Deponiekapazitäten in Sachsen-Anhalt kontrovers diskutiert. Eine große Rolle spielen dabei die importierten Müllmengen nach Sachsen-Anhalt.
Mit Beschluss des Landtages vom 24. November 2016 wurde die Landesregierung beauftragt, mittel- bis langfristig die Abfallimporte im Rahmen des geltenden Rechts zu reduzieren.
importen in den Teilmengen aus EU-Ländern und anderen Bundesländern nach SachsenAnhalt seit 2015 entwickelt?
aus den in Frage 1 ermittelten Teilmengen der EU-Länder, anderen Bundesländern sowie dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld, der in der Deponie DK II in Roitzsch eingelagert wurde?
Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch Frau Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Frau Prof. Dr. Claudia Dalbert. Sie haben das Wort, bitte.
Danke, Frau Präsidentin. - Liebe Abgeordnete! Ich beantworte die Fragen des Herrn Abg. Roi namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1. Die Frage nach der Höhe der Abfallimporte lässt sich nicht ohne Weiteres beantworten, da abfallwirtschaftlich nicht sämtliche Abfallströme vollständig statistisch erfasst werden. Nur für ausgewählte Abfälle gelten abfallrechtliche Pflichten, zum Beispiel Berichts- oder Nachweispflichten, die entsprechendes Datenmaterial liefern können. So stellen notifizierungspflichtige Abfälle nur eine Teilmenge der sogenannten Müllimportmenge dar, da sie nur Abfälle aus dem Ausland umfasst. Für Abfälle aus anderen Bundesländern besteht keine Notifizierungspflicht.
Die notifizierungspflichtigen Abfälle umfassen diejenigen Abfallarten, die im Anhang IV der EUAbfallverbringungsverordnung - das ist die Verordnung Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen - auf der Grundlage des Baseler Übereinkommens als gefährlich eingestuft sind, sowie Haushaltsabfälle und Rückstände aus der Verbrennung von Haushaltsabfällen.
Ergänzend dazu sind im Anhang IV der betreffenden EG-Verordnung Abfallarten aus dem OECDRatsbeschluss C 2001/107 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von zur Ver
Die Mengen der notifizierungspflichtigen Abfälle, die nach Sachsen-Anhalt grenzüberschreitend eingeführt wurden, betrugen im Jahr 2015 rund 225 331 t und im Jahr 2016 rund 240 550 t. Zahlen für das Berichtsjahr 2017 liegen noch nicht vor. Seit dem Jahr 2005 bewegen sich die Mengen der Importe zwischen 210 000 t und 325 000 t pro Jahr. Seit dem Jahr 2013 ist der Verlauf nahezu konstant.
Eine Datenerfassung zum Im- und Export von Abfällen erfolgt grundsätzlich nur für nachweispflichtige Abfälle. Dabei handelt es sich überwiegend um gefährliche Abfälle.
Eine Zusammenfassung der Daten enthält Teil II der Abfallbilanz unter der Überschrift „Bilanz der nachweispflichtigen Abfälle“. Die Abfallbilanz 2015 ist auf der Internetseite des MULE und des Landesamtes für Umweltschutz eingestellt. Die Abfallbilanz 2016 ist derzeit in Erarbeitung.
Aktuelle Angaben zur Herkunft von Abfällen, die an Abfallanlagen angeliefert wurden, können dem statistischen Bericht „Umwelt - Abfallwirtschaft“ des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom Dezember 2017 entnommen werden. Demnach wurden im Jahr 2015 rund 9,7 Millionen t in Abfallentsorgungsanlagen Sachsen-Anhalts angeliefert. Davon stammten rund 4,2 Millionen t der Abfälle aus Sachsen-Anhalt, rund 5 Millionen t aus anderen Bundesländern und rund 240 000 t aus dem Ausland.
Zu Frage 2. Ihre zweite Frage ist konkret auf eine bestimmte Entsorgungsanlage gerichtet, die Deponie DK II Roitzsch. Über den Betrieb dieser Deponie berichtete ich in der Vergangenheit mehrfach, so beispielsweise in Beantwortung der Großen Anfrage „Abfallaufkommen und Betrieb der Deponie DK II Roitzsch“, niedergelegt in der Drs. 7/1643.
In Auswertung der hierzu erstellten detaillierten Übersicht stellen sich die Zahlen für das Jahr 2016 wie folgt dar: Von den auf der Deponie Roitzsch abgelagerten Abfällen stammten rund 56 % aus Sachsen-Anhalt - hiervon waren 3 % dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld zuzuordnen -, rund 31 % aus anderen Bundesländern und rund 13 % aus dem Ausland. Angaben für das Berichtsjahr 2017 liegen bisher nicht vor.
gebe keine Zahlen, haben Sie dann doch noch welche genannt. Allerdings bezog sich die Gesamtmenge von 9,7 Millionen t, die Sie in dem Bericht erwähnt haben, auf das Jahr 2015. Für 2016 haben Sie jetzt keine Gesamtmenge genannt. - Das ist meine erste Bemerkung dazu.
Die zweite Bemerkung ist: Sie haben die Frage 2 jetzt gerade beantwortet, für das Jahr 2016, Deponie DK II in Roitzsch: 56 % aus SachsenAnhalt, davon 3 % aus Anhalt-Bitterfeld, 31 % aus anderen Bundesländern und 13 % aus dem Ausland. Entspricht das Ihrer Vorstellung von Müllwirtschaft in Sachsen-Anhalt? Was haben Sie nach dem Landtagsbeschluss konkret getan, um die Müllimporte nach Sachsen-Anhalt abzusenken?
Herzlichen Dank für Ihre Frage. - Ich wiederhole das sehr gern: Die Abfallbilanz 2016 ist derzeit in Erarbeitung. Insofern konnte ich nur für das Jahr 2015 antworten, weil diese Abfallbilanz vorliegt. Wir müssen jetzt warten, bis wir die Abfallbilanz 2016 haben. Dann können wir auch die Zahlen von 2016 ergänzen. - Das war die Antwort auf Ihre erste Frage.
Zu der zweiten Frage würde mich interessieren, was denn Ihre Vorstellungen sind. Es ist ja nicht so, dass unsere Deponievision ist, dass jede Stadt oder jeder Kreis sozusagen eine eigene Deponie hat. Insofern weiß ich jetzt nicht - - Über die Hälfte der Abfälle stammt aus SachsenAnhalt, ist also lokaler Müll. Insofern entspricht das durchaus unseren Vorstellungen.
31 % dieses Mülls stammen aus anderen Bundesländern. Das müsste man sich jetzt ansehen - natürlich haben wir auch Nachbarn, die Müll zu uns bringen -, wie sich das wechselseitig ergibt.
13 % kommen aus dem Ausland. Ich weiß zum Beispiel, dass gerade in Ihrem Raum auch Verträge mit ausländischen Müllimporteuren gekündigt wurden. Insofern sind wir da meines Erachtens schon auf einem guten Weg, dass sozusagen die Menge des Mülls, den wir nicht so gern hier haben, der also aus dem Ausland kommt, zurückgeht. Denn wir sagen: Das Ausland muss sich auch darum kümmern, dass sie ordentliche Deponien haben. Aber unseren eigenen Müll müssen wir deponieren und natürlich haben wir auch Kooperationen mit anderen Bundesländern. Das ist völlig normal und ist auch gut so.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich dachte schon, Sie stellten jetzt eine Frage - das ist eigentlich unüblich -, aber Sie haben es ja nur hypothetisch gemeint.
Die Frage wird vom Abg. Herrn Matthias Lieschke von der AfD gestellt. Sie haben das Wort. Bitte, Herr Lieschke.
Wiederholt bat der Landkreis Wittenberg bei der Landesregierung um Unterstützung, um einer weiteren Ausweitung von Schäden durch die zunehmende Besiedlung und dem Ansteigen der Population des Elbebibers im Landkreis Wittenberg mit nachhaltigen Maßnahmen und Konzepten entgegenwirken zu können. Die letzte Antwort aus Staatskanzlei und Ministerium für Kultur an den zuständigen Landrat vom Dezember 2017 wirft allerdings Fragen auf.
tenberg suboptimale Lebensräume des Elbebibers, in denen verhaltensökologische Beeinträchtigungen der Lebensräume verbessert werden müssen, um weiteren Schäden von Elbebibern an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen vorbeugen zu können?
mittel bei Landeseinrichtungen beantragen, um welche konkreten förderfähigen agrar- und forstwirtschaftlichen Maßnahmen für die Aufwertung der benannten Lebensräume des Elbebibers durchzuführen?
Vielen Dank, Herr Lieschke. - Auch hierauf wird die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Frau Prof. Dr. Claudia Dalbert die Antwort für die Landesregierung geben. Bitte.
Danke, Frau Präsidentin. - Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich beantworte die Frage des Abg. Matthias Lieschke namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1. Im Modellprojekt zum Schutz und Management des Elbebibers im Landkreis Wittenberg wurden Aussagen zur Bewertung der Lebensraumqualität vorgenommen. Von 291 Biberrevieren im Landkreis wurden 57 % als suboptimal bewertet und 7 % davon sogar als ungeeigneter Lebensraum für eine ständige Biberbesiedlung eingestuft. Eine Aufzählung aller suboptimalen Standorte würde hier den Rahmen sprengen.
Eine suboptimale Lebensraumqualität findet sich in Gebieten mit fehlender regenerationsfähiger Winternahrung wie Weidenarten oder Zitterpappeln, aber auch in den Gebieten mit hohem Konfliktpotenzial, das durch eine intensive Landnutzung bis zur Böschungsoberkante oder durch Gräben mit geringer Wasserführung, die eine hohe Stauaktivität des Bibers bedingen, entsteht. Die Lebensräume des Bibers mit suboptimaler Lebensraumqualität finden sich aus den genannten Gründen überwiegend nicht in den Auenbereichen, sondern in den agrarisch geprägten Bereichen.
Zu Frage 2. Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten als sogenannte Naturschutzrichtlinien können Maßnahmen für den Biber in Natura-2000Gebieten und in Gebieten mit hohem Naturschutzwert gefördert werden.
Direkte Artenschutz- und Managementmaßnahmen für den Biber sind über den Fördergegenstand 2.2 möglich. Nachhaltige Artenschutzmaßnahmen sind dabei immer biotopverbessernde Maßnahmen. Solche Maßnahmen für die Aufwertung von Lebensräumen des Elbebibers finden sich unter dem Fördergegenstand 2.5, der unter anderem die Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen heimischer wild lebender Tier- und Pflanzenarten und Lebensraumtypen sowie die Verbesserung von Populationen gefährdeter Arten beinhaltet.
Der Landkreis kann jederzeit als Antragsteller des Vorhabens fungieren. Die Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch das MULE.