Negativ ist, dass auch der heute vorliegende Gesetzentwurf wenig durchdacht erscheint. Bevor ich auf einzelne Regelungen eingehe, verweise ich auf das Oktoberplenum. Schon damals wurde von verschiedenen Rednerinnen und Rednern deutlich gesagt, wann der falsche Zeitpunkt zur Einbringung eines Gesetzentwurfes ist. Offensichtlich haben Sie diesbezüglich nichts dazugelernt.
Nun aber zurück zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Gesetzesvorschlag. Warum Sie nur noch Bürgern und nicht mehr Einwohnern die Möglichkeit des Einwohnerantrags zugänglich machen wollen und gleichzeitig für sich reklamieren, mehr Demokratie zu wagen, mag sich Ihnen erschließen, mir aber nicht.
Bei der Absenkung der Quoren für die Einwohneranträge haben wir selbst als regierungstragende Fraktion die Absenkung auf 3 % vorgeschlagen. Ihre Idee, dass zukünftig eine Mehrheit der Ortschaftsräte einen Einwohner- und Bürgerantrag stellen soll, macht keinen Sinn; denn Ortschaftsräte haben andere Möglichkeiten, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Dass Sie nun die Entscheidung unter anderem über Haushaltssatzungen, B-Pläne und Planfeststellungsverfahren auch für Bürgerbegehren öffnen wollen, zeigt ein Misstrauen gegenüber den Organen der kommunalen Selbstverwaltung.
Wir als CDU-Fraktion teilen dieses Misstrauen nicht. Ganz im Gegenteil. Wir sind den Frauen und Männern, die sich ehrenamtlich in der Kommunalpolitik engagieren, dankbar.
Wann soll nach Ihren Vorstellungen die Entscheidung durch die Ortsbürger erfolgen, ob ein Ortschaftsrat oder Ortsvorsteher gewählt wird? Was ist eigentlich ein Ortsbürger? - Das ist in der Kommunalverfassung nicht definiert. Bevor Sie in einem Gesetz einen neuen Begriff verwenden, sollten Sie ihn erst einmal definieren, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Zu den Haushaltsmitteln der Ortschaftsräte wurden bereits Erläuterungen gegeben. Bereits heute ist dies gesetzlich möglich. Es bleibt auch Ihr Geheimnis, wer den Pro-Kopf-Betrag festlegt, den Sie an dieser Stelle verwenden wollen.
Auch Ihre Vorstellungen unter Punkt 9 sind unverständlich. Genauso wie Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage ihren Vorsitzenden aus ihrer Mitte wählen, können dies auch Ortschaftsräte und sie tun es auch. Warum wollen Sie an dieser Stelle und mit Blick auf das Veto für den Ortsbürgermeister ein Sonderrecht einführen? - Das macht keinen Sinn.
Kurz gefasst: Sie haben ein Sammelsurium an Vorschlägen vorgelegt, bei denen viele Fragen offenbleiben.
Ich hätte noch viele Punkte zu kritisieren gehabt, aber meine Redezeit ist zu Ende. Ich denke, ich habe genügend Argumente dafür vorgetragen, warum wir diesen Gesetzesvorschlag ablehnen, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine weiteren Fragen. Zum Abschluss der Debatte hat für Fraktion der AfD der Abg. Herr Roi das Wort.
Sie haben nur eine Frage; das habe ich nicht gesehen. - Herr Krull, Herr Roi hat eine Frage an Sie. Herr Roi, Sie können an das Mikrofon gehen und loslegen.
Ihre Aussagen von eben haben mich verwundert. Ist Ihnen bekannt, dass in Bitterfeld derzeit ein Einwohnerantrag die erforderliche Mehrheit gefunden hat? - Darin geht es um veraltete Bebauungspläne.
Sie haben gerade gesagt, wir würden den Entscheidungsträgern misstrauen. Das ist auch so ein Punkt, von dem gesagt wird, man soll den Bürgern keine Einflussmöglichkeit geben. Aber wenn es so ist, dass die Vertretungen in den Gemeinden lange Zeit nichts machen, dann müssen eben die Möglichkeiten für die Bürger erweitert werden. Das ist der Hintergrund unseres Antrags; den Sie offensichtlich nicht verstanden haben.
Dann kann ich ganz klassisch die Frage stellen, warum Sie beispielsweise auch Planfeststellungsverfahren für Bürgerbegehren öffnen wollen. In Bezug auf das Planfeststellungsverfahren ist rechtlich klar definiert, welche Einflussmöglichkeiten es gibt. Dann seien Sie bitte auch konsequent. Wenn es Ihnen nur darum geht, zukünftig B-Pläne für Bürgerbegehren zu öffnen, dann streichen Sie bitte auch nur diesen Teil des Gesetzes. Sie haben aber eine weitaus umfangreichere Streichung vorgenommen.
Das können wir so nicht mittragen. Wenn Sie zukünftig Gesetzesvorschläge einbringen, dann tun Sie mir den Gefallen und definieren Sie bitte jeden
Begriff, den Sie in dem Entwurf neu verwenden. Ansonsten macht es wenig Freude, Ihre Gesetzentwürfe zu lesen. - Vielen Dank.
Herr Roi hat gleich die Gelegenheit, seinen Debattenbeitrag zu halten. Bevor er das tut, begrüßen wir ganz, ganz herzlich Schülerinnen und Schüler des Kollwitz-Gymnasiums aus Halberstadt. Herzlich willkommen bei uns!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir erleben heute wieder ein Paradebeispiel dafür, wie Sie von den Altparteien den Bürgerwillen und letztlich den Willen Ihrer eigenen Wähler ignorieren, aber an der Stelle sind Sie aus Ihrer Sicht wirklich konsequent, das muss man positiv sagen.
Es ist doch so: Seit Jahren ist das Thema „direkte Demokratie“ in aller Munde. Einige von Ihnen, die schon länger hier sitzen, haben das mitbekommen. Deshalb haben Sie sich in Ihrem Koalitionsvertrag dazu bekannt, die direkte Demokratie mehr stärken zu wollen. Das Problem besteht aber darin, dass bisher nichts vorgelegt worden ist. Seit 18 Monaten erleben wir insoweit nichts.
Wann immer die AfD konkrete Vorschläge macht, wie wir den Bürgern endlich mehr Teilhabe ermöglichen wollen, nehmen Sie eine fundamentale Abwehrhaltung ein. Das zeigt, dass Sie das eigentlich nicht wollen.
Genau aus diesem Grund haben Sie es abgelehnt, die Ausschüsse des Landtages öffentlich tagen zu lassen. An dieser Stelle fragt man sich, was Sie vor den Wählern verstecken wollen. Diese Frage müssen Sie bei der nächsten Wahl beantworten.
Heute sprechen wir über das Kommunalverfassungsgesetz. Die AfD hat eine umfassende Reform vorgeschlagen, während Sie nur reden. Es ist bereits alles angesprochen worden. Wir wollen - das ist ein wichtiger Punkt, den ich herausstelle - nicht zuletzt den Bürgern und Ortschaften wieder mehr Rechte geben und gewährleisten, dass nach der gescheiterten Gebietsreform, bei der Sie im ganzen Land einen demokratischen Kahlschlag vollzogen haben, wieder Rechte in die unterste Ebene abgetragen werden. Selbst der Kollege Hövelmann hat kürzlich festgestellt, dass
Die AfD bekennt sich zu den Ortschaftsräten auch in kleinen Ortslagen und will die Möglichkeiten schaffen, dass die kleinen Räte vor Ort eigene Budgets erhalten. Wie hoch der ProKopf-Betrag ist, das kann die Kommune im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung übrigens selbst festlegen, Herr Krull. Bei den Brauchtumsmitteln ist es ebenso. Das muss also nicht ins Kommunalverfassungsgesetz hineingeschrieben werden. Wir wollen uns für die kleinen Kommunen und für die kleinen Orte einsetzen.
Des Weiteren wollen wir - das ist angesprochen worden - die Hürden und die Quoren senken; denn es kann nicht sein, dass Landräte mit 10 % der Wählerstimmen gewählt werden und Bürgerbegehren daran scheitern, dass nicht 25 % einem solchen Bürgerbegehren zustimmen. Das geht überhaupt nicht.
Ein weiterer Punkt ist der Kostendeckungsvorschlag. Das ist ein Grund dafür, dass Bürgerbegehren in den Kommunen immer wieder scheitern. Frau Buchheim, das hätten Sie ansprechen können. Sie kommen aus Köthen. Dort ist das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative Anhalt genau an diesem Punkt gescheitert. Die Tausenden Unterschriften für die Fasanerie waren für die Katz, weil die Bürger nicht in der Lage sind, die Kosten zu errechnen, wenn es darum geht, bestimmte Dinge in der Kommune zu regeln. Welcher Bürger kann das? - Aus diesem Grund haben wir den Vorschlag gemacht, dies endlich als Schätzung in das Kommunalverfassungsgesetz aufzunehmen.
Der letzte Punkt betrifft jede Vertretung. Hierbei geht es darum, dass die entsprechenden kleinen Fraktionen in den Vertretungen nicht die Möglichkeit haben, Informationen aus den Gesellschaften, an denen die Kommune beteiligt ist, zu erlangen. Sie sollen aber gleichzeitig über Jahresabschlüsse und über Geschäftsberichte abstimmen, obwohl sie nicht die Möglichkeit haben, hierüber Informationen zu bekommen.
Das ist ein Dauerbrenner in jedem kommunalen Parlament, in dem Beteiligungen vorliegen. Diesen Missstand wollen wir abschaffen. Aus diesem Grund haben wir mit unserem AfD-Tempo einen Vorschlag vorgelegt, dem Sie heute zustimmen können. - Vielen Dank.
Ich sehe zunächst eine Wortmeldung von Herrn Hövelmann und dann eine von Herrn Szarata. - Herr Hövelmann, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Roi, Sie haben, wenn ich Sie richtig verstanden habe, ausgeführt, ich hätte erklärt, eine Gebietsreform sei gescheitert. Ich frage Sie: Welche Gebietsreform meinen Sie und wo habe ich das erklärt?
Wo Sie das erklärt haben, weiß ich nicht. Es kam auf jeden Fall im MDR. Da meinten Sie die Kreisgebietsreform, denn Ihr ehemaliger Landkreis, den Sie als Landrat vertreten haben, ist zerstückelt worden. Bei dieser Gebietsreform, die gleichzeitig mit der Gemeindegebietsreform verabschiedet wurde,
Dann darf ich der Richtigstellung halber erklären, dass die Kreisgebietsreform nicht zeitgleich mit einer Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt beschlossen worden ist, sondern mit einem mehrjährigen zeitlichen Versatz.
Zweitens will ich richtigstellen, damit die Aussage, die mir zugeschrieben wird, korrekt wiedergegeben wird, dass sich meine Aussage, dass eine Reform nicht zu einem Ergebnis geführt hat, das ich befürworte, ausschließlich auf die Region Anhalt bezogen hat. Das halte ich nach wie vor für eine richtige Aussage.