Protokoll der Sitzung vom 20.12.2017

Mir geht es darum, einen fairen, wissenschaftlich begründeten Wettbewerb zwischen den verschiedenen Antriebsarten zu haben und neue Dinge zu entwickeln. Es können auch Lösungen auf Wasserstoffbasis gefunden werden und viele andere; ich habe sie nicht angesprochen. Dann muss sich das Beste im freien Wettbewerb einfach durchsetzen. Aber eine Vorab-Weichenstellung in der Elektroenergie ist nicht zulässig. Sie kostet unseren ganzen Wohlstand in diesem Land.

(Beifall bei der AfD - André Poggenburg, AfD: Rot-grüne Planwirtschaft!)

Herr Farle, Sie haben jetzt noch die Möglichkeit, auf eine Frage zu antworten. Herr Striegel hat sich zu Wort gemeldet. Herr Striegel, ist das richtig? - Ja. Herr Striegel, Sie haben das Wort.

Nur eine kurze Zwischenintervention. Ich will darauf hinweisen, dass China seinen Kurs mit ungebremstem Neubau von Kohlekraftwerken verändert hat und zukünftig ausdrücklich nicht mehr auf Kohle setzen will.

(André Poggenburg, AfD: Auf Atom, ja!)

Herr Farle, wenn Sie darauf antworten möchten?

Na ja, zu einer Zwischenintervention darf ich ja wohl auch Stellung nehmen.

Das habe ich ja gesagt.

Das will ich jetzt gern tun. Der entscheidende Gesichtspunkt ist nicht das, was die Politiker erzählen; denn das meiste, was Politiker erzählen, ist einfach nur Lüge und entspricht nicht der Wahrheit.

(Widerspruch bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich nehme nämlich die ganze CO2-Diskussion, die von den GRÜNEN und den LINKEN ständig angeheizt wird, wahr. Seit vielen Jahren haben wir diese Diskussion in diesem Land, und wissen Sie, was? Der CO2-Ausstoß in Deutschland hat zugenommen. Also, was soll der Quatsch?

(Zuruf von Silke Schindler, SPD)

Wenn wir in die Entwicklungsländer schauen, zum Beispiel nach China, dann schauen Sie einmal, wer die größten Luftverschmutzer der Welt sind, wo es den höchsten CO2-Ausstoß gibt. Tun Sie das einmal, und dann werden Sie sofort wissen: Das, was ein chinesischer Spitzenpolitiker von sich gibt, hat mit der Realität ungefähr 0,00 %, nämlich überhaupt nichts zu tun. Und Sie fallen darauf herein.

Herr Farle, Herr Philipp hat noch eine Frage.

Selbstverständlich, gern.

Ich mache es sehr schnell. Ich freue mich ausdrücklich, dass die AfD zugibt, dass die Elektromobilität durchaus wirtschaftlich und nützlich sein kann,

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Welche? Noch mal.

wenn die auch erst einmal ein Nischenprodukt ist.

Sie haben zugegeben, dass die Elektromobilität wirtschaftlich und nützlich ist, auch wenn sie erst

einmal nur ein Nischenprodukt sein kann. Ich erinnere Sie daran, dass der Verbrennungsmotor in einem Auto anfänglich auch nur ein Nischenprodukt war.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ja, gut, auch darauf eine kleine Antwort. Schauen Sie: Wenn ich zu Hause bin, dann fahre ich kurze Strecken.

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Ich sage dies nur, um Ihnen deutlich zu machen, was gemeint ist. Ich habe jetzt einen Smart, weil ich wenig verbrauchen will, und ich werde mir wahrscheinlich irgendwann einen Elektro-Smart besorgen, und zwar genau für die 20 km, die ich vielleicht ab und zu zu Hause fahre, um einzukaufen oder sonst etwas. Wenn ich aber hierherkomme, benutze ich mein Fahrzeug, mit dem ich durch schweres Wetter fahren kann, nach Kroatien fahren kann usw.

(Zurufe von der SPD und von den GRÜ- NEN)

So einfach ist es mit dem Nischenprodukt: Es setzt sich immer das durch, was den größten Kundennutzen stiftet. Was ich will, ist freier Wettbewerb. Die besten Lösungen müssen sich durchsetzen und keine Ideologien dabei.

(Beifall bei der AfD - Zuruf von der AfD: Ja- wohl!)

Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich Herrn Farle für die Ausführungen.

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Einen Wunsch auf Überweisung an einen Ausschuss konnte ich nicht wahrnehmen. Somit stimmen wir direkt über den Antrag der AfD-Fraktion ab.

(André Poggenburg, AfD: Ein guter Antrag!)

Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das sehe ich nicht. Somit hat der Antrag keine Zustimmung erhalten.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 19

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 19. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 7/2220

Gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Landtags findet in jeder im Terminplan festgelegten Sitzungsperiode eine Fragestunde statt.

Es liegen Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Drs. 7/2220 zwölf Kleine Anfragen für die Fragestunde vor.

Ich rufe den ersten Fragesteller auf, Herrn Abg. Dr. Andreas Schmidt, SPD. Er stellt die

Frage 1 Abwassereinleitung in den Süßen See.

Herr Dr. Schmidt, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung hat auf meine Kleine Anfrage zur Abwassereinleitung in den Süßen See (KA 7/1142) hin geantwortet, dass am Regenüberlaufbauwerk Aseleben zwischen Mai 2016 und Juni 2017 an zwölf Tagen Überstauerscheinungen auftraten, bei denen insgesamt mehr als 3 000 m³ Abwasser in den Süßen See gelangten. „Das Mischwassersystem des AZV Eisleben-Süßer See“, so die Landesregierung weiter, „und somit auch die Mischwasserabschläge in Aseleben entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Technik.“ In dem genannten Zeitraum, so die Antwort der Landesregierung, sei es zu einer Überschreitung der Schwellenwerte für zwei Krankheitserreger - Escherichia coli und Intestinale Enterokokken - gekommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist es mit § 6 des Wasserhaushaltsgeset

zes vereinbar, dass ein „dem Stand der Technik“ genügendes Regenüberlaufbauwerk regelmäßig Einleitungen von Abwasser in ein Badegewässer zulässt, das zum Teil Naturschutzgebiet ist?

2. Wie viele Messungen der Badegewässerquali

tät wurden zwischen Mai 2016 und Juni 2017 im Süßen See vorgenommen?

Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch die Frau Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Prof. Dr. Claudia Dalbert. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Fragen des Herrn Abg. Dr. Andreas Schmidt namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in ein Gewässer darf nur erteilt werden, wenn die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering wie möglich gehalten wird, die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaft vereinbar ist und die Anlagen ordnungsgemäß betrieben werden.