Ich möchte an dieser Stelle - verzeihen Sie es mir - aber auch an den Ursprung dieser Idee erinnern. Bereits im Jahr 2012 forderte die SPD-Bundestagsfraktion mit dem Antrag in der Drs. 17/8580 - Die soziale Dimension von Bologna stärken - einen solchen Hochschulsozialpakt. In dem Antrag heißt es - ich zitiere aus der Drucksache -:
„Zur sozialen Dimension gehören zudem die sozialen Rahmenbedingungen eines Studiums jenseits der Seminare und Vorlesungen. Günstiges, studienortnahes Wohnen, gutes bezahlbares Essen, eine qualifizierte Studienberatung und -betreuung und auch weitere studienbezogene Dienste und Serviceleistungen tragen erheblich zu einem zügigen und fokussierenden Studium bei.“
Lassen Sie mich diese Forderung finanziell untersetzen, und zwar mit der Forderung des DSW auf der Jahresversammlung 2015. Der Präsident Prof. Dr. Dieter Timmermann formulierte auf dieser Versammlung: Es bedarf einer Anstrengung von 2,25 Milliarden € für den Neubau, die Sanierung von Wohnheimen und Mensen, und zwar allein für den Zeitraum bis 2020.
Die Höhe der Forderung kann ich nicht weiter beurteilen, den Kern, dass es einen solchen Hochschulsozialpakt braucht, aber schon. Denn wir wissen, dass in unseren Studierendenwerken relativ viel durch Eigenleistung und durch die Anteile der Studierenden selbst getragen wird.
In einem Protokoll des Wissenschaftsausschusses vom 27. Juni 2013 kann man nachlesen, dass der damalige Geschäftsführer des Halleschen Studentenwerkes Dr. Thom anmahnt: Das Studentenwerk Halle habe in den nächsten 20 Jahren einen Sanierungsaufwand in Höhe von ca. 30 Millionen €. Für das Studentenwerk Magdeburg ver
halte es sich ähnlich. - Dieses Zitat verdeutlicht die Dimension, mit der wir es allein in SachsenAnhalt zu tun haben, und stellt auch klar, dass wir es allein nicht schaffen werden.
Aber - das sage ich an der Stelle deutlich auch in Richtung von Herrn Lange -: Wir brauchen kein Programm, das zusätzlichen Wohnraum schafft. Wir brauchen Programme, die sich insbesondere in Sachsen-Anhalt auf die Sanierung von Wohnheimen und Mensen konzentrieren.
Das genau ist der Tenor des Alternativantrages. Damit aus dieser Idee, die richtig ist, auch eine Handlung erfolgt, haben wir auch den Vorschlag für eine Bundesratsinitiative in den Antrag aufgenommen.
Meine Damen und Herren! Ich nehme zur Kenntnis: Die AfD möchte Strukturen mit Geld unterstützen, die weder demokratisch verfasst, noch für jeden Menschen zugänglich sind. Dass Herr Tillschneider rechte Strukturen mit öffentlichem Geld unterstützen will, hat er ja schon mit seiner Büroeröffnung gezeigt.
Herr Philipp, es geht doch nicht darum, dass die Studierenden bei uns auf der Straße sitzen. Das hat doch niemand hier behauptet. Aber wir haben - das wurde von Frau Dr. Pähle eben noch einmal bestätigt -, wenn wir in die Zukunft blicken, ein großes Problem mit den Wohnheimen sowohl beim Studentenwerk in Magdeburg als auch beim Studentenwerk in Halle. Ich weiß am konkreten Beispiel Halle, dass das Wohnheim in Halle-Neustadt unter Umständen vor der Schließung steht, weil die Sanierung dort Schwierigkeiten bereitet, auch aus finanziellen Gründen.
Deswegen geht es uns nicht darum, dass neuer Wohnraum geschaffen werden muss; das würde ich nur an einer Stelle einschränken. Das sollte beim barrierefreien Wohnen in unseren Wohnheimen schon ausgeweitet werden, wenn es um Sanierungen geht. Aber es muss insbesondere darum gehen, diese Sanierungen zu finanzieren,
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung. Ich habe keine Anträge auf Überweisung gehört. Oder? - Nein. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Anträge.
Da es sich bei dem ersten Antrag um einen Alternativantrag und nicht um einen Änderungsantrag handelt, stimmen wir zuerst über den Ursprungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1755 ab. Wer dafür ist, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 7/1784. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die AfD-Fraktion. Damit ist der Alternativantrag in der Drs. 7/1784 angenommen worden und wir können diesen Tagesordnungspunkt beenden.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen, meine Herren! Mit dem vorliegenden Antrag möchte meine Fraktion erreichen, dass die Landesregierung dem Landtag einen Gesetzentwurf vorlegt, der es Beamtinnen und Beamten ermöglicht, sich nachteilsfrei auch für die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden. Ausgangspunkt dafür waren nach Nachfragen aus der Beamtenschaft unseres Landes und gesetzgeberische Aktivitäten in anderen Bundesländern. Auch heute haben sich bereits 271 aktive Beamte sowie 193 Ruhestandsbeamte
für die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden - freilich nicht ohne Nachteil.
In einer Antwort auf meine Kleine Anfrage in der Drs. 7/1702 führte die Landesregierung aus, dass sie als Dienstherr aufgrund der Fürsorgepflicht Vorkehrungen dafür treffen muss, dass der amtsangemessene Unterhalt der Beamtinnen und Beamten einschließlich ihrer Angehörigen bei Eintritt besonderer finanzieller Belastungen durch Krankheit, Geburt oder Pflegefall nicht gefährdet wird. Das Land, so die Regierung, komme dieser Verpflichtung dadurch nach, dass es den Bediensteten grundsätzlich Beihilfen nach der Bundesbeihilfeverordnung gewähre.
Die Landesregierung verneint in ihrer Antwort, dass freiwillig gesetzlich versicherten Beamten Nachteile entstehen würden, und sieht in einem von uns angeregten Zuschuss eine Bevorteilung derer, die sich hierfür entscheiden. Zudem führt sie aus, die derzeit gewährten Leistungen seien versicherungsneutral und deshalb nicht zu beanstanden.
An der Stelle setzt unsere Kritik ein; denn Versicherungsneutralität heißt nicht unbedingt „neutral für den Versicherten“. Außerdem macht die Landesregierung für einen Systemwechsel hin zu einem der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechenden Fürsorgemodell die entstehenden Kosten als Hinderungsgrund geltend. Auch das teilen wir nur bedingt.
Folgt man der Erkenntnis, dass ein Mensch, sei er im Beihilfesystem oder in der gesetzlichen Krankenversicherung verankert, während seines gesamten Lebens im Durchschnitt die gleichen Kosten im Gesundheitssystem verursacht, dann trägt dieses Argument auch nicht.
Das musste auch die Landesregierung schon erkennen. Wegen der zunächst geringen Anzahl an Beamten bzw. des geringen Altersdurchschnitts waren die Kosten der Beihilfe zunächst gering. Im Jahr 2000 betrugen sie noch 17 Millionen €. Doch schon im Jahr 2016 schlugen 35 Millionen € zu Buche, Tendenz steigend.
Noch dramatischer ist es bei den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern. Hierfür gaben wir im Jahr 2000 1,2 Millionen € aus. Im Jahr 2016 stiegen die Ausgaben auf 32 Millionen € an.
Zwar steht den von Ihnen errechneten Kosten für eine Überführung der aktiven Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 19 Millionen € noch ein Vorteil gegenüber; aber vor dem Hintergrund einer Lebenszeitbetrachtung dürfte dieser schwinden.
auch bereits. So sollen neu eingestellte Hamburger Beamte künftig, also ab dem nächsten Jahr, zwischen gesetzlicher oder privater Versicherung wählen können und erhalten dann jeweils 50 % der Versicherungssumme als Zuschuss.
Jeder neu einzustellende Beamte macht sich Gedanken darüber, wo er seine Krankheitskosten absichert: in der solidarischen gesetzlichen Versicherung oder in der privaten Versicherung, bei der die Prämien eben auch nach dem Gesundheitszustand bemessen werden.
Dass sich so viele Beamte für die private Versicherung entscheiden, hat seine Ursache in der Systembenachteiligung der gesetzlichen Krankenversicherungen gegenüber dem Beihilfesystem. Ich weiß aber auch aus Gesprächen mit vielen, dass sie in Sorge über künftig höhere Beiträge sind, wenn sie oder ihre Angehörigen krank werden.
So weit wollen wir heute gar nicht gehen. Wir wollen Sie vielmehr bitten, gemeinsam mit uns über neue Möglichkeiten nachzudenken, wie wir denen, die es wollen, den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung erleichtern. Das ist sicherlich kein einfaches Thema und schon gar keines, das man einfach mal so nebenbei abhandelt.
Ich würde mich daher freuen, wenn wir dieses Thema und über unseren Antrag im Finanzausschuss gründlich beraten und wir Sie dort von unserem vorgeschlagenen Weg überzeugen
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz erläutern, warum die Landesregierung nicht vorhat, ein entsprechendes, von der Fraktion DIE LINKE gefordertes Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen. Im Übrigen stünde es ja der Oppositionsfraktion frei, ein solches Gesetz auch selber vorzulegen. Trotzdem möchte ich gern erläutern, warum wir dies seitens der Landesregierung nicht vorhaben.
Es ist von Herrn Knöchel richtig ausgeführt worden, dass wir der Fürsorgepflicht, für einen amtsangemessenen Unterhalt auch für finanzielle Belastungen durch Krankheit, Geburt oder Pflegefälle zu sorgen, dadurch Rechnung tragen, dass
wir den Beamtinnen und Beamten des Landes Beihilfe nach der für das Land Sachsen-Anhalt grundsätzlich anzuwendenden Bundesbeihilfeverordnung gewähren.