Unionsführung die entsprechenden Gesetze auf den Weg gebracht worden sind. So trat das Betriebsverfassungsgesetz in seiner ersten Fassung im Jahr 1954 in Kraft, also unter dem zweiten Kabinett von Konrad Adenauer.
Auch persönlich fühle ich mich der betrieblichen Mitbestimmung verbunden, nicht nur, aber auch weil ich vor rund 20 Jahren als Mitglied der dama
ligen Jugend- und Lehrlingsvertretung an der Otto-von-Guericke-Universität miterleben durfte, welche Vorteile es hat, in einem solchen Gremium mitzuwirken, für mich persönlich wie auch für die Kolleginnen und Kollegen.
Bereits am 7. Februar dieses Jahres habe ich als sozialpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion unter der Überschrift „Betriebsräte stärken - Wahlrecht nutzen“ eine Pressemitteilung mit der Bitte veröffentlicht, die Chance zur Mitbestimmung zu nutzen und sich an den Betriebsratswahlen zu beteiligen.
Es ist meine Meinung, dass die betriebliche Mitbestimmung eine der großen Errungenschaften der sozialen Marktwirtschaft ist, die auf den Prinzipien von Ludwig Erhard basiert. Daher war es für mich selbstverständlich, auf Einladung des DGB mit einigen anderen Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses eine gemeinsame Pressemitteilung herauszugeben, um mich zu diesem Thema zu äußern, und an der DGB-Veranstaltung teilzunehmen, die heute schon mehrfach erwähnt worden ist.
Auch die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft - auch bekannt als Sozialausschüsse - hat sich mit dem Thema intensiv beschäftigt, zum Beispiel mit dem Beschluss des Bundesvorstandes mit dem Titel „Moderne Mitbestimmung für gute Arbeit im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft“ vom März letzten Jahres oder in dem Kapitel „Digitalisierung gestalten - Mitbestimmung stärken“, das auf der CDA-Bundestagung in Ludwigshafen ebenfalls im vergangenen Jahr beschlossen worden ist.
In dem von uns als Koalition vorgelegten Alternativantrag wird inhaltlich auf die Vereinbarung in dem Koalitionsvertrag zwischen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgehoben. Darin wird die betriebliche Mitbestimmung ausdrücklich unterstützt, und den Unternehmen, die nachweislich absichtlich die Mitbestimmung verhindern, wird mit dem Ausschluss von der Landesförderung gedroht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht dabei ausdrücklich nicht darum, dass wir uns als Land in die betriebliche Mitbestimmung einmischen wollen, sondern darum, die gesetzlichen Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes
umzusetzen. Wer als Unternehmer in voller Kenntnis der Rechtslage gegen Recht und Gesetz verstößt, muss die entsprechenden Konsequenzen zu spüren bekommen.
In dem Antrag der Fraktion DIE LINKE wird zu Recht festgestellt, dass nur 14 % der Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die einen Betriebsrat haben könnten, auch einen solchen haben. Gleichzeitig sind aber 44 % der Beschäftigten in Sachsen-Anhalt in einem solchen Betrieb beschäftigt. Diese Tatsache macht deutlich, dass es insbesondere in kleineren Betrieben keine Betriebsräte gibt. Das ist bei Weitem kein Phänomen unseres Bundeslandes, sondern das ist bundesweit festzustellen. Die Gründe hierfür können unterschiedlich sein. Daher verbietet es sich aus der Sicht unserer Fraktion, irgendwelche Pauschalurteile zu fällen oder gar Zwangsmaßnahmen von politischer Seite zu fordern.
Vielmehr sind Ansätze gefragt, die sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberseite deutlich machen, welche Vorteile es für beide Seiten bietet, eine lebendige betriebliche Mitbestimmung zu haben. Sie sorgt neben den Tarifverträgen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen unter anderem für einen fairen Interessenausgleich zwischen den Beschäftigten und den Arbeitgebern. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit Betriebsrat arbeiten, haben damit im Konfliktfall ein Sprachrohr für ihre Interessen. Das kann ein Baustein sein, um dringend benötigte Fachkräfte im eigenen Unternehmen zu halten. Umgekehrt hat natürlich auch die Betriebsführung direkte Ansprechpartner, um Probleme und Herausforderungen anzusprechen.
Ein weiterer Aspekt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der Fall, dass von vielen Auszubildenden, die ihren Ausbildungsvertrag auflösen, angemahnt wird, dass dies aufgrund des schlechten Betriebsklimas geschehen sei. Existiert ein Betriebsrat oder gar eine Auszubildendenvertretung, kann hierbei eine Vermittlerrolle mit dem Ziel eingenommen werden, das Ausbildungsverhältnis im Sinne und zum Nutzen aller Beteiligten fortzusetzen.
Das Christlich-Soziale als eine der drei politischen Wurzeln der Union hat das sozialpartnerschaftliche Miteinander in Abgrenzung vom sozialistischen Klassenkampf und vom uneingeschränkten Kapitalismus immer als einen seiner Wesenskerne gehabt. Eine Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung ist notwendig.
Der Koalitionsvertrag auf der Bundesebene bietet aus unserer Sicht die richtigen Ansätze. So findet sich dort folgender Satz: Betrieblicher Mitbestimmung kommt auch im digitalen Wandel große Bedeutung zu. Was kann das konkret bedeuten? - Hier einige Anregungen: Vereinfachung der Betriebsratswahlen, zum Beispiel durch die Möglich
keit elektronischer Betriebsratswahlen; Digitalisierung von Organisationsabläufen, zum Beispiel durch die Nutzung von Videokonferenztechnik bei Betriebsratssitzungen.
Auch ein Initiativrecht für die Etablierung von Weiterbildung wäre denkbar. Hierfür werden sich die Arbeitgeber sicherlich offen zeigen. Auch dazu finden sich im Koalitionsvertrag entsprechende Formulierungen.
Regelungen zum Thema Home-Office, um die Beschäftigten vor möglichem Formen der Selbstausbeutung zu schützen, wurden ebenfalls schon genannt. Positive Entwicklungen wie die zeitliche Beschränkung des Versands dienstlicher E-Mails sind zum Teil bereits Praxis.
Diese Aufzählung, meine sehr geehrten Damen und Herren, erhebt bei Weitem nicht den Anspruch auf Vollständigkeit; denn die Herausforderungen der Arbeitswelt 4.0 sind zu vielfältig. Neben der Digitalisierung gehört dazu auch die Neustrukturierung von Arbeitsprozessen, zum Beispiel durch Fremdvergabe und den Einsatz von Leih- und Zeitarbeitnehmern. Daher wird die Bundesregierung gefordert sein, über eine Weiterentwicklung des Betriebsverfassungsgesetzes
Zum Schluss meiner Rede möchte ich mich bei allen Mitgliedern von Betriebsräten, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, aber auch Personalräten für ihr Engagement für die Kolleginnen und Kollegen bedanken. Ich erkenne ausdrücklich die Rolle der Gewerkschaften an, wenn es um die Interessenvertretung der Arbeitnehmerschaft
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die soziale Marktwirtschaft, in der alle Seiten gegenseitig füreinander Verantwortung übernehmen, ist ein Erfolgsmodell, um welches wir in vielen Ländern beneidet werden. Die betriebliche Mitbestimmung ist ein wesentlicher Teil davon. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Krull, auf ein Thema, das auch eine Rolle spielt, sind Sie nicht konkret eingegangen, nämlich die Einleitung von Betriebsratswahlen. Daher die Frage: Können Sie sich erklären, warum es in diesem Land so viele Auseinandersetzungen gibt, wenn es um die Einleitung von
Betriebsratswahlen, die Bestellung der Wahlvorstände usw. geht? Gibt es dafür von Ihrer Seite eine Erklärung?
Ich habe versucht, dies in meiner Rede deutlich zu machen: Ich glaube nicht, dass es den einen Grund dafür gibt, dass das an mancher Stelle so schwierig ist, sondern die Gründe werden vielfältig sein. Man muss sich jeweils den Einzelfall anschauen und kann keine Pauschalurteile fällen.
Vielen Dank, Herr Abg. Krull. Ich sehe keine weiteren Anfragen. - Der nächste Debattenredner wird für die AfD-Fraktion sprechen. Herr Abg. Poggenburg, Sie haben das Wort, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Zunächst kann ich feststellen: Ja, das Thema „Betriebliche Mitbestimmung stärken“ passt zu den gerade durchgeführten Betriebsratswahlen, ist also aktuell, bewegt viele Bürger und wurde damit gut und richtig gewählt. Ja, das kann ich einer LINKEN- und einer SPD-Fraktion übrigens so ganz frei und positiv attestieren; denn so geht nun einmal ideologiefreie Parlamentsarbeit. Aber wir alle wissen: Umgekehrt wäre Ihnen das niemals möglich.
Man kann den beiden linken Anträgen, also dem Antrag zum Beschluss und dem Antrag zur Debatte, auch einige richtige Ansätze entnehmen. Es ist richtig, dass die betriebliche Mitbestimmung beispielsweise in Form gewählter Betriebsräte eine wesentliche Grundlage unserer sozialen Marktwirtschaft ist. An dieser Stelle betone ich, dass sich auch die AfD ganz klar für die soziale Marktwirtschaft und nicht für irgendeine völlig enthemmte, radikale Marktwirtschaft ausspricht. Hierin unterscheiden wir uns beispielsweise ganz klar von der FDP oder auch von Teilen der CDU.
Ganz realistisch gesehen ist es wohl so, dass eine Arbeitnehmervertretung, egal in welcher Form, ein waches Auge auf die Einhaltung von Standards, von Verordnungen und Gesetzen zum Schutz und zur Sicherheit der Arbeitnehmer in den Unternehmen haben soll und muss. Wer macht das schon besser als genau die Leute aus den eigenen Reihen, die es zudem selbst betrifft?
für die Bildung von Betriebsräten in Sachsen-Anhalt werben und beispielsweise eine Aufklärungskampagne starten soll, in der unseren Arbeitnehmern die gesamte Thematik nahegebracht wird und entsprechende Wege aufgezeigt werden können. - Bis hierhin ist die AfD, bin auch ich persönlich als langjährig Selbstständiger thematisch völlig bei Ihnen.
Allerdings stellen Sie über das hier Beschriebene hinaus noch Thesen und Forderungen auf, die den doch stark sozialistischen - ich möchte fast sagen: kommunistischen - Anteil in Ihrem Politikverständnis sehr deutlich werden lassen.
Wenn ich in den Antrag der LINKEN schaue, wird mir wieder einmal klar, warum die Linken niemals auf Dauer Volkswirtschaften zum Wohle der Allgemeinheit führen können, warum sie auch Wirtschafts- oder Unternehmenszweige nie effektiv leiten werden und warum dahin gehende Versuche in der Vergangenheit regelmäßig auf dem harten Boden der Realität zerschellt sind.
Ich spare hierbei das Beispiel China ganz klar aus, da die chinesische Führung eben nicht nach rein roten Ideologievorstellungen wirtschaftet.
Aber werden wir etwas konkreter und schauen wir einmal in den Antrag der LINKEN. Darin sehen wir unter anderem die folgende Forderung: Der Landtag stellt fest, dass Betriebsräte in Unternehmen einen Standortvorteil bedeuten und dass diese Unternehmen insgesamt wirtschaftlich erfolgreicher sind. - Aha, das soll der Landtag also feststellen. Also ehrlich, so etwas Unrealistisches haben ich lange nicht mehr gelesen. Wie bitte soll ein Landtag so etwas feststellen können? Das klingt doch eher nach Volkskammerbeschluss.
Hier ist doch allein der Wunsch der Vater des Gedankens, und nicht etwa der Verstand. Das erinnert wirklich an alte Zeiten in der DDR, wo das Realität war, was von oben vorgegeben wurde.
Damals wurden Wirtschaftspläne eben auch noch in stoischer Regelmäßigkeit mit 110 % übererfüllt. Aber trotzdem ging die DDR pleite. Und wissen Sie, warum? - Weil sich die Realität genauso wie der liebe Herrgott überhaupt nicht um solche linken Wunschkonzerte schert und die Macht des Faktischen diese Ideologieblasen früher oder später immer mit einem großen Knall platzen lässt.