Die Ministerin hat vorhin gesagt, dass die Erhöhung des Renteneintrittsalters nicht schlecht ist. Es zeigt, dass jetzt mehr Menschen gesünder leben und deshalb sicherlich später in Rente gehen.
Das ist wahrscheinlich leider nicht so; das kann ich jedenfalls so nicht nachvollziehen. Ich hatte es vorhin schon erwähnt und erwähne es noch einmal: Im DGB-Rentenreport für Sachsen-Anhalt wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Jahr 2015 bundesweit rund 15 % der 63-Jährigen und rund 10 % der 64-Jährigen in Vollzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Wir sollten einmal herausgreifen: Wie viele Leute, die wir später bei der Arbeitsagentur antreffen, sind denn in diesem Alter und schwer vermittelbar? - Deshalb war das Ansinnen, dass auch bei den Arbeitgebern ein Umdenken stattfinden muss.
Die Äußerungen des DGB decken sich auch mit den Statistiken der Arbeitsagentur. Dort wird jährlich die Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten abgefragt. Ich habe jetzt nur zwei Altersgruppen herausgenommen, nämlich einmal die Altersgruppe der 60- bis 65-Jährigen. Während wir im Jahr 2010 noch 10 495 geringfügig entlohnte Beschäftigte hatten, hatten wir im Jahr 2013 - das ist die letzte Zahl, die dort zu erfahren war - bereits 14 991, also fast 15 000. Darin sind die Menschen enthalten, die keine sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeit mehr finden. Diese befinden sich also genau in diesem Segment.
Interessant war auch zu erfahren, wie es bei den 65- bis 70-Jährigen aussieht. Auch hierbei haben wir einen Anstieg der geringfügig entlohnten Beschäftigten vom Jahr 2010 - damals hatten wir 8 526 - auf das Jahr 2013; da hatten wir 9 247.
Frau Lüddemann hat vorhin danach gefragt, wie viele noch nebenbei arbeiten gehen. Auch dazu kann ich eine Zahl nennen. Bei den 70- bis 75-Jährigen hatten im Jahr 2010 noch 3 593 Beschäftigte nebenbei gearbeitet. Im Jahr 2013 waren es bereits 4 768, fast 1 200 mehr.
Das Gleiche kann man bei den 75-Jährigen und den Älteren feststellen. Auch hier haben wir einen Anstieg. Das bedeutet, die Älteren, die kurz vor dem Bezug der Rente stehen, finden kaum noch Vollzeitjobs und weichen dann in diese Gruppe der geringfügig Beschäftigten aus. Das Problem ist, dass sie nicht genügend einzahlen können, damit die Rente auch wirklich zum Leben reicht.
Ob der eine oder andere jünger, gesünder oder fitter ist, kann ich nicht sagen. Aber viele wissen, sie müssen auf alle Fälle noch vor dem Eintritt in die Rente arbeiten, damit sie nicht so viele Abzüge bekommen. Wenn man bedenkt, wie hoch die durchschnittliche Rente in Sachsen-Anhalt ist, und wenn ich dann noch die Abzüge dagegenrechne, ist es logisch, dass versucht wird, irgendwie noch eine Möglichkeit zu finden, um Arbeit zu bekommen.
Sinn, wenn wir hier Ein-Euro-Job-Maßnahmen mit Landesgeld fördern. Ich hätte mir wirklich gewünscht, dass wir auch mit Mitteln des Landes sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen finanzieren. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Mit dem Schlusswort der Abg. Frau Hohmann ist die Aussprache zu der Großen Anfrage beendet und somit der Tagesordnungspunkt 6 erledigt.
Danke. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften in der Drs. 7/1824 überwies der Landtag in der 33. Sitzung am 27. September 2017 zur Beratung und Beschlussfassung federführend in den Ausschuss für Finanzen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Inneres und Sport beteiligt.
Der Gesetzentwurf dient der Übertragung der Altersgrenzen aus dem Rentenrecht in das Beamten- und Richterrecht des Landes Sachsen-Anhalt und der Schaffung einer landesgesetzlichen Vollregelung im Beamtenversorgungsrecht. Weiterhin sollen die von den Tarifvertragsparteien beschlossenen linearen Erhöhungen zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden. Eine jährliche Sonderzahlung wird wieder eingeführt. Daneben sollen bei dieser Gelegenheit durch entsprechende Gesetzesänderungen diverse Anwendungsprobleme im Beamten-, Richter-, Disziplinar- und Beamtenversorgungsrecht beseitigt werden.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in seiner Sitzung am 18. Oktober 2017 erstmals mit diesem Gesetzentwurf. Zur Beratung lag ein Schreiben des Ministeriums der Finanzen vor, in dem der Finanzausschuss um Einwilligung gebeten wurde, dass die lineare Erhöhung für das Jahr 2017 im Wege des Vorgriffs im Zahlmonat November 2017 geleistet wird. Vorsorglich wird der Finanzausschuss auch um Einwilligung ersucht, dass die lineare Erhöhung für das Jahr 2018 ab Zahlmonat Januar 2018 gewährt wird, sofern das Gesetz bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten sein sollte.
Hinsichtlich der jährlichen Sonderzahlung empfahl das Ministerium der Finanzen, dass eine gesetzliche Regelung noch in diesem Jahr in Kraft tritt.
Zur Beratung lag dem Finanzausschuss außerdem ein Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen vor. Darin wurde vorgeschlagen, der Empfehlung des Ministeriums der Finanzen zu folgen, verbunden mit der Bitte, die Voraussetzungen zu schaffen, dass alle Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Anwärterinnen und Anwärter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
- so ist es halt - der in § 1 des Landesbeamtengesetzes genannten Dienstherren - da nur die Herren - die Sonderzahlung für das Jahr 2017 mit der Zahlung der Bezüge für den Monat Dezember 2017 sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare mit der Zahlung der Unterhaltsbeihilfe für den Monat November 2017 erhalten.
Schließlich erarbeitete der Ausschuss für Finanzen im Ergebnis seiner Beratung eine vorläufige Beschlussempfehlung. Er empfahl darin dem mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport die Annahme von Artikel 4 Nr. 7, Artikel 5 Nrn. 1 und 2 sowie Artikel 9 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 2 des Gesetzentwurfs in der von ihm vorgelegten geänderten Fassung, damit der Landtag noch im Jahr 2017 eine gesetzliche Regelung zur Anpassung der Regelungen für eine jährliche Sonderzahlung verabschieden kann.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in seiner Sitzung am 26. Oktober 2017 mit diesem Gesetzentwurf und schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung einstimmig an.
Eine weitere Beratung hierzu fand am 8. November 2017 im Ausschuss für Finanzen statt. Es wurde die Ihnen in der Drs. 7/2082 vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet. Darin wird einstimmig empfohlen, Artikel 4 Nr. 7, Artikel 5 Nrn. 1 und 2 sowie Artikel 9 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 2 aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften herauszulösen und diese Vorschriften als Beamtenrechtliches Son
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.
Mit den weiteren Änderungen, die der in Rede stehende Gesetzentwurf enthält, befassen sich die beteiligten Ausschüsse in der nächsten Zeit. Hierzu fand bereits am 8. November 2017 eine Anhörung in öffentlicher Sitzung statt. Es wird eine weitere Beschussempfehlung an den Landtag geben.
Herr Meister, ich danke für die Ausführungen. - In der Debatte sind drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht der Minister Herr Schröder. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe kurzfristig überlegt, ob auch ich das jetzt so schnell vortrage, wie der Ausschussvorsitzende es in seiner bewährten Art getan hat, aber wahrscheinlich mit etwas Beileid für diejenigen, die das hier aufschreiben müssen. Vielleicht nur in der gebotenen Kürze:
Wir haben die Herauslösung der Sonderzahlungsregelung aus dem großen Reformpaket zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Wir haben - das darf ich für die Landesregierung sagen - unsere Bezügestelle entsprechend vorbereitet, sofern Sie heute diesen Beschluss fassen, die Jahressonderzahlung - einfach gesagt: das Weihnachtsgeld - Ende November, Anfang Dezember zur Auszahlung bringen zu lassen.
Ich darf im Übrigen noch darauf hinweisen, dass wir auch die kommunalen Spitzenverbände informiert haben, die wiederum ihrerseits die Mitglieder informieren werden, damit das Hand in Hand geht.
Vielleicht nur ein kurzer Hinweis: Warum haben wir die Ausgestaltung nicht nur so, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, gestaltet, sondern auch noch einen Vom-Hundert-Satz, nämlich 3 % des Grundgehalts, eingeführt? - Das liegt einfach an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur angemessenen Alimentierung. Das dient nämlich dazu, die Besoldungsverbesserung, diese Jahressonderzahlung, beim jährlich neu zu berechnenden Besoldungsindex, der auf die Jahresbesoldung abstellt, mit abbilden zu können.
Durch die Einbeziehung dieser Sonderzahlung erhöht sich der Besoldungsindex um 0,25 %. Das sollte dann auch entsprechend berücksichtigt werden.
Ich weiß, dass, wenn man so etwas neu einführt, natürlich auch gleich wieder darüber gesprochen wird, dass das viel zu gering ist und viel höher sein müsste. Ich möchte deshalb darauf hinweisen, dass das den Landeshaushalt jährlich 12 Millionen € kostet. Das nur zur Vervollständigung.
Die Gewerkschaften haben immer kritisiert und gesagt, wir hätten im Besoldungsvergleich der Länder einen schlechten Platz. Wenn das Hohe Haus diesen Beschluss heute fasst, dann werden wir als Konsolidierungsland mit Platz 7 einen, so denke ich, guten und vorzeigbaren Mittelplatz im Besoldungsvergleich der Länder haben. - Vielen Dank.
Ich danke, Herr Minister, für die Ausführungen. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Kohl. Herr Kohl, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Die Einführung der Jahressonderzahlung ist grundsätzlich zu begrüßen. Sie ist aber in der jetzigen Form nicht viel mehr als eine symbolische Maßnahme. Anlass für großartigen Jubel kann es in Anbetracht der geringen Beträge natürlich nicht geben.
Jubel gibt es auch deswegen nicht, weil den Beamten schon seit dem Jahr 2004 kein Urlaubsgeld und seit dem Jahr 2005 kein Weihnachtsgeld mehr gezahlt wird. Ich habe hier das originale Hinweisblatt zu der Bezügezahlung vom Dezember 2003. Darin wurden die Beamten darüber informiert, dass das Urlaubsgeld ab dem Jahr 2004 entfällt und dass eine Umstellung des bisherigen Systems der Sonderzuwendung auf pauschalisierte Festbeträge vorgesehen ist. Diese Festbeträge waren dann noch geringer als die ohnehin schon gekürzten Weihnachtsgelder aus dem Vorjahr.
Seit dem Jahr 2005 wurde, wie gesagt, kein Weihnachtsgeld mehr gezahlt. Seitdem hat die Beamtenschaft einen großen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet.
Um es einmal in Zahlen zu verbildlichen: Nehme ich das eingesparte Urlaubsgeld und die eingesparten pauschalisierten Festbeträge ab 2003, dann komme ich über die Dauer von zwölf Jahren für jeden Beamten auf Beträge von 14 650 bis 26 050 €. Diese Beträge wurden den Beamten,