Vielen Dank für die Informationen. Ich würde es natürlich sehr begrüßen, wenn wir im Ausschuss einmal ein Fachgespräch führen und Sie Ihre Besuchergruppe mitbringen. Vielleicht können Sie uns dann einmal zeigen, wie man in Gebärdensprache gendert.
Es wäre, wenn wir das im Ausschuss machen, sicherlich sinnvoll, wenn wir dazu die Dolmetscherinnen, die hier für den Landtag arbeiten, einladen. Ich denke, sie würden das auch sehr gern machen. Sie würden, glaube ich, auch eine Wertschätzung erfahren, wenn sie auf dieser Ebene einmal Anerkennung erfahren und dort tatsächlich vortragen könnten. Insofern nehme ich das gern mit in den Ausschuss.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann danke ich Frau Lüddemann für die Ausführungen. - Für die SPD spricht die Abg. Frau Dr. Späthe. Frau Dr. Späthe, Sie haben das Wort.
Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich ist auch für uns als SPD die Sicherstellung der Teilhabe von Menschen, die ihr Gehör verloren haben oder deren Gehör beeinträchtigt ist, ein sehr großes Anliegen. Insofern schließe ich mich - auch wegen der Kürze meiner Redezeit - meinen Vorrednern an.
Auch in unserem Land können Betroffene Leistungen von Gebärdensprachdolmetschern in Anspruch nehmen. Das wurde bereits gesagt. Die Frage ist aber: Wer bezahlt es und vor allem wie viel? Dazu gibt es bei uns noch immer unterschiedliche Regelungen, die auch zu unterschiedlichen Honoraren führen.
Im Herbst erfolgte die Anpassung der Honorare auf die schon oft erwähnten 75 € entsprechend dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, aber eben nur für bestimmte Einsatzbereiche, wie eben im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben.
Die Recherche zeigt, dass es auch in SachsenAnhalt völlig unterschiedliche Regelungen gibt. Die Diskussion um den Einsatz der finanziellen Mittel aus dem sogenannten Dolmetschertopf begleitet uns seit vielen Jahren. Den Streik der Gebärdensprachdolmetscher, die im Verband organisiert sind, zu dem es in der Mitte des vergangenen Jahres kam, haben wir ebenfalls noch im Sinn. Dieser führte dann zu der angesprochenen Regelung.
Das heißt, wir brauchen eine Überprüfung der Honorarsätze in Sachsen-Anhalt im Vergleich zu den umliegenden Bundesländern. Wir brauchen aber auch eine Überprüfung der Honorarsätze unter Berücksichtigung der verschiedenen Einsatzgebiete. Auch dafür sehen wir eine Staffelung vor. Eine undifferenzierte, pauschale Anhebung der Honorarsätze hilft uns dabei erst einmal nicht weiter. Wir haben diesen Prüfauftrag in den Antrag aufgenommen, damit wir wissen, wo wir stehen.
Die Anregung der GRÜNEN zum Kita-Gesetz nehme ich gern mit. Für die interessierten Zuhörer darf ich erwähnen: In der Zwischenzeit bezahlen verschiedene Schulverwaltungsämter die Gebärdensprachdolmetscher für gehörlose Eltern beim Elternabend. Es gibt also schon wieder Ansätze für Flickenteppiche und die Gefahr, dass wir das in jedem speziellen Gesetz regeln. Auch das
Dass wir das schnell und gründlich tun und umsetzen, ist, denke ich, die beste Würdigung des Einsatzes der Gebärdensprachdolmetscher in Sachsen-Anhalt. Wir drücken ihnen unsere Anerkennung aus, indem wir ihnen helfen. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Wortmeldungen für Fragen. Dann danke ich Frau Dr. Späthe für die Ausführungen. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht noch einmal Frau Zoschke.
Danke, Herr Präsident. - Ich gebe zu, ich hätte mir gewünscht, dass wir mal ein bisschen mutiger sind und heute einen Antrag verabschieden, ohne den Umweg über den Ausschuss zu nehmen. Rein rechnerisch wird es einen Umweg über den Ausschuss geben. Wichtig ist, dass wir, wenn wir ein Ergebnis erzielen, tatsächlich ein Ergebnis erzielen, das allen Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern hilft und sie auch hier im Land hält. Das ist wichtig.
Wichtig ist auch, dass wir alle Facetten der Gebärdensprachdolmetschung, also alle Bereiche, alle Aufwendungen, erfassen und dann auch klären, was anerkennenswerte Kosten sind.
Wichtig ist mir aber auch, dass wir gemeinsam darüber diskutieren, welche Rolle das Ehrenamt bei der Ableistung einnehmen soll. Gerade im kommunalen Bereich stellen wir immer wieder fest, dass dort eben nicht wie beim Landtag Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher eingesetzt werden, sondern sie sind Teil der Kommune, des Landkreises oder der Stadt. Dort fehlt es am Geld und dafür müssen wir eine Lösung finden. Denn nur dann ist die Teilhabe tatsächlich allumfassend gewährleistet.
Ich habe vor ganz langer Zeit einmal die Vizepräsidentin des Landtages der zweiten Legislaturperiode, glaube ich, erlebt, die sich wünschte, dass wir unseren Kindern neben den großen Sprachen Englisch, Französisch, Russisch und Latein von Anfang an die Gebärdensprache beibringen, bereits im Kindergarten. Ich glaube, das wäre für viele Probleme, die wir gegenwärtig ha
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Den Wunsch auf Überweisung in einen Ausschuss konnte ich nicht vernehmen. Damit stimmen wir direkt über den Ursprungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/2519 ab. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Der Antrag hat somit nicht die erforderliche Zustimmung erhalten.
Wir stimmen nun über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Drs. 7/2577 ab. Wer für diesen Alternativantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Somit hat das Parlament diesem Alternativantrag die Zustimmung gegeben. Tagesordnungspunkt 22 ist beendet.
Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit gilt für die Angehörigen aller Religionen und Weltanschauungen
Danke, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist dieser Antrag eine Selbstverständlichkeit; denn das, was wir fordern, ist im Grunde genommen nichts anderes als das, was uns Grundgesetz und Landesverfassung aufgeben. Aber so einfach ist das Leben nicht und so einfach ist auch die gesellschaftliche Realität nicht - weder in der Bundesrepublik noch in Sachsen-Anhalt.
Perspektive, die uns Grundgesetz und Landesverfassung in dieser Frage abringen, ist gar nicht so selbstverständlich.
Ich glaube, mich nicht zu weit vorzuwagen, wenn ich sage: Als die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit für Religionen und Weltanschauungen in das Grundgesetz und auch in die Landesverfassung hineinkamen, war die Tragweite zumindest dieser Bestimmung in der gesellschaftlichen Debatte nicht klar. Denn zu diesem Zeitpunkt ging man natürlich davon aus, dass es sich in erster Linie oder de facto ausschließlich um christliche Religion handelt, die evangelische und die Katholische Kirche.
Das jüdische Leben in Deutschland war zur Zeit der Gestaltung des Grundgesetzes faktisch ausgelöscht, in ganz wenigen Fällen überhaupt noch vorhanden. Über muslimische Gemeinden und Ähnliches musste man außerhalb der Großstädte nicht nachdenken.
Und seien wir ehrlich: Bei der Entstehung der Landesverfassung im Jahr 1992 war es hier ähnlich. Ich kann mich zumindest nicht an große Debatten dazu erinnern, dass es bei dieser Religionsfreiheit, die bei uns in der Landesverfassung adäquat zum Grundgesetz festgeschrieben worden ist, ausdrücklich auch um muslimische, jüdische, vielleicht auch buddhistische Gemeinden ging.
Nein, die Perspektive bei uns war eine andere, und zwar die, dass bis 1989 die freie Religionsausübung, wenn überhaupt, nur rudimentär, aber eigentlich eher behindert gewährleistet gewesen ist. Davon war die Debatte auch bei uns in Sachsen-Anhalt bestimmt, und davon wollte man sich abgrenzen. Die Behinderung von Religionsgemeinschaften, die Behinderung von Religionsausübung, wie sie in der DDR, wenn auch sehr subtil, trotzdem stattgefunden hat, sollte definitiv beendet werden. Das ist der Auftrag von Grundgesetz und Landesverfassung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als LINKE kennen unsere Verantwortung und unsere Vergangenheit, und gerade deswegen stehen wir dazu. Dessen können Sie sicher sein.
Jetzt haben wir aber tatsächlich eine neue Herausforderung. Die neue Herausforderung besteht darin, dass Religion eben nicht gleich Kirche ist, sondern dass Religion in unserem Leben inzwischen jüdisches Leben bedeutet, inzwischen muslimisches Leben bedeutet. Und das - das will ich klar sagen - ist erst einmal eine Herausforderung.
Das ist etwas, das sich nicht über Generationen entwickelt hat, sondern das ist etwas, das im westlichen Teil dieser Bundesrepublik gesell
schaftliche Realität der letzten 40, 50 Jahre gewesen ist und das für viele Menschen in SachsenAnhalt eigentlich überhaupt erst in den letzten zwei, drei Jahren augenscheinlich geworden ist. Viele, auch in Verwaltungen zum Beispiel, sind mit der Situation, dass es unterschiedliche Religionsgemeinschaften gibt, dass es muslimische Gemeinden in ihrer Nähe gibt, völlig neu konfrontiert. Und das ist erst einmal eine Herausforderung, das gilt es anzuerkennen.
Aber - das ist der Sinn unseres Antrages - wir wollen uns zu dieser Herausforderung bekennen, wir wollen sie positiv gestalten. Wir wollen die Aufgabe des Grundgesetzes nicht nur als Schönwetterparagrafen empfinden, sondern gerade dann, wenn wir aktiv werden müssen, muss die Ausübung von Religion gewährleistet werden. Es muss mit Menschen geredet werden; es müssen auch Widerstände überwunden werden.
Gerade dann ist es wichtig. Deswegen stellen wir heute diesen Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Der Sinn und das Ziel des Antrags sind klar. Es gilt, die freie Religionsausübung zu gewährleisten. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, bedeutet: Es ist ein Fakt, dass die jüdische Religion und der Islam bei uns durch Menschen repräsentiert sind, die sich zu diesen Religionsgemeinschaften zurechnen; diesen müssen wir ihre Religionsausübung gewährleisten. Das ist der Auftrag des Grundgesetzes.