Da Sie sich hier gleich wieder als Opfer der Verhältnisse in Szene setzen wollen: Halten Sie doch bitte einen Moment inne und fragen Sie sich, warum Sie ein solches Verhalten nötig haben. Ich meine, Sie machen sich zum Opfer, weil das Ihr einziges Politikangebot ist. Damit lenken Sie vom Aggregatzustand Ihrer Partei ab; denn zur konstruktiven parlamentarischen Arbeit sind Sie nicht willens und nicht fähig. Ja, ich meine sogar, Sie lehnen diese parlamentarische Arbeit ab und wollen am Ende zu einem anderen System kommen. Das ist mit uns nicht zu machen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die inhaltlichen Dinge will ich hier nicht eingehen. Ich will nur einmal eines zum Ablauf klarstellen: Die Regierungskoalition, also Kenia, hat uns das Papier, nachdem es abgestimmt war, zwei Tage vor dieser Sitzung, also an dem Samstag vor dem Montag, per E-Mail zugestellt. Zwei Tage vorher! Das war die abgestimmte Fassung.
Ihr Vorsitzender - ich habe ihn übrigens in dem Verlauf sehr schätzen gelernt - lügt nicht und bestätigt das. Und so war es auch.
In der Sitzung selbst musste eingeräumt werden, dass ein wichtiger Passus noch nicht darin war; dieser sollte noch nachgeliefert werden. Es fand über dieses Papier nur eine Diskussion statt, weil ich zu einzelnen Positionen etwas gesagt habe. Ich habe mich etwa eine Viertelstunde mit diesem Papier auseinandergesetzt und habe unterschieden zwischen dem, was wir unterstützen, und dem, bei dem wir Probleme sehen.
Das Papier der LINKEN wurde gar nicht groß diskutiert; das wurde ein bisschen vorgestellt. Unser Papier habe ich in Grundzügen erläutert und habe gesagt: Die AfD-Fraktion wird, weil in der Zwischenzeit Urlaub war - -
(Stefan Gebhardt, DIE LINKE, lachend: Weil Urlaub war! - Thomas Lippmann, DIE LINKE: Nur bei Ihnen!)
Wir haben in der sitzungsfreien Zeit eine sitzungsfreie Zeit gemacht - ganz klar - und haben dann in der darauf folgenden Fraktionssitzung beraten. Daraus leiten Sie, Herr Striegel, in oberschülerhafter Manier und völlig sinnentleert Dinge ab, über die man nur den Kopf schütteln kann. Im Übrigen bleibt es bei dem Kairos. Das war eine super Sache. Dafür bin ich Ihnen dankbar. Darüber werde ich noch lange lachen. - Danke.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich den Titel der Drucksache „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt“ las, war ich im ersten Moment überrascht. Sollte es der Fraktion, der es nicht gelungen ist, rechtzeitig zur letzten Sitzung der Enquete-Kommission „Stärkung der
Demokratie“ ihr Votum zur Arbeit dieses Gremiums und ihre Schlussfolgerungen daraus vorzulegen, tatsächlich gelungen sein, ein solides und umfangreiches Änderungsgesetz zum Kommunalverfassungsgesetz vorzulegen?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon ein erstes Überfliegen des Papiers machte mir deutlich, wie grundlegend falsch diese, wie ich doch zugeben muss, mutige Annahme von mir war. Da Sie die Arbeit der Enquete-Kommission ansprechen, möchte ich sagen: Ich bin froh, dass wir als Koalitionspartner auch eine gute Zusammenarbeit haben. So hat für die Koalition unser Obmann Daniel Szarata den Bericht vorgestellt, und zwar umfänglich.
Ihre Ausführungen lauteten bloß: Das hätten wir auch dabei gehabt bei dem Antrag zur 3%-Klausel des Einwohnerantrages. Daher wäre ich an dieser Stelle etwas vorsichtig.
Wenn Ihnen das Papier und die Qualität Ihrer Anträge wirklich so wichtig sind - wieso haben Sie dann nicht komplett das Papier, das Sie uns hier präsentiert haben, in einer späteren Sitzung als Gesetzesvorschlag präsentiert? Und warum ist die Qualität Ihres Gesetzentwurfes so gut, dass Sie uns heute noch einen eigenen Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf präsentieren? - Das darf man an dieser Stelle doch einmal fragen.
Aus meiner Sicht ist es ein Stückwerk, das Sie uns heute präsentiert haben, das in seinem Regelungsumfang auch deutlich hinter dem Beschluss der Enquete-Kommission zurückbleibt. Beispielhaft sei genannt unsere Senkung des Zustimmungsquorums von 25 % auf 20 %.
Zur sachlichen Diskussion im Vorfeld von Bürgerentscheiden sollen ausgewogene Informationen über die abzustimmenden Sachverhalte in leichter Sprache bereitgestellt werden. Diese Informationen sollen idealerweise mit den Wahlunterlagen versandt werden.
Das ergänzt die Punkte, die sich bereits im Koalitionsvertrag „Zukunftschancen für Sachsen-Anhalt - verlässlich, gerecht und nachhaltig“ wiederfinden, zum Beispiel die Möglichkeit, dass in Ortschaften mit weniger als 300 Bürgern zukünftig entweder ein Ortschaftsrat oder ein Ortsvorsteher bzw. eine Ortsvorsteherin gewählt wird und dass in kommunalen Ausschüssen zukünftig auch Bürgersprechstunden einzurichten sind.
Diese Vorschläge werden in die Beratungen der anstehenden Überarbeitung des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt einfließen. Diese Überarbeitung wird bereits durch das Ministerium für Inneres und Sport vorbereitet.
Es wurde bereits erläutert, wann es vorgelegt werden soll. Dieser Entwurf wird in enger Abstimmung mit den Kommunen erarbeitet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seien Sie versichert, dass der Entwurf des Ministeriums für Inneres und Sport für eine Überarbeitung des Kommunalverfassungsgesetzes ein schlüssiges Werk sein wird, zahlreiche Aspekte beachten und damit in der Qualität dem Gesetzentwurf der AfD, der heute vorliegt, deutlich überlegen sein wird.
Daher lehnen wir als CDU-Landtagsfraktion diesen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ab. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Krull, nichts ist so gut, als dass es sich nicht noch weiter verbessern lässt. Von dieser Möglichkeit haben wir heute Gebrauch gemacht. In dem Sinne bitte ich Sie, unser Papier zu verstehen.
Herr Striegel, bevor Sie annehmen, wir hätten mit unserer Enquete-Kommission bei Ihnen im Koalitionsvertrag abgeschrieben,
muss ich doch ganz ehrlich sagen, haben Sie wahrscheinlich Ihren Koalitionsvertrag in Teilen auf das Landtagswahlprogramm der AfD gegründet.
Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes möchten wir die Hürden der direkten politischen Einflussnahme abseits von regulären Wahlen für unsere Bürger senken. Wir wollen Bürgerengagement stärken und Bürgerinitiativen ermutigen, ihre sachlichen Gestaltungsvorschläge leichter in Parlamenten verhandeln zu lassen oder bestenfalls gleich selbst zu entscheiden.
Dazu ist es nötig, die Zulassungskriterien für beabsichtigte Bürgerentscheide oder Bürgerbegehren so weit zu senken, dass sich die Bürger und Initiativen motiviert sehen, diesen Weg auch tatsächlich zu beschreiten. Zulassungskriterien dürfen keine Verhinderungskriterien sein, meine Damen und Herren.
Mit der Senkung des Einleitungsquorums bei Bürgerbegehren von 10 % auf 3 % der stimmberechtigten Bürger steigen nicht nur die Erfolgsaussichten bei der Anerkennung, sondern es geht auch ein Signal durch das Land, dass Bürgerbeteiligung erwünscht ist. Ebenfalls sollen die Hürden für den Bürgerentscheid selbst sinken. Zukünftig soll eine einfache Mehrheit bei Teilnahme von mindestens 10 % der stimmberechtigten Bürger für den Erfolg eines Bürgerentscheides ausreichen.
Bis jetzt müssen mindestens 25 % der Bürger am Entscheid teilnehmen. Bürgeranträge sollen demnächst statt 5 % nur 3 % der Bürger unterzeichnen müssen, um eine parlamentarische Beratung ihrer Anliegen zu ermöglichen.
Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf können die Menschen, allen voran auch auf kommunaler Ebene bis hinunter in die Ortschaften, viel einfacher aktiv und direkt mitbestimmen, welche Entscheidungen für ihren Ort oder ihre Gemeinde sinnvoll sind.
Im Bedanken bei den Initiatoren von Volksinitiativen ist die Kenia-Koalition ja populistisch geübt, wie wir heute Morgen feststellen konnten. Mal sehen, wie Sie einer Vereinfachung des Instruments gegenüberstehen. CDU und SPD haben sich in aller Ausführlichkeit für das schlechte Zeugnis bedankt, das ihnen die Volksinitiative für ihre Bildungspolitik ausgestellt hat.
Es war eine aalglatte Sechs, meine sehr verehrten Kollegen von der Kenia-Koalition. Nur leider bedeutet in der Politik Sitzenbleiben eben nicht immer, Platz freizumachen, sondern weiter herumzuwursteln.
Herr Raue, Sie haben Ihre Redezeit bereits um 30 Sekunden überschritten. Letzter Satz, dann müssen Sie zum Ende kommen.
Was wir wirklich brauchen, ist der Druck der Bürger. Es ist folgerichtig, dass die AfD die Erkenntnisse aus der von uns eingesetzten EnqueteKommission „Stärkung der Demokratie“ jetzt in einen Gesetzestext gießen möchte, um zukünftig Bürgerengagement zu erleichtern.