Wir haben die Situation, dass eine Tat, die illegal ist, trotzdem legitim sein kann. Um diesen Prozess geht es an der Stelle. Wenn jemand sein Haus zwölf Jahre lang verkommen lässt, ist das selbstverständlich legitim. Es geht gegen das gesunde Rechtsempfinden,
das Eigentum auch verpflichtet. Dass wir in Europa Rechtskonstruktionen haben, wenn Sie Ihr Haus verfallen lassen und jemand anderes daherkommt und sagt, ich setze das wieder instand, dann haben Sie sogar einen Rechtsanspruch an diesem Haus erworben.
- Ja. Gucken Sie in andere europäische Länder und machen Sie mal den Blick weit auf: „Eigentum verpflichtet“.
Herr Striegel, ich muss konstatieren: Was Sie hier ausführen, ist ein Schlag in das Gesicht jedes Immobilienbesitzers in diesem Land. Es ist ein Schlag in das Gesicht jedes Häuslebauers in diesem Land. Und, worauf ich hinaus will: Wenn ich mir Ihre Interpretation des Rechts anhöre, bin ich ganz stark an einen Reichsbürger erinnert; das muss ich mal so sagen.
Nein, Herr Büttner, ich nehme das Grundgesetz ernst und sage: Eigentum verpflichtet, und wer sein Eigentum verkommen lässt, versündigt sich auch an uns allen.
Jetzt kriegen wir uns alle mal wieder ein; sonst muss ich die Debatte an dieser Stelle abbrechen. Es haben sich als Nächstes gemeldet - -
- Ich möchte das jetzt gern weitermachen; denn es gibt noch mehrere Wortmeldungen. Wenn wir allerdings nicht mehr in der Lage sind, uns gegenseitig zuzuhören, bzw. Fragen stellen, um die Antworten dann nicht zu hören, macht das keinen Sinn, dann können wir an dieser Stelle abbrechen.
Es gibt eine ganze Reihe von Wortmeldungen aus der CDU-Fraktion. Als Erstes der Kollege Scheurell. Er hat jetzt das Wort.
Mein lieber Kollege Striegel, den kontrapunktischen Satz hat sicherlich Johann Sebastian Bach zur Perfektion geführt. Im Concordia-Diskurs, sehr
geehrter Herr Striegel, also im streitenden Einklang, sollten Sie darüber hinaus nicht vergessen, dass Sie als rechtspolitischer Sprecher Ihrer Fraktion bitte dem Unrecht - - Auch wenn ich Ihre Argumentation sicherlich aus Ihrer Sicht vielleicht nachzuvollziehen vermag: Das gibt Ihnen nicht das Recht, Unrecht zu Recht machen zu wollen.
Darum, Herr Striegel, bitte ich Sie. Sonst wären Sie an der Stelle als Parlamentarier eine Fehlbesetzung Ihrer Fraktion. Dem wollen wir doch nicht Vorschub leisten.
- Selbstverständlich gibt es die. - Ich habe auf den Auftrag des Grundgesetzes verwiesen: Eigentum verpflichtet.
Verehrter Kollege Striegel, es war eigentlich eine Verständnisfrage. Aber Sie haben das jetzt schon ziemlich deutlich klar gemacht, dass Sie als Mitglied des Rechts- und Verfassungsausschusses dieses Hauses Rechtsbruch mit einer politischen und moralischen Begründung verteidigen.
dass Sie damit vielleicht den Spaten in die Hand nehmen, mit dem man die Grube für einen Rechtsstaat zumindest in der öffentlichen Diskussion mit ausheben könnte? - Man muss das ja abstrahieren.
Wenn man das mal auf die Spitze treibt: Da ist eine Immobilie. Die gehört mir nicht. Ich eigne sie mir durch Nutzung illegal an und begründe das damit: Die stand leer, wird nicht genutzt, Artikel 14 GG. Wenn ich das genauso abstrakt, ich sage mal, zuspitze, um es irgendwie zu legitimieren, könnten wir auch sagen: Herr Striegel fährt für sechs Wochen in den Urlaub nach Merseburg. Der braucht dann seine Immobilie nicht. Ich kenne eine ganze Reihe von Künstlern, die haben manchmal keine Unterkunft. Jetzt gehe ich mit meinen Freunden von der Punkband XY in das Haus Striegel, der die Immobilie nicht braucht; ich eigne sie mir also an, weil er sie nicht nutzt.