Mit dem letzten Beschlusspunkt möchten die Antragssteller noch einmal zum Ausdruck bringen, dass sie eine regelmäßige Information zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in SachsenAnhalt selbst und in den anderen Bundesländern wünschen. Das Thema, wie Teilhabe von Menschen mit Behinderung gewährleistet werden kann, muss bei uns immer wieder auf der politischen Agenda stehen.
Bezüglich des Änderungsantrags der LINKEN seien mir noch zwei Anmerkungen gestattet: Ich glaube, es handelt sich um Selbstverständlichkeiten, die wir hier nicht noch einmal beschließen müssen. Zweitens haben wir noch die Möglichkeit der Selbstbefassungsanträge, die die Fraktion DIE LINKE auch immer wieder erfolgreich im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration stellt. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank, Herr Abg. Krull. Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Lieschke. Möchten Sie die beantworten? - Ja.
Herr Krull, Ihre Verallgemeinerung, dass wir uns nicht um behinderte Menschen kümmerten, finde ich extrem frech. Ich habe eine Tochter, die einen Grad der Behinderung hat, und finde es extrem übel, hier so über uns zu sprechen.
Gestatten Sie mir eine ganz kurze Entgegnung. Es ging mir nicht darum, hier festzustellen, dass Sie sich nicht um die Menschen kümmern. Es ging mir darum, dass Sie nicht an den entsprechenden Gremiensitzungen teilnehmen, in denen Sie die Möglichkeit hätten, auch mit den betreffenden Interessenvertretern ins Gespräch zu kommen. Da sehe ich leider nur sehr selten AfD-Abgeordnete.
Wir kommen somit zur nächsten Debattenrednerin. Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Zoschke. Sie haben das Wort. Bitte, Frau Zoschke.
Danke schön, Frau Präsidentin. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung in Richtung Herrn Kirchner.
Die mit dem Antrag formulierte Umsetzung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist mitnichten Ideologie. Ideologie ist meiner Meinung nach eher die Einstellung, geäußert von Herrn Tillschneider, zu Förderschulen und damit zu einer Separierung von Menschen statt Inklusion.
Wir haben uns im Plenum bereits mehrmals mit dem Bundesteilhabegesetz beschäftigt. Die Einstellung der Fraktion zum Gesetz ist Ihnen bekannt; deswegen möchte ich sie an dieser Stelle nicht wiederholen.
Der vor uns liegende Antrag beschäftigt sich mit Teilen des Gestaltungsspielraums, den das Land hat. Dazu scheint dieser vorliegende Antrag hilfreich zu sein, unter anderem deshalb, weil er gleich mehrere wesentliche Punkte aufgreift, die wir hier im Land mitgestalten können.
Allerdings erinnert die Zusammenstellung ein wenig an einen Warenhauskatalog. Ich will gleich mit dem ersten Punkt beginnen, unter anderem auch deshalb, weil er etwas mit unserem Änderungsantrag zu tun hat. In der vergangenen Legislaturperiode hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales über den gesamten Zeitraum in der Legislaturperiode mit dem Landesrahmenvertrag und der auf seiner Grundlage basierenden Handlungsempfehlung beschäftigt.
Unter besonderer Kritik stand und steht das Agieren bzw. Nichtentscheiden der verschiedenen Landesstellen innerhalb dieses Verfahrens. Das Thema war ein Dauerbrenner. Dies hat sich für
eine Vielzahl von Trägern übrigens bis heute noch nicht geändert. Das können Sie in vielen Gesprächen besonders mit den kleinen Trägern nachvollziehen. Als besonders schwierig wertet unsere Fraktion den Fakt, dass an vielen Stellen von beiden Seiten nur noch über Rechtsanwälte miteinander verhandelt wird. Dies kann nicht unser Ziel für die Zukunft sein.
Der Maßstab für die Vorgaben des Gesetzes sollte eingehalten werden, nämlich die Leistung aus einer Hand und der individuelle Anspruch eines jeden Einzelnen. In der Zwischenzeit hat sich herumgesprochen, dass das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration bereits geraume Zeit mit einer Anzahl ausgewählter Teilnehmer an einem neuen Landesrahmenvertrag bastelt. Das ist gut. Gut ist auch - das ist der erste Punkt des uns vorliegenden Antrages -, dass er die Teilnahme der Verbände der Menschen mit Behinderung einfordert bis hin zur Besetzung der AG Strukturentwicklung.
Allerdings lohnt es sich zum einen, einmal genau nachzufragen, welche Verbände der Menschen mit Behinderung beteiligt werden. Nach unseren bisherigen Erkenntnissen sitzen das Land und die Liga-Verbände zusammen. Die Ursache hierfür ist sicher darin zu finden, dass die meisten Verbände der Menschen mit Behinderung Mitglied eines der Liga-Verbände sind.
Unsere Frage lautet in diesem Zusammenhang allerdings: Sollte hier nicht in erster Linie die Vielzahl von Trägern von Einrichtungen stärker einbezogen werden? Sollten sie hier nicht sogar eine Hauptrolle spielen, Herr Kolze? Oder sind unsere Informationen etwa falsch?
Unsere Überlegung dazu wäre, unter anderem einmal darüber nachzudenken, den Landesbehindertenbeirat zu beteiligen bzw. ihn mit der Vertretung der nicht von der Liga erfassten Träger zu beauftragen. Damit könnte man Expertenwissen in zweierlei Hinsicht nutzen.
Darüber hinaus sollte unserer Meinung nach auch die Politik, also der zuständige Ausschuss, beteiligt werden. Beteiligung, Frau Ministerin, heißt nicht nur Information, sondern wir wünschen uns eine andere Form von Beteiligung, deswegen unser Änderungsantrag. Das sichert Transparenz von Anfang an. Das ist Inhalt unseres Antrags.
Es wäre doch, werte Kolleginnen und Kollegen, geradezu clever, die Abgeordneten nicht nur über die Ergebnisse auf der Bundesebene regelmäßig zu informieren, sondern bereits in der Erarbeitungsphase des Landesrahmenvertrages so transparent wie möglich zu arbeiten; also mit der Politik gemeinsam.
Werkstätten für Menschen mit Behinderung. - Ja, es ist richtig, dass hier besondere Schulungsmaßnahmen erforderlich sind.
Besonders wichtig scheint uns in diesem Zusammenhang die Sensibilisierung und Stärkung der Frauenbeauftragten zum Thema „Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderungen“, auch und besonders in Werkstätten und Wohnheimen an den Werkstätten.
Aber dies ist nicht die einzige Notwendigkeit bei diesem Aspekt. Wie sieht es aus mit der Finanzierung der personellen und sächlichen Notwendigkeiten beim Einsatz der Frauenbeauftragten? Gibt es die Möglichkeit der Finanzierung von Assistenten der Frauenbeauftragten? Sind diese Finanzierungsfragen zum Beispiel auch Bestandteil des Landesrahmenvertrags oder wird dies etwa alleine den Trägern überlassen?
Ähnlich dimensioniert sind auch unsere Fragen zum Budget für Arbeit, zumal auch der Bundesgesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, dieses Budget mit Landesmitteln aufzustocken. Wird dies in Erwägung gezogen? Welche Vorreiterrolle nimmt das Land hier selbst ein?
Sie sehen also, bei aller Zustimmung für ein konkretes, mit allen Beteiligten an diesem Prozess abgestimmtes Vorgehen bleiben heute noch viele Fragen unbeantwortet. Vielleicht sollten wir uns die Chance geben, dieses alles sehr konkret und zeitnah im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zu klären. Deshalb beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung beider Anträge in den Ausschuss. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Zoschke. Kleinen Moment noch. Möchten Sie eine Frage beantworten? - Nein. Frau Feußner, eine Kurzintervention? - Etwas anderes ist jetzt nicht mehr möglich.
Bevor Sie aber an das Mikrofon herantreten, habe ich noch die ehrenvolle Aufgabe, hier Damen und Herren des Bundesfreiwilligendienstes aus Teuchern recht herzlich begrüßen zu dürfen. Herzlich willkommen!
derschulen anbelangt. Ich wollte Frau Zoschke fragen - jetzt mache ich es mal anders herum -, ob sie denn den Text der UN-Behindertenrechtskommission richtig kennt. Darin steht nämlich in keiner Weise ein Satz, wonach Förderschulen abgeschafft werden müssen. Dort geht es um eine gleichberechtigte Teilhabe der Behinderten.
Im Gegenteil, es geht um gleichberechtigte Teilhabe, und gleichberechtigte Teilhabe kann man auf unterschiedliche Art und Weise hervorrufen bzw. installieren. Darüber kann man auch unterschiedlicher Auffassung sein. An der Stelle gebe ich Ihnen auch noch recht. Aber hören Sie bitte damit auf, die UN-Behindertenrechtskonvention zu zitieren und so zu tun, dass darin stehe, dass Förderschulen abgeschafft werden sollen. Das stimmt definitiv nicht.
(Zustimmung bei der AfD - Hendrik Lange, DIE LINKE: Warum verteidigen Sie Herrn Kirchner? - Weitere Zurufe von der LINKEN)
- Herr Lange, wenn Sie etwas zu sagen haben, melden Sie sich bitte zu Wort; sonst geht das hier unter.
Wir haben noch eine zweite Wortmeldung. Eine Frage wird jedoch nicht zugelassen. Bitte, Herr Poggenburg.
Ich hätte gerne gefragt, aber nun mache ich eben eine Kurzintervention. - Ich muss feststellen, Frau Zoschke hat vorhin ganz klar gesagt, dass der Kampf für den Erhalt von Förderschulen Ideologie sei. Ich hätte das gerne noch einmal hinterfragt. Ich frage mich wirklich: Wie kann man auf so etwas Vermessenes kommen? - Ich bin sehr gespannt, wie wir in den nächsten Bürgerrunden in der Öffentlichkeit darüber diskutieren können. - Vielen Dank.