Auch wenn Frau Keding den Vermerk kannte, ist es doch insbesondere in diesem stimmungsgeladenen Fall klar, dass sie erst über endgültige Entscheidungen der Staatsanwaltschaft im parlamentarischen Raum sprechen kann. Hinzu kommt, dass die Staatsanwaltschaft Herrin des Ermittlungsverfahrens ist und eben nicht die Justizministerin. Da also die endgültige Einstellungsverfügung das zentrale Datum ist, sind die Vorwürfe dieses Antrages haltlos.
Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage und auch der letzten Debatte im Plenum gab es noch keine abschließende Entscheidung über eine Einstellung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag ist ein weiterer negativer Höhepunkt in dem Fall um Oury Jalloh. Ich wünsche mir, dass nun mit dem Abschluss des Verfahrens nicht nur die Angehörigen zur Ruhe kommen, wenngleich sie sich verständlicherweise einen anderen Ausgang gewünscht hätten. Ich wünsche mir aber auch, dass dies nun die letzte Debatte im Plenum zu diesem Thema war.
Herr Kollege Kolze, Sie sprachen ganz kurz über den anderen Sachverhalt, mit dem wir uns im Rechtsausschuss auch befassen, über den Anruf des Staatssekretärs der Justiz bei einer Richterin des Landgerichtes mit einem sehr deutlichen Ton dahingehend, dass eine mündliche Verhandlung zu einem anderen Zeitpunkt stattzufinden habe. Sie haben der LINKEN vorgeworfen, dass wir dem Staatssekretär unterstellen, in die richterliche Unabhängigkeit unzulässig eingegriffen zu haben.
Ist Ihnen bekannt, dass der Vorsitzende des Richterbundes Sachsen-Anhalt Markus Niester - er ist Richter am Amtsgericht in Halle - ebenfalls öffentlich in der Presse verlautbaren ließ, dass es sich hierbei um einen unzulässigen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit durch den Staatssekretär der Justiz handelt?
Möglichkeit, dass Frau Keding sehr wohl bekannt gewesen sein könnte, was in der Verfügung des Staatsanwaltes aus Halle vom 30. August gestanden hat. Gehen wir davon aus, dass sie es gewusst hat. Teilen Sie meine Auffassung, dass Frau Keding, ähnlich wie damals der Minister Herr Stahlknecht im Fall Corelli, die Möglichkeit hätte nutzen können, in der Geheimschutzstelle oder aber im vertraulichen Sitzungsteil der Rechtsausschusssitzung zu informieren?
Und abschließend: Ich will noch einmal ganz deutlich für meine Fraktion sagen, es geht hier nicht darum, dass wir Einfluss nehmen wollen auf das, was die Justiz entscheidet. Die Entscheidung ist getroffen worden.
Wir missbilligen mit unserem Antrag die Informationspolitik der Ministerin gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber dem Parlament.
Herr Kolze, warten Sie mal, bevor Sie antworten. - Frau von Angern, Sie haben es jetzt zweimal super geschafft, zwei Minuten Fragestellungen zu machen. Aber Sie müssen den Leuten hier vorn auch die Chance geben, sie in zwei Minuten zu beantworten. - Herr Kolze, jetzt haben Sie das Wort.
Ich versuche, es kurz und knapp zu halten. - Frau Kollegin von Angern, natürlich kann jeder Mensch eine eigene Meinung haben, so natürlich auch ein Richter. Und wenn er diese über die Presse äußert, dann ist das seine ganz persönliche Entscheidung. Ob und inwieweit ein Minister oder eine Ministerin von der Möglichkeiten einer vertraulichen Sitzung Gebrauch macht oder nicht, obliegt ebenso der Entscheidung der Ministerin oder des Ministers, der das gegebenenfalls in Betracht zieht. Ich fange hier nicht an, in diesem Hohen Hause zu spekulieren, was hätte sein können, wenn. Insoweit möchte ich es bei dieser Beantwortung belassen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau von Angern hat es gesagt: Es geht an der Stelle überhaupt nicht um die Entscheidung in der Sache. Es geht um den Umgang damit und es geht um die Information.
Ich will zunächst zu der Frage von Herrn Kolze etwas sagen. Herr Kolze, ich habe überhaupt nichts dagegen, den Fall, den Sie angesprochen haben, so es die Möglichkeit gibt, genauer zu beleuchten. Es gibt Instrumente dafür. Die Geheimschutzordnung ist angesprochen worden. Das Instrument der vertraulichen Sitzung ist angesprochen worden.
Wenn wir auf annähernd ein ähnliches Ausmaß an Vertuschung, aktiver Nichtaufklärung und die Unmöglichmachung von Aufklärung stoßen sollten, wie es im Fall Oury Jalloh vorliegt, dann wird dieser Fall auch mein Engagement finden; keine Frage. Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich das allerdings nicht gegeben.
Ich will es noch mal deutlich sagen: Ich will an dieser Stelle nicht über Berichtspflichten im Allgemeinen reden, schon gar nicht über die von Gerichten. Es geht auch nicht um die Frage, ob und wann Staatsanwaltschaften Berichte an das Justizministerium geben sollen. Es geht schon gar nicht um Absichtsberichterstattungen, die verpflichtend sein sollen. Das alles sind rechtspolitische Diskussionen, die es sehr wohl gibt. Aber die führen wir an der Stelle nicht.
Womit wir es zu tun haben, ist ein Fall, der vor zwölf Jahren sofort zu einer vertraulichen Sitzung des Rechtsausschusses führte, der erhebliche mediale und öffentliche Aufmerksamkeit findet und zu dem es mehrere parlamentarische Vorgänge gibt.
Hier wollen Sie, Herr Ministerpräsident, ernsthaft behaupten, es sei nicht zu beanstanden, dass eine Ministerin nicht nur nicht Tatsachen entsprechend entsprechend Auskunft erteilt, sondern es sei auch noch richtig, dass sie sich gar nicht über den tatsächlichen Stand informiert hat.
Halten wir noch mal fest: Ein Staatssekretär desselben Justizministeriums, der bei Gericht anruft und sich erkundigt, ob es nicht schneller gehen könnte, der greift nicht in die Unabhängigkeit von Gerichten ein, obwohl die betroffenen Gerichte und auch der Richterbund genau das bemängeln. Aber eine Nachfrage zum Verfahrensstand bei der Staatsanwaltschaft soll sich verbieten?
Nach dem, was Sie hier vorgetragen haben, Herr Ministerpräsident, wäre unser Missbilligungsantrag im Grunde auszuweiten auf die gesamte Amtsführung der Ministerin, weil sie nicht nur die Rechte des Parlamentes missachtet hat, sondern auch daran zweifeln lässt, ob sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommt.
Hinzu kommt: Wenn es so ist, dass eine Verfügung des bearbeitenden Dezernenten eine Spekulation sein soll, wie Sie es formuliert haben, Herr Ministerpräsident,
dann müssten wir uns in der Tat grundsätzlich mit dem Geschäftsverteilungsplan beschäftigen, dann müsste es hier ganz grundlegende Änderungen geben.
Die Behauptung, dass diese Nichtinformation über den tatsächlichen Stand des Verfahrens absichtlich aus Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz erfolgte, ist nicht glaubhaft; denn dann hätten Sie das von Anfang an sagen müssen. Sie hätten sagen müssen: Ich weiß es nicht und ich will es auch nicht wissen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich finde, diese Art, Frau Quade, keinerlei Fakten vortragen zu können, die Ihre kruden Behauptungen stützen, in einem Landtag unerträglich.
Wir brauchen Leute, die hier diskutieren und in irgendeiner Form wenigstens eine Faktengrundlage angeben. Sie haben mit keinem Wort einen Verdacht auf Parteilichkeit, Eingriff oder Nichtaufklärung oder sonst was gestützt und machen hier einfach nur eine Show im Parlament. Da tut mir der Name Oury Jalloh leid; denn den benutzen Sie letztendlich nur für Ihre kruden Theorien und Thesen.
Damit sind wir am Ende der Beratung angekommen. Bisher haben wir keinen Überweisungsantrag gehört. Deswegen stimmen wir jetzt über diesen Antrag in der Sache ab. Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1986 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion die LINKE. Wer ist dagegen? - Die Koalitionsfraktionen und die AfD. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden und wir schließen den Tagesordnungspunkt.
Bevor wir den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufen, wird es hier vorn einen Wechsel in der Sitzungsleitung geben.