Weiterhin lenken Sie davon ab, dass mit diesem Gesetz ein weiterer Islamisierungsschub verbunden ist; denn der Preis, den die GRÜNEN für ihre Zustimmung verlangt haben, war die Einführung islamischer Bestattungsriten in SachsenAnhalt - anders als die Burka im Wahllokal ein durchaus lebensrelevanter Sachverhalt, der die Friedhofskultur in unserem Land nachhaltig verändern wird.
Unter dem Deckmantel, angeblich der Islamisierung Einhalt gebieten zu wollen, treibt die KeniaKoalition in Wahrheit die Islamisierung weiter voran - ein durchschaubares Spiel, und ich sage Ihnen: Bei der AfD-Fraktion sind Sie damit an die Falschen geraten. Wir lassen uns nicht für dumm verkaufen. Wir sind da, um genau solche Spielchen zu entlarven.
Übrigens: Die Regelung, dass der Schleier im Wahllokal zu lüften ist, gilt meines Wissens auch in Saudi-Arabien. Zwar dürfen nur andere Frauen die Identität feststellen, aber vielleicht modifizieren Sie Ihren Gesetzentwurf im Ausschuss ja noch ein wenig und bringen so ein Stück saudi-arabischer Gesetzgebung nach Sachsen-Anhalt.
Doch ich will nicht zynisch werden. Was wir brauchen, ist kein Verbot von Vollverschleierung in Wahllokal und Schule, sondern ein generelles Verbot der islamischen Vollverschleierung im ge
und ein Verbot des Hijab, also des Schleiers, der das Gesicht freilässt, im gesamten öffentlichen Dienst. Nachdem die CDU eingeknickt ist, tritt dafür einzig und allein noch die AfD mit der gebotenen Deutlichkeit ein; denn wir fahren keine Ablenkungsmanöver, wir sprechen Klartext.
Vielen Dank, Herr Tillschneider. Ich sehe keine Anfragen. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Erben. Sie haben das Wort, Herr Erben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zum bereichsspezifischen Verbot der Gesichtsverschleierung ist keine neue Erfindung von Sachsen-Anhalt. Wir haben auf der Bundesebene bereits im letzten Jahr umfängliche Regelungen getroffen. Das Bundesbeamtengesetz, das Soldatenrecht, das Bundeswahlgesetz, die Bundeswahlordnung sowie das Personalausweisgesetz sind geändert worden - also all das, was in diesem Bereich notwendig ist und in der Kompetenz des Bundesgesetzgebers liegt.
Der Herr Minister hat bereits darauf hingewiesen, dass das auch im Landesrecht von SachsenAnhalt keine neue Erfindung ist; denn in der Dienstrechtsnovelle, die vermutlich in der nächsten Sitzung des Landtages Gesetz werden wird, gibt es eine entsprechende Regelung zum Verbot der Vollverschleierung, und zwar nicht nur für Beamte, sondern auch für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst.
Jetzt regeln wir das Notwendige im Landeswahlrecht, und wir schaffen eine Regelung im Schulgesetz. Natürlich kommt immer sofort die Frage der Relevanz für Sachsen-Anhalt, und ich möchte nicht verhehlen, dass das auch in den Reihen meiner Fraktion Thema war, nämlich: Verbieten wir etwas, das es ohnehin nicht gibt? - Aber nichtsdestotrotz halten wir es für erforderlich, dafür entsprechende Regelungen zu treffen.
Der Herr Minister hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass die Landesregierung einen Beschluss des Landtags von Sachsen-Anhalt umsetzt, der bereits vor nunmehr über einem Jahr gefasst worden ist. Ich habe damals von diesem Platz aus eine Wette angeboten, als das hier diskutiert worden ist; es muss vor Weihnachten 2016 gewesen sein:
Jeder, der mir eine vollverschleierte Person mit Burka oder Niqab in Sachsen-Anhalt zeigt, bekommt einen Glühwein von mir ausgegeben. Es haben sich zwar viele gemeldet. Das Problem war aber, dass diejenigen, die jemanden in Magdeburg entdeckt hatten, nicht wussten
- das ist genau das dumme Zeug, das Sie gerade wieder erzählen -, was Burka und Niqab sind, sondern mir tatsächlich keine Vollverschleierten brachten, sondern Frauen, die einen Schleier getragen haben. Das war natürlich nicht Bestandteil der Wette. Ich bin ohne Einlösung des Wetteinsatzes davongekommen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Abg. Herr Erben. Es gibt keine Anfragen. - Wir kommen zur nächsten Debattenrednerin. Für die Fraktion DIE LINKE wird die Abg. Frau Quade sprechen. Sie haben das Wort, Frau Abgeordnete.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Einige Kollegen meiner Fraktion haben mich gefragt, ob ich schon den neuen Gesetzentwurf der AfD zur Gesichtsverhüllung gesehen habe. Das war natürlich ein Irrtum, natürlich auch ein unrechter, weil die genaue Überprüfung diese Assoziation nicht bestätigt wird. Aber trotzdem spricht die Assoziation Bände. Warum? - Weil man angesichts des Umfangs, mit dem sich der Landtag mit Gesichtsverhüllung, Schleier, Burka, Niqab, Tschador oder was auch immer beschäftigt, inzwischen tatsächlich glauben könnte, dass dies ein ganz besonders großes und ganz besonders drängendes Problem in SachsenAnhalt wäre. Schauen wir uns den Gesetzentwurf näher an.
Sowohl die Wahlordnung als auch die Kommunalwahlordnung sollen dahin gehend verändert werden, dass Wählerinnen und Wähler zum Zwecke des Ausweisabgleiches ihr Gesicht zeigen müssen. Der Punkt an sich ist total unstrittig. Es stellt sich aber umgehend erstens die Frage, ob es in Sachsen-Anhalt bislang einen einzigen Fall gab, bei dem diese Voraussetzungen nicht erfüllt waren, und zweitens, ob man den Antrag der Landesregierung dahin gehend verstehen darf, das auch die vielen, vielen Frauen im Niqab, die es in Sachsen-Anhalt gibt, demnächst Wahlrecht bekommen sollen. Wäre das der Fall, würden wir das tatsächlich sehr unterstützen. Wahl
Die Frage der politischen Relevanz in Bezug zum nächsten Aspekt wird noch sehr viel deutlicher. Künftig sollen nämlich endlich auch die Wahlvorstände nicht mehr verschleiert ihre Ämter ausüben. Vielen Menschen in Sachsen-Anhalt wird ein Stein vom Herzen fallen, wenn dieses zentrale Problem dann endlich gelöst ist.
Auch dieser Punkt, meine Damen und Herren, ist völlig unstrittig. Aber das Problem existiert nicht. Warum ist es für die Landesregierung so viel dringlicher, diesen Punkt zu regeln, als beispielsweise das wirklich überfällige Krankenhausgesetz einmal anzugehen?
genau das ist die Konstante und die Verbindung zwischen dem Antrag der AfD im Jahr 2016 und dem Gesetzentwurf der Landesregierung heute hier.
Aber zwei Punkte, die nicht real existente Probleme lösen wollen, sind eine Sache, eine falsche und eher Problem vergrößernde Scheinlösung sind eine andere. Mit einer solchen haben wir es im dritten Regelungsbereich des Gesetzentwurfes zu tun. Dabei geht es um das Schulgesetz. Schülerinnen und Schülern soll die Gesichtsverschleierung untersagt werden. Als dieses Vorhaben publik wurde, war es, glaube ich, die GEW, die damals twitterte: Sachsen-Anhalts Schulen atmen auf; endlich werden unsere Probleme gelöst.
Sollte es eines Tages vollverschleierte Mädchen im schulpflichtigen Alter in Sachsen-Anhalt geben, wäre ein Verbot der Verschleierung an Schulen der falsche Weg. Es wäre eine absolut untaugliche Lösung, weil es eben nicht dazu führen würde, dass die Verschleierung abgelegt wird und die Mädchen dann weiter zur Schule gehen. Das Gegenteil wäre der Fall. Sie würden nicht mehr in die Schule gehen.
Das Problem an Sachsen-Anhalts Schulen sind nicht verschleierte Mädchen. Wenn verschleierte Mädchen in Sachsen-Anhalt einmal zum Problem werden sollten, dann eher, weil sie nicht in die Schule gehen. Daran wäre zu arbeiten.
Vielen Dank, Frau Quade. Auch hierzu gibt es keine Anfragen. - Der nächste Debattenredner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abg. Herr Striegel. Sie haben das Wort, Herr Striegel.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion um eine gegebenenfalls religiös begründete Gesichtsverhüllung ist aktuell oft durch Zorn und Eifer, große Ressentiments, wie bei Herrn Tillschneider, und weniger durch das nüchterne Wägen von Argumenten und das Finden guter Lösungen geprägt. Insbesondere die AfD nutzt das Thema, um islamfeindliche Hetze zu betreiben.
Unsere muslimischen Geschwister im Glauben haben alles Recht, ihre Religiosität auch im öffentlichen Raum erkennbar zu leben. Wir GRÜNE werden nicht dulden, wenn Menschen aufgrund ihres Glaubens diskriminiert, zurückgesetzt oder an den Rand gedrängt werden.
Deshalb werden wir auch in Kürze das Bestattungsgesetz ändern und interkulturell öffnen. Das haben wir uns miteinander im Koalitionsvertrag vorgenommen.
Eine religiös motivierte, gegebenenfalls auch erzwungene Verhüllung von Frauen in Form von Burka oder Niqab - nur um diese extremen Formen der Verhüllung geht es im Gesetzentwurf - ist in Sachsen-Anhalt - auch das wurde festgestellt - so gut wie nicht anzutreffen. Entsprechend sollte auch die Diskussion über solche Bekleidungspraktiken mit der notwendigen Zurückhaltung geführt werden. Es gibt tatsächlich drängendere Probleme in unserem Land. Und es gibt ein Feld, in dem Regelungen sinnvoll sein können, aber keinesfalls besonders dringlich erscheinen.
len Rechtsstaates gerecht zu werden, Integration zu ermöglichen und gleichzeitig zu gewährleisten, dass in einigen wenigen staatlich kontrollierten Bereichen Gesicht gezeigt wird. Im Hinblick auf Schulen scheint mir diese Klarstellung auch sinnvoll. Bereits heute kann die Schulleitung tätig werden, wenn durch das Tragen einer Vollverschleierung der Schulfrieden gestört wird. Bei Prüfungen ist schon heute durchsetzbar, dass eine Vollverschleierung abgenommen wird, um die Identifikation des zu Prüfenden zu ermöglichen.