Einzig bei der Durchsicht des Kostentarifs erscheinen mir die Spielräume der Gebührenbemessung sehr hoch. So bewegt sich der Ermessensspielraum für einen Sachverhalt zum Beispiel zwischen 50 und 3 200 €. Auch scheint es zwischen der Erstellung einer Bescheinigung
Beispielsweise wird für das Anbieten und die Durchführung einer gesundheitlichen Beratung ein Betrag von bis zu 250 € berechnet, während für die Erstellung der Bescheinigung selbst bis zu 150 € berechnet werden. Ich denke, das ist schon eine Diskrepanz, die so vielleicht nicht sein müsste. Aber insgesamt gesehen können wir die Angemessenheit der Kosten kaum beurteilen, erkennen aber an, dass Kosten entstehen und in der Form Gebühren berechnet werden müssen.
Das Prostituiertenschutzgesetz soll die Arbeit der Prostituierten regeln und ihre Rechte stärken. Es soll die Gesundheit sowohl der Prostituierten als auch die der Kunden schützen. In dem Entwurf eines Prostituiertenschutzgesetzes selbst habe ich viele vernünftige Regelungen gelesen. Deshalb gibt es aus unserer Sicht keinen Grund, den rechtssicheren Vollzug des Gesetzes zu erschweren.
Wir hoffen, dass das Gesetz seine Wirkung zum Schutz der Prostituierten entfalten wird. Die AfD wird diesen Gesetzentwurf der Landesregierung unterstützen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Raue. Es gibt keine Anfragen. - Der nächste Debattenredner ist der Abg. Herr Thomas von der CDU-Fraktion. Sie haben das Wort, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat mit Wirkung vom 1. Juli 2017 ein sogenanntes Prostituiertenschutzgesetz in Kraft gesetzt. Unsere Aufgabe ist es nun, dieses Gesetz in die entsprechende Landesgesetzgebung zu überführen.
Das ist auch gut so; denn meine Fraktion ist sich sicher, dass damit sowohl ein Prostituierter - denn es gibt auch männliche - als auch eine Prostituierte besser vor Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel geschützt werden können. Die Rechte und Pflichten von Prostituierten, von Betreibern von Etablissements und von Freiern werden zukünftig gesetzlich geregelt. Damit sind künftig finanzielle und strafrechtliche Sanktionen bei Verstößen möglich.
Meine Damen und Herren! Weiterhin finden wir es gut, dass Prostituierte künftig einen besseren Zugang zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten erhalten sollen. Denn erstmals in unserem Bundesland soll ein Gesetz umfassend die Vor
aussetzungen und Rahmenbedingungen legaler Prostitution regeln. Insbesondere sollen Prostituierte in der Wahrnehmung ihrer Rechte gestärkt werden.
Auch wenn es als das älteste Gewerbe der Welt gilt, haben sich viele männliche und weibliche Prostituierte eine Tätigkeit in einem Etablissement nicht freiwillig ausgesucht. Dahinter stecken oft menschliche Schicksale, persönliche Abhängigkeiten oder finanzielle Probleme. Diese werden gezielt ausgenutzt, leider fast immer zum Nachteil der Prostituierten.
Damit einhergehend gibt es zahlreiche kriminelle Begleiterscheinungen und gesetzeswidrige Auswüchse. Insbesondere diese können mit dem neuen Gesetz besser überwacht werden. Der Kern des Gesetzes - der Minister hat es bereits erwähnt - ist die Einführung einer Erlaubnispflicht. Eine solche Erlaubnis erhält nur derjenige, der die gesetzlichen Mindestanforderungen für das Prostitutionsgewerbe erfüllt.
Ich könnte es auch umdrehen, indem ich feststelle, dass all jene, die künftig keine Erlaubnis bekommen bzw. in Sachsen-Anhalt illegal Prostitution betreiben, gegen das Gesetz verstoßen. Dies erleichtert es Behörden und Ordnungsämtern, endlich effektiv gegen diese Grauzonen vorzugehen. Dies ist auch nötig; denn oft ist illegale Prostitution mit Drogenhandel, Geldwäsche oder Schutzgelderpressung verbunden.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, allerdings noch nicht heute; denn wir stehen erst am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens. Ich möchte deswegen die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung und zur Mitberatung in den Sozialausschuss, in den Innenausschuss, in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie in den Finanzausschuss beantragen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich sehe auch hierzu keine Nachfragen. - Die nächste Debattenrednerin ist die Abg. Frau von Angern von der Fraktion DIE LINKE. Sie haben das Wort.
Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Diskussion um das Prostituiertenschutzgesetz hat eine sehr große Spannbreite. Sie reicht von der völligen Ablehnung von Prostitution - der Begriff der modernen Sklaverei ist hier in der Debatte - über die Forderung nach dem
schwedischen Strafrechtsmodell hinsichtlich der Freierinnen und Freier bis hin zu der anderen Perspektive, zu einer Legalisierung der Prostitution und zum Schutz der Prostituierten durch ein Gesetz und zu einer Regelung im Umgang mit den Freiern.
Wir als Landtag sind nicht in der Situation, darüber zu entscheiden, wie wir mit Prostituierten umgehen. Das hat der Bundesgesetzgeber bereits getan und wir haben nur noch über das Ausführungsgesetz zu entscheiden.
Die Kernfrage ist aber tatsächlich: Liegt eine freiwillige oder eine nicht freiwillige Prostitution vor? - Falls letzteres der Fall ist, ist der klare Auftrag an den Staat, Schutz und Beratungsangebote zum Ausstieg bereitzustellen. Hierbei haben wir in Sachsen-Anhalt ganz klar noch Nachholbedarf. Wir haben in Magdeburg das Projekt Magdalena, bei dem aber ab dem nächsten Jahr unklar ist, wie es finanziell fortgeführt wird. Darüber hinaus gibt es das Projekt Vera bei der AWO, das eine sehr gute Arbeit hinsichtlich der Zwangsprostitution bzw. für von Menschenhandel betroffene Frauen macht und bezüglich der Finanzierung relativ gut dasteht.
Die Probleme, die das Bundesgesetz uns im Rahmen der Umsetzung aufgegeben hat, werden sich erst in den Kommunen zeigen. Es ist tatsächlich ein Problem, dass bei der in Sachsen-Anhalt vorrangig ausgeübten Wohnungsprostitution zukünftig der Schlaf- und Arbeitsraum getrennt werden muss. Das wird weitere Kosten verursachen. Es wird die Frage sein, wer die Kosten im Weiteren zu tragen hat.
Ich halte das, was momentan im Gesetzentwurf zu den Kosten vorgeschlagen wird, für dringend diskussionsbedürftig. Ich weiß natürlich auch, dass von der kommunalen Familie erhebliche Proteste kommen. Die kommen aber auch von Fachverbänden, die ganz klar sagen, dass diese Kosten dann bei den Prostituierten zugeschlagen werden. Ich halte es fachlich für völlig fehlerhaft, Beratungsleistungen mit Kosten zu versehen. Lassen Sie uns darüber noch einmal intensiv diskutieren.
Ich kann nur sagen, ich finde es gut, dass sich das Land Brandenburg ganz klar positioniert und entschieden hat, keine Kosten zu erheben. Ja, das wird natürlich das Landessäckel belasten, aber ich finde, dass wir diesen Weg gehen sollten und dass wir darüber unbedingt im Ausschuss beraten sollten.
Wir stimmen als Fraktion der Überweisung in die genannten Ausschüsse zu. Wir raten dringend, eine gemeinsame Anhörung durchzuführen. Ich hoffe, dass auch im Zuge dieser Anhörung mög
licherweise ein parlamentarischer Aufruf von uns zum Prostituiertenschutzgesetz auf Bundesebene erfolgen wird. Die Landesregierung ist in der entsprechenden Arbeitsgruppe auf der Bundesebene vertreten. Ich denke, es gibt auch bei dem Prostituiertenschutzgesetz die eine oder andere Nachbesserung. Lassen Sie uns insofern auch noch einmal darüber reden, ob die Evaluationszeit vielleicht, wie von den kommunalen Spitzenverbänden angeregt, auf ein Jahr verkürzt wird. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abg. von Angern. Es gibt keine Nachfragen. - Der nächste Debattenredner ist der Abg. Herr Striegel von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Sie haben das Wort, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann unmittelbar an das anschließen, was Eva von Angern vorgetragen hat. Sie hat noch einmal auf die deutlichen Unterschiede im Prostitutionsgewerbe verwiesen, auf die Unterschiede zwischen Zwangsprostitution und freiwilliger Prostitution. Ich glaube, in Bezug darauf müssen sich die jeweiligen Instrumentarien auch unterscheiden.
Das Prostituiertenschutzgesetz dient dem von der CDU und der SPD auf der Bundesebene geäußerten Ziel, nämlich dem Schutz von Sexarbeiterinnen. Es soll sie in ihrem Selbstbestimmungsrecht stärken. Doch leider geht dieser Gedanke im Prostituiertenschutzgesetz nicht vollends auf. Wir sollten ihn zumindest bei dem Gesetz über die Zuständigkeiten, dem entsprechenden Landesgesetz, aufgreifen und jederzeit im Blick haben.
Der Gesetzentwurf regelt die Zuständigkeiten für jene Rechte und Pflichten, die sich nach dem Prostituiertenschutzgesetz ergeben. Ja, entsprechende Ausführungsregelungen sind notwendig; das steht nicht zur Debatte.
Ich begrüße auch das Vorhaben, die Zuständigkeiten für die Gewährleistung jener Rechte aus dem Prostituiertenschutzgesetz ebenso wie die Überprüfung der Pflichten vorwiegend den Landkreisen und kreisfreien Städten zu übertragen. Die Finanzierung der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes jedoch allein auf die Schultern derer zu stützen, die das Gesetz eigentlich schützen soll, geht grundsätzlich in die falsche Richtung.
So oder so wird es ein schwieriges Unterfangen, Prostituierte davon zu überzeugen, ihren Pflichten aus dem Prostituiertenschutzgesetz nachzukommen. Es ist schon darauf verwiesen worden, dass
derjenige, der das nicht tut, in die Illegalität gedrängt wird. Sich anzumelden, sich kontrollieren zu lassen, sich Gesundheitsuntersuchungen zu unterziehen - diesen Menschen, die unter dem besonderen Schutz des Staates stehen sollen, schreiben wir die Verpflichtung zur staatlichen Kontrolle vor, die für viele dieser Männer und Frauen eine Überwindung bedeuten wird, weil sie damit nicht nur staatlicher Kontrolle, sondern eben immer auch möglicher Repression unterliegen. Für die Finanzierung dieser Kontrollen wollen wir dann jene Männer und Frauen ausschließlich über zu zahlende Gebühren und Auslagen aufkommen lassen?
Ich bin der Überzeugung, dass solche Finanzierungsfragen nicht allein auf den Schultern der Schutzwürdigen abgelegt werden dürfen und andere Lösungswege erarbeitet werden müssen. Darüber sollte dann in den zuständigen Ausschüssen umfassend beraten werden. Wir haben eine Reihe von Ausschüssen genannt. Ich meine, an dieser Stelle gibt es noch Nachbesserungsbedarf. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Striegel. Auch hierzu sehe ich keine Nachfragen. - Die letzte Debattenrednerin wird Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen von der Fraktion der SPD sein. Sie haben das Wort, bitte.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das neue Prostituiertenschutzgesetz des Bundes sollte, wie der Name schon sagt, Opfer von Menschenhandel vor Gewalt und Ausbeutung schützen. Ihre Selbstbestimmung, die Rechte der Menschen in der Sexarbeit, sollten gestärkt werden. Die dazu gewählten Instrumente, wie beispielsweise die Einführung einer Kondompflicht oder eben auch die Anmeldepflicht für die Betroffenen, waren von Anfang an umstritten.
Auch wenn die Landesregierung formal nur die Aufgabe hat, Zuständigkeiten zur Umsetzung dieses Bundesgesetzes zu regeln, geht es bei dem vorgelegten Gesetzentwurf aus meiner Sicht eben nicht nur um die Frage der Zuständigkeit. Vielmehr müssen wir auch den eigentlichen Zweck des Gesetzes, nämlich die Frage, wie wir Prostituierte besser schützen können, in den Blick nehmen.
Hierzu ist schon angesprochen worden, dass die Kostenpflicht der Anmeldung eine besondere Rolle spielt. Sie müssen sich vorstellen, dass es für die Betroffenen, die oftmals nicht aus Deutschland kommen, die nicht Deutsch sprechen, eine
unwahrscheinlich große Hürde ist, überhaupt den Weg zu einer Behörde zu gehen, sich dort zu outen und zu sagen, ich möchte mich anmelden, um als Prostituierte zu arbeiten. Insofern besteht mit dieser zusätzlichen finanziellen Hürde die Gefahr, dass sie diesen Weg nicht gehen. Die Alternative ist dann, dass sie quasi in die Illegalität verdrängt werden.
Wenn wir es also tatsächlich ernst meinen, dass wir Prostituierte vor Menschenhandel und Gewalt schützen wollen, dass wir auch denjenigen helfen wollen, die aus diesem System aussteigen wollen, dann müssen wir andere Wege gehen. Ein guter Weg wird im Moment in der Landeshauptstadt Magdeburg mit dem Projekt Magdalena gegangen. Hierbei handelt es sich um eine Beratungsstelle und Streetwork für Frauen und Transfrauen in der Prostitution, die seit August 2016 unter der Trägerschaft des AWO-Landesverbandes arbeitet.
Ein ganz positiver Effekt dieses Projektes ist, dass wir durch diese niedrigschwellige Beratung tatsächlich an die Frauen herankommen, dass wir etwas von ihrer Lebenssituation und von ihren Arbeitsbedingungen erfahren und dass es durch die zugegebenermaßen manchmal nicht ganz leichte und mühselige Arbeit gelingt, einigen zumindest tatsächlich zu helfen.
Deshalb würde ich mir wünschen, dass wir nicht nur ein Gesetz über Zuständigkeiten machen, sondern dass wir in diesem Gesetz tatsächlich auch verankern, dass es derartige niedrigschwellige Beratungsangebote gibt, und zwar nicht nur in der Landeshauptstadt Magdeburg, sondern auch so, dass die Frauen, die in anderen Regionen unseres Landes dieser Arbeit nachgehen, davon profitieren können. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich sehe keine Nachfragen. - Somit steigen wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/2795 ein. Ich habe vernommen, dass dieser Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Arbeit, Soziales und Integration, für Inneres und Sport, für Finanzen sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen werden soll. - Ich sehe Kopfnicken. Dann lasse ich darüber abstimmen.
Wer der Überweisung des Antrags in die genannten Ausschüsse zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe, das sind alle Abgeordneten des Hohen Hauses. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Damit ist der Überweisung des Antrages