Protokoll der Sitzung vom 09.03.2018

(Heiterkeit bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Eva von Angern, DIE LINKE: Aber nicht mehr heute!)

- Nicht mehr heute. - Wir kommen zurück zu

Frage 1 Unterstützung ehrenamtlicher Helfer bei traumatischen Ereignissen

(Unruhe)

- Bitte jetzt erst einmal wieder kurz herunterkommen.

(Minister Holger Stahlknecht: Die Frage war wohl schon gestellt?)

- Sie ist schon gestellt worden. Sie waren nicht anwesend. Deswegen erfolgt jetzt die Antwort der Landesregierung durch Herrn Minister für Inneres und Sport Herrn Stahlknecht. Bitte.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Kleine Anfrage wie folgt.

Zu Frage 1. Die psychosoziale Unterstützung, kurz PSU, für Einsatzkräfte der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes in Sachsen-Anhalt ist in den einschlägigen Gesetzen nicht festgeschrieben und somit keine Pflichtaufgabe unseres Landes. Gleichwohl sind die oben genannten Einsatzkräfte bei der Bewältigung besonderer Gefahrenlagen oftmals psychisch belastenden Situationen ausgesetzt.

Im Rahmen der Fürsorgepflicht, insbesondere gemäß den zutreffenden arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, sind diese Einsatzkräfte durch ihre jeweiligen Arbeitgeber, Gemeinden und Hilfsorganisationen auf diese Belastungen vorzubereiten, damit man ihnen auch während und nach solchen

Einsätzen eine Hilfeleistung zur Verarbeitung des Erlebten anbieten kann.

Die Schwerpunkte liegen dabei in der Notfallseelsorge, der Notfallbegleitung und der Krisenintervention sowie, wenn gewünscht, in einer weiterführenden Beratung und Begleitung durch Supervision.

In Sachsen-Anhalt gibt es für solche Fälle flächendeckend in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Notfallseelsorge- bzw. Kriseninterventionsteams, welche diese Aufgaben seit vielen Jahren erfolgreich bewältigen.

Strukturell sind diese Teams dem Fachdienst Betreuung in den unteren Katastrophenschutzbehörden zugeordnet. Die Verantwortung bzw. Trägerschaft dafür liegt bei diversen Kirchenkreisen, Kreisverbänden von Hilfsorganisationen oder Kreisfeuerwehrverbänden, denen mein Dank gilt.

Zu Frage 2. Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die psychosoziale Unterstützung der Einsatzkräfte durch das Vorhalten diverser Lehrgangsangebote am IBK Heyrothsberge bereits seit dem Jahr 2007. Dadurch konnten die Landkreise und kreisfreien Städte Fachberater und Fachberaterinnen für psychosoziale Unterstützung berufen, die bedarfsabhängig in die entsprechende Einsatzabarbeitung integriert werden können.

Dieser berufene Personenkreis unterstützt darüber hinaus die Aus- und Fortbildung vor Ort und stellt das System der Notfallseelsorge in SachsenAnhalt den Gemeinden, Hilfsorganisationen und freiwilligen Feuerwehren bei Bedarf vor. - Herzlichen Dank.

Soll ich es noch einmal vorlesen?

(Zurufe: Nein, nein!)

Heute nicht, habe ich gesagt. Ich sage Ihnen, wann es so weit ist.

Alles klar. - Vielen Dank.

Vielen Dank. Ich sehe keine Fragen.

Wir kommen zur

Frage 3 Managementmaßnahmen zum Schutz des Rotmilans (Milvus milvus) und des Mäusebussards (Buteo buteo) an einem Schlafplatz neben einer Kompostieranlage mit zwei Windkraftanlagen - weiterhin nicht umsetzbar?

Sie wird gestellt vom Abg. Hannes Loth, AfD. Bitte.

Die Klärung dieses realen und nicht konstruierten Falles erschien mit der Antwort der zuständigen Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert (Stenogra- fischer Bericht 7/30, 22. Juni 2017, S. 80) zu den möglichen Maßnahmen abgeschlossen, ist aber - laut einer Antwort des Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff (MP) an die BI „Pro Jeetzetal“ vom 30. Januar 2018 - generell in der Möglichkeit der Umsetzung von Managementmaßnahmen an Windenergieanlagen mit Baujahr 2000 wieder völlig offen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind - wenn nach Antwort des MP Windener

gieanlagen mit Baujahr 2000 „Bestandsschutz haben“ - dann Managementmaßnahmen an „alten Windenergieanlagen“ generell nicht durchführbar?

2. Im Ergebnis der Antwort des MP ergibt sich

letztlich - nach erteilter Genehmigung für die beiden Windenergieanlagen und die Kompostieranlage bei Audorf/Käcklitz - die Frage nach den Möglichkeiten der Verminderung des Tötungsrisikos von Rotmilan und aktuell auch des Mäusebussards am Standort.

Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch Frau Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Prof. Dr. Claudia Dalbert. Bitte.

Danke, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Fragen des Abg. Hannes Loth namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1. Herr Ministerpräsident hat im Schreiben vom 30. Januar 2018 an die BI „Pro Jeetzetal“ ausgeführt, dass es sich bei den besagten beiden Windkraftanlagen über einer Kompostieranlage in unmittelbarer Nähe eines Schlafplatzes zahlreicher Rotmilane um zwei alte Windräder handelt, welche im Jahr 2000 genehmigt wurden und Bestandsschutz genießen.

Diese Aussage ist selbstverständlich nicht so zu verstehen, dass die Anlagen grundsätzlich betrieben werden dürfen. Nachträgliche ordnungsrechtliche Eingriffe zur Regelung oder auch Beschränkung des Betriebs bei einer sich ändernden Situation im Einwirkungsbereich der Anlagen oder auch bei einer Neubewertung des Standes der Technik

oder bei einer sich ändernden Rechtslage sind unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit natürlich jederzeit möglich.

Insofern gibt es keinen Widerspruch zwischen meinen Ausführungen in der Sitzung des Landtages am 22. Juni 2017 und der Antwort des Ministerpräsidenten.

Zu Frage 2. Die ordnungsrechtlichen Möglichkeiten zur Verminderung des Tötungsrisikos für Rotmilan und Mäusebussard, sollte denn ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko bezüglich der besagten Anlage im Sinne von § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes tatsächlich oder nachweislich bestehen, sind davon abhängig, ob ein solches Risiko zum Zeitpunkt der Genehmigung bereits bestand oder ob es nachträglich eingetreten ist.

Wie ich bereits am 22. Juni 2017 im Landtag gesagt habe, gibt die Landesregierung allerdings keine Empfehlungen für auf den Einzelfall bezogene Managementmaßnahmen. Dies anzuordnen ist Aufgabe des Landkreises.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Sie hätten die Gelegenheit, gleich hier vorn stehen zu bleiben. Aber Sie können sich zwischendurch gern hinsetzen.

Wir kommen zur

Frage 4 FFH-Kartierung weiterer Gebiete bei Schierke

Die Frage wird durch Frau Abg. Lydia Funke, AfD, gestellt. Sie haben das Wort. Bitte.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Werte Kollegen! In der 18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie am 28. Februar 2018 führte die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung Prof. Dr. Claudia Dalbert aus, dass bei Schierke eine Nachkartierung - des prioritär zu schützenden Lebensraumtyps 91D0* - erfolgen soll.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie groß ist das - für die nachträgliche FFH

Kartierung geplante - Gebiet bei Schierke (Hektar bzw. Quadratmeter entsprechend der Planung nach Standarddatenbogen der FFH- Kartierung) ?

2. Welche aktuellen Erkenntnisse haben dazu

geführt, dass erst im Jahr 2018 festgestellt wird, dass es weitere prioritär zu schützende Habitate mit Moorwäldern (auch 91D0*?) unbekannter Ausdehnung gibt, die offenbar bisher weder bekannt, erfasst noch kartiert wurden?

Danke. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch Frau Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert. Bitte.

Danke, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Fragen der Abg. Funke namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie hat das Landesamt für Umweltschutz mit Erlass vom 30. Oktober 2017 angewiesen, bis zum 30. Juni 2018 einen Abgrenzungsvorschlag für die Nachmeldung vorzulegen. Da die Geländearbeiten für die Nachmeldung frühestens ab April aufgenommen werden können, sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen zu Flächengrößen für die Nachmeldung möglich.