beginnend mit der damaligen CDU-FDP-Regierung bis hin zu allen nachfolgenden Landesregierungen, unberechtigterweise vorenthalten.
Das Land Sachsen-Anhalt hat in der letzten Legislaturperiode keine neuen Schulden aufgenommen und hat sogar mit der Tilgung begonnen. Im Jahr 2014 zahlte das Land 50 Millionen €, im Jahr 2015 75 Millionen € und im Jahr 2016 schon 100 Millionen € an Schulden zurück. Das sei angeblich das Resultat von Haushaltsdisziplin gewesen. Ich behaupte, dass die Schulden zu einem guten Teil mit Geldern bezahlt wurden, die das Land für eine amtsangemessene Besoldung hätte ausgeben müssen. Das Land hat sich zum Teil auf Kosten der Beamten saniert.
In den letzten Jahren gab es zu der Frage der verfassungskonformen Alimentation verschiedene Gerichtsurteile und höchstrichterliche Entscheidungen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 zur Richterbesoldung in Sachsen-Anhalt dürfte allen bekannt sein.
Trotz Nachbesserung befasst sich das Bundesverfassungsgericht aktuell schon wieder mit der Unteralimentierung von Beamten in SachsenAnhalt. Hierbei geht es insbesondere um das Abstandsgebot. Da fragt man sich natürlich, wie Sie es, werte Landesregierung, mit Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes halten. Eine Landesregierung muss als oberstes Exekutivorgan im Land den Bürgern im Hinblick auf die Einhaltung von Recht und Gesetz natürlich ein Vorbild sein. Das ist sie aber nicht, wenn sie verfassungsmäßige Grundsätze
wie das Alimentationsprinzip missachtet. Das sollte die Landesregierung bei aller gebotenen Sparsamkeit im Blick haben.
Die vorliegende Regelung zur Jahressonderzahlung schafft im Grunde genommen keine echte Entspannung bei der Unteralimentierung und läuft überdies dem Abstandsgebot zuwider. Die AfD hält das aber für einen ersten Schritt in die richtige Richtung und wird daher den Gesetzentwurf unterstützen.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich dem Abg. Kohl für die Ausführungen. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Erben. Herr Erben, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sie werden festgestellt haben, dass der Gesetzentwurf, der heute als Beschlussempfehlung vorliegt, und derjenige, der vor einigen Monaten eingebracht worden ist, sich im Umfang deutlich unterscheiden. Der Berichterstatter hat bereits vorgetragen, dass wir im Finanzausschuss einen Kunstgriff gewählt haben, damit aus dem Weihnachtsgeld 2017 kein Pfingstgeld 2018 wird. Deswegen werbe ich für die Annahme der Beschlussempfehlung.
Ich will noch einmal meine Erwartung kundtun, dass die Kommunen in der nächsten Woche die Sonderzuwendungen mit den Dezemberbezügen auszahlen. Hinsichtlich der Besoldungsanpassung haben sie das nämlich im November trotz der Empfehlung des Finanzausschusses nicht getan. Denn ich möchte, ehrlich gesagt, nicht, dass Minister oder auch Landesbeamte nächste Woche Weihnachtsgeld ausgezahlt bekommen, aber die Feuerwehrleute bei der Berufsfeuerwehr nicht. Deswegen an dieser Stelle noch einmal mein Appell an die Kommunen in diesem Lande, nächste Woche - denn dann ist das Gesetz in Kraft getreten; die Vorkehrungen sind ja getroffen - die entsprechende Auszahlung vorzunehmen. - Herzlichen Dank.
Ich danke Herrn Erben für die Ausführungen. Fragen gibt es nicht. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht Abg. Herr Knöchel. Herr Knöchel, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Also noch 31 Mal aufstehen und dann haben wir Weihnachten. Immerhin schafft es der Landtag im November dieses Jahres, nach vielen, vielen Jahren die Sonderzahlung wieder einzuführen. Immer noch rechtzeitig. Ehrlich gesagt: Da feiern Sie sich, der Herr Minister erzählt uns, wie schön die Welt ist.
Herr Minister, da haben Sie sich mühevoll bemüht, die Reform des Dienstrechtes zusammenzufassen mit der zeit- und wirkungsgleichen Angleichung der Beamtenbesoldung. Zeit- und wirkungsgleich - na ja. Am 17. Februar war die Einigung. Heute haben wir tiefsten November. Das heißt also, Sie haben eine ganze Zeit geschlafen.
Sie wollten ein solches Junktim herstellen; Sie wollten das zusammenfassen, und dann mussten Ihnen Ihre eigene Koalition das wieder auseinanderklamüsern. Aber das, was sie auseinanderklamüsert haben, ist natürlich nicht das, was tat
sächlich zu erwarten ist für Landesbedienstete. Denn wie gesagt, die Sonderzahlung, die wir jetzt auszahlen, ist nicht mehr als ein symbolischer Akt, dem nichts folgt. Dem folgt zumindest nicht der Gleichklang zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten.
Aus diesem Grunde - das haben wir bereits im Ausschuss angekündigt - werden wir genau das Thema bei der abschließenden Novellierung des Gesetzes noch einmal aufgreifen. Wir denken, dass es über dieses Zuwerfen einer Sonderzahlung hinaus endlich eine Perspektive auf eine vernünftige Bezahlung für Landesbedienstete geben muss. Es muss endlich möglich sein, dass nicht Verfassungsgerichte, sondern Parlamente über die Besoldung von Beamten entscheiden. Diesen Zustand müssen wir in Sachsen-Anhalt wiederherstellen.
Angesichts dessen ist es heute ein erster Schritt, der viel zu engherzig und viel zu klein ist. Wir werden ihm trotzdem unsere Zustimmung nicht verweigern. Wir werden genau das Thema wieder aufrufen. - Vielen Dank.
Ich danke Herrn Knöchel für die Ausführungen. - Für die CDU-Fraktion spricht Frau Feußner. Frau Feußner, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausgangslage ist eindeutig. Der Koalitionsvertrag gibt uns das Ziel vor. Die Notwendigkeit der Wiedereinführung der Jahressonderzahlung für unsere Beamtinnen und Beamten ist also unbestreitbar. Unsere Haushaltslage lässt dies auch zu, wenn auch nicht im ausreichenden Maße, wie es sich der eine oder andere vorstellt.
Ich möchte in meiner Rede drei Punkte ansprechen, die in der Anhörung zum Gesetzentwurf im Finanzausschuss von den Interessenvertretern kritisch angemerkt wurden. Dazu gehören erstens das Verfahren zur vorgezogenen Auskopplung des Gesetzes aus dem Artikelgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, zweitens die konkrete Ausgestaltung des Weihnachtsgeldes für Beamtinnen und Beamte und - damit thematisch eng verbundenen - drittens die Zukunft der Jahressonderzahlungen in den nächsten Haushaltsjahren.
Die Auszahlung der Jahressonderzahlung kommt gerade noch rechtzeitig im Dezember. Die Bezügestellen wurden dementsprechend angewiesen. Auch bei der Auszahlung an kommunale Beamte sollte es zu keinen Problemen kommen.
Wir mussten die Regelung aus dem komplexen Artikelgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften etwas umständlich auskoppeln, damit dieses Geld dieses Jahr noch ausgezahlt werden kann. Das wurde bereits angesprochen.
Für erneute Änderungen dieses Gesetzes nehmen wir aus Gesprächen und aus der Anhörung mit, diesen Prozess natürlich frühzeitiger anzugehen und somit Unsicherheiten bei den Beamten und deren Interessenvertretern und auch bei den Bezügestellen ausräumen zu können.
Über die konkrete Ausgestaltung, also die Höhe bzw. die Differenzierung nach Besoldungsgruppen, lässt sich vortrefflich streiten. Dies haben wir in der Anhörung noch einmal live erfahren. Ja, die Sonderzahlung ist nicht besonders hoch. Dennoch belastet sie den Haushalt mit immerhin 12 Millionen €. Sie ist damit auch finanzpolitisch vertretbar. Ich begreife die jetzt zu beschließende Jahressonderzahlung aber mehr als Einstieg in eine höhere Gratifikation in den nächsten Jahren.
Man muss aber verstehen, dass das Weihnachtsgeld immer eine Art Spielball der Haushaltslage des Landes war. Andere Bundesländer zahlen trotz einer viel besseren Einnahmesituation kein Weihnachtsgeld an ihre verbeamteten Bediensteten aus. Erklärtes Ziel muss es dennoch sein, sich in den nächsten Jahren an die Höhe des Weihnachtsgeldes der Angestellten anzunähern.
Aus der Anhörung nehmen wir auch mit, dass die degressive Ausgestaltung des Weihnachtsgeldes zukünftig auf den Prüfstand gehört. Dass geringere Besoldungsgruppen ein höheres Weihnachtsgeld erhalten, ebnet langfristig die Unterschiede ein und verstößt bei einer übertriebenen Anwendung gegen das Abstandsgebot, das sich aus dem Leistungsprinzip nach Artikel 33 Abs. 2 unseres Grundgesetzes ableitet. Das Ziel muss also sein, zukünftig allen Beamten mindestens die gleiche Gratifikation zukommen zu lassen.
Alles in allem ist das Ergebnis zufriedenstellend. Wir zahlen also unseren Landesbeamten ein Weihnachtsgeld aus. Immerhin ist die Aussicht auf eine großzügigere Gratifikation in den nächsten Jahren ebenfalls vorhanden. Zudem wird auch unser Haushalt in vertretbarem Maße belastet. Wir bitten um Zustimmung zu diesem ausgekoppelten Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Ich danke Frau Feußner für die Ausführungen. - Herr Meister, Sie haben noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! „Noch einmal“ ist nicht richtig. Ich war lediglich Berichterstatter zu dem Gesetzentwurf, inhaltlich habe ich noch gar nichts gesagt.
Das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Dienstrechtes des Landes rollt. Wir beschäftigten uns bereits in erster Lesung im September damit. Auch im Finanzausschuss erfolgte in der Novembersitzung dazu bereits eine umfangreiche und, ich meine, auch ergiebige Anhörung. Leider rollt das Gesetzgebungsverfahren nicht schnell genug, um bereits das gesamte Paket zur Änderung dienstrechtlicher Verfahren, welches sich aus dem Koalitionsvertrag ergibt, heute schon zu schnüren.
Die Absicht, die von den Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst beschlossenen linearen Erhöhungen zeit- und inhaltsgleich umzusetzen soll davon aber nicht behindert werden, nicht weiter behindert werden. Daher wollen wir heute im Vorgriff die Tarifangleichung mit dem aktuellen November ermöglichen. Ebenso ermöglichen wir auch für das Jahr 2018 die linearen Erhöhungen, bis das gesamte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften hier final beschlossen wird.
Frohe Botschaften wollen wir auch zum Weihnachtsgeld verbreiten, das, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, in diesem Jahr an die Beamtinnen und Beamten fließen soll. Auch hierfür ist der Beschluss heute nötig. Zur Höhe des Weihnachtsgeldes haben meine Vorredner schon einiges gesagt. Tatsächlich ist eine relativ breite Unzufriedenheit mit der zu geringen Höhe vorhanden. Aber ich meine auch, es ist nach langer Zeit tatsächlich ein Einstieg in diese Sonderzahlung. Frau Feußner und Herr Knöchel sind darauf eingegangen, in welche Richtung es auf Dauer gehen muss, nämlich in Richtung einer Gleichstellung zu den Angestellten.
Das Gesetzgebungsverfahren zu den weiteren Vorhaben, die der Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften enthält, rollt natürlich weiter und wird eifrig diskutiert. Ich möchte dazu auf die aktuelle Diskussion, wie belastende Schichtdienste bei der Festsetzung der Regelaltersgrenze zum Renteneintritt berücksichtigt werden können, verweisen. Daran zeigt sich die sowohl notwendige wie aber eben auch zeitaufwendige Detailarbeit.
Die Kritik von den Polizeigewerkschaften und der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit mit dem Verweis auf die psychisch und körperlich sehr belas
tenden Tätigkeiten nehmen wir daher ernst. Weiterhin diskutieren wir auch, wie die Anerkennung der sogenannten Ein-Fach-Lehrer nach DDRRecht vorangebracht werden kann.
Die vorgestellten Positionen und Einwürfe aus der öffentlichen Anhörung der beteiligten Ausschüsse vom 8. November 2017 werden gerade bewertet und fließen in das Gesetzgebungsverfahren ein. Die Ergebnisse werden in eine weitere Beschlussempfehlung an den Landtag im ersten Quartal 2018 münden. Ich bitte vorerst um Zustimmung zur bereits vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Ich danke Herrn Meister für die Ausführungen. - Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/2082; das ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Zunächst Abstimmung über die selbstständigen Bestimmungen. In Anwendung des § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages schlage ich vor, über die Bestimmungen in der vorliegenden Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder verlangt ein anwesendes Mitglied des Landtages an einer Stelle eine getrennte Abstimmung? - Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über die selbstständigen Bestimmungen ab. Ich bitte um das Handzeichen. - Das ist das komplette Haus. Wer stimmt dagegen? - Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit wurde den selbstständigen Bestimmungen zugestimmt.
Abstimmung über die Artikelüberschriften. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist ebenfalls das komplette Haus. Gibt es Gegenstimmen? - Diese sehe ich nicht. Enthaltungen? - Auch nicht. Damit wurden auch die Artikelüberschriften einstimmig beschlossen.
Abstimmung über die Gesetzesüberschrift „Beamtenrechtliches Sonderzahlungsgesetz SachsenAnhalt“. Ich bitte um das Handzeichen, wenn dafür gestimmt wird. - Ich sehe wieder die Zustimmung des kompletten Hauses. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Enthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit wurde der Gesetzesüberschrift zugestimmt.
Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist wieder das komplette Haus. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Enthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Das Gesetz ist damit beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 7 ist somit erledigt.