Protokoll der Sitzung vom 28.09.2017

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit kommen wir zur nächsten Debattenrednerin. Für

die SPD-Fraktion spricht die Abg. Frau Dr. Späthe. Sie haben das Wort, Frau Abgeordnete.

Danke schön. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ja, es liegt Ihnen hier in relativ kurzer Zeit der zweite Antrag zum Bundesteilhabegesetz vor. Aber bei den komplexen - -

(Zuruf von Ministerpräsident Dr. Reiner Ha- seloff)

- Bitte?

(Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: Das hat mit Ihnen nichts zu tun!)

Lassen Sie sich nicht unterbrechen. - Herr Ministerpräsident, bringen Sie bitte die Rednerin nicht durcheinander. - Wir werden etwas Zeit hinzugeben, Frau Dr. Späthe. Bitte.

Dieser zweite Antrag widmet sich den Themen Teilhabe und Mitbestimmung in umfassender Form. Ich möchte Ihr Interesse ganz besonders auf den Punkt 3 lenken, auf das Budget für Arbeit, welches ab dem 1. Januar 2018 für jeden, der es möchte, auch in unserem Land funktionieren soll.

Warum? - Das Budget für Arbeit bietet eine echte Alternative für Menschen mit Behinderungen gegenüber der Tätigkeit in einer Werkstatt. Ja, Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind zunächst eine Errungenschaft gewesen, keine Frage. Sie gehören derzeit auch noch als Eingliederungseinrichtung zum System der beruflichen Rehabilitation in der Bundesrepublik.

Hier steht die regionale Versorgung behinderter erwachsener Menschen im Vordergrund.

(Unruhe)

- Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie etwas zurückhaltender sein könnten. - Danke schön.

Das ist ein Angebot an Beschäftigungsmöglichkeiten, die ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten angepasst sind und die mit einer beruflichen und persönlichkeitsbildenden Förderung ergänzt werden.

Die Werkstättenverordnung gilt mit einigen Änderungen seit dem 13. August 1980. Doch viele Menschen mit Behinderungen wollen mittlerweile etwas anderes. Sie wollen selbstbestimmt leben mitten in der Gesellschaft und nicht nur Kontakte zu gleich Betroffenen. Sie wollen vor allem eigenes Geld verdienen, nicht abhängig sein von Grundsicherung oder Eingliederungshilfe und

nicht am Monatsende ein Taschengeld bekommen für manchmal bis zu 30 Stunden Arbeit wöchentlich.

Hier setzt endlich das Budget für Arbeit im Bundesteilhabegesetz an. Es wird für dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen nunmehr die Möglichkeit eröffnet, entweder in einer Werkstatt, bei einem anderen Leistungsanbieter oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung aufzunehmen.

Arbeitgeber - das muss noch stärker bekannt gemacht werden -, die bereit sind, Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen in der Werkstatt haben, dauerhaft zu beschäftigen, erhalten über das Budget für Arbeit des Arbeitnehmers einen Ausgleich für auftretende Minderleistungen. Darüber hinaus können auch die notwendige Anleitung und die Begleitung am Arbeitsplatz finanziert werden.

Dieses ist ebenfalls herauszuheben - ich wiederhole das -: Menschen, die sich für die Inanspruchnahme des Budgets für Arbeit und für den allgemeinen Arbeitsmarkt entschieden haben, können nunmehr zurück in die Werkstatt wechseln bzw. zurückkehren, wenn es nötig ist oder wenn sie das selbst wollen.

Behindertenverbände und Betroffene setzen große Hoffnungen in dieses neu geschaffene Instrument, das auch schwerbehinderten Menschen eine bessere Chance für das Arbeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht.

Das Ministerium ist aufgefordert, gemeinsam mit der Sozialagentur und den Sozialämtern entsprechende Planungsinstrumente für die Umsetzung der neuen Eingliederungshilfe und damit auch die Budgets für Arbeit zu schaffen.

Es hat dafür zu sorgen - das war auch Gegenstand unseres ersten Antrags zum Teilhabegesetz -, dass jede Sachbearbeiterin im Amt die neuen Möglichkeiten und Anforderungen an ihre eigenen Entscheidungskompetenzen kennt und diese dann auch anwendet.

Die andere Seite ist - deswegen die Ansprache an Herrn Keindorf -, dass das Budget für Arbeit nur zur Anwendung kommen kann, wenn es genügend Arbeitgeber gibt, die bereit sind, den Interessenten diese Chance einzuräumen.

Deshalb freue ich mich, dass das Thema auch in der Wirtschaft angekommen ist, die Kampagne „Inklusion gelingt“ und das Projekt „Wirtschaft inklusive“ der deutschen Wirtschaft bei ihren Mitgliedsunternehmen dafür werben, Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderungen bereitzustellen. Hier sind auch die örtlichen Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie die Landwirtschaftskammern zu sensibilisie

ren, ihren Mitgliedern dieses Anliegen nahezubringen.

Die IHK Halle-Dessau hat dazu vor zwei Wochen bereits eine erste Konferenz zum Thema „Arbeit und Inklusion“ durchgeführt, die ein sehr großes Interesse hervorgerufen hat. Ich hoffe, es werden weitere Veranstaltungen in dieser Richtung folgen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Dr. Späthe. Ich habe vorhin versucht, Ihnen noch mitzuteilen, dass Sie ein paar Sekunden mehr Zeit zur Verfügung haben. Aber Sie haben es tatsächlich noch vorzeitig geschafft.

Den Wunsch nach Anfragen habe ich nicht vernommen. Somit hat Frau Lüddemann noch einmal das Wort. - Frau Lüddemann verzichtet darauf, möchte also von ihrem Rederecht nicht noch einmal Gebrauch machen.

Wir kommen somit zur Abstimmung. Ich habe nicht den Wunsch nach Überweisung vernommen. Ist das richtig? - Also Direktabstimmung.

(Zuruf: Doch, Überweisung!)

- Nein, keine Überweisung.

(Zuruf)

- Frau Zoschke hatte das gemacht? - Ja.

Das eben war nur ein Blickkontakt mit Frau Lüddemann. Ich wollte nur wissen, ob es da auch einen Antrag gab. Ihren Antrag hatte ich schon notiert.

(Zuruf)

- Okay. - Es steht also noch der Antrag von Frau Zoschke im Raum, diesen Antrag in den Sozialausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Kartenzeichen. Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

Wir stimmen direkt über den Antrag in der Drs. 7/1897 ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe, das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Gibt es Stimmenthaltungen? - Somit ist diesem Antrag einstimmig zugestimmt worden.

Der Tagesordnungspunkt 15 ist somit erledigt. Wir werden hier noch mal einen kleinen Wechsel vornehmen. - Werter Herr Vizepräsident Gallert?

(Wulf Gallert, DIE LINKE: Wir rätseln noch, ob es ein Änderungsantrag ist!)

- Stimmt, da haben Sie recht. Über den Änderungsantrag hätte ich zuerst abstimmen lassen müssen.

(Zuruf)

- Ja, es ist ein Änderungsantrag. Wir haben den Überweisungsantrag vorhin abgelehnt; das stimmt. Über den Änderungsantrag jedoch ist noch nicht abgestimmt worden. Jetzt ist das natürlich eine schwierige Situation. Wir hatten nämlich schon insgesamt abgestimmt und Sie hatten diesem Antrag ebenfalls zugestimmt.

(Zuruf von der LINKEN: Wir ziehen zurück!)

- Sie ziehen den Änderungsantrag zurück. Sonst hätte ich jetzt die Abstimmung wiederholen müssen. Vielen Dank. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ist also zurückgezogen worden. Somit bleibt es bei der vorherigen Abstimmung, wonach der Antrag einstimmig angenommen worden ist. - Herr Gallert, jetzt dürfen Sie. Bitte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir machen weiter in der Tagesordnung. Ich will allerdings, bevor wir in den Punkt 16 einsteigen, dem Haus einen kurzen Hinweis geben. Ich habe gestern schon darauf hingewiesen, dass wir heute zwei parlamentarische Begegnungen haben. Ich weiß, dass die eine um 20 Uhr und die andere um 19:30 Uhr anfängt. Nach unserem jetzigen Zeitplan wären wir heute bis 20:20 Uhr fertig. Mein persönlicher Ehrgeiz ist es, dass wir den Veranstaltern der parlamentarischen Abende ein bisschen entgegenkommen. Das heißt, wir sollten versuchen, ein bisschen Zeit einzuspielen.

(Zustimmung)

Ich denke, das ist von allen akzeptiert und verstanden worden.

Wir treten ein in die Beratung zu

Tagesordnungspunkt 16

Beratung