Protokoll der Sitzung vom 27.09.2017

Herr Höppner.

Die Realität ist natürlich unterschiedlich. Es gibt verschiedene Gründe, warum wir weniger Unternehmensgründungen haben. Die Angst zu scheitern ist dabei nur ein Teil davon.

Natürlich müssen wir darüber auch einmal sprechen. Das ist ja das, was ich in meinem Vortrag dargelegt habe. Es ist nur ein Teil, es gibt noch viele andere. Finanzierungsfragen spielen natürlich eine Rolle: Wie komme ich an die Vorfinanzierung und Kredite heran?

Aber die Angst vor dem Scheitern ist ein Teil, warum sich viele oder einige nicht trauen, ein Unternehmen zu gründen oder selbstständig zu werden.

Es gibt eine weitere Frage von dem Abg. Herrn Farle. Möchten Sie die auch beantworten? - Bitte, Herr Farle.

Es ist nur eine kurze Zwischenintervention.

(Oh! bei der CDU)

- Entschuldigung. - Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Es ist eine kurze Zwischenintervention. Es geht um Folgendes: Ein Unternehmer muss sich, wenn er mit einem Unternehmen startet, darüber im Klaren sein, dass er nicht nur Gewinnaussichten hat, sondern dass er auch Risiken zu tragen hat.

Verantwortlich kann man mit Geld nur umgehen, wenn man weiß, dass man dieses Geld auch verlieren kann. Schulden kann man nur eingehen,

wenn man sich einigermaßen sicher ist, sie auch wirklich zurückzahlen zu können.

Wenn wir diese Schranke aufheben, gibt es keinerlei Rechtfertigung mehr, dass Unternehmerschaft überhaupt besteht. Denn dann unternehme ich nichts mehr, sondern ich kann Schulden machen und ich weiß am Ende, es passiert mir überhaupt nichts und es gibt nichts, wofür ich noch einstehen muss. Das ist organisierte Verantwortungslosigkeit.

(Beifall bei der AfD - Zuruf von der AfD: Bravo!)

Herr Farle, ich habe in meiner Einbringungsrede eindeutig darauf hingewiesen, dass es in dem Fall um selbstständige Unternehmen und andere geht, die schuldlos in diese Falle geraten sind, die schuldlos in Insolvenz gegangen sind. Das ist der Ansatz.

(Beifall bei der LINKEN)

Es geht nicht um diejenigen, die sich Handys anschaffen und irgendwo Kredite aufnehmen und solche Sachen, also auf Pump leben. Darum geht es nicht. Darin gebe ich Ihnen recht; Gläubigerschutz ist deshalb wichtig. Das beinhaltet auch der Text meiner Rede.

Wichtig ist, denen zu helfen, die unverschuldet in diese Phase gekommen sind, um ihnen schnell die Möglichkeit zu geben, wieder am finanziellen Leben, am selbstständigen Leben teilzunehmen.

(Robert Farle, AfD: Die haben sie schon!)

Vielen Dank, Herr Höppner.

Sie haben den Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung gestellt. Ich stelle somit den Antrag zur Abstimmung. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE.

(Zuruf von der CDU: Nein! Das machen wir nicht!)

Gibt es Gegenstimmen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung von der AfD-Fraktion.

Nunmehr stimmen wir über den Antrag in der Drs. 7/1754 direkt ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. - Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 3 erledigt.

Wir kommen somit zum

Tagesordnungspunkt 4

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/1298

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/1854

(Erste Beratung in der 26. Sitzung des Landtages am 04.05.2017)

Berichterstatter wird hierzu der Abg. Herr Kohl sein. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag in der Drs. 7/1298 überwies der Landtag in seiner 26. Sitzung am 4. Mai 2017 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.

Artikel 1 dieses Gesetz setzt den zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Landesrecht um und Artikel 2 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in seiner 11. Sitzung am 8. Juni 2017 erstmals mit diesem Gesetzentwurf und erarbeitete eine vorläufige Beschussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen. Dem mitberatenden Ausschuss wurde mit 10 : 0 : 2 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung empfohlen.

Dieser schloss sich in seiner 25. Sitzung am 16. August 2017 bei einer Stimmenthaltung und mit neun Jastimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Im Ergebnis der abschließenden Beratung erarbeitete der Ausschuss für Inneres und Sport in seiner Sitzung 7. September 2017 die Ihnen in der Drs. 7/1854 vorliegende Beschlussempfehlung, welche mit 7 : 0 : 5 Stimmen beschlossen wurde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Hierzu wurde ebenfalls keine Debatte vereinbart. Somit steigen wir gleich in das Abstimmungsverfahren zu der Drs. 7/1854 ein.

Wir stimmen zunächst über die selbstständigen Bestimmungen ab. In Anwendung des § 32 Abs. 2 GO.LT schlage ich vor, über die Bestimmungen in der vorliegenden Beschlussempfehlung insgesamt abzustimmen. Oder verlangt jemand aus dem Plenum eine getrennte Abstimmung? - Das sehe ich nicht. Somit können wir darüber abstimmen.

Wer seine Zustimmung hierzu erteilen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichnen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der AfD.

Wir kommen somit zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift in der Fassung: „Gesetz zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag“. Wer stimmt dieser Gesetzesüberschrift zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion der AfD und die Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Gesamtheit des Gesetzes. Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmt, den bitte ich ebenfalls um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion der AfD und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 4 ist erledigt.

Wir kommen nunmehr zum

Tagesordnungspunkt 5

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/1512

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/1888

(Erste Beratung in der 28. Sitzung des Landtages am 20.06.2017)

Berichterstatterin wird hierzu die Abg. Frau Dr. Späthe sein. Sie haben das Wort, Frau Dr. Späthe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wie bereits erwähnt, wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung in der

Drs. 7/1512 in der 28. Sitzung des Landtages am 20. Juni 2017 federführend in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.