Aber wenn zumindest schon einmal die Erkenntnis da ist, dann dürfte konkreten Taten oder Maßnahmen, schon in der nächsten Legislaturperiode, eigentlich nichts mehr im Wege stehen. Ich hoffe, Sie erfassen die Ironie in meinen Worten; denn dann gäbe es noch Hoffnung.
Daher, Frau Ministerin, ist es an der Zeit, das passive Schutzschild EU beiseitezulegen und aktiv eigene Entscheidungen zu treffen.
Denn wie Ihnen bekannt ist, haben Sie es nicht nur mit den 17 invasiven Arten der EU-Liste zu tun, sondern es gibt weitere, die sich während der
Gegen die Anpassungs- und Vermehrungsfreudigkeit beispielsweise der Ambrosia, wirkt der Riesenbärenklau fast schon wie ein Zwergenräuber.
Sehen Sie daher unseren Antrag als Unterstützung und Startsignal für Ihre Arbeit. Machen Sie einen Platz frei bei Ihren 120 sogenannten Superhelden für die Umwelt und übernehmen Sie zwei Wissenschaftler-Stellen und eine Verwaltungskraft mit deren Wissen und vor allem der wertvollen Datenbank von der Korina in das Umweltministerium. Damit können Sie die Koordination bei der Bekämpfung der invasiven Arten übernehmen. Denn unbestritten verfügen wir mit der Korina über eine deutschlandweit einmalige Einrichtung, auf die wir ab 2018 eben nicht verzichten können. Sonst wachsen uns die einzelnen Pflanzen im wahrsten Sinne des Wortes über den Kopf.
Aktivieren Sie auch die Bevölkerung für dieses Thema. Wir brauchen hier jeden, der sich aktiv und ehrenamtlich einbringen will, um diese Invasion der Neophyten zu stoppen. Zeigen Sie an dieser Stelle, dass es durchaus möglich ist, Invasionen aufzuhalten und zurückzudrängen, wenn man einmal erkannt hat, dass die Invasoren die hiesigen Strukturen teils großflächig und nachhaltig schädigen!
Vielen Dank, Herr Poggenburg. Es gibt keine Anfragen. - Bevor wir in die Fünfminutendebatte der Fraktionen einsteigen, hat für die Landesregierung Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Riesenbärenklau ist eine von 49 invasiven gebietsfremden Arten, für die nach der EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausweisung invasiver gebietsfremder Arten Maßnahmen zu ergreifen sind.
Die erste Liste zur Definition der entsprechenden Arten trat am 3. August letzten Jahres in Kraft, die zweite, die sogenannte Erweiterungsliste am 2. August dieses Jahres. Erst in dieser Erweiterungsliste ist der Riesenbärenklau enthalten.
Von besonderer Problematik beim Riesenbärenklau ist eine Eigenschaft, erhebliche Hautverbrennungen zu verursachen, sprich seine gesundheitsgefährdenden Potenziale.
Durch seine imposante Größe und sein Ausbreitungspotenzial wird er so zu einer öffentlichen Gefahr, die es abzuwehren gilt. Als eine Art, die vor allem auch an von Menschen stark beeinflussten und gestörten Standorten invasiv wird, sind seine ökologischen Auswirkungen auf geschützte und heimische Arten und Biotope hingegen überschaubar.
Für die in der EU bereits etablierten bzw. weitverbreiteten invasiven Arten der Unionsliste, zu denen auch der Riesenbärenklau gehört, sind innerhalb von 18 Monaten nach Aufnahme in die Unionsliste wirksame Managementmaßnahmen zu entwickelt, das heißt, für die Arten der ersten Liste bis Februar 2018 und für die Arten der Erweiterungsliste, zu denen auch der Riesenbärenklau gehört, bis Februar 2019.
Ein Konzept für diese Maßnahmen gegen alle invasiven Arten ist von jedem einzelnen Mitgliedsstaat zu entwickeln. In diesem Zuge sind auch Zuständigkeiten und Finanzierungsfragen zu klären. Dazu wurden in Deutschland länderübergreifend abgestimmte Maßnahmenblätter für die Arten der ersten Unionsliste erarbeitet. Diese befinden sich derzeit in einem bundesweiten Beteiligungsverfahren. Die Managementblätter für die Erweiterungsliste werden sich anschließen.
Die Maßnahmen werden unter Beachtung von Empfehlungen der Kommission und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden der Bundesländer und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie dem Bundesamt für Naturschutz entwickelt. Ziel ist ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen beim Management der invasiven Arten gemäß der EU-Verordnung 1143/2014.
Angesichts dieser Anforderungen und Zeitschienen hat der Landtag die Landesregierung am 5. Oktober 2015 mit dem Beschluss 6/4495 beauftragt, bis zum Jahr 2018 ein nach rechtlichen und fachlichen Vorgaben des Bundes ausgerichtetes Konzept zum Management invasiver Arten vorzulegen. Die Landesregierung ist, wie dargestellt, derzeit dabei, diesen Auftrag abzuarbeiten.
Im Land Sachsen-Anhalt kommen 18 der insgesamt 49 EU-Listenarten vor, davon sind zehn Arten bereits etabliert und weit verbreitet. Daran ist zu erkennen, dass die Herausforderungen und Verpflichtungen für unser Land insgesamt sehr umfassend sind.
Aus diesem Grund macht es keinen Sinn, diese eine Art, nämlich den Riesenbärenklau, aus dem Gesamtkonzept herauszureißen und im Vorfeld der bundesweiten Abstimmung nur für diese Art Festlegungen zu treffen. Dies wäre nur dann sinnvoll, wenn überhaupt keine Maßnahmen durchführbar oder wenigstens absehbar wären. Das ist jedoch nicht so. Es finden bereits in erheblichem Umfang Bekämpfungs- und Beratungsmaßnahmen statt, wo immer sich diese in bestehende Fördermaßnahmen, Landschaftsprojekte, Gewässer- und Wegeunterhaltungsmaßnahmen und Ähnliches einordnen lassen.
Die Umweltverwaltung hat bereits Projekte mit einem Volumen von 680 000 € gefördert, in deren Rahmen auch Bestände des Riesenbärenklaus beseitigt wurden. Dazu gehört auch die Förderung der Koordinationsstelle zur Bekämpfung invasiver Neophyten in Schutzgebieten, also unsere Korina. Auch über das Umweltsofortprogramm wurden invasive Pflanzenbestände bekämpft, vor allem im Rahmen von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen.
Mir ist außerdem bekannt, dass einzelne Maßnahmen bereits auf kommunaler Ebene im Rahmen von sozialen Maßnahmen, beispielsweise über Beschäftigungsgesellschaften, durchgeführt wurden, und auch der LHW hat auf seinen Deichen schon den Bärenklau bekämpft.
Ich bin mir natürlich darüber im Klaren, dass diese Maßnahmen für alle betroffenen Arten zu intensivieren sind. Das müssen wir im Zuge der bundesweiten Prozesse auch erreichen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf den durch das Land Sachsen-Anhalt erfolgreich eingebrachten und einstimmig beschlossenen Antrag auf der Umweltministerkonferenz in Potsdam am 17. November 2017 verweisen. In diesem Antrag wird der Bund gebeten zu prüfen, wie er die Länder - vor allem finanziell - bei der Bekämpfung invasiver Arten unterstützen kann.
Vor dem Hintergrund meiner Ausführungen bitte ich, den Antrag der AfD-Fraktion abzulehnen, da verschiedene Punkte aufgrund des zukünftigen Aufgabenspektrums durch die Umsetzung der EU-Verordnung und die Arbeit der Bund-LänderGremien bereits abgedeckt werden. Des Weiteren ist der Auftrag an die Landesregierung mit dem Landtagsbeschluss vom 15. Oktober 2015 bereits erteilt.
Außerdem ist die Privilegierung des Riesenbärenklaus als eine aus den 18 für Sachsen-Anhalt relevanten Arten nicht sinnvoll. Alle Arten haben spezifische und zum Teil schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt. Ferner bitte ich, den Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen, da die Landesregierung bereits im Jahr 2015
mit einem Landeskonzept zum Umgang mit invasiven Arten in Sachsen-Anhalt vom Landtag beauftragt wurde.
Die Invasivitätsbewertungen sind in Deutschland durch das Bundesamt für Naturschutz nach einheitlich abgestimmten Kriterien erfolgt und veröffentlicht worden. Die EU-Verordnung beinhaltet zudem genauso Maßnahmen zur Prävention und Beseitigung von Arten in einer frühen Phase der Invasion.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum vorgelegten Alternativantrag der Regierungsfraktionen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Frau Ministerin, Sie haben in der Sitzung des Umweltausschusses am 15. November 2017 gesagt, dass das landesspezifische Konzept für die invasiven Arten nicht kommt, weil wir die EU-Listen und die Maßnahmenpläne haben. Gilt das noch, was Sie vor ein paar Tagen gesagt haben?
Die zweite Frage ist folgende: Sie haben gesagt, dass die Maßnahmenpläne zum Riesenbärenklau, der erst in der zweiten, der Erweiterungsliste steht, bis Februar 2019 fertig sind. Bedeutet das, dass wir bis zum Jahr 2019 warten, ehe wir anfangen, den Riesenbärenklau flächendeckend zu bekämpfen?
Herzlichen Dank für Ihre Frage. Es gilt heute dasselbe wie das, was ich in der in der Ausschusssitzung gesagt habe. Das landesspezifische Konzept muss sich auf die europäischen Verordnungen beziehen. Wir können hier nicht zweierlei tun. Das habe ich damals gesagt, und das sage ich auch heute so. Dazu werden wir Ihnen eine Planung vorlegen, wie das dann umgesetzt werden soll.
Mit der Bekämpfung des Riesenbärenklaus warten wir nicht, bis die Managementpläne 2019 greifen, sondern den Riesenbärenklau bekämpfen wir seit Jahren. Ich habe das bereits in meinen Ausführungen dargestellt.
Ich habe meine erste Frage deshalb gestellt, weil in diesem Alternativantrag, der handschriftlich ergänzt wurde - darin ist der Beschluss aus dem Jahr 2015 noch einmal genannt -, wortwörtlich steht: „… ein landesspezifisches Konzept zum Umgang mit invasiven Arten in Sachsen-Anhalt bis 2018 zu erarbeiten.“
Eine Erarbeitung bis zum Jahr 2018 bedeutet also: Im Januar ist es fertig, weil dann das Jahr 2018 beginnt. Deshalb noch einmal konkret die Nachfrage: Gibt es nun dieses landesspezifische Konzept für alle invasiven Arten oder nicht? - In der Ausschusssitzung haben Sie gesagt, dass es dies nicht gibt. Deswegen möchte ich jetzt eine klare Antwort: ja oder nein?
Ich kann es gern wiederholen, es steht auch in unserem Altersnativantrag: Es wird ein landesspezifisches Konzept zur Bekämpfung invasiver Arten geben. Dies muss auf der Grundlage der EU-Verordnung erfolgen. Das müssen wir im Jahr 2018 vorlegen, weil im Februar 2018 die ersten verbindlichen Managementpläne vorliegen werden.
- Nein, das war jetzt etwas anderes, Herr Poggenburg. Die beiden Redner haben sich jetzt geeinigt. Herr Loth hat zurückgezogen. Herr Lieschke, Sie haben das Wort.
Sie sagten, Sie wollen das Konzept bis zum Jahr 2018 fertigstellen. Bis zu welchem Monat im Jahr 2018 wollen Sie dieses Konzept fertigstellen?
Sie als Haushaltsgesetzgeber dürfen sich sicher sein, dass wir es spätestens mit dem Haushaltsplan vorlegen werden; denn es wird Geld kosten.