Für den Bereich Landwirtschaft und Umwelt, in dem sich mannigfache Probleme anhäufen und in dem es mehr denn je gilt, nachhaltig zu wirtschaften und Ressourcen zu schonen, bleibt festzuhalten, dass dieser Bereich eben nicht dafür geeignet ist, neue Methoden in einem Fachministerium zu validieren, ohne dass in den Zielsetzungen bisherige Erfahrungen berücksichtigt worden sind - da nicht vorhanden - und neue Innovationen formuliert werden.
Rechtliche Vorgaben gibt es genügend, so der Amsterdamer Vertrag, in dem es heißt, dass die Gleichheit von Männern und Frauen sicherzustellen sei. Dabei haben wir in Deutschland mit Artikel 3 des Grundgesetzes geltendes Recht, in dem es heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Fertig. „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Ich weiß nicht, warum man alles so verkomplizieren und mit zusätzlichen Regularien ein bürokratisches Monstrum erschaffen muss. Möglicherweise ist die Zahl weiblicher Bewerber selbst auf Führungsebene deshalb geringer als die der männlichen, weil sie sich schlichtweg nicht damit beschäftigen mögen.
Abschließend noch einige Bemerkungen zusätzlich zu dem, was Sie uns bereits bestätigt haben. Auf viele unserer Fragen konnte oftmals nicht geantwortet werden, weil Sie überhaupt keine Datengrundlage besitzen, auf die Sie die angedachten Maßnahmen stützen könnten. Die Vervollständigung der einzelnen Tabellen in der Großen Anfrage -
Ja - blieb weiterhin unbeantwortet. Sie sind schlichtweg nicht aussagekräftig dahin gehend, mit welchem Anteil Gender am Einzeltitel, beispielsweise der Umweltbildung, gesetzt ist. Letzter Satz: Das bedeutet, dass wir auch weiterhin keinerlei Änderungen oder gar Reduzierungen vornehmen können, weil der gesamte Titel davon betroffen wäre.
Im Sinne der Steuerzahler ist es verpflichtend, dass Sie für den nächsten Haushalt auch in allen anderen Ministerien aus diesen Erkenntnissen lernen und die Gleichberechtigung, um die es Ihnen unter dem Strich ausschließlich geht, entsprechend einzeltitelkonform benennen und dafür die nach Ihrer Meinung notwendigen Summen auch zuweisen. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Funke für die Ausführungen. - Für die Landesregierung spricht die Ministerin Frau Prof.
Herzlichen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich rede jetzt zum TOP 7 a. Obwohl die Gleichstellung von Männern und Frauen rechtlich vielfach verankert wurde, klafft bis heute zwischen den gleichstellungspolitischen Zielen und den gesellschaftlichen Realitäten eine große Lücke, und dies nahezu weltweit.
Auch aus dem deutschen Verfassungsrecht ergibt sich eine Verpflichtung des Staates für eine aktive und wirkungsvolle Gleichstellungspolitik. Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes bestimmt nach der Än
derung von 1994 nicht nur - ich zitiere - „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ - Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes -, sondern nimmt den Staat ausdrücklich in die Pflicht - ich zitiere -, „die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ zu fördern und „auf die Beseitigung bestehender Nachteile“ hinzuwirken - Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes.
Gemäß Artikel 34 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt verpflichtet sich das Land Sachsen-Anhalt, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Gesellschaft durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Die Landesregierung hat im Koalitionsvertrag die Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe definiert, weil wir wissen, dass die Nutzung männlicher und weiblicher Talente und Potenziale eine besondere Bedeutung in Bezug auf die perspektivische Sicherung der Sozialsysteme und der wirtschaftlichen Innovationskraft hat, und das nicht nur vor dem Hintergrund des drohenden Fachkräftemangels aufgrund der demografischen Entwicklung.
Gleichstellungspolitik ist Innovations-, Wirtschafts- und eben Querschnittspolitik. Nur mit einem umfassenden Gender-Management ist es möglich, die geschlechtsspezifischen Unterschiede zu erkennen und die jeweils spezifischen Belange zu berücksichtigen. Dieser Herausforderung stellt sich die Landesregierung und damit auch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie mit verschiedenen Maßnahmen. Aus diesem Grund haben zum Beispiel alle Führungskräfte in meinem Haus an einem umfassenden GenderCoaching teilgenommen.
Alle Bediensteten können als Hilfestellung zur gleichstellungsorientierten Ausrichtung den Leitfaden für ELER, EFRE zur Prüfung der Relevanz der integrativen Verfolgung des horizontalen strategischen Ziels Gleichstellung von Männern und Frauen in den Handlungsfeldern bei der Planung von Maßnahmen benutzen.
Mit Blick auf die derzeitige zahlenmäßige Besetzung von Frauen und Männern auf Abteilungs- sowie Referatsleitungsdienstposten bietet das
MULE eine Schulungsreihe nur für weibliche Führungskräfte an, um Potenziale zu wecken und zukünftige weibliche Führungskräfte für anstehende Führungsaufgaben fitzumachen.
Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2017/2018 wurden erstmals Haushaltsplanansätze der beiden Einzelpläne des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in den jeweiligen Vorworten den Gender-Zielen als Haupt-
oder Nebenzielen summarisch zugeordnet, um Anliegen des Gender-Mainstreamings Rechnung zu tragen. Ich persönlich halte diese pauschale Zuordnung von Haushaltsplanansätzen zu Zielen nicht wirklich für zielführend. Wichtiger scheint es mir, konkrete Ziele zu benennen und dann diesen konkreten Zielen Haushaltsplanansätze zuzuordnen.
Die Gleichstellung der Geschlechter ist und bleibt in meinem Haus ein integraler Bestandteil auf allen Handlungsfeldern, und wir werden deshalb weiter die Beschäftigten für konkrete Gleichstellungsziele sensibilisieren. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident, ich habe eine Frage. Ich war darüber informiert, dass es eine verbundene Debatte gibt. Dann hätte ich jetzt auch zum Punkt 7 b vorgetragen. Ich habe es aber eben so vernommen, dass das nur die Ausführungen zur Großen Anfrage waren. Deshalb frage ich: Kann ich jetzt zu 7 b ausführen?
Da war ich etwas irritiert. Dann werde ich das gern tun und in Abstimmung mit meinem Kollegen Finanzminister Schröder zu 7 b vortragen.
Bei dem Antrag der Fraktion der AfD zu 7 b wird zwar in der Überschrift Bezug auf die Planung von Gender-Zielen im Landeshaushalt genommen, aber letztlich werden auch Forderungen gestellt, die erst beim Vollzug und der Rechnungslegung zum Tragen kommen können. Daher lassen Sie mich an dieser Stelle und unter Bezugnahme auf den Antrag der Fraktion der AfD unsere Vorgehensweise und den bereits erreichten Sachstand darstellen.
Bei der im Koalitionsvertrag verabredeten Einführung eines Gender Budgeting haben wir im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 den ersten Schritt getan und ergänzende Angaben in die Vorworte der Einzelpläne eingebaut. Das war neu und zu diesem frühen Zeitpunkt ohne technische Hinterlegung mit vertretbarem Aufwand auch schwer umsetzbar.
Für den Haushalt 2019 sind wir bereits einen Schritt weiter; denn wir haben nunmehr, systematisch und technisch hinterlegt, die Verknüpfung der Haushaltsansätze mit dem Gender-Marker umgesetzt. Ferner haben wir den Ausbau der Vorworte weiterentwickelt. Die Vorworte jedes Einzelplanes sollen mindesten ein konkretes GenderZiel zur Erreichung der Gleichstellung von Frauen und Männern mit dazugehöriger Maßnahme oder
Ferner werden Sie im Vorwort die Tabelle zum Gender-Marker finden. Durch den Gender-Marker wird in dieser Tabelle die geplante Inanspruchnahme des finanziellen Ermächtigungsrahmens bezogen auf das Querschnittsziel der „Herstellung von Chancengleichheit von Männern und Frauen“ sichtbar. Anders ausgedrückt, wird hier die finanzielle Dimension des Themas Gender dargestellt.
Mit dem Haushalt selbst werden aber keine geschlechtsspezifischen Rollen- und Aufgabenverteilungen festgeschrieben oder verändert. Das gibt der grundgesetzliche Rahmen nicht her. Es ist und bleibt Aufgabe der jeweiligen Fachpolitik, bei Inanspruchnahme des finanziellen Ermächtigungsrahmens Gender-Wirkungen zu berücksichtigen.
Da ein Planansatz im Haushaltsplan selbst keine Auswirkungen auf Männer und Frauen haben kann, wird als Kriterium für das Gender-Ziel nur die geplante Wirkung definiert und mit dem Gender-Marker gekennzeichnet. Aus der Markierung können daher keine Rückschlüsse über erzielte Ergebnisse und Wirkungen abgeleitet werden. Hierfür muss der Marker erst um geeignete Instrumente des Monitorings und der Evaluierung ergänzt werden.
Für den aktuell anstehenden Haushalt 2019 haben wir die entsprechenden Regelungen in den haushaltstechnischen Richtlinien für 2019 niedergelegt. Wir haben so dafür Sorge getragen, einheitlich und transparent Gender-Ziele im Landeshaushalt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten darzustellen. Im nächsten Schritt werden wir prüfen, wie wir die Zielstellung des Gender Budgeting im Haushaltsgesetz 2020/2021 verankern können, um den im Koalitionsvertrag formulierten Auftrag umzusetzen.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserer Vorgehensweise: einen Schritt nach dem anderen. So bekommt man die besten Ergebnisse. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Frau Ministerin für die Ausführungen. Frau Ministerin, Herr Schmidt hat sich zu Wort gemeldet. Herr Schmidt, Sie haben das Wort.
Herzlichen Dank für diese Frage. Wie ich bereits ausgeführt habe, gerade am Ende meiner Rede, müssen Sie, um Erfolge festzustellen, evaluieren. Im Augenblick sind wir noch nicht in dem Stadium der Evaluation. Wir bauen das sozusagen Schritt für Schritt auf. Im letzten Haushalt ging es darum, in den Vorworten darzustellen, in welche Richtung das gehen soll.
Jetzt gibt es eine Zuordnung zu den einzelnen Haushaltsposten. Mein Haus hat beim letzten Haushalt ein bisschen im Vorgriff versucht, das zu machen. Ergänzt wird das in diesem Haushalt um ein konkretes Ziel, was dann haushalterisch untersetzt werden kann. Für die Vorbereitung des nächsten Haushalts, des Haushaltsplanentwurfs 2020/2021 - das habe ich ausgeführt -, steht dann die Frage: „Wie kann man so etwas evaluieren?“ mit auf dem Plan.
Das bedeutet, wir werden dann frühestens nach 2021 überhaupt erst wissen, ob eine Maßnahme erfolgreich war oder nicht? Vorher gibt es ja anscheinend keine Zahlen.
So sieht das aus. Wir bauen das Schritt für Schritt auf. Ich könnte Ihnen jetzt Beispiele aus meinem Haus nennen, bei denen ich den Eindruck habe, sie seien erfolgreich. Aber das wäre jetzt, glaube ich, nicht die seriöse Antwort, die wir hier geben wollen.
Wir gucken uns natürlich an, was wir tun, aber für die Landesregierung gilt: Schritt für Schritt. Wir hatten die Vorworte. Wir bauen jetzt die Vorworte aus, die Zuordnung zu den Haushaltspositionen, dann kommt die Evaluierung der Maßnahmen.
Gestatten Sie mir, einen Kommentar aus meinem beruflichen Hintergrund dazu zu geben. Wir wissen, dass solche Maßnahmen der Beschreibung, bei denen man sich schon Gedanken darüber machen muss, welcher Haushaltsposten könnte denn gender-relevant sein und was könnte ich tun, um Gender-Ziele zu erreichen, auch schon einen Effekt haben, weil Menschen sich dann über Dinge Gedanken machen, über die sie sich vielleicht vorher keine Gedanken gemacht haben.
Ich denke, auch das ist ein Effekt, den die Landesregierung damit erreichen will. Auch das gehört dazu, dass wir das Schritt für Schritt aufbauen.
Vielen Dank. - Frau Ministerin, Sie betreiben nun umfangreich Geschlechterforschung. Zumindest haben Sie in Ihrem Ministerium Millionenbeträge für Gender-Ziele eingestellt. Darum geht es ja.
(Daniel Roi, AfD, hat den Begriff „Gender“ nach den deutschen Ausspracheregeln ausgesprochen - Sebastian Striegel, GRÜ- NE: Gender!)