Protokoll der Sitzung vom 24.05.2018

1. Welche Ergebnisse erbrachten die amtstier

ärztlichen Kontrollen im Milchviehbetrieb Geven-Rabelink GbR in Demker seit 1. Januar 2016 bis zur Erstattung der Anzeige durch den Landkreis Stendal?

2. Innerhalb welcher Fristen wurden Maßnah

men - unabhängig von der Anzeige des Landkreises Stendal am 17. Mai 2018 - gegen den Milchviehbetrieb der Geven-Rabelink GbR in Demker angeordnet und deren Umsetzung kontrolliert?

Ich danke für die Fragestellung. - Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Professor Dr. Claudia Dalbert. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Fragen des Abg. Hannes Loth namens der Landesregierung wie folgt.

Der in Rede stehende Milchviehbetrieb der Geven-Rabelink GbR in Demker ist durch die Sendung „Stern TV“ am 9. Mai 2018 bundesweit bekannt geworden. Es wurden unerträgliche Bilder von verwesenden Tierkadavern und von misshandelten Tieren gezeigt. Zwischenzeitlich hat der Landkreis Stendal Strafanzeige gegen den Tierhalter gestellt.

Hinsichtlich der unter Frage 1 angefragten Ergebnisse der amtstierärztlichen Kontrollen in diesem Betrieb seit dem 1. Januar 2016 bis zur Erstattung der Anzeige durch den Landkreis Stendal stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Insgesamt wurden zehn veterinärrechtliche Kontrollen in den Jahren 2016 bis 2018 durchgeführt. Dies schließt fachrechtliche Regelkontrollen, Nachkontrollen

und Anlasskontrollen sowie Cross-ComplianceKontrollen mit ein.

Die Feststellungen betrafen folgende Punkte: Beanstandung der Dokumentation im Herkunfts-, Sicherungs- und Informationssystem für Tiere, also dem HIT-System, erhöhte Verendungsraten bei Kühen und Kälbern, Beanstandung der Futtermittellagerung in der Bergehalle, Hemmstoffbefund in der Milch, Schlachtung eines graviden Rindes, Tierschutzverstoß Kälberhaltung, unregelmäßige tierärztliche Betreuung und hohe Lahmheitsrate bei Milchkühen.

Zu Frage 2, die sich auf Fristen, Maßnahmen und Nachkontrollen des Landkreises Stendal gegenüber der Geven-Rabelink GbR in Demker bezieht, berichtete der Landkreis im Ergebnis der am 9. Mai 2018 durchgeführten amtlichen Kontrolle und der dabei festgestellten Verstöße, dass am 17. Mai 2018 eine tierschutzrechtliche Verfügung erlassen und diese am 18. Mai 2018 an den Tierhalter übergeben worden sei.

Die Verfügung habe folgende Maßgaben beinhaltet, die bereits vor Ort mündlich angeordnet worden seien: Klauenpflege bei allen Kühen bis zum 31. Mai 2018 - bereits am 9. Mai 2018 mündlich verfügt -, unverzügliche tierärztliche Untersuchung und Behandlung einzelner kranker und verletzter Tiere - auch dies bereits am 9. Mai 2018 mündlich

verfügt -, unverzügliche Maßnahmen zur Behandlung der Kälberflechte - auch dies bereits am 9. Mai 2018 mündlich verfügt -, ab sofort Versorgung von Kälbern mit artgerechtem Raufutter ab dem achten Lebenstag und mit Wasser ad libitum ab dem 14. Lebenstag - bereits am 9. Mai 2018 besprochen -, ab sofort Trächtigkeitsuntersuchungen bei allen Kühen sowie die zeitgerechte Umstellung hochtragender Rinder in den Abkalbebereich; auch das sei am 9. Mai bereits besprochen worden.

Ergänzend möchte ich Sie darüber informieren, dass ich das Landesverwaltungsamt gebeten habe, das bisherige Verwaltungshandeln des Landkreises Stendal in diesem Fall fachaufsichtlich zu bewerten. Dies betrifft insbesondere die Wirksamkeit und Effizienz der Kontrollmechanismen. Zudem sind durch das Landesverwaltungsamt die hohen Verendungsraten in diesem Betrieb und die daraus resultierende hohe Anzahl entsorgter Tiere im Abgleich mit den Zahlen in den bestehenden Datenbanken rückblickend zu plausibilisieren und fachlich zu bewerten.

Ich sehe, dass es keine Fragen gibt. Ich danke der Frau Ministerin für die Beantwortung der Frage.

Wir kommen nunmehr zu

Frage 12 Windpark Weißenfels und 20 Windenergieanlagen im Burgenlandkreis gesucht

Frau Funke, Sie haben das Wort.

(Lydia Funke, AfD, lacht)

Das ist so witzig, dass ich darüber lachen muss. Es ist aber ein ernstes Thema.

Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Managementmaßnahmen zum Artenschutz im Windpark Weißenfels“ in der Drs. 7/2856 vom 15. Mai 2018 kommt die Landesregierung nach acht Wochen Bearbeitungszeit zu der Erkenntnis, dass in der Kleinen Anfrage des Abg. Daniel Roi „Artenschutz an Windkraftanlagen“ in der Drs. 7/823 vom 12. Januar 2017 ein „redaktioneller Fehler“ vorliegt, somit ein „Windpark Weißenfels“ nicht bekannt ist und damit die Drs. 7/2856 nicht beantwortet werden kann.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der „redaktionelle Fehler“ (Anlage zu

Frage 5 in Drs. 7/823) verursacht worden und zu bewerten?

2. In welchem Windpark oder Windvorranggebiet

des Burgenlandkreises befinden sich die 20 Windenergieanlagen, die in Zeile 24 der Tabelle in der Anlage zu Frage 5 in der Drs. 7/823 benannt wurden?

Ich danke Frau Funke für die Frage. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Fragen der Abg. Frau Lydia Funke namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1. Wie der Antwort zur Frage 5 der Drs. 7/823 zu entnehmen ist, wurden dort - Zitat -

„[...] die in den BImSchG-Genehmigungen zu Windenergieanlagen festgesetzten Maßnahmen zur Reduktion des Kollisionsrisikos [...] aufgeführt.“

Die Erwähnung des in der Tabelle zu Frage 5 genannten WP Weißenfels beruht auf der damaligen Zuarbeit des Landesverwaltungsamtes. Unter dem Titel „Weißenfels“ sind in der Drs. 7/823 Genehmigungen zusammengefasst worden, die noch in der alten Zuständigkeit vom Landesverwaltungsamt erteilt worden sind.

Wegen anhängiger Klagen sind diese Bescheide nicht bestandskräftig und die Verfahren sind wei

terhin beim Landesverwaltungsamt anhängig. Geklagt wird gegen die Nebenbestimmungen zur Genehmigung, mit denen die Abschaltzeiten vorgegeben sind. Da die Festlegungen noch nicht bestandskräftig sind, hätten die Fragen zum WP Weißenfels noch nicht in die Beantwortung gehört. Insofern ist das ein redaktioneller Fehler.

Zu Frage 2. Nach Auskunft des Landesverwaltungsamtes handelt es sich bei dem verwendeten Arbeitstitel „Weißenfels“ um Anlagen, deren Standorte im Vorranggebiet XXIV „Vier Berge/ Teucherner Land“ liegen.

Es gibt keine Fragen. Dann danke ich Frau Ministerin für die Beantwortung der Frage. - Wir sind am Ende der Fragestunde. Somit ist der Tagesordnungspunkt 8 beendet.

Schlussbemerkungen

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der 48. Sitzung des Landtages angelangt. Die morgige 49. Sitzung beginnt um 9 Uhr. Wir beginnen mit dem Tagesordnungspunkt 9, der Aktuellen Debatte zu dem Thema „Das Streben nach Rendite: Gefahrenfaktor für die medizinische Grundversorgung in SachsenAnhalt“.

Damit schließe ich die heutige Sitzung des Landtages und wünsche Ihnen einen schönen Abend.

Schluss der Sitzung: 20:51 Uhr.