Protokoll der Sitzung vom 28.09.2017

Als Fazit lässt sich festhalten:

Erstens. Die Einsparungen, die die LINKE verspricht, werden überschätzt.

Zweitens. Die praktische Umsetzung wird sich schwierig gestalten und ist durch vehementen Widerstand der Zielgruppe gekennzeichnet.

Drittens. Das politische Motiv hinter dem Antrag ist fadenscheinig und nicht ehrlich.

Dennoch würden wir über das Thema gerne im Finanzausschuss detaillierter und inhaltlich diskutieren. - Vielen Dank.

Danke, Frau Feußner. - Herr Diedrichs hat sich zwar noch zu Wort gemeldet, aber die Redezeit der CDU ist jetzt um. Da Sie, Herr Diederichs, meines Wissens Mitglied der CDU-Fraktion sind, können wir Ihre Wortmeldung nicht mehr zulassen.

Wir machen das später.

Jetzt hat der Kollege Knöchel noch einmal für die Fraktion DIE LINKE das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Eigentlich wollte ich nicht erwidern, da ich bereits in meiner Eingangsrede gesagt habe, wir würden das im Ausschuss besprechen. Dort ist es auch sinnvoll.

Aber ich muss, nachdem sowohl der Herr Finanzminister als auch Frau Feußner gesprochen haben, doch noch einiges richtigstellen. Ich habe dieselben Zahlen genannt wie Sie. Frau Feußner und Herr Finanzminister, wenn Sie mir zugehört hätten, dann hätten Sie feststellen können, dass ich gesagt habe, wir halten es für richtig, eine Versicherung für alle zu haben, grundsätzlich. Aber darum geht es in diesem Antrag ausdrücklich nicht. Wir wollen keinen Beamten zwingen, etwas zu tun. Wir wollen ihm eine Möglichkeit eröffnen. Frau Feußner, es kommt kein Zwangssystem.

Dass der Beamtenbund das Anliegen ablehnt, ist doch völlig klar. Es fällt mir schwer, aber jetzt muss ich Herrn Siegmund mal recht geben. - Waren Sie schon einmal auf einem Beamtentag?

(Eva Feußner, CDU: Na klar! Mehr als ein- mal!)

Wenn Sie dort hineinkommen, müssen Sie immer durch einen großen Gang hindurch. Dort stehen alle privaten Krankenversicherungen, werben für sich und finanzieren den Beamtentag. Na klar gibt es da eine gewisse Interessenkollision.

(Eva Feußner, CDU: Immer!)

Unsere Aufgabe ist es aber, zu überlegen: Wie können wir unsere Fürsorgepflicht gegenüber Landesbediensteten für die Zukunft absichern?

(Zustimmung bei der LINKEN)

Herr Finanzminister hat gesagt: Na ja, es ist im Moment noch ein bisschen billiger. Sie haben die 35 Millionen € genannt; die habe ich auch genannt. Sie haben aber eine Zahl unterschlagen, Herr Finanzminister. Das ist die Zahl der Versorgungsempfänger, die tatsächlich steigt, und deren Beihilfekosten sind von 1,7 Millionen im Jahr 2000 schon jetzt auf 32 Millionen gestiegen.

Das Problem werden wir mit unserem Antrag nicht lösen. Aber wir wollen einen Einstieg in die Zukunft geben. Denn wir glauben - das war meine anfängliche These, die auch geteilt wird -, über ein Leben hinweg sind die Kosten, die ein Mensch im Gesundheitssystem verursacht, im Durchschnitt gleich. Klar gibt es Spitzen. Aber im Durchschnitt sind diese Kosten gleich, sodass das Beihilfesystem und das Krankenkassensystem ungefähr gleich teuer sein müssten.

Deswegen stellt sich die Frage, ob wir es aufrechterhalten müssen oder nicht. Aber so grundsätzlich waren wir an dieser Stelle nicht. Vielmehr wollen wir denjenigen, die in großer Sorge um die Kosten sind, die auf sie zukommen - denn die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden immer ausgehend vom Gesundheitszustand berechnet -,

(Eva Feußner, CDU: Da gibt es auch Unterschiede!)

eine Möglichkeit eröffnen, in die gesetzliche Krankenversicherung zu gehen. Wenn das funktioniert hat, Frau Feußner, können wir uns in fünf Jahren über Ihre Frage, ob sie das überhaupt wollen, unterhalten. Wenn das niemand will, dann wird unser Vorschlag ins Leere gehen. Ich kann Ihnen aber aus zahlreichen Gesprächen sagen, es gibt durchaus eine Reihe von Landesbediensteten, die die Vorzüge der gesetzlichen Krankenversicherung genießen wollen.

Deswegen wäre mein Vorschlag: Lassen Sie uns seriös im Finanzausschuss das Für und Wider abwägen und dort beraten. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der LINKEN - Eva Feuß- ner, CDU: Machen wir!)

Ich sehe keine Nachfragen. - Wir haben über einen Antrag auf Überweisung der Drs. 7/1891 in den Finanzausschuss abzustimmen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das ist nach einigem Zögern das ganze Haus. Gibt es dennoch Gegenstimmen? - Nein. Stimmenthaltungen? - Ebenfalls nicht. Da

mit ist die Drs. 7/1891 zur Beratung in den Finanzausschuss überwiesen worden.

Wir fahren fort und kommen zu

Tagesordnungspunkt 21

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes SachsenAnhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/1008

Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 7/1096

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/1853

(Erste Beratung in der 21. Sitzung des Landtages am 02.03.2017)

Berichterstatter der Ausschussberatung ist der Abg. Herr Kohl. Herr Kohl, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Drs. 7/1008 - Entschuldigung, ich bin gerannt - sowie den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/1096 überwies der Landtag in der 28. Sitzung am 23. März 2017 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Finanzen sowie für Arbeit, Soziales und Integration beteiligt.

Ziel der Gesetzesänderung ist die Anpassung des Rettungsdienstes an Bundesrecht. Daneben wird die qualifizierte Patientenbeförderung an ein anderes Krankenhaus innerhalb desselben und auch des benachbarten Rettungsdienstbereiches im Gesetz erfasst.

(Zurufe von der SPD)

Herr Kohl, nicht nur wir hier hinten verstehen nichts, das Plenum versteht auch nichts. Fahren Sie das Pult ein bisschen herunter, bis Sie das grüne Licht sehen.

Das sehe ich.

Dann versuchen wir es noch einmal. Vielleicht ist dann die Sauerstoffversorgung auch besser.

Ich atme noch einmal durch. Ich bin durch die ganzen Flure gerannt.

(Zurufe)

Ich wusste schon, dass das heute dran ist, aber ich bin mit der Tagesordnung ein bisschen durcheinandergekommen. Ich hoffe, Sie können mich nun besser hören.

(Zurufe: Ja!)

Soll ich noch einmal anfangen?

(Zurufe: Nein!)

Ich würde auch das Tempo erhöhen.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Die Regie- rungserklärung zum Sport ist erst morgen!)

Ebenso wird mit dem Gesetzentwurf das neue Berufsbild des Notfallsanitäters berücksichtigt, welcher künftig den Rettungsassistenten ablösen wird. Schließlich zielt die Gesetzesänderung darauf ab, Leistungen des Rettungsdienstes grundsätzlich nur noch im Wege eines Auswahlverfahrens zwischen den in Sachsen-Anhalt tätigen fünf Hilfsorganisationen zu vergeben.

Zu dem Gesetzentwurf führte der Ausschuss für Inneres und Sport in seiner Sitzung am 20. April 2017 eine Anhörung in öffentlicher Sitzung durch. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßten die geplanten Gesetzesänderungen grundsätzlich.

Sie wiesen aber auch darauf hin, dass ein möglicherweise entstehender finanzieller Mehraufwand bei der Änderung der Verlegungsfahrten nicht auf die Kommunen abgewälzt werden dürfe. Die angedachte Übergangsfrist von zehn Jahren in Bezug auf das neue Berufsbild des Notfallsanitäters befürworteten die kommunalen Spitzenverbände.