Protokoll der Sitzung vom 29.09.2017

(Zustimmung bei der AfD)

Was jemand will, kann nicht uns in die Schuhe geschoben werden. - So.

(Zuruf von der AfD)

Punkt 2. Wenn Sie sagen, dass führende AfDLeute irgendwo zu Besuch sind, und das als Nachweis sehen, dass wir von dort Geld und Spenden erhalten, dann muss ich sagen, dann dürfte ja die CDU dank ihrer Besuche von Frau Merkel auf der ganzen Welt von der ganzen Welt finanziert werden. Dann müsste die CDU ja Spenden direkt aus dem Weißen Haus bekommen. Also, diese Argumentationsgrundlage lassen wir doch lieber beiseite.

(Beifall bei der AfD - Unruhe)

Wir wollen uns beeilen, haben wir gesagt.

Punkt 3. Die Spenden, die in dieser Spendenkampagne an die AfD - Sie haben es vorhin angesprochen - getätigt wurden, sind weder von uns in Auftrag gegeben worden, noch konnte ein Zusammenhang mit der AfD hergestellt werden. Im Gegenteil: Die haben uns sogar nicht mal unbedingt geholfen, weil wir nämlich gar nicht der Meinung waren, dass die daraus ausgelöste Spendenkampagne - übrigens in Westdeutschland, nicht in Ostdeutschland - uns wirklich geholfen hat.

Das heißt, wir haben uns damit überhaupt nicht einverstanden erklärt. Der Zusammenhang, der hier gestrickt wird, ist künstlich. - Frau Feußner, das wissen Sie auch in dem Moment. - So.

An die LINKEN noch ganz kurz: Das Geld aus dem SED-Vermögen, mit dem Firmen gegründet wurden - - Wenn diese Firmen nach der Wende zur Marktwirtschaft gefunden hätten und nicht bei der Planwirtschaft geblieben wären, hätten Sie von dem Geld heute noch was. - Danke.

(Beifall bei der AfD)

Als Nächster spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN der Abg. Herr Meister.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Anlass des Antrags ist bekanntlich das jüngste Ergebnis einer Zeugenvernahme im 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, die letztlich zu der Erkenntnis führte, dass ein vom Land in erheblichem Umfang mit Beratungsleistungen beauftragtes Institut an die SPD-Ortsverbände des damaligen Finanzministers Herrn Bullerjahn und des damals zuständigen Staatssekretärs Herrn Felgner spendete.

Der Antrag fordert die Feststellung, dass diese Vorgänge dem Land Schaden zufügten. - Das ist so.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zumindest kenne ich niemanden, der bereit wäre, das Gegenteil zu behaupten.

Weil zumindest bezüglich des aktuell untersuchten Vertrages nicht vorrangig ein finanzieller Schaden im Raum steht - - Kenia und insbesondere der jetzige Finanzminister Herr Schröder haben die Verträge und damit auch die anstehenden Zahlungen deutlich gekürzt und mit der bisherigen Verfahrensweise gebrochen. Der Spuk ist also vorbei. Der Verlust an Glaubwürdigkeit ist aber immens,

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

weil eben der nachvollziehbare Verdacht im Raum steht, es wäre hier nicht mit rechten Dingen zugegangen.

Die Spenden an sich sind dabei nicht der Kern des Problems. Spenden sind grundsätzlich zulässig. Das Problem ergibt sich vielmehr in der Gesamtschau. Hier wurden Beratungsleistungen in erheblichem Umfang an ein Institut vergeben und dabei die Regelungen zur Beschlussfassung durch den Finanzausschuss verletzt, also das Parlament und damit auch die öffentliche Kontrolle bewusst umgangen. Bekannt ist darüber hinaus, dass es eine freundschaftliche Beziehung zwischen den maßgeblich beteiligten damaligen Entscheidungsträgern gab.

Dieser Gemengelage aus Freundeskreis und rechtswidriger Vergabe wurde durch die nun bekannt gewordenen Spenden dann noch die Krone aufgesetzt. Ich muss gestehen, ich war sprachlos. In so einer Situation, mit so einer rechtswidrigen Vergabe, dann auch noch Spenden anzunehmen, da hätten Sie auch gleich noch das Rücktrittsgesuch ausfüllen können. Wenn wir das damals hier bei den Debatten gewusst hätten, die wir zu dieser Frage schon hatten, wäre das in der Debatte anders gelaufen.

Jedem muss klar sein, dass allein durch den erweckten bösen Schein schwerer Schaden entsteht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Parteiengesetz sieht vor - meine Vorredner haben es zum Teil schon zitiert -, dass Spenden, die nach § 25 des Parteiengesetzes erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung für einen bestimmten wirtschaftlichen Vorteil geleistet werden, unzulässig sind; das dürfte klar sein.

In Absatz 4 dieses Paragrafen des Parteiengesetzes steht aber auch die Folge, die sich daraus anschließt. Wenn wir nämlich so eine illegale Spende haben, ist die an die Bundestagspräsidenten weiterzureichen.

(Zustimmung von Uwe Harm, CDU)

Das ist, meine ich, bisher noch nicht passiert.

Es muss für die Partei erkennbar sein; das ist klar. Es gibt dafür Voraussetzungen. Dass der Ortsverein Grunddörfer damals ernsthaft davon ausgehen konnte, dass das ISW beabsichtigt, sich da irgendwie kommunalpolitisch zu engagieren, halte ich für unrealistisch. Es muss allen klar gewesen sein, was da der Hintergrund ist.

Ich würde zum einen der SPD, aber auch grundsätzlich allen Parteien empfehlen, zu schauen, ob es tatsächlich solche - „synallagmatische“ sagt der Jurist dazu - Spenden gab und dann daraus tatsächlich die Konsequenz ziehen und die Überweisungen an den Bundestagspräsidenten zu tätigen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das ist dann letztlich - - Wir reden ja über diese Lage. Die Bevölkerung sieht das sehr kritisch und völlig zu Recht. Da kommen wir letztlich zu so einer tätigen Reue, die die Leute auch nachvollziehen können und sagen, okay, gut, das ist ganz mies gelaufen, aber zumindest wird dann auch an der Schadensbeseitigung gearbeitet.

Nun noch kurz zu den beiden übrigen Punkten des LINKEN-Antrags. Da sollen durch einen Beschluss des Landtages die Parteien zur Nichtannahme und Offenlegung verpflichtet werden. Das klingt erst einmal charmant. Das ist aber juristisch - Sie wissen es selbst - so nicht umsetzbar. Die hiesigen Fraktionen können nicht per Beschluss oder Absichtserklärung die Parteigliederungen rechtlich binden, auch die eigenen Parteigliederungen nicht. Das würde nur per Gesetz gehen, welches nun aber eine Bundesangelegenheit darstellt und insofern nicht von uns geregelt werden kann.

Das grundsätzliche Problem, meine ich, ist auch ein tiefer gehendes. Dass wir diese Spendensitua

tion haben und diese ganze Geschichte, ist ja schon ein Verstoß gegen rechtliche Lagen.

Wir können die rechtlichen Lagen jetzt verändern. Aber das war schon rechtswidrig. Ich darf nicht eine Spende machen als Dankeschön-Spende, auch nicht für irgendeine Leistung. Das darf ich nicht. Das steht im Parteiengesetz. Das hat Konsequenzen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Da kann ich jetzt noch überlegen: Kann ich da irgendwie noch von 10 000 € auf 5 000 € runtergehen, um die Transparenz zu erhöhen, oder so? - Aber im Kern wird es das nicht lösen. Wenn sich jemand rechtswidrig verhalten will und er das tut, dann muss ich das eben verfolgen.

Diese Möglichkeiten haben wir schon. Da brauchen wir nicht nachzuschaffen, deswegen bin ich sehr skeptisch bei der Frage: Was können wir denn jetzt rechtlich tun? - Wir müssen aufklären. Wir müssen Transparenz herstellen und müssen für alle, die so etwas tun, zukünftig den politischen Preis festsetzen und sagen: Wenn du das machst, dann muss du die Konsequenz tragen.

Trotzdem sollten wir natürlich genau über diese Konsequenzen reden, die wir aus der eingetretenen Situation ziehen sollten.

Insofern beantrage auch ich die Überweisung des Antrags in den Finanzausschuss. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dann hat zum Abschluss der Debatte der Abg. Herr Knöchel noch einmal das Wort. Bitte sehr.

Der Schaden, Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, ist entstanden. Er ist aus unserer Sicht nur abwendbar, wenn wir - das wird in der Bundesrepublik, einschließlich der alten Bundesrepublik, seit Jahrzehnten diskutiert - die Unternehmensspendenpraxis in diesem Land beenden.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Partei hat sich hierzu verpflichtet. - Herr Hövelmann, nein, wir haben nichts unterstellt. Herr Meister hat gerade noch einmal dargestellt, wie es sich darstellt. Wir wollen mit unserem Antrag vermeiden, dass sich das auch in Zukunft so darstellt. Es ist ein Präventivantrag.

Ich finde, wir können das im Ausschuss beraten. Ich finde, wir können auch im Ausschuss einen anderen Text schreiben. Vielleicht können wir uns ja darauf einigen, dass wir die Landesregierung bitten, eine Bundesratsinitiative zu initiieren, in der

wir festschreiben: Unternehmensspenden, solche von juristischen Personen, sollen in Zukunft unzulässig sein. Das wäre aus unserer Sicht die richtige Konsequenz.

Frau Feußner, früher wurden wir von Moskau gelenkt, jetzt wird die AfD aus Moskau bezahlt.

(Eva Feußner, CDU: Richtig!)

Sie haben das alte Vermögen rausgeholt. Ich kann Ihnen jetzt aus acht Jahren Mitglied im Bundesausschuss meiner Partei sagen: Wir würden uns freuen - wir sind für die Finanzen verantwortlich -, wenn da irgendwie ein bisschen mehr Geld wäre, aber wir suchen es auch.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Nein, das müsstet ihr abführen! Das müsstet ihr ja abführen, das könntet ihr nicht behalten!)

- Nein, ich wollte nur darauf hinweisen, weil immer gesagt wird: „Wir schwimmen im Geld.“ So hieß die Aussage: „Wir schwimmen im Geld.“