- Ja, Frau Lüddemann. Wir müssen jetzt erst einmal handeln und das ganze Ding auf den Weg bringen. Es ist ja nur befristet.
Jawohl. - Stimmen Sie also der ganzen Vorlage zu, bringen wir es auf den Weg und machen wir etwas Gutes daraus. - Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Auch hier gibt es keine Anfragen. Somit steigen wir in das Abstimmungsverfahren ein.
Ich habe vernommen, dass auf jeden Fall eine Überweisung gefordert wird. Hier gibt es unterschiedliche Auffassungen. Ich denke, Einvernehmen besteht darin, dass dieser Gesetzentwurf in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen wird. Ich denke, dem wird übergreifend zugestimmt. Ich bitte erst einmal hierzu um das Handzeichen. Alle anderen Ausschüsse werde ich später nennen.
Wer damit einverstanden ist, dass dieser Gesetzentwurf in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen wird, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Ich denke, das ist einvernehmlich. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Somit ist der Antrag in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen worden.
Jetzt gibt es weitere Anträge. Es gibt noch den Antrag, in den Sozialausschuss zu überweisen. Wer hiermit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE sowie ein fraktionsloses Mitglied des Landtages. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? - Eine Stimmenenthaltung bei der AfD-Fraktion. Damit ist dies auch überwiesen worden.
Wir haben einen weiteren Ausschuss, der genannt wurde, und zwar der Innenausschuss. Wer damit einverstanden ist, dass dieser Gesetzentwurf in den Innenausschuss überwiesen wird, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen, die AfD-Fraktion und das fraktionslose Mitglied des Landtages. Damit ist dieser Antrag abgewiesen worden. Das heißt, die Überweisung erfolgt in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und in den Sozialausschuss.
- Okay, das habe ich so noch nicht vernommen. Deswegen: Vielen Dank. - Dann lasse ich noch darüber abstimmen, ob dieser Gesetzentwurf auch in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen werden soll. - Da gibt es Zustimmung bei der Fraktion DIE LINKE und bei der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen, ein fraktionsloses Mitglied des Landtages und ein Mitglied der AfDFraktion. Die Überweisung in genannten Ausschuss ist damit abgewiesen worden.
Wer damit einverstanden ist, dass dieser Gesetzentwurf auch in den Finanzausschuss überwiesen wird, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind Teile von der LINKEN. Es werden immer mehr. Okay, jetzt ist es fast die gesamte LINKEFraktion. - Jetzt ist es die gesamte LINKE-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion sowie das fraktionslose Mitglied des Landtages. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden. Wie gesagt, wird dieser Antrag überwiesen - -
- Sie möchten als Fraktionsvorsitzender sprechen. - Wir sind in der Abstimmung; diese ist hiermit erst einmal beendet. Der Antrag ist in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und in den Sozialausschuss überwiesen worden. - Sie, Herr Lippmann, haben sich als Fraktionsvorsitzender gemeldet. Bitte.
Es geht nur um die Bewertung des Abstimmungsergebnisses für die Überweisung in den Ausschuss für Recht und Verfassung. Wir sind der Meinung, dass wir da nicht eine Mehrheit der Abstimmenden brauchen, sondern dass die Zahl der Abstimmenden für diese Überweisung ausreichend war.
Wir waren der Meinung, dass die Überweisung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung mit den Stimmen erfolgt ist, die dafür waren; sonst müssen wir es auszählen.
Sie hätten das signalisieren müssen, Herr Lippmann, dass Sie eine Auszählung wünschen. Das ist nicht erfolgt.
(Zuruf von Stefan Gebhardt, DIE LINKE - Thomas Lippmann, DIE LINKE: Deswegen hatte ich mich noch mal gemeldet!)
- Entschuldigung, aber das ist bis hier her nicht gelangt. Ich denke, meine beiden Mitstreiter haben es auch nicht gehört. Das ist - ich muss Ihnen das sagen - hier vorn wirklich ganz schwierig. Wenn es sehr unruhig ist, kann man nicht alle Zurufe mitbekommen. Ich muss an dieser Stelle sagen: Ich habe es nicht vernommen, dass Sie gesagt haben, die Mehrheit ist nicht gegeben. Ich hätte dann selbstverständlich auszählen lassen. Wir sind aber mit der Abstimmung schon am Ende gewesen. - Vielen Dank.
- Ach, die Federführung, Entschuldigung. - Ich kann mir vorstellen, dass die Federführung beim Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr liegen wird. - Herr Scheurell und die Verantwortlichen nicken. Jawohl, dann ist das so. - Vielen Dank. Der Tagesordnungspunkt 8 ist damit erledigt.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt
Danke, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt, ein Gesetzentwurf der Landesregierung, sowie den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE hat der Landtag in der 40. Sitzung am 19. Dezember 2017 zur Beratung und Beschlussfassung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Notwendig war die Änderung dieses Gesetzes geworden, um die in § 9 enthaltene Finanzierungsregelung für den Ausbildungsverkehr mit einem Finanzierungsbetrag von 31 Millionen € zu entfristen.
Am 18. Dezember 2017 übersandte der Landesrechnungshof ein Schreiben zu diesem Gesetzentwurf, das als Vorlage 1 verteilt wurde.
Mit Schreiben vom 8. Januar 2018 legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Verkehrsausschuss eine Synopse vor, die als Vorlage 2 verteilt wurde. Diese Synopse enthielt die mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr abgestimmten Empfehlungen zur Änderung des Gesetzentwurfs.
In der Überschrift wurde nach den Grundsätzen der Rechtsförmlichkeit empfohlen, diesen Gesetzentwurf als „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt“ zu bezeichnen.
Erläuterungen zum rückwirkenden Inkrafttreten des Gesetzentwurfes waren in § 2 der Synopse enthalten.
In der 19. Sitzung am 11. Januar 2018 hatte sich der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit dem Gesetzentwurf befasst. Er verständigte sich darauf, die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in der Vorlage 2 zur Beratungsgrundlage zu erheben und den Gesetzentwurf in der nächsten Ausschusssitzung am 15. Februar 2018 weiter zu beraten.
Zu dieser Beratung in nichtöffentlicher Sitzung wurden Vertreter des Städte- und Gemeindebundes, des Landkreistages, des Verbandes Deut