Andere Kultusminister, die ähnliche Probleme hatten, haben sich auch anders verhalten. Sie haben später nicht immer wieder nur gesagt: Haushalt, Haushalt, Haushalt. Natürlich muss man das sagen. Trotzdem gibt es die Realität an den Schulen. Dann muss man auch sagen, der Haushalt ist zu eng bemessen, er gibt es nicht her. Sie aber sagen, ich kriege sie nicht, dann braucht ihr sie auch nicht.
Das ist der Kern der Kritik, dass Sie sagen, braucht ihr auch gar nicht, schaffen wir sowieso nicht, weisen wir erst gar nicht zu, kämpfen wir erst gar nicht darum, richten wir auch die Lehrerausbildung gar nicht darauf aus, sondern wir bescheiden uns mit dem, was wir glauben, dass wir es auf die Reihe kriegen. Dann müssen die draußen sehen, wie sie damit klarkommen. Das ist das, was nicht geht. Das ist das, was sie nicht überstehen werden, und das ist auch das, worüber wir uns hier weiter heftig auseinandersetzen werden. - Vielen Dank.
Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Ich konnte wahrnehmen, dass der Vorschlag kam, den Antrag in den Ausschuss für Bildung und Kultur zu überweisen. - Das ist so.
Ausschuss überwiesen wird. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Eine Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen worden. Wir haben den Tagesordnungspunkt damit erledigt.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Hohes Haus! Den vorliegenden Entwurf des Gesetzes zur Sicherung der Landesentwicklung, den die Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht haben und der nach den Ausschussberatungen den Titel „Gesetz zur Änderung des Landesentwicklungsgesetzes SachsenAnhalt“ tragen soll, hat der Landtag in der 28. Sitzung am 20. Juni 2017 zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht bestimmt.
Landesrechtlich soll mit diesem Gesetz die Wahrung der in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung sichergestellt werden. Dabei soll insbesondere gewährleistet werden, dass die Raumordnungsbehörde während des Aufstellungsverfahrens von Raumordnungsplänen die Entscheidung über die Zulassung von raumbedeutsamen Maßnahmen und Vorhaben befristet gegenüber den Genehmigungsbehörden untersagen kann, soweit Vorhaben die Verwirklichung der vorgesehenen Ziele der Raumordnung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden.
Zudem wird das aktuelle Landesgesetz an die bundesrechtliche Regelung des Raumordnungsgesetzes angepasst.
In der 14. Sitzung am 10. August 2017 hat sich der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit dem Gesetzentwurf befasst und Erläuterungen der Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung entgegengenommen.
Der Ausschuss kam überein, in der folgenden Ausschusssitzung am 7. September 2017 eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten. Dazu legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Ausschuss mit Schreiben vom 5. September 2017 eine Synopse vor, die als Vorlage 1 zur Drs. 7/1540 verteilt wurde.
Diese Synopse enthielt zum einen mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr einvernehmlich abgestimmte Empfehlungen zur Änderung des Gesetzentwurfs. Zum anderen enthielt sie für § 1 des Gesetzentwurfs rechtsförmliche, sprachliche und redaktionelle Anpassungen sowie eine Folgeänderung.
Nach § 1 wurde ein neuer § 1/1 in das Gesetz eingefügt. Dieser Paragraf war erforderlich, um das Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt an die Änderungen des Raumordnungsgesetzes des Bundes durch das Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften vom 23. Mai 2017 anzupassen.
Außerdem empfahl der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, die Inkrafttretensregelung unter § 2 aufgrund des geänderten Raumordnungsgesetzes des Bundes sprachlich und redaktionell anzupassen. Danach soll § 1 des Gesetzes mit der Verkündung - § 1/1 am 29. November 2017 -, zeitgleich mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Bundesgesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften, in Kraft treten.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat zudem vorgeschlagen, die Überschrift gemäß den Rechtsförmlichkeitsgrundsätzen anzupassen. Wie bereits erwähnt, soll die Gesetzesüberschrift nunmehr lauten: „Gesetz zur Änderung des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt.“
Die abschließende Beratung zu dem Gesetzentwurf fand in der 15. Sitzung des Ausschusses am 7. September 2017 statt. Zu Beginn der Beratung brachte die Fraktion der AfD einen Änderungsantrag zu § 4 Nr. 16 als Tischvorlage ein. Dieser wurde von den Antragstellern im Ergebnis der Ausschussberatung noch in der Sitzung wieder zurückgezogen.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verständigte sich darauf, die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in der Vorlage 1 zur Beratungsgrundlage zu erheben.
Nach den Ausführungen der Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr zu diesem Gesetzentwurf erläuterten
die Vertreter des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes dem Verkehrsausschuss die bereits in der Synopse enthaltenen Anmerkungen zu den §§ 1, 1/1 und 2.
Mit jeweils 7 : 0 : 5 Stimmen beschloss der Ausschuss, die §§ 1, 1/1 und 2 in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlenen Fassung zu übernehmen. Die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlene Änderung der Gesetzesüberschrift beschloss der Ausschuss mit 9 : 0 : 3 Stimmen.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verabschiedete die Ihnen in der Drs. 7/1828 vorliegende Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 5 Stimmen.
Im Namen des Ausschusses bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Herrn Dr. Grube für die Ausführungen. Ich sehe keine Fragen. - In der Debatte sind drei Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht Minister Herr Webel. Herr Minister Webel, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich kann es ganz kurz machen. Herr Dr. Grube hat aus dem Ausschuss berichtet. Ich bin den Fraktionen sehr dankbar dafür, dass sie diesen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht haben.
Ich bedanke mich für die zügige Beratung im Ausschuss und möchte Sie bitten, die Beschlussempfehlung des Ausschusses anzunehmen, weil Sie damit die Rechte der regionalen Planungsgemeinschaften stärken. - Herzlichen Dank.
Ich danke Herrn Minister Webel für die Ausführungen. - Wir fahren in der Debatte fort. Für die AfD spricht der Abg. Herr Mrosek. Herr Mrosek, Sie haben das Wort.
Danke. - Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der Beschlussempfehlung können Sie das Abstimmungsverhalten entnehmen: 7 : 0 : 5 Stimmen. Daran erkennen Sie schon, dass nicht alle im Ausschuss LEV diesem Gesetzentwurf zur Si
Gut ist zunächst, dass das ein Weg in die richtige Richtung ist. Den Verantwortlichen wird Planungssicherheit gegeben und es ist auch schon eine kleine Barriere gegen den Wildwuchs von Windanlagen eingebaut: Windanlagen, die außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten stehen, können nur noch innerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten repowert werden.
Gut so. Aber warum nur im Verhältnis 1 : 1? Warum nicht auch im Verhältnis 1 : 2, wenn der Betreiber mehr als nur eine Anlage außerhalb eines Vorrang- und Eignungsgebietes betreibt?
Unstrittig wird sein, dass moderne Windkraftanlagen einen höheren Wirkungsgrad erreichen als die Altanlagen. Das ist logisch; denn die Entwicklung geht ja weiter. Dadurch erhöht sich auch die produzierte Energiemenge. Eine moderne Anlage bringt drei- bis viermal so viel wie eine Altanlage. Und genau dieses Verhältnis sollte bei der Abrüstung von Altanlagen ausschlaggebend sein.
Produziert also eine neue, moderne Windkraftanlage die gleiche Energiemenge wie drei bis vier Altanlagen, dann sollten bei einem vernünftigen Repowering auch drei bis vier Altanlagen abgebaut werden.
Des Weiteren sollte man einmal darüber nachdenken, die Abstandsempfehlungen der Ländergemeinschaft der Vogelschutzwarten und sonstigen Fachbehörden der Länder für Windkraftanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutstätten in der überarbeiteten Fassung vom 15. April ins Baurecht zu übernehmen; denn darin sind Abstände festgelegt. Würde man sich an diese Abstände - das sind Empfehlungen - halten, dann würde sich so manches Eignungsgebiet oder Vorranggebiet verkleinern oder würde sogar ganz verschwinden.
Es gibt keine Fragen. Dann danke ich dem Abg. Herrn Mrosek für die Ausführungen. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Scheurell. Herr Scheurell, Sie haben das Wort.