Sehr geehrter Herr Präsident, Sie haben das Thema meiner Frage genannt. Auf einer Halde des ehemaligen Eisenhüttenwerkes (EHW) in Thale (Benneckenrode) , im Bereich der Flure Thale 1 und Wienrode 4, ist es kürzlich zu einem Erdrutsch gekommen. Beobachtet wurde ein Abrutsch der Halde um 25 m. Es gibt Befürchtungen innerhalb der Bevölkerung, dass gesundheitsschädliche Gase austreten, die zudem einen starken unangenehmen Geruch auslösen. Flüssigkeiten sollen bereits in den angrenzenden Silberbach abgeflossen sein.
rin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Prof. Dr. Claudia Dalbert. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Frage des Abg. Herrn Andreas Steppuhn namens der Landesregierung wie folgt.
Bei der fraglichen Halde handelt es sich um die ehemalige Betriebsdeponie des Eisenhüttenwerkes in Thale der EWH Thale GmbH. Dort wurden Produktionsrückstände, unter anderem phenolhaltige Stoffe, abgelagert. Nach Abschluss aller erforderlichen Stilllegungsmaßnahmen ist die Deponie endgültig stillgelegt und befindet sich seit nunmehr zehn Jahren in der Nachsorge.
Auch in der Nachsorgephase, in der keine Ablagerung von Abfällen mehr erfolgt, hat der Betreiber die Verpflichtung, alle Maßnahmen, insbesondere Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen, durchzuführen, die zur Verhinderung von Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit erforderlich sind. Dies bezieht sich auf die §§ 11 und 12 der Deponieverordnung.
Weiterhin besteht die Verpflichtung, gegenüber der zuständigen Behörde regelmäßig über die Ergebnisse der Messungen und Kontrollen zu berichten. Die Zuständigkeit für die Überwachung dieser Deponie der Deponieklasse 3 liegt beim Landesverwaltungsamt, also der oberen Abfallbehörde.
Der letzte Vor-Ort-Termin fand vor einem Jahr statt. Dabei wurden keine Mängel oder Unregelmäßigkeiten festgestellt. Da auf der Deponie kein regelmäßiger Betrieb mehr stattfindet, wird der ordnungsgemäße Zustand monatlich durch den Betreiber kontrolliert.
Aufgrund des Hinweises in Ihrer Frage wurde durch das Landesverwaltungsamt umgehend eine Kontrolle anberaumt, um den Sachverhalt, Ursachen, Schadensumfang und ggf. mögliche Gefährdungen zu ermitteln.
Hierbei stellte sich heraus, dass es durch die Wühltätigkeit von Schwarzwild zu lokal eng begrenzten Abbrüchen im Bereich der nördlichen Böschungsoberkante auf einer Länge von insgesamt 10 m kam. Durch die Wühltätigkeit wurden Steine gelöst, die bis zum Böschungsfuß rollten. Ein Abrutschen der Deponieböschung hat nicht stattgefunden und ist augenscheinlich auch nicht zu befürchten.
In unmittelbarer Nähe zu den Abbruchstellen befinden sich zwei Temperaturmessstellen, in deren enger Umgebung Phenolgerüche wahrnehmbar
sind. Der Abbruchbereich ist innerhalb und außerhalb des Deponiegeländes nur sehr schwer einsehbar. Die Gerüche aus den Pegeln sind nicht im unmittelbaren Umfeld wahrnehmbar. Anhaltspunkte, die eine nachteilige Beeinflussung der Umwelt befürchten lassen, liegen nicht vor.
Der Deponiebetreiber wurde vom Landesverwaltungsamt aufgefordert, die Sicherungsarbeiten an den Abbruchstellen zeitnah durchzuführen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird vom Landesverwaltungsamt kontrolliert. Insofern hoffe ich, dass ich Ihnen durch diese Informationen die Besorgnis etwas ausräumen konnte. - Danke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 9. Mai 2018 wurde in Pouch, Gemeinde Muldestausee, Zur Agora 1, am „Goitzsche Wakepark“ im Uferbereich des Großen Goitzschesees festgestellt, dass in den Schilfgürtel eine Schneise von etwa 200 mal 5 m geschlagen und dabei teilweise das Schilf in einem Strandabschnitt von ca. 100 m gänzlich gerodet wurde. Außerdem wurden große Mengen Sand auf dem gerodeten Abschnitt aufgeschüttet. Der Schilfgürtel musste - offensichtlich - einem künstlichen Badestrand weichen.
Genehmigung zur dauerhaften Rodung des Schilfröhrichts in einem Teilabschnitt des Seeufers des Großen Goitzschesees während der Brutzeit der Ufer- und Wasservögel erteilt?
Ich danke Herrn Olenicak für die Fragestellung. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Professor Dr. Claudia Dalbert. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Fragen des Abg. Volker Olenicak namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1. Der genannte Uferbereich ist von der unteren Naturschutzbehörde als gesetzlich geschütztes Biotop eingestuft worden. Gemäß § 30 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes handelt es sich um - Zitat - „naturnahe Bereiche fließender oder stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation“ bzw. um Röhrichte, also ufernahe Schilfbestände.
Zu Frage 2. Eine Genehmigung zur dauerhaften Rodung des Schilfröhrichts wurde für diesen Bereich bereits am 19. Februar 2018 durch die untere Naturschutzbehörde abgelehnt. Die dennoch durchgeführte Baumaßnahme ist eine ordnungswidrige Verletzung des § 30 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes und wurde mit einem Bußgeldbescheid vom 4. April 2018 durch den Landkreis geahndet. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Diese Feststellung am 9. Mai 2018 war topaktuell, also, der Schilfgürtel wurde wahrscheinlich einen Tag vor dem Männertag entfernt. Es kann sich also nicht mit der Strafe decken, die der Betreiber am 4. April für eine Maßnahme erhalten hat, die er schon in der Vergangenheit durchgeführt hat. Das sind zwei verschiedene Dinge; denn das, wonach ich gefragt habe, war zu diesem Zeitpunkt
topaktuell. Die Schilfrodung fand kurz vorher statt. Es gibt dazu mehrere Strafanzeigen. Viele Bürger haben das festgestellt und bei der Polizei angezeigt. Das ist also eine topaktuelle Geschichte und kann nicht mit dem Bußgeld vom April zusammenhängen.
Wir können gerne diesem erneuten Hinweis nachgehen. Fakt ist aber, dass bereits vorher eine nicht genehmigte Rodung des Schilfröhrichts stattgefunden hat, dass diese nicht genehmigte Rodung ganz klar gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstößt und vom Landkreis geahndet und mit einem Bußgeld belegt wurde.
Aber ich kann Ihnen gern persönlich zu diesen Daten, die Sie gerade vorgetragen haben, die Information beim Landkreis einholen und sie Ihnen zukommen lassen.
Die Vorkommnisse im Milchviehbetrieb GevenRabelink GbR in Demker sorgen wieder bundesweit für negative Schlagzeilen zur Durchführung der Nutztierhaltung in Sachsen-Anhalt. Zudem werden erneut Defizite in der amtstierärztlichen Kontrolle thematisiert.