantwortet worden sind. Ich bin überzeugt, dass Transparenz, natürlich unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen, der beste Weg zum Verständnis sowie zur Lösung und Versachlichung von Konfliktsituationen ist.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE, und von Wolfgang Aldag, GRÜNE)

Ich bin mir sicher, dass durch die Beantwortung der Anfragen und insbesondere durch die Antwort auf die Große Anfrage deutlich geworden ist, dass es sich bei einem Planfeststellungsverfahren zur Genehmigung einer Deponie um ein anspruchsvolles und stark durchreglementiertes Verfahren sowohl in fachtechnischer als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht handelt.

So sind vor allem die fachtechnischen Anforderungen, also beispielsweise die Standorteignung, der Untergrund, die geologischen Barrieren und die Abdichtungssysteme, durch die hierfür geltenden bundesrechtlichen Regelungen, hier insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Deponieverordnung, umfassend vorgegeben.

Abhängig von dem zulässigen Schadstoffgehalt der Abfälle, die abgelagert werden dürfen, werden Deponien dann in verschiedene Deponieklassen eingestuft. An diese Deponieklassen werden unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der technischen Sicherungssysteme, insbesondere der Basis- und Oberflächenabdichtung, sowie der Erfassung der Deponiegase und des Sickerwassers gestellt.

Die rechtlich vorgeschriebenen Sicherungssysteme und sonstigen Vorkehrungen sind darauf ausgerichtet, angepasst an die Deponieklasse die jeweils zugelassene Schadstofffracht sicher und dauerhaft abzulagern.

Die zuständige Behörde prüft im Verfahren unter Einbeziehung der zu beteiligenden Fachbehörden, das heißt, der in ihrem fachlichen Verantwortungsbereich betroffenen Behörden und Institutionen, umfassend und standortkonkret, ob das Vorhaben diesen fachtechnischen Anforderungen entspricht.

Die am Standort vorhandenen Vorbelastungen und bestehenden Randbedingungen fließen

selbstverständlich in das Genehmigungsverfahren, beispielsweise im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung oder in der historischen Recherche zur Vornutzung des Standortes und des Umfeldes, sowie in die Beschreibung der Untergrundverhältnisse ein. Im Ergebnis dieser Prüfung ist der Planfeststellungsbeschluss entweder zu erteilen oder zu versagen.

Die Entscheidung der Behörde ist bei Einlegung entsprechender Rechtsmittel gerichtlich überprüfbar.

Der bestandskräftige Planfeststellungsbeschluss räumt dem Deponiebetreiber das Recht ein, die Deponie in der genehmigten Art und Weise zu errichten und zu betreiben. Die Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen und der im Planfeststellungsbeschluss fixierten Bedingungen wird durch die zuständige Überwachungsbehörde regelmäßig und auch anlassbezogen überwacht.

Gerade die Antwort auf die Große Anfrage verdeutlicht, wie umfassend die Überwachung hinsichtlich des Materials und des Aufbaus, insbesondere in der Errichtungsphase der Deponie, ist, sodass ich insoweit hierauf nur verweisen kann.

Mir ist durchaus bewusst, dass die Vor-OrtSituation im Umfeld von Roitzsch mit den vorhandenen rechtlichen und tatsächlichen Randbedingungen sehr komplex und teilweise schwer zu durchschauen ist. Daher möchte ich an dieser Stelle noch einmal hervorheben, dass ich den in der 30. Sitzung des Landtages zur Drs. 7/1603 gefassten Beschluss, der die Landesregierung bittet, im Umweltausschuss hierüber zu informieren, ausdrücklich befürworte.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE, und von Wolfgang Aldag, GRÜNE)

Ich hoffe, durch Transparenz einen Beitrag zum Verständnis der Gesamtsituation, zur Versachlichung der Diskussion, zum Entkräften der Befürchtungen und damit zur Klärung der Sitzung beizutragen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE, und von Wolfgang Aldag, GRÜNE)

Frau Ministerin, es gibt zwei Fragesteller. - Herr Lieschke, bitte.

Sie haben nun sehr gut erklärt, wie das Planfeststellungsverfahren funktionieren sollte, leider eben nur theoretisch. Nun ist es letztendlich so, dass die Firma Papenburg alles geplant hat, angefangen hat zu bauen und auch den Staubschutzwall und alles, was dazu gehört, fertiggestellt hat, ohne zu wissen, ob diese Auflagen ausreichen würden. Haben die Aktionen dieser Firma irgendwelche Konsequenzen, weil sie vor Feststellung der Genehmigung gebaut hat?

Auch hierbei ist das Genehmigungsverfahren völlig ordnungsgemäß vonstatten gegangen. Was den Staubschutzwall betrifft, habe ich mich etwas über die Einlassungen Ihres Kollegen gewundert. Denn nach meinem Kenntnisstand hat die Firma Papenburg dort einen Staubschutzwall errichtet, der nicht genehmigt war. Deswegen ist auch ein Strafverfahren durchgeführt worden.

Die Firma hat ein Bußgeld zu zahlen und muss diesen Staubschutzwall wieder abbauen. Ich habe nicht nur den Landkreis gefragt, was ich in einer der letzten Landtagssitzungen ausführlich dargestellt habe, sondern im Anschluss war ich selber auf der Deponie und habe festgestellt, dass dieser nicht rechtmäßig errichtete Staubschutzwall wieder abgebaut wurde.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE, und von Wolfgang Aldag, GRÜNE)

Frau Ministerin, Herr Roi hat noch eine Frage. - Herr Roi, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, vielen Dank. - Frau Ministerin, kurz zu der Frage von Herrn Lieschke. Es geht nicht nur um den Staubschutzwall, sondern um eine flächenmäßige Aufschüttung. Vielleicht

haben Sie die auch gesehen.

Aber jetzt zu meinen Fragen. Wir haben hier im Landtag am 23. November 2016 einen Alternativantrag beschlossen, in dem es darum geht, Müllimporte zu reduzieren. Es hieß, dass die Landesregierung dafür kämpfen werde. Was haben Sie bis heute dafür getan, dass Müllimporte reduziert werden und dass die Abfallwirtschaft hin zu einer Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft umgewandelt wird? Denn wie Sie aus der Großen Anfrage wissen, ist ein großer Teil der abgelagerten Materialien - -

(Minister Marco Tullner unterhält sich mit Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD)

- Herr Minister Tullner, Sie stören mich gerade bei der Fragestellung.

(Minister Marco Tullner reagiert nicht - Mi- nisterin Prof. Dr. Claudia Dalbert: Er ist so abgelenkt! Er merkt das gar nicht!)