Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! An den Berufsbildenden Schulen Altmarkkreis Salzwedel besteht seit vier Jahren die Planung zur Einrichtung des Bildungsganges „Einjährige Fachschule, Fachbereich
Schwerpunkt Ökologischer Landbau“. Der letzte diesbezügliche Antrag an das Bildungsministerium wurde am 31. Juli 2017 gestellt. Mit der
Vor dem Hintergrund der kontinuierlichen Erhöhung der Anzahl der Betriebe, die deutschlandweit und auch in Sachsen-Anhalt auf ökologischen Landbau umstellen, ergibt sich ein zunehmender Bedarf an fachgerechter Qualifikation. Die Bundesländer Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen planen ebenfalls Fachschulen für Ökolandbau. Sachsen-Anhalt könnte bei zeitnaher Einrichtung des oben genannten Bildungsganges Vorreiter sein. Eine Verzögerung würde diese Chance verspielen.
bildende Schulen des Landes Sachsen-Anhalt der Bildungsgang Fachschule für Ökolandbau noch nicht aufgenommen, obwohl bereits ein Veränderungsvorschlag vom damaligen Kultusministerium vorlag?
Brandenburg, Thüringen und Sachsen verhandelt, um diesen Bundesländern den Bildungsgang Fachschule Ökolandbau in einer länderübergreifenden Fachklasse in SachsenAnhalt anzubieten?
Vielen Dank, Frau Frederking. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch den Minister für Bildung Marco Tullner. Sie haben das Wort, bitte.
Frau Präsidentin, vielen Dank. - Ich beantworte die Frage der Abg. Frederking namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1. 2014 wurde der Antrag des Landkreises Salzwedel auf Einrichtung eines Fachschulbildungsganges für Ökolandbau dem damaligen Kultusministerium vorgelegt. Dieser Antrag wurde unter dem Aspekt der Stärkung des Schulstandortes Salzwedel vom Kultusministerium zunächst positiv bewertet.
Die erforderlichen Abstimmungen mit dem gemäß Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zuständigen Ressort, dem damaligen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, ergaben jedoch, dass erstens keine belastbaren Aussagen zum konkreten Bedarf für den angestrebten Bildungsgang im Antrag dargestellt worden sind, dass zweitens eine parallele Einrichtung eines Fachschulbildungsgangs in Salzwedel die Schwächung bzw. Gefährdung der bestehenden agrarwirtschaftlichen Fachschule in Haldensleben darstellt und dass drittens der Nachweis der Qualifikation der
Lehrkräfte für die Vorbereitung der Fachschülerinnen und Fachschüler auf die Tätigkeit als Betriebsleiter bzw. auf die Meisterprüfung, insbesondere hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen und der agrarökonomischen Anforderungen, im Antrag nicht erbracht wurde. Vor diesem Hintergrund wurde der Antrag vom damaligen Kultusministerium abgelehnt.
Zu 2. Aufgrund der weiterhin bestehenden Bestrebungen, den Bildungsgang in Salzwedel zu installieren, hat das Bildungsministerium gegenwärtig in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie - so heißt es jetzt - eine aktuelle Bedarfsabfrage für eine länderübergreifende Beschulung in den Bundesländern durchgeführt. Die Ergebnisse liegen seit Mitte Januar vor und zeigen, dass in den Bundesländern kein ausreichender Bedarf besteht.
Lediglich Niedersachsen plant ab dem Schuljahr 2018/2019 einen Schulversuch. In einigen Ländern, zum Beispiel in Thüringen und in Sachsen, ist das Thema ökologischer Landbau integrativer Bestandteil bestehender Ausbildungen. Eine länderübergreifende Beschulung erfordert entsprechende Erfahrungen im angestrebten Bildungsgang. Das trifft gegenwärtig für den Standort Salzwedel sowie für die Länder MecklenburgVorpommern, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen nicht zu.
Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage von Frau Frederking. - Bitte, Sie haben das Wort, Frau Frederking.
Herr Minister, Sie sagten, dass seit Mitte Januar die Ergebnisse einer Abfrage von Bundesländern vorliegen. Meine Frage ist: Welche Bundesländer wurden befragt und wie hoch sind die Bedarfszahlen?
Frau Präsidentin! Frau Frederking, wenn Sie mir die Chance geben, das schriftlich nachzureichen, dann würde ich das gern tun. Ich bin auch mit der Ministerin im Gespräch, sodass wir diese Dinge bei Bedarf noch mit abdecken. Aber das ist der Befund, den wir im Moment haben und mit dem wir umgehen müssen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - In der Antwort in der Drs. 6/1132 auf meine Kleine Anfrage zum Jobticket bestätigte die Landesregierung die Möglichkeit, für Referendarinnen und Referendare ein Jobticket zu beantragen. Zudem heißt es in der Antwort:
„Der Erwerb eines Jobtickets wurde den Lehramtsanwärtern zu Beginn des Vorbereitungsdienstes nicht explizit dargestellt. Die diesbezügliche Fragestellung wird jedoch dahin gehend aufgegriffen, dass auf die Angebote zukünftig hingewiesen wird.“
Hinweisen zufolge konnte in letzter Zeit Referendarinnen und Referendaren durch das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung auch auf Nachfrage keine Auskunft zur Beantragung des Jobtickets gegeben werden.
Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch Herrn Minister für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel. Bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage des Abg. Lange wie folgt.
Zur Frage 1. Ja, an den Rahmenbedingungen bzw. Voraussetzungen zum Erwerb eines Jobtickets hat sich seit den Vertragsabschlüssen im Jahr 2008 bzw. 2010 nichts verändert.
Zu Frage 2. Voraussetzung für die Beantragung oder den Erwerb eines Jobtickets ist ein aktives Beschäftigungsverhältnis in der Landesverwaltung. Die Beantragung erfolgt mittels eines Bestellscheins. Dieser Bestell- oder Auftragsschein sowie sämtliche Tarifinformationen und Ansprech
Der Bestellschein ist ausgefüllt an das jeweils zuständige Servicecenter zu senden. Dieses setzt sich dann mit dem Antragsteller in Verbindung.
Die Landesregierung zuvor hatte avisiert, den Referendarinnen und Referendaren dieses doch sehr interessante Angebot insbesondere für diejenigen, die weiter entfernt wohnen, zur Kenntnis zu geben und mitzuteilen, wie das funktioniert. Wird das gemacht oder nicht? Zumindest ist es nicht besonders gut, wenn nachgefragt wird auch aufgrund einer Antwort der Landesregierung, die mir gegeben wurde, und es dann keine Institution gibt, die entsprechend Auskunft geben kann.
Herr Lange, es gibt auch eine Informationsmöglichkeit für Referendarinnen und Referendare bei uns auf der Intranetseite. Wenn es darum geht, eine Information an die Referendare zu geben, dann muss ich sagen: Dies kann das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr nicht leisten. Das müssten diejenigen tun, die die Referendare einstellen.