Insbesondere die Forderung, für sämtliche Ausschüsse Öffentlichkeit herzustellen, haben wir hier im Hohen Haus, meine Damen und Herren, schon mehrfach diskutiert. Es gibt Bundesländer, deren Gesetzgebung dies so vorsieht, und es gibt etliche Argumente, die dagegen sprechen; die wiegen aus unserer Sicht jedoch deutlich schwerer.
Die Ausschüsse sind Fachausschüsse, weil ihnen Abgeordnete, Regierungsmitglieder und Referenten angehören, die sich hauptsächlich mit den in den Ausschüssen behandelten Fachthemen beschäftigen, also Spezialisten auf ihrem Gebiet sind.
Wenn wir uns nun vor Augen führen, dass schon ein Großteil der Themen des öffentlich tagenden Plenums von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet bleibt und nur von einzelnen Interessierten verfolgt wird, erschließt sich mir die Sinnhaftigkeit der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen, in denen Fachthemen beraten werden, nicht.
Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages zu beantragen, über bestimmte Verhandlungsgegenstände öffentlich zu beraten.
Ich bin Mitglied im Rechts- und im Sozialausschuss. Mir ist zumindest in diesen beiden Ausschüssen nicht aufgefallen, dass Sie von diesem Recht rege Gebrauch gemacht hätten.
Was Volksabstimmungen angeht, konnten wir in dem erst kürzlich vorgestellten Evaluationsbericht „Mehr Demokratie wagen“ nachlesen, dass Sachsen-Anhalt durchaus über bürgerfreundliche Verfahrensregelungen zur Volksinitiative verfügt. Gegenüber der Mehrheit der übrigen Bundesländer sind unsere Regelungen zum Beispiel deutlich weniger restriktiv ausgestaltet. Zwar bewegt sich das derzeit bestehende Quorum für die Einleitung von Volksinitiativen oberhalb des Durchschnitts der übrigen Bundesländer, die Vergangenheit zeigt jedoch, dass es seit 1993 neun Volksinitiativen gab, von denen immerhin sechs, also zwei Drittel, zugelassen wurden.
Der Evaluationsbericht gibt zwar Punkte auf, bei denen wir über eine Verbesserung nachdenken können, der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion schießt aus unserer Sicht jedoch über dieses Ziel hinaus, weshalb wir ihn ablehnen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich möchte, nach Ihren ersten Einlassungen, intervenieren. - Die AfD plant nicht die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie, wie Sie es eingangs genannt haben.
Wir ergänzen nur, wie ich es auch in meinem Redebeitrag deutlich gemacht habe, die parlamentarische Demokratie durch mehr Volksbeteiligung. Das habe ich vorhin deutlich zum Ausdruck gebracht.
Zum Zweiten. Die Aktualität unseres Antrages wird auch ganz besonders auf der Bundesebene deutlich. Wir haben am 24. September 2017 die Möglichkeit gehabt, an der Bundestagswahl teilzunehmen. Wir haben heute, im Dezember, noch keine neu gebildete und aktuell legitimierte Bundesregierung samt Kanzlerin. Ich sage Ihnen voraus: Wir werden das auch im Januar und Februar noch nicht haben. Das zeigt auch - aufgrund der parlamentarischen Demokratie, wie wir sie gehandhabt haben -, dass wir innerhalb von fünf Monaten nicht in der Lage sind, auf der Bundesebene eine arbeitsfähige Bundesregierung aufzustellen. Das macht auch deutlich, dass wir das Problem auch auf der Landesebene diskutieren müssen.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Diktatoren wären schneller! - André Poggenburg, AfD: Das müssen Sie als Stalinist ja kennen! - Weitere Zurufe)
Dazu möchte ich nur eines sagen: Wenn Sie der Hoffnung nachhängen, dass das, was Sie hier wollen, dauerhaft zu mehr Beteiligung führt, dann kann ich Ihren Optimismus nicht teilen.
Eine Kurzintervention. - Sehr geehrter Abg. Herr Kolze, Sie haben angeführt, dass in diesem Haus schon über die Öffentlichkeit der Ausschüsse gesprochen wurde. Das ist richtig. Aber das Ergebnis, das Sie angedeutet haben, ist falsch.
Wir haben im vorigen Jahr schon darüber gesprochen und es gab keine Mehrheit gegen die Öffnung der Ausschüsse. Unser Antrag wurde damals mit der Begründung abgewiesen, dass das ja ohnehin alles schon in einem größeren Maßnahmenpaket geplant sei, und der Antrag der AfD deswegen am Ziel vorbeigehe, weil man das alles schon auf der Tagesordnung habe.
Ich kann Ihnen sagen: Wie immer ist nichts passiert. Sie sehen also, der Antrag der AfD war völlig richtig. Wenn wir nicht einschreiten und Druck machen, tut sich in diesem Hohen Hause - ich
Es ist schade, dass Sie uns hier, wenn auch nicht ernsthaft, als „Laden“ bezeichnen. Auch ein Laden kann einen gewissen Charme entwickeln; das ist richtig. Wir tun unseres dazu, dass das so ist.
Nichtsdestotrotz: Wenn Sie eine Veränderung der Staatsform wollen - nichts anderes ist es, was Sie wollen -,
(Zustimmung bei der CDU und bei den GRÜNEN - André Poggenburg, AfD: Dann würden wir doch die Abschaffung der Quo- ren fordern, nicht die Stärkung!)
Herr Kolze, Sie haben in Ihrem Schwank sozusagen das geltende Volksabstimmungsgesetz über den grünen Klee gelobt und haben in dem Zusammenhang auf die Anzahl von Volksinitiativen verwiesen - davon sechs zugelassene. Ich ergänze noch, dass wir bisher ein Volksbegehren, einen Volksentscheid hatten, der eigentlich auch erfolgreich war, allerdings an den zu hohen Hürden gescheitert ist.
Würden Sie mir etwas relativierend - auch mit dem Blick auf das, was wir vielleicht noch vorhaben - zustimmen, dass im Schnitt eine Volksinitiative, eine zugelassene pro Legislaturperiode, nicht besonders viel ist und nicht unbedingt ein Ausdruck dafür ist, dass das Volksabstimmungsgesetz besonders bürgerfreundlich ist und es besonders leicht macht, Volksinitiativen auf den Weg zu bringen?
Ich bin auch der Überzeugung, dass wir nicht dadurch zu besseren Normen in diesem Land kommen, wenn wir über jeden einzelnen Punkt, und vielleicht noch alle drei Monate, die Bürger abstimmen lassen, sie zur Urne rufen. Ich glaube nicht, dass sich dadurch die Beteiligung erhöhen lässt. Viele dieser Fragen - da sind wir einmal ehrlich zueinander - sind höchst speziell und interessieren auch nur einen bestimmten Personenkreis.
Nichtsdestotrotz haben sie natürlich ihre Berechtigung und wir müssen sie ernst nehmen. Ich glaube, da sind wir im Hohen Hause insgesamt auf einem guten Weg.
Es gibt keine weiteren Fragen. Dann danke ich dem Abg. Kolze für die Ausführungen. - Einen Moment bitte, Herr Höse. Für die SPD-Fraktion hat die - -
- Nach dem letzten Redner? - Jetzt haben Sie doch das Wort. Frau Pähle möchte als Fraktionsvorsitzende am Ende der Debatte noch das Wort ergreifen. Herr Höse, Sie haben jetzt das Wort.
Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Lieber Herr Kolze, Staatsaufbau oder Staatsform hin oder her. Anführungsstriche unten, ich zitiere kurz:
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann keinen großen Aufschrei gibt oder keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
Dieses Juncker-Zitat sagt eigentlich alles über das Demokratieverständnis von Spitzenpolitikern unserer Zeit aus. Dass die etablierten Parteien unsere Anträge und Entwürfe, gerade zu direkter oder mehr Demokratie, sprich Volksherrschaft, ablehnen, überrascht uns nicht wirklich.
Denn nichts fürchten die führenden Repräsentanten der linken Parteien und Staatsführungen mehr als die echte Volksherrschaft. Nichts hassen oder zumindest verachten sie mehr als ihr eigenes Volk. Mit „eigenem Volk“ meine ich unser altes Volk. Ihr neues Volk hingegen wird hofiert, wo es nur geht, und die Rechte und Privilegien des deutschen Volkes können gar nicht schnell genug auf ihr neues Volk übertragen werden.
Am liebsten auf erst gestern auf kriminellen Pfaden ins Land Geschleuste morgen schon das Wahlrecht übertragen. Im Gegensatz dazu aber Deutschen bei Ablehnung der aktuellen Politik raten, das Land zu verlassen. Das können Sie natürlich gerne machen, aber nicht mit der AfD, meine Damen und Herren.