Protokoll der Sitzung vom 26.01.2018

Die Herauslösung dieser Fläche ist im laufenden Flurbereinigungsverfahren schon rechtlich nicht möglich. Da der freiwillige Landtausch wertgleich erfolgen soll, würden zudem die Auswirkungen auf die Gegenleistung der Stadt untersucht werden müssen. Darüber hinaus entstünden Vermessungs- und sonstige Folgekosten in beträchtlicher Höhe.

Letzten Endes hat die Stadt keinen Zweifel daran gelassen, dass sie an der Vereinbarung vom 11. Dezember 2014 festhalten und gegebenenfalls den Klageweg beschreiten werde. Nach alledem schied ein teilweiser Flächentausch aus.

Zu Frage 2: Erstens beabsichtigt die Stadt, die touristische Erschließung des Gebietes durch Anlegung von Wanderwegen, Loipen usw. unabhängig davon durchzuführen, ob das Seilbahnprojekt verwirklicht wird oder nicht. Das ist also nur eine Teilmaßnahme des Ganzen.

Zweitens ist es bei einer EU-Förderung auf fremdem Grund ganz grundsätzlich geboten, der vorzeitigen Besitzeinweisung, die hier mit der erwähnten Vereinbarung erfolgt ist, zeitnah den

Eigentumsübergang folgen zu lassen. Da immer noch nicht abzusehen ist, wann das Raumordnungsverfahren, um das es sich handelt - es ist kein Planfeststellungsverfahren -, endet, bestand nunmehr Handlungsbedarf.

(Zustimmung von Carsten Borchert, CDU)

Vielen Dank. Es gibt keine Nachfragen.

Wir kommen zur

Frage 4 Besetzung der Lehrerstellen an der Förderschule „J. H. Pestalozzi“ in Salzwedel

Sie wird durch Frau Abg. Lydia Funke, AfD, gestellt. Sie haben das Wort. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wertes Haus! An der Pestalozzi-Förderschule in Salzwedel fand im Fachschwerpunkt „Lernen und emotionale soziale Entwicklung“ anderthalb Schuljahre weder Physik- noch Chemieunterricht statt. Bis Dezember 2017 wurde kurzzeitig ein Physiklehrer eingesetzt, das Fach Chemie blieb aber weiterhin unbesetzt. Nun sollen Bewerbungen für die Besetzung der Stellen vorliegen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann werden die Chemie- und Physiklehrer

stellen an der Pestalozzi-Förderschule in Salzwedel für wie lange dauerhaft besetzt?

2. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt das

Landesschulamt, die Förderschüler zu unterstützen, um das nicht vermittelte Wissen in den Fächern Chemie und Physik nachzuholen, damit die festgesetzten Lernziele und die Weiterversetzung der Förderschüler erreicht bzw. gewährleistet werden können?

Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch Herrn Minister für Bildung Marco Tullner. Bitte.

Frau Präsidentin! Im Interesse des Zeitmanagements habe ich es etwas beschleunigt. Die Fragen der Abg. Frau Funke beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Sehr geehrte Frau Funke! Sie sprechen einen Sachverhalt an, der dem Landesschulamt und dem Ministerium natürlich bekannt ist. Daher sind alle Anstrengungen auf eine Lösung der beste

henden Problematik gerichtet. Bei jeder der vorangegangenen Ausschreibungen zur Neueinstellung von Lehrkräften erfolgte eine entsprechende Stellenausschreibung für Physik und Chemie an der genannten Schule. Bisher gab es für die ausgeschriebenen Stellen keine oder keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber.

Daher hat das Landesschulamt zum Schuljahresbeginn mit einer Lehrkraft einer anderen Förderschule erfolgreich das Gespräch über eine Abordnung zum Physikunterricht geführt. Diese Lehrkraft hat einer Verlängerung der Abordnung bis zum Schuljahresende zugestimmt.

Zur ersten Frage kann ich berichten, dass es erneut eine Stellenausschreibung für die PestalozziSchule für die Fachlehrkräfte für Physik und Chemie gegeben hat und weiterhin das Ziel besteht, der Schule zum zweiten Schulhalbjahr entsprechende Lehrkräfte zuzuführen. Das Einstellungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen, sodass ich hierzu leider noch nichts Abschließendes berichten kann - was ich aber gern im Ausschuss nachholen werde.

Gegenwärtig führt das Landesschulamt Gespräche mit Lehrkräften zur Übernahme eines Teils des Chemieunterrichts, Neigungsfach. Das Ergebnis hierzu steht noch aus.

Des Weiteren hat die Förderschule zur Überbrückung des fehlenden Chemieunterrichts eine Kooperation mit der Sekundarschule entwickelt. Dazu werde ich gleich Näheres ausführen: Sollte die Einstellung entsprechender Lehrkräfte wieder nicht erfolgreich sein, wird das Landesschulamt mehrere Schulen einbinden, um den fehlenden Unterricht zu organisieren.

Zu Ihrer zweiten Frage, wie das Versäumte kompensiert werden kann, möchte ich Folgendes ausführen. Die Förderschule hat sich folgende grundsätzliche Maßnahmen dazu überlegt:

erstens den Ausbau des projektorientierten naturwissenschaftlichen Unterrichts in Kooperation mit der Sekundarschule,

zweitens den Aufbau von Netzwerkstrukturen zu den Sekundarschulen in der Region mit dem Ziel, gemeinsame schulformübergreifende Projekte zu planen und durchzuführen. Dazu gibt es auf der Ebene der Schulleitungen Absprachen und eine Unterstützung seitens des schulfachlichen Bereiches im Landesschulamt.

Drittens wird die Förderschule ihren Fortbildungsplan aktualisieren und um naturwissenschaftliche Themen erweitern. Geplant ist zum Einstieg eine systembezogene Fortbildung unter Einbeziehung der Abrufangebote des Lisa. Maßnahmen der Förderschulen, um den fehlenden Chemieunterricht

auszugleichen, sind unter anderem Lehrprojekttage, die Themen des Physik- und Chemieunterrichts aus dem Lehrplan der Sekundarschule vernetzen. Diese Projekte sind langfristig geplant und werden auch bei Besetzung der ausgeschriebenen Stellen durchgeführt. - So weit meine Antwort.

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine Anfragen.

Wir kommen zu

Frage 5 Sachstand Nutzungsänderung Jahnturnhalle

Abg. Herr Thomas Höse von der AfD wird diese Frage stellen. Sie haben das Wort, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - In seiner Antwort auf meine Anfrage in der Fragestunde in der 17. Sitzungsperiode des Landtages von SachsenAnhalt am 27. Oktober 2017 führte Herr Minister Webel aus, dass der Landkreis Wittenberg als untere Bauaufsichtsbehörde, ebenso wie die Landesregierung, keine Kenntnis darüber hatte, dass der Verein „Salem Treffpunkt Wittenberg e. V.“ die dortige Jahnturnhalle gegenwärtig als Gebetsraum nutzt. Der Landkreis wolle nun bei der Stadt Wittenberg als Eigentümerin der Immobilie um die Stellung eines Bauantrages zur Nutzungsänderung als Versammlungsraum oder Versammlungsstätte ersuchen. In diesem Zuge werde geprüft, ob notwendige bauliche und brandschutztechnische Anforderungen erfüllt sind oder Auflagen erteilt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand dieses Verfah

2. Wie sind die verschiedenen Parteien - Stadt

Wittenberg, MTV Wittenberg e. V., Salem Treffpunkt Wittenberg e. V. - gegebenenfalls daran beteiligt?

Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch den Minister für Landesentwicklung und Verkehr Herrn Thomas Webel.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage des Abg. Höse wie folgt.

Zu Frage 1. Der Landesregierung ist bekannt, dass ein Bauantrag „Nutzungserweiterung der Jahnturnhalle als muslimischer Gebetsraum für 60 Personen einen Tag pro Woche - Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Satz 1 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Gebäudeklasse 3“ durch die Stadt Lutherstadt Wittenberg als Gebäude- und Grundstückseigentümerin gestellt wurde. Dieser ist beim Landkreis Wittenberg als untere Bauaufsichtsbehörde am 4. Dezember 2017 eingegangen.

Noch von der Bauaufsichtsbehörde geforderte Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Bauvorhabens notwendig sind, sind am 21. Januar 2018 bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen. Das Baugenehmigungsverfahren kann somit fortgeführt werden.

Zu Frage 2. Beteiligte in diesem Baugenehmigungsverfahren sind gemäß Antwort zu Frage 1 nur die Bauaufsichtsbehörde, die Lutherstadt Wittenberg als Bauherrin und gegebenenfalls ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser, der

von der Lutherstadt Wittenberg beauftragt ist.

Soweit erforderlich, beteiligt die Bauaufsichtsbehörde weitere Behörden oder Stellen zur Klärung der Frage, ob öffentlich-rechtliche Anforderungen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind, aber nicht zum Bauordnungsrecht gehören, eingehalten worden sind. Des Weiteren holt die Bauaufsichtsbehörde das Einvernehmen der Gemeinde zur planungsrechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens ein, in diesem Fall bei der Lutherstadt Wittenberg selbst.

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine Anfragen.

Wir kommen zu

Frage 6 Fachschule Ökolandbau

Abg. Dorothea Frederking von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird diese Frage stellen. Sie haben das Wort.