Meine Damen und Herren! Unser Wasser ist zu wichtig für Mensch und Umwelt, als dass der schlechte Umgang mit dieser wertvollen Ressource so weitergehen kann. Lassen Sie uns die Anstrengungen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verstärken. Fahren wir die Verschmutzung schnellstmöglich zurück, und zwar nicht erst dann, wenn uns Strafen aus der EU angedroht werden. Es kommt uns allen zugute und es ist unsere ethische Pflicht. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Nachfragen. Dann können wir in die Debatte einsteigen. Zu Beginn erhält die Landesregierung und für diese Ministerin Frau Prof. Dr. Dalbert das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE hat eine Große Anfrage zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen-Anhalt gestellt. Die Antwort auf die insgesamt 75 Fragen liegt Ihnen vor. Die Beantwortung erfolgte ressortübergreifend unter Beteiligung des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sowie des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr.
Die Fraktion DIE LINKE rühmt sich jetzt dafür, dass sie dieses wichtige Thema auf die Agenda des Landtags gehoben hat. Lassen Sie mich aber gleich vorwegsagen: Die Koalition hat dieses Thema schon längst erkannt; sie findet es sogar so wichtig, dass sie es in den Koalitionsvertrag aufgenommen hat.
(Zustimmung bei der SPD - Hendrik Lange, DIE LINKE: Und die Opposition überprüft, ob das stimmt, was Sie sagen!)
- Das ist gut und das ist ihr gutes Recht. - Die Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Gewässer einen guten Zustand erreichen. Die Wasserrahmenrichtlinie sieht für die Umsetzung einen verbindlichen Zeitplan mit der Deadline 2027 vor.
Aus Berlin hören wir zu den Verhandlungen mit Brüssel, dass es offensichtlich fast allen Ländern so geht. Man debattiert im Moment darüber, eine neue Periode mit einer neuen Deadline vorzusehen, die irgendwann bei 2040, 2042 liegen wird. Das erzähle ich Ihnen deswegen, um zu sagen - das haben Sie angesprochen -: Uns droht ein europäisches Verfahren, wenn wir Deadlines reißen. Die Gefahr, dass wir sie reißen würden, wenn sie bei 2027 läge, ist groß.
Aber ich erzähle es Ihnen nicht, um zu sagen: Dann können wir uns ja in aller Ruhe, langsam wie eine Schnecke, voranmachen. Vielmehr werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um hierbei zügig voranzukommen. Denn es geht einfach um eine wichtige Lebensgrundlage.
Trotzdem ist diese europäische Dimension sehr wichtig. Der nächste Bericht an die EU zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie muss für den Zeitraum 2015 bis 2021 erfolgen. Derzeit ist davon auszugehen, dass in Sachsen-Anhalt der gute Zustand in vielen Oberflächengewässern und eben auch beim Grundwasser bis 2021 auf jeden Fall nicht erreicht wird. Ich bin, wie gesagt, auch skeptisch, was den Zeithorizont 2027 betrifft.
Der Grund ist sicherlich auch darin zu finden, dass die Natur nur langsam auf Verbesserungsmaßnahmen reagiert und dass sich ökologische Verbesserungen erst nach einigen Jahren einstellen. Aber, meine Damen und Herren, ich will hier nicht als Generalantwort stehen lassen, dass wir die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bisher nicht erfüllen konnten, weil sich der Erfolg so langsam zeigt. Die Probleme sind in der Tat mannigfaltig und Sachsen-Anhalt steht vor einer Mammutaufgabe.
Gewässer und Grundwasserkörper sind durch die Einträge, auch aus der Landwirtschaft, in einem schlechten chemischen Zustand. Viele Gewässer sind begradigt worden, viele Gewässer wurden in ein vorgegebenes Gewässerbett gepresst. Gewässer können nicht frei fließen, weil sie durch Bauwerke gestoppt werden. Dadurch können zum Beispiel Fische nicht mehr ihren arttypischen Wandergewohnheiten folgen und finden ihre Laichplätze nicht mehr.
Wir haben die Bedeutung dieses Themas erkannt und haben es, wie gesagt, auch in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Darin steht ganz klar: Die Wasserrahmenrichtlinie wird eins zu eins umgesetzt. Wir werden alles tun, um diesen Prozess zu beschleunigen.
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist keineswegs einfach. Bei der Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen ist ein Haupthindernis
vor allem die mangelnde Flächenverfügbarkeit. Sie haben das bereits angesprochen, Herr Lange. Ich denke, Sachsen-Anhalt hat mit dem Erwerb von BvvG-Flächen eine Grundlage dafür geschaffen, zur Lösung dieses Problems beizutragen.
Sachsen-Anhalt hat für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie die Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten gewählt. Diese Gewässerentwicklungskonzepte sind für das gesamte Gewässersystem zu erstellen. Sie folgen einem systemischen Ansatz, das heißt, es wurden sowohl die Gewässerchemie als auch die -biologie und die -morphologie betrachtet. Im Zusammenspiel aller Beeinträchtigungen der Gewässer wurden dann mögliche Maßnahmen festgelegt, die den Zustand der Gewässer insgesamt verbessern würden.
Grundlagen und Voraussetzungen für die Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung der bestehenden Defizite und damit eben zur Verbesserung der Gewässerstruktur sowie der ökologischen Durchgängigkeit.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen wurde im Jahr 2010 begonnen und im Jahr 2011 kamen dann Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung hinzu.
Erfolge spiegeln sich in der jeweiligen Zustandsbewertung der Gewässer nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie wider. Die letzte Zustandsbewertung der Wasserkörper erfolgte im Jahr 2012, die nächste Zustandsbewertung ist für 2018, 2019 vorgesehen. Erst dann können Aussagen dazu getroffen werden, was denn tatsächlich bisher erreicht worden ist.
und wir werden weiterhin - das habe ich gesagt - am Ball bleiben. Steter Tropfen höhlt den Stein. Und es gibt auch Erfolge: Momentan wurden bereits 150 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 26,2 Millionen € baulich umgesetzt. Beispielsweise fließt die Ehle wieder in einem naturnahen Gewässerbett. Die Alte Elbe bei Lostau konnte erfolgreich entschlammt werden. Die ökologische Durchgängigkeit an vielen Gewässern wurde hergestellt. Verrohrte Gewässer wurden naturnah zurückgebaut und natürliche Uferrandstreifen wiederhergestellt.
beschreiben. Insbesondere die in der Vergangenheit vorgenommenen Begradigungen der Gewässer durch Abschneidung von Flussmäandern und Altarmen, die Verbauung von Ufern und die Beseitigung von kleinräumigen Strukturen haben erhebliche Defizite in der Hydromorphologie hervorgerufen.
Die Durchgängigkeit für Wanderfische ist in vielen Fällen so stark eingeschränkt, dass eine Wanderung nicht möglich ist. Daher ist die Beseitigung der unzähligen Wanderhindernisse in unseren Gewässern ein wichtiges Handlungsfeld.
Ein Beispiel dafür ist das Mulde-Wehr in Dessau, dessen Umbau mit einem Kostenaufwand von 7 Millionen € nahezu abgeschlossen ist. Damit wird dann die Mulde von der Quelle bis zur Mündung wieder vollständig durchgängig sein.
Die Elbe ist für Sachsen-Anhalt der bedeutendste Fluss, der ganz wesentlich unser Bundesland prägt. Von insgesamt 1 094 Elbkilometern von der Quelle bis zur Mündung fließen ungefähr 300 km durch Sachsen-Anhalt. Mit dem „Gesamtkonzept Elbe“ liegt ein Handlungsrahmen für die weitere Entwicklung der Elbe vor. Dabei soll vor allem auch die einzigartige Natur entlang der Elbe geschützt werden. Und nicht zuletzt soll es dabei helfen, die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.
Eines der Kernthemen, denen sich das Land dabei proaktiv stellt, ist unstrittig die Sohlstabilisierung der Elbe im konfliktträchtigen Bereich der Erosionsstrecke.
Erst letzte Woche konnte ich Fördermittel in einem Umfang von 75 000 € an die Heinz-Sielmann-Stiftung übergeben. Da geht es um den Beginn, die ersten sechs Monate des Pilotprojekts „Klöden 1“, also um ein zukunftsweisendes Projekt zur Verbesserung der Elbe bei Klöden.
An dieser Stelle möchte ich auch sehr gerne auf das Umweltsofortprogramm des Landes SachsenAnhalt verweisen, welches in den letzten Monaten mit Hochdruck abgearbeitet wird. Das Umweltsofortprogramm beinhaltet eine Vielzahl von sofort umsetzbaren Umweltvorhaben zur Gewässerentwicklung und zur Biodiversität, die netzartig in der Struktur gestreut worden sind. Insgesamt gibt es 150 Projekte, die in der Bearbeitung sind. Von den 10 Millionen € entfallen 6,5 Millionen € und 90 der 150 Projekte auf die Gewässerrenaturierungs- und Gewässerentwicklungsmaßnahmen. Auf der Internetseite unseres Hauses können Sie die 90 einzelnen Maßnahmen nachlesen.
Wasserrahmenrichtlinie in den nächsten Jahren aus? - Zunächst gilt bis 2021 der zweite Bewirtschaftungsplan und das zugehörige Maßnahmenprogramm der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und Weser. In diesen Plänen sind unter anderem mehr als 1 200 geplante Maßnahmen für Sachsen-Anhalt konkretisiert, um den Zustand unserer Gewässer zu verbessern.
Parallel dazu gibt es verschiedene Projekte zur Umsetzung des Sedimentmanagements, Schadstoff- und Nährstoffkonzepte, um die fachlichen Grundlagen für die kommende Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung zu erarbeiten. Damit sollen die nach wie vor bestehenden Defizite am Zustand unserer Gewässer weiter abgebaut werden.
Dabei liegen die Schwerpunkte unseres Handelns in der weiteren Reduzierung der stofflichen Belastung sowie der Beseitigung morphologisch-struktureller Defizite. Zur Finanzierung von Renaturierungen werden wir in den kommenden Jahren europäische Fördermittel in Höhe von 33 Millionen € einsetzen.
Darüber hinaus haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Funktionen der Gewässerrandstreifen durch einen intensiveren Vollzug für Natur und Umwelt zu verbessern.
Lassen Sie mich daher abschließend sagen: Die Anfrage der LINKEN hat eigentlich gezeigt, was wir alle wissen. Bis zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ist es noch ein langer Weg. Weil wir das wissen, haben wir das Thema in den Koalitionsvertrag aufgenommen und auch das Umweltsofortprogramm aufgelegt. Es ist klar, die Qualität der Gewässer ist entscheidend für uns als Menschen, aber auch für die Biodiversität.
Ich habe zwei Fragen, die verbunden sind. Einmal hätte ich gerne die Ministerin gefragt: Wenn es überall das Problem gibt, dass die Wasserrahmenrichtlinie bis 2027nicht umgesetzt werden kann, was sind die Hauptgründe dafür? - Abgesehen davon - ich will es jetzt nicht Plattitüde nennen -, dass es nun mal lange Zeit dauert, bis sich ein ökologischer Zustand geändert hat. Das wissen alle. Aber das ist nicht der einzige Grund.
Vielleicht hängt es auch damit zusammen: Wenn ich mir die Mittelabflüsse in dem Ministerium angucke, dann stelle ich fest, sie sind kumuliert für 2017 dramatisch schlecht. Wenn Sie sagen: „Na ja, jetzt sind wir am Ruder und jetzt wird
nicht mehr gekleckert, sondern geklotzt!“, dann hätte ich gerne eine Erklärung für diese schlechten Mittelabflüsse.